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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Paddy am 23.04.2024 17:52

Titel: Aufstellung Personalrat
Beitrag von: Paddy am 23.04.2024 17:52
kurze Frage in die Runde:

Kann ich mich trotz Leitungspositionen und anstehender Verbeamtung zur Personalratswahl aufstellen lassen?

Danke im Voraus.
Titel: Antw:Aufstellung Personalrat
Beitrag von: BAT am 23.04.2024 18:56
Dürfte nichts dagegen sprechen, zumindest solltest du bei Beginn der Periode auch noch Beschäftigter sein. ;)
Titel: Antw:Aufstellung Personalrat
Beitrag von: Organisator am 24.04.2024 07:41
kurze Frage in die Runde:

Kann ich mich trotz Leitungspositionen und anstehender Verbeamtung zur Personalratswahl aufstellen lassen?

Danke im Voraus.

Kommt auf die Leitungsposition an. Wenn Du Arbeitgeberaufgaben übernimmst, nicht.
Titel: Antw:Aufstellung Personalrat
Beitrag von: ohjeee am 24.04.2024 08:11
kurze Frage in die Runde:

Kann ich mich trotz Leitungspositionen und anstehender Verbeamtung zur Personalratswahl aufstellen lassen?

Danke im Voraus.

§§14 & 15 BPersVG:
Nicht gewählt werden darf der Dienststellenleiter und dessen ständiger Stellvertreter, sowie Beschäftigte, die zu selbständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten befugt sind (§ 15 Abs. 2 Nr. 4). Das wäre mit Sicherheit der Hauptamts-/Personalamtsleiter, je nach Befugnissen können das aber auch andere Leitungspositionen sein.
Der Grund dürfte klar sein: Interessenskonflikt.