Forum Öffentlicher Dienst

Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: vwer am 22.04.2024 19:48

Titel: [BY] Bestimmung des Ortszuschlages bei Patchworkfamilien
Beitrag von: vwer am 22.04.2024 19:48
Einen guten Abend erst einmal,

das Thema ist ja immer wieder aktuell, aber meine Bezügemitteilung passt zu nichts von dem, was ich hier bisher gelesen habe. Daher wollte ich hier noch einmal nachfragen.

Ich bin Lehrer (Beamter) in Bayern

Ich habe aus meiner ersten Ehe zwei Kinder - 18 Jahre und 21 Jahre - beide in Ausbildung - Kindergeld bezieht meine Exfrau, wo auch die Kinder wohnen.

Meine jetztige Ehefrau brachte zwei Kinder mit in die Ehe - 12 Jahre und 17 Jahre - beide in Schule/Ausbildung - Kindergeld an meine Frau, da beide bei uns wohnen.

Weiterhin haben wir zwei gemeinsame Kinder (1 Jahr und 3 Jahre - Kindergeld an mich, wohnen natürlich bei uns)

Laut meiner Bezügemitteilung hatte ich vor der 2. Heirat (vor einem Monat):
Steuerkalsse 1; Kinderfreibetrag 1,0 ; Ortszuschlag 882,23€

Nach der Heirat:
Steuerklasse 3 ; Kinderfreibetrag 3,0 ; Ortszuschlag 882,23€

Weder Kinderfreigebrag noch Ortszuschlag erschließen sich mir.

Falls mir das jemand erklären kann wäre ich sehr dankbar.
Titel: Antw:Bestimmung des Ortszuschlages bei Patchworkfamilien
Beitrag von: vwer am 16.05.2024 13:25
falls jemand mit ähnlichen Problemen diesen Beitrag liest liefere ich die passenden Informationen jetzt selbst dazu.

Der Ortszuschlag berechnet sich wie unten angegeben nach der Anzahl der Kinder, wobei auch nicht leibliche Kinder voll zählen.
Die Zahlungen werden allerdings erst nach Rückmeldung von der Kindergeldstelle an die Bezügestelle erfasst. Diese kann 8 Wochen dauern.
Der Kinderfreibetrag hängt natürlich auch davon ab, welche Freibeträge sich der frühere Ehegatte hat eintrag lassen und können sich daher ohne eigenes Mitwirken ändern. Am Ende spielt das, wenn man eine Steuererklärung macht keine Rolle, da dann die zustehenden Anteile berücksichtigt werden.