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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Gordon679 am 23.04.2024 16:33

Titel: nachträgliche mündliche Änderung im Arbeitsvertrag
Beitrag von: Gordon679 am 23.04.2024 16:33
Im Arbeitsvertrag wurde die EG8 Stufe 3 vereinbart zum 01.01.2024. Nun wurde rückwirkend eine Korrektur in der Stufe 4 zum 01.01.2024 in der Lohnabrechnung vorgenommen, da es eine mündliche Absprache zwischen dem AG (Bürgermeister) und Arbeitnehmer gab. Leider fehlt mir bisher eine schriftliche Gesprächsnotiz dafür. Kann ich diese beim Bürgermeister einfordern als Anlage zum Arbeitsvertrag? Der Personalrat wusste auch nichts von der Höherstufung. Nur sowie es vertraglich festgehalten wurde im Arbeitsvertrag EG8 Stufe3.
Titel: Antw:nachträgliche mündliche Änderung im Arbeitsvertrag
Beitrag von: Schokokeks am 24.04.2024 07:50
Ja
Titel: Antw:nachträgliche mündliche Änderung im Arbeitsvertrag
Beitrag von: ohjeee am 24.04.2024 09:31
Im Arbeitsvertrag wurde die EG8 Stufe 3 vereinbart zum 01.01.2024. Nun wurde rückwirkend eine Korrektur in der Stufe 4 zum 01.01.2024 in der Lohnabrechnung vorgenommen, da es eine mündliche Absprache zwischen dem AG (Bürgermeister) und Arbeitnehmer gab. Leider fehlt mir bisher eine schriftliche Gesprächsnotiz dafür. Kann ich diese beim Bürgermeister einfordern als Anlage zum Arbeitsvertrag? Der Personalrat wusste auch nichts von der Höherstufung. Nur sowie es vertraglich festgehalten wurde im Arbeitsvertrag EG8 Stufe3.
auch als Lohnabrechnende Stelle würde ich mir das schriftlich geben lassen, irgendjemand muss das ja verantworten, dann müsste doch bereits etwas schriftliches im Haus vorhanden sein, was jetzt schon weitergeleitet werden könnte.