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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Hercooles am 23.04.2024 23:03

Titel: [Allg] Reserveübung
Beitrag von: Hercooles am 23.04.2024 23:03
Hallo,

ich bin Reservist und meine Behörde lässt mich nicht mehr üben. Angeblich Personalmangel, habe auch Stress mit Vorgesetzten .
Ich habe nun gehört, das man einen nicht das ganze Jahr unabkömmlich stellen darf, dann stimmt was nicht mit Personalschlüssel und Behördenleiter hat Behörde nicht im Griff.
Ausserdem gibt es doch noch die Vorschrift nach §9 (2) Wird ein Beamter zur Wehrübung einberufen,so ist er.........beurlaubt usw.
Bin da voll sauer, ein anderer durfte gehen, sogar 3 Wochen zu einer RDL.
Kann man da eine Aufsichtsbeschwerde schreiben, Rechtsanwalt oder so???
Ich bin Kommunalbeamter.
Titel: Antw:Reserveübung
Beitrag von: Jochen1976 am 24.04.2024 00:02
Hallo,

deine Beschwerde könnte auf verschiedenen rechtlichen Grundlagen basieren. Zunächst einmal bietet das Wehrpflichtgesetz in §9 (2) klare Bestimmungen bezüglich der Beurlaubung von Beamten während ihrer Wehrübung. Gemäß dieser Vorschrift hat ein Beamter, der zur Wehrübung einberufen wird, Anspruch auf Beurlaubung von seinen dienstlichen Pflichten. Dies ist ein wichtiges Recht, das deine Behörde beachten muss.

Darüber hinaus verpflichtet das allgemeine Beamtenrecht deine Behörde dazu, ihre Beamten fair und gleichmäßig zu behandeln. Wenn andere Kollegen für ähnliche Situationen freigestellt wurden, während du dies nicht wurdest, könnte dies als Verstoß gegen das Prinzip der Gleichbehandlung angesehen werden. Die Behörde hat die Pflicht, in ihrer Verwaltungshandlung sachgerecht und gerecht vorzugehen.

Die Frage des angeblichen Personalmangels in der Behörde ist ebenfalls relevant. Selbst wenn ein Personalmangel besteht, entbindet dies die Behörde nicht von ihrer Verpflichtung, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere in Bezug auf die Beurlaubung von Beamten während ihrer Wehrübung.

Wenn die Personal- oder Rechtsabteilung der Kommunalverwaltung das Problem ist, könntest du dich direkt an den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin wenden. Wenn das nicht hilft, könntest du Beschwerden beim Landratsamt oder Kreis einreichen, das die Kommunalaufsichtsbehörde für die entsprechende Kommune ist. Als nächsthöhere Stelle könntest du dich auch an das Innenministerium des Bundeslandes oder die zuständige Bezirksregierung wenden, falls die Bezirksregierung für die Aufsicht über die Kommunalverwaltungen zuständig ist. Diese Behörden überwachen die Aktivitäten der Kommunalverwaltung und können eingreifen, um die Einhaltung der Gesetze sicherzustellen.
Titel: Antw:Reserveübung
Beitrag von: Garfield73 am 24.04.2024 07:43
Karrieremäßig hast Du dann aber hoffentlich keine Pläne mehr ...
Titel: Antw:Reserveübung
Beitrag von: schubidu99 am 24.04.2024 08:48
Karrieremäßig hast Du dann aber hoffentlich keine Pläne mehr ...

Bullshit, Garfield73 und seinen billigen Einschüchterungsversuch einfach ignorieren!

Wie es Jochen1976 korrekt sagt formlos eine Beschwerde dagegen einreichen. Ergänzend rate ich dir durchblicken zu lassen, dass du diese Beschwerde in Kopie deinem zuständigen Bundestagsabgeordneten od. besser noch Mitglied des Verteidigungsausschusses in Kopie zukommen lässt.

Es wird Zeit, dass die Reserve nach Jahren des freundlichen Desinteresses in der Zivilverwaltung endlich wieder die Anerkennung und den Respekt erhält der ihr zusteht. Vorgesetzte die meinen, aus persönlichen Befindlichkeiten kommunale oder staatliche Angestellte und Beamte in Reserveuniform der Bundeswehr zu diskreditieren und zu benachteiligen, sollten sich in Anbetracht der außenpolitischen Sicherheitslage dies genau überlegen.





Titel: Antw:Reserveübung
Beitrag von: qou am 24.04.2024 08:53
Bodenloses Verhalten von deiner Behörde!
Titel: Antw:Reserveübung
Beitrag von: Thomber am 24.04.2024 11:34
Wo ist dieser Strack-Zimmermann bloß, wenn man ihn braucht?.....
Titel: Antw:Reserveübung
Beitrag von: Talion am 24.04.2024 11:54
Karrieremäßig hast Du dann aber hoffentlich keine Pläne mehr ...

Bullshit, Garfield73 und seinen billigen Einschüchterungsversuch einfach ignorieren!

Wie es Jochen1976 korrekt sagt formlos eine Beschwerde dagegen einreichen. Ergänzend rate ich dir durchblicken zu lassen, dass du diese Beschwerde in Kopie deinem zuständigen Bundestagsabgeordneten od. besser noch Mitglied des Verteidigungsausschusses in Kopie zukommen lässt.

Es wird Zeit, dass die Reserve nach Jahren des freundlichen Desinteresses in der Zivilverwaltung endlich wieder die Anerkennung und den Respekt erhält der ihr zusteht. Vorgesetzte die meinen, aus persönlichen Befindlichkeiten kommunale oder staatliche Angestellte und Beamte in Reserveuniform der Bundeswehr zu diskreditieren und zu benachteiligen, sollten sich in Anbetracht der außenpolitischen Sicherheitslage dies genau überlegen.

Was ist denn eine Reserveuniform ? Wenn ich als Reservist meine Uniform anziehe, dann ist das die übliche der Bundeswehr und keine gesonderte für Reservisten  ;)
Titel: Antw:Reserveübung
Beitrag von: Garfield73 am 24.04.2024 12:39
Bullshit, Garfield73 und seinen billigen Einschüchterungsversuch einfach ignorieren!
Warum sollte ich den TE einschüchtern wollen?
Ich habe lediglich klar gestellt, welche Folgen das Verhalten bei der nächsten (Ermessens)Entscheidung des Vorgesetzten haben kann.
Ich kann den "angeblichen" Personalmangel sehr gut nachempfinden und auch den Versuch der Behörde seine Mitarbeiter nicht frei zu stellen.
Recht haben und Recht bekommen waren schon immer zwei paar Stiefel.
Titel: Antw:Reserveübung
Beitrag von: Thomber am 24.04.2024 15:05
Als ich damals zum Wehrdienst musste, dachte ich, dass mich mein GRÜNER politischer Abteilungsleiter davon freistellen lässt........   Heute verstehe ich, warum der Grüne mich hat dienen lassen.    Jawohl!
Titel: Antw:Reserveübung
Beitrag von: Hercooles am 24.04.2024 18:07
Also erstmal danke für die Info.Es scheint so ,als ob ich da ja was ausrichten kann.
Also ich habe tatsächlich mein Karriereende erreicht,da habe ich wirklich keine Angst.(-:
Das schärfste ist, ich arbeite für eine BOS Behörde ,gerade da sollte die Behörde eine Vorbildfunktion haben.

Wer kann einem helfen mit einer Beschwerde, kann man sich da am besten an einen Anwalt in Bereich Soldaten/Beamtenrecht wenden. Kenn mich da nicht so gut aus, selbst der Personalrat lacht mich aus und sagte was ich überhaupt will, ich habe null Chancen und keine Fakten. Bin voll sauer.
Titel: Antw:Reserveübung
Beitrag von: Hercooles am 24.04.2024 18:08
Karrieremäßig hast Du dann aber hoffentlich keine Pläne mehr ...

Nö,tatsächlich nicht.Geht mir so gut (-:
Titel: Antw:Reserveübung
Beitrag von: Hans1W am 25.04.2024 07:52
Du kannst auch einfach mal der Wehrbeauftragen schreiben.
1) Möglichkeit es wird die Zuständigkeit abgleht, weil du ja gerade kein aktiver Soldat bist
2) Möglichkeit, es gibt eine Anfrage bei deiner Behörd, die kommt über die Leitung rein und geht runter bis zu deinem Chef der eine Stellungnahm verfassen dar.
Du kannst den Reservistenverband um Hilfe bitten.
Bist einen Verband oder Gewerkschaft? Die haben häufig Rechtsberatund und teileweise auch eine Rechtschutz. Das es hier um eine mögliche Ablehnung vom Dienstherr geht sollte das gedeckt sein, weil es ja Beruf betrifft.
Titel: Antw:Reserveübung
Beitrag von: schubidu99 am 25.04.2024 08:27
Du kannst auch einfach mal der Wehrbeauftragen schreiben.
1) Möglichkeit es wird die Zuständigkeit abgleht, weil du ja gerade kein aktiver Soldat bist
2) Möglichkeit, es gibt eine Anfrage bei deiner Behörd, die kommt über die Leitung rein und geht runter bis zu deinem Chef der eine Stellungnahm verfassen dar.
Du kannst den Reservistenverband um Hilfe bitten.
Bist einen Verband oder Gewerkschaft? Die haben häufig Rechtsberatund und teileweise auch eine Rechtschutz. Das es hier um eine mögliche Ablehnung vom Dienstherr geht sollte das gedeckt sein, weil es ja Beruf betrifft.

Im Prinzip Zustimmung mit Einschränkung für den Reservistenverband. Der VdRBw macht keine Rechtsberatung egal ob für beordertete oder nicht beoderte Reservisten und ist für diese Thematik kein Ansprechpartner. Einzig könnte dieser Kontakte zu anderen VdRBw-Mitgliedern herstellen, die in leitenden Positionen der öffentl. Verwaltung sitzen und ggf. "korrigierend" auf die Chefebene des Petenten "einwirken" können. Dazu müsste der Petent aber ebenfalls Mitglied des VdRBw sein.
Titel: Antw:Reserveübung
Beitrag von: Gewerbeaufsichtbeamter am 25.04.2024 08:34
Also erstmal danke für die Info.Es scheint so ,als ob ich da ja was ausrichten kann.
Also ich habe tatsächlich mein Karriereende erreicht,da habe ich wirklich keine Angst.(-:
Das schärfste ist, ich arbeite für eine BOS Behörde ,gerade da sollte die Behörde eine Vorbildfunktion haben.

Wer kann einem helfen mit einer Beschwerde, kann man sich da am besten an einen Anwalt in Bereich Soldaten/Beamtenrecht wenden. Kenn mich da nicht so gut aus, selbst der Personalrat lacht mich aus und sagte was ich überhaupt will, ich habe null Chancen und keine Fakten. Bin voll sauer.

Diese Probleme mit der Freistellung kenn ich meistens aus BOS Behörden welche des Öfteren mit roten Fahrzeugen unterwegs ist. :)

Wende dich, wie schon oben genannt, an die Behörde welche die Kommunalaufsicht inne hat. Sollte es sich bei dir um eine kreisfreie Stadt handeln, dann direkt an die Bezirksregierung deines Regierungsbezirkes.
Titel: Antw:Reserveübung
Beitrag von: Hercooles am 25.04.2024 21:01
Werde ich auf jeden Fall mal durchziehen.
Bei uns beziehen die sich glaube ich auf das Zitat in der Sonderurlaubsverordnung "..wenn dienstliche Gründe nicht entgegen stehen!" Mir sagte einer,wenn Dienststelle das nicht genehmigt,kannst nichts machen??
Titel: Antw:Reserveübung
Beitrag von: Eukalyptus am 25.04.2024 22:26
Solange die Bundeswehr (freiwillig!) eine Hinzuziehung zu einer Wehrübung vom Einverständnis des Arbeitgebers/Dienstherren abhängig macht, entfalten gesetzliche Vorschriften wie der o.g. §9 Wehrpflichtgesetz nicht ihre eigentliche Wirkung.

Die Lösung liegt daher auf der Seite deines Dienstherren. Falls du gute Argumente bringst und die richtigen Ansprechpartner findest die sich dafür einsetzen, könntest du (musst aber nicht..) Erfolg haben. Ich würde meine Argumentation u.a. mit der geänderten Situation seit 2022 ("Zeitenwende") und daraus resultierenden gesamtstaatlich (und somit auch deinen Dienstherren betreffenden) notwendigen Anstrengungen begründen. Gegebenenfalls gibt es noch Weiteres, vielleicht kannst du z.B. auch dienstlichen Nutzen aus den Wehrübungen ziehen. Dass du in einer BOS-Behörde arbeitest kann ggf. auch zum Nachteil ausgelegt werden, indem man sagt dass du auf deinem zivilen Dienstposten am Besten zur Sicherheit Deutschlands beitragen kannst. Zu guter Letzt kann man noch ein Körnchen Verständnis für den Dienstherren in die Argumentation einfügen, aber in der Abwägung ("nur drei Wochen pro Jahr") sagen, dass es doch wohl (analog von normalen Urlaubs- und anderen Abwesenheitszeiten) zu stemmen ist, also letztlich keine tiefgehenden dienstlichen Gründe dagegen sprechen. Generell: Immer verständnisvoll schreiben, du hast den kürzeren Hebel.

Versuche einen Ansprechpartner einige Etagen über dir zu finden, und schreibe einen Brief.
Titel: Antw:Reserveübung
Beitrag von: Hercooles am 29.05.2024 16:54
Hallo mal wieder ,
habe wieder einen Heranziehungsbescheid eingereicht,wieder Ablehnung durch Dienststelle ,aufgrund Personalmangel.
Dienststelle sagt ,kann ja gegenan gehen,werde ich aber verliere.
Termin mit Anwalt nun gehabt,der sagt eindeutig,nach den Gesetzen muss es gewährt werden. Personalmangel würde nicht zählen .Die pochen darauf,daß der Bevölkerungsschutz
nicht gewährleistet ist.
Gruss
Titel: Antw:Reserveübung
Beitrag von: Casa am 30.05.2024 09:05
Zitat
Termin mit Anwalt nun gehabt,der sagt eindeutig,nach den Gesetzen muss es gewährt werden. Personalmangel würde nicht zählen .

Das sehe ich auch so.
Titel: Antw:Reserveübung
Beitrag von: Eukalyptus am 30.05.2024 12:21
Wenn Hercooles einen Heranziehungsbescheid hat, dann ist meiner Meinung nach die Sachlage eindeutig. Er muss der Heranziehung folgen und die Behörde hat keinerlei Spielraum (Sie kann aber für diesen Heranziehungsbescheid kurzfristig, oder generell für die Zukunft versuchen ihn unabkömmlich stellen zu lassen - das ist absolut möglich, wenn die Behörde mit der nötigen Aufgabenerfüllung im BOS-Bereich argumentiert), bei Nichterscheinen zum Dienstantritt könn(t)en die Feldjäger losgeschickt werden, um ihn auf der Behörde abzuholen.

Allerdings hat Hercooles in seinen bisherigen Postings im Wesentlichen nur die Haltung "Ich will aber!!!" erkennen lassen, ohne sich differenziert mit der Sachlage auseinanderzusetzen. Deshalb bin ich mir nicht sicher, ob tatsächlich eine Heranziehung vorliegt oder nur die Anfrage der Bundeswehr um Freigabe seitens des Arbeitgebers. Wie ich oben ausführte, macht die Bundeswehr (zumindest mein letzter Stand vor, äh, 3 Jahren) eine Heranziehung von der vorherigen Zustimmung des Arbeitgebers/Dienstherren abhängig (die ja hier nicht erteilt wird).

Fakt ist, dass die Behörde ein starkes Argument in der Hand hat aufgrund der nötigen Aufgabenerfüllung im BOS-Bereich. Dagegen ist in der Praxis aus meiner Sicht schwer anzukommen (bzw. warum sollte die Bundeswehr das tun, wenn es genügend andere Reservisten gibt? Das ist hier nicht der Verteidigungsfall...).
Titel: Antw:Reserveübung
Beitrag von: Casa am 30.05.2024 18:30
Zitat
Fakt ist, dass die Behörde ein starkes Argument in der Hand hat aufgrund der nötigen Aufgabenerfüllung im BOS-Bereich. Dagegen ist in der Praxis aus meiner Sicht schwer anzukommen (bzw. warum sollte die Bundeswehr das tun, wenn es genügend andere Reservisten gibt? Das ist hier nicht der Verteidigungsfall...).

Das Argument Personalknappheit verfängt nicht, da der Dienstherr für eine ausreichende Personaldecke zu sorgen hat. Dies liegt allein in seinem Verantwortungsbereich. Wie hier schon gesagt wurde kann ein AN auch 3 Wochen erkranken und die Aufgabenerfüllung muss gewährleistet sein.
Hinzu kommt, würde man der Argumentation des Dienstherren folgen, Anträge auf Erholungsurlaub regelmäßig abgelehnt werden müssten. Schließlich ist bei Abwesenheit der Dienstbetrieb gefährdet bzw. bestehen dringende "betriebliche" Gründe den Urlaub nicht zu gewähren. Der AN könnte bei Personalmangel niemals Urlaub nehmen.

Hier mal ein Auszug aus der UrlV meines Bundeslandes.

Zitat
Urlaub ist so zu gewähren, dass die ordnungsgemäße Erledigung der Dienstgeschäfte gewährleistet ist und Stellvertretungskosten möglichst vermieden werden.

Und qualitativ vergleichbar § 7 Abs. 1 BUrlG für Angestellte.

Zitat
Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.


Aus der Rechtsprechung.

Zitat
Der Dienstherr muss durch entsprechende Organisations- und Geschäftsverteilungsmaßnahmen dafür Sorge tragen, dass jedem Beamten und jeder Beamtin die Durchführung des Erholungsurlaubs im Urlaubsjahr vollständig ermöglicht werden kann. Das ergibt sich schon aus Art. 7 Abs. 1 RL 2003/88/EG (§ 44 BeamtStG Rn. 24 ff. m. w. N.). Insoweit kann es auch zu Urlaubsvertretungen kommen. § 8 Abs. 4 HUrlVO stellt diesen Umstand ausdrücklich in Rechnung, ebenso § 14 Abs. 5 S. 1 HGlG . Darüber hinaus ergibt sich aus § 9 Abs. 2 S. 1 HUrlVO die Verpflichtung des Dienstherrn, seine Planungen zum Personaleinsatz so zu gestalten, dass der jährliche Erholungsurlaub in vollem Umfang innerhalb des jeweiligen Urlaubsjahres tatsächlich gewährt werden kann, da der Dienstherr aufgrund dieser Bestimmung zur entsprechenden Gewährung verpflichtet ist. Nur ist es auch möglich, dass die mit Art. 7 Abs. 1 RL 2003/88/EG verfolgte Zielsetzung des Gesundheitsschutzes erreicht wird, dass dem/r Berechtigten eine jährliche Ruhezeit von mindestens 4 Wochen tatsächlich zur Verfügung steht (EuGH 6.11.2018 – C-619/16  – NZA 2018, 1612, 1615 Rn. 40 – „Kreuziger“).

Wenn ich weiter suche finde ich sicherlich auch etwas zur Erkrankung von Kollegen und dem Urlaubswunsch eines Beamten.


Frage:
Was bedeutet BOS? Dass es dabei um Bevölkerungsschutz geht habe ich verstanden.
Titel: Antw:Reserveübung
Beitrag von: Taigawolf am 31.05.2024 07:24
Frage:
Was bedeutet BOS? Dass es dabei um Bevölkerungsschutz geht habe ich verstanden.

Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Feuerwehr, Rettungsdienst, untere Katastrophenschutzbehörde etc.
Titel: Antw:Reserveübung
Beitrag von: Casa am 31.05.2024 09:51
Danke.
Titel: Antw:Reserveübung
Beitrag von: HigherEchelon am 01.06.2024 17:21
Hinzu kommt, würde man der Argumentation des Dienstherren folgen, Anträge auf Erholungsurlaub regelmäßig abgelehnt werden müssten. Schließlich ist bei Abwesenheit der Dienstbetrieb gefährdet bzw. bestehen dringende "betriebliche" Gründe den Urlaub nicht zu gewähren. Der AN könnte bei Personalmangel niemals Urlaub nehmen.
Das bringt mich auf eine Idee. Einfach Urlaub einreichen für die Zeit der angedachten Wehrübung. Falls genehmigt, beweist dies, dass kein unüberwindbarer Personalmangel besteht. Dann Urlaub zurückgeben udn wehrdienen.
Titel: Antw:Reserveübung
Beitrag von: schubidu99 am 01.06.2024 22:33
Eukalyptus hat es treffend formuliert. Ein Gang zum Rechtsanwalt hilft hier nicht, da die Rechtslage für Reservisten der Bw aktuell eindeutig UNEINDEUTIG ist! Hier hilft leider nur Ober sticht Unter. Von diesem Brief auch eine Mehrfertigung an den Bundestagsabgeordneten am besten auch Mitglied im Verteidigungsausschuss:
Versuche einen Ansprechpartner einige Etagen über dir zu finden, und schreibe einen Brief.
Ach ja, das hier ist zwar cool gedacht, aber mal ehrlich. Wollen wir Reservisten uns so verhalten wie diese feigen Vorgesetzten, wohl kaum:
Das bringt mich auf eine Idee. Einfach Urlaub einreichen für die Zeit der angedachten Wehrübung. Falls genehmigt, beweist dies, dass kein unüberwindbarer Personalmangel besteht. Dann Urlaub zurückgeben udn wehrdienen.
Titel: Antw:Reserveübung
Beitrag von: Studienrat am 02.06.2024 08:26
Reservisten werden die Welt retten 8)
Such dir eine Frau. Ist schöner!
Titel: Antw:Reserveübung
Beitrag von: schubidu99 am 02.06.2024 13:34
Reservisten werden die Welt retten 8)
Such dir eine Frau. Ist schöner!

Die haben wir alle schön längst  ;D

Übrigens kenne `ne Menge deiner Kollegen die regelmäßig mit auf Übung sind. Die freuen sich dann immer wenn so nette Kollegen wie du gern die vielen Vertretungsstunden übernehmen  ::)

Hier schon mal ein Trend für deine zukünftige Entwicklung der Vertretungsstunden: https://www.n-tv.de/politik/Strack-Zimmermann-will-900-000-Reservisten-aktivieren-article24982117.html  :o
Titel: Antw:Reserveübung
Beitrag von: Studienrat am 03.06.2024 17:16
Reservisten werden die Welt retten 8)
Such dir eine Frau. Ist schöner!

Die haben wir alle schön längst  ;D

Übrigens kenne `ne Menge deiner Kollegen die regelmäßig mit auf Übung sind. Die freuen sich dann immer wenn so nette Kollegen wie du gern die vielen Vertretungsstunden übernehmen  ::)

Hier schon mal ein Trend für deine zukünftige Entwicklung der Vertretungsstunden: https://www.n-tv.de/politik/Strack-Zimmermann-will-900-000-Reservisten-aktivieren-article24982117.html  :o

Meine Lieblings-„Politikerin“  ;D