Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: abarth93 am 24.04.2024 10:19
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Liebes Forum,
nach wirtschaftswissenschaftlichem Studium und 6 Jahren in der Privatwirtschaft (Unternehmensberatung und Konzern) im Bereich Finanzen/ Controlling davon ein Jahr mit Führungsverantwortung habe ich den Entschluss gefasst mich beruflich zu verändern. Die Wahl viel aus verschiedenen Gründen auf den öffentlichen Dienst; darauf möchte ich aber im Folgenden nicht näher eingehen.
Nach Durchsicht von verschiedenen Portalen bin ich in einer Stadt bis 100.000 Einwohner in BW fündig geworden und habe mich auf besagte Stelle beworben. Hierbei handelt es sich um eine Abteilungsleitung (Teamgröße 4MA), laut Erstgespräch und Organigramm hängt diese unter dem ersten BM der Stadt. In Kürze findet das Bewerbungsgespräch statt u.a. soll ich mir auch Gedanken zum Gehalt machen. Grundsätzlich ist die Stelle in EG13 eingruppiert.
Erste Frage: Ist die Eingruppierung nachvollziehbar? Falls hierfür mehr Infos benötigt werden (insb. Aufgaben) gerne Bescheid geben.
Darüber hinaus stellt sich mir die Frage nach der Einstufung: Gemäß Berufserfahrung müsste ich in Stufe 4 verortet werden. Dies setzt aber voraus, dass die kompletten 6 Jahre als relevante Berufserfahrung betrachtet werden. Ist 4 gängig bei Berufserfahrung oder ggf. Stufe 3 mit Stufenlaufzeitverkürzung?
Um den Abstand des Gehaltsdefizites zur Privatwirtschaft etwas zu verringern hatte ich ggf. an eine Arbeitsmarktzulage/ Fachkräftezulage gedacht, wobei eine Arbeitsmarktzulage vermutlich inhaltlich korrekter wäre. Diese könnte bis zu rd. 1.000€ betragen (max. 20% von Stufe 2 der EG). Wie seht ihr das als Möglichkeit ein höheres Gehalt zu erzielen?
Vorab schon einmal herzlichen Dank für Euren Input!
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Einschlägige Berufserfahrung muss der AG bis zu Stufe 3 anerkennen. Alles darüber hinaus, Stufe 4, Zulage etc. ist Verhandlungssache. Ohne einschlägige Berufserfahrung hättest du übrigens legiglich Anspruch auf Stufe 1 und müsstest darüberhinausgehend auch hier verhandeln.
Zur Einschätzung Eingruppierung müsstest du die Tätigkeit tatsächlich mit etwas mehr Leben füllen (Aufgaben, Zeitantteile). Da sich diese aus der Entgeltordnung ergibt, empfiehlt sich ein Blick auch dort, dann kannst du dir ggf. selbst eine Rechtsmeinung zur EG bilden.
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Liebes Forum,
nach wirtschaftswissenschaftlichem Studium und 6 Jahren in der Privatwirtschaft (Unternehmensberatung und Konzern) im Bereich Finanzen/ Controlling davon ein Jahr mit Führungsverantwortung habe ich den Entschluss gefasst mich beruflich zu verändern. Die Wahl viel aus verschiedenen Gründen auf den öffentlichen Dienst; darauf möchte ich aber im Folgenden nicht näher eingehen.
Nach Durchsicht von verschiedenen Portalen bin ich in einer Stadt bis 100.000 Einwohner in BW fündig geworden und habe mich auf besagte Stelle beworben. Hierbei handelt es sich um eine Abteilungsleitung (Teamgröße 4MA), laut Erstgespräch und Organigramm hängt diese unter dem ersten BM der Stadt. In Kürze findet das Bewerbungsgespräch statt u.a. soll ich mir auch Gedanken zum Gehalt machen. Grundsätzlich ist die Stelle in EG13 eingruppiert.
Erste Frage: Ist die Eingruppierung nachvollziehbar? Falls hierfür mehr Infos benötigt werden (insb. Aufgaben) gerne Bescheid geben.
Darüber hinaus stellt sich mir die Frage nach der Einstufung: Gemäß Berufserfahrung müsste ich in Stufe 4 verortet werden. Dies setzt aber voraus, dass die kompletten 6 Jahre als relevante Berufserfahrung betrachtet werden. Ist 4 gängig bei Berufserfahrung oder ggf. Stufe 3 mit Stufenlaufzeitverkürzung?
Um den Abstand des Gehaltsdefizites zur Privatwirtschaft etwas zu verringern hatte ich ggf. an eine Arbeitsmarktzulage/ Fachkräftezulage gedacht, wobei eine Arbeitsmarktzulage vermutlich inhaltlich korrekter wäre. Diese könnte bis zu rd. 1.000€ betragen (max. 20% von Stufe 2 der EG). Wie seht ihr das als Möglichkeit ein höheres Gehalt zu erzielen?
Vorab schon einmal herzlichen Dank für Euren Input!
EG13 klingt für die beschriebenen Tätigkeiten erstmal korrekt und wenn der Arbeitgeber klug ist, dann wird die Erfahrung großzügig interpretiert.
Mit einer Fachkräftezulage würde ich aber nicht unbedingt rechnen, in meinem Erfahrungsbereich wurde die selbst bei mehrjährigen, kritischen IT-Vakanzen nicht gewährt. Im Endeffekt ist mir die Fachkräftezulage in der Realität so häufig begegnet wie ein Wolpertinger.
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Danke Euch beiden für Eure Rückmeldung!
Hinsichtlich der Eingruppierung - nachdem ich mir die Entgeltordnung angeschaut habe (@FearOfTheDuck vielen Dank für den Tipp!) bin ich der Meinung, dass die Eingruppierung richtig ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass von besagten 4MA mindestens 3 auch in EG13 eingestuft sind. Gemäß einer kurzen Recherche wurde vor rd. einem Jahr ein/-e entsprechende/-r Controller/-in im Team gesucht und diese Stelle war mit EG12 bewertet. Wobei grundsätzlich der Abstand nach meinem Empfinden etwas größer sein könnte/ dürfte.
Hinsichtlich der Einstufung - ich gehe schon davon aus, dass eine gewisse Berufserfahrung anerkannt wird und auch entsprechend einschlägig ist. So zumindest mein Verständnis aber genaueres werde ich sicherlich im Gespräch erfahren. Mein Ziel wäre es in Stufe 4 eingruppiert zu werden. Wenn ggf. nicht unmittelbar, dann im Rahmen einer Stufenlaufzeitverkürzung. Ist es grundsätzlich auch möglich direkt eine Verkürzung für die folgenden Stufen zu verhandeln (Stufe 5 und 6) oder ist das nicht möglich? Grundsätzlich tue ich mir noch schwer die Flexibilität in Sachen Gehalt im öD einzuschätzen.
Hinsichtlich Zulagen - das ist auch mein Empfinden, dass das eher die Ausnahme als die Regel ist. Allerdings ist mir nicht so ganz klar, weshalb. Grundsätzlich sind die Rahmenbedingungen gegeben aber man nutzt diese nicht aus trotz dass der Bedarf im öD entsprechend groß ist.
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Grundsätzlich tue ich mir noch schwer die Flexibilität in Sachen Gehalt im öD einzuschätzen.
Die Flexibilität hängt leider zu 95% vom Wollen der verantwortlichen Personen haben und ob diese auch dem Stand der Zeit des aktuellen Arbeitsmarktes sind. Die übrigen 5% können Vorgaben des Landes, vorgelagerter Ministerien/Behörden oder auch eine Gemeinsatzung sein, die bestimmte Maßnahmen (meist AT/ÜT) verbietet.
Bring deutlich zum Ausdruck, dass Du eine Verschlechterung hast und es eine Schmerzgrenze gibt, die Du nicht unterschreiten kannst. Wenn sie wollen, suchen sie Lösungen. Wenn nicht, dann suchen sie Ausreden.
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Danke Euch beiden für Eure Rückmeldung!
Hinsichtlich der Eingruppierung - nachdem ich mir die Entgeltordnung angeschaut habe (@FearOfTheDuck vielen Dank für den Tipp!) bin ich der Meinung, dass die Eingruppierung richtig ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass von besagten 4MA mindestens 3 auch in EG13 eingestuft sind. Gemäß einer kurzen Recherche wurde vor rd. einem Jahr ein/-e entsprechende/-r Controller/-in im Team gesucht und diese Stelle war mit EG12 bewertet. Wobei grundsätzlich der Abstand nach meinem Empfinden etwas größer sein könnte/ dürfte.
Hinsichtlich der Einstufung - ich gehe schon davon aus, dass eine gewisse Berufserfahrung anerkannt wird und auch entsprechend einschlägig ist. So zumindest mein Verständnis aber genaueres werde ich sicherlich im Gespräch erfahren. Mein Ziel wäre es in Stufe 4 eingruppiert zu werden. Wenn ggf. nicht unmittelbar, dann im Rahmen einer Stufenlaufzeitverkürzung. Ist es grundsätzlich auch möglich direkt eine Verkürzung für die folgenden Stufen zu verhandeln (Stufe 5 und 6) oder ist das nicht möglich? Grundsätzlich tue ich mir noch schwer die Flexibilität in Sachen Gehalt im öD einzuschätzen.
Hinsichtlich Zulagen - das ist auch mein Empfinden, dass das eher die Ausnahme als die Regel ist. Allerdings ist mir nicht so ganz klar, weshalb. Grundsätzlich sind die Rahmenbedingungen gegeben aber man nutzt diese nicht aus trotz dass der Bedarf im öD entsprechend groß ist.
Stufenlaufzeitverkürzung gibt es meiner Erfahrung nach noch seltener als Fachkräftezulage...
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Tariflich gesehen müsste für eine Stufenlaufzeitverkürzung erst einmal eine (überdurchschnittliche) Leistung vorliegen. Für mein Empfinden schließt sich damit eine Anwendung im Blick auf die Einstellung aus. Oder man müsste sich einigen, dass man das Thema recht schnell noch einmal "betrachtet". Und dann scheuen die meisten kommunalen AG dieses Instrument wie der Teufel das Weihwasser.
@TE: Wenn du um deine Position weißt oder ein Minimum für dich gesetzt hast, dann kommuniziere deinen Gehaltswunsch und schau, was sie draus machen...
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... Und dann scheuen die meisten kommunalen AG dieses Instrument wie der Teufel das Weihwasser.
Warum eigentlich? Bin im TV-L zweimal in diesen Genuss gekommen. Ist bei uns tatsächlich nicht unüblich. Dafür gibt es bei uns keine individuellen Zulagen.
Der öD ist schon seltsam ;)
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Nach untenhin sitzt das Geld weniger locker bzw. sitzt einem die Kommunalaufsicht im Nacken.
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Nach untenhin sitzt das Geld weniger locker bzw. sitzt einem die Kommunalaufsicht im Nacken.
Wie gesagt: Zulagen sind bei uns im Haus geradezu "verboten". In der Kommune meiner Frau arbeitet dafür ein Architekt im Bauamt mit AT-Vertrag. Der BM bekommt netto weniger raus.
Vielleicht ist ein solcher AT-Vertrag ja auch etwas für den TE?
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... Und dann scheuen die meisten kommunalen AG dieses Instrument wie der Teufel das Weihwasser.
Warum eigentlich? Bin im TV-L zweimal in diesen Genuss gekommen. Ist bei uns tatsächlich nicht unüblich. Dafür gibt es bei uns keine individuellen Zulagen.
Der öD ist schon seltsam ;)
Ich glaube, man befürchtet die Büchse der Pandora zu öffnen und befürchtet die Antragswelle, die dann durchs Haus schwappt. Oder man möchte sich nicht eingestehen, dass man schlecht darin ist Leistung überhaupt zu beurteilen.
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Danke euch für Euren Input!
Grundsätzlich bin ich offen, welche Mechanismen angewendet werden um ein Gehalt in Höhe von x zu erzielen. Aber selbstverständlich möchte ich mich auch mit den Strukturen im öD befassen und verstehen was zum Erfolg führen könnte. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Handhabung (Einstufung, Zulagen, AT-Verträge) der Kommunen erscheint es mir aber am sinnvollsten ein Zielgehalt vorzugeben. Das wurde von euch ja ebenfalls vorgeschlagen. Sollte es mit der Stelle klappen, lasse ich euch in jedem Fall wissen wie es ausgegangen ist.
PS: Nach meinem Verständnis bekommt der erste Beigeordnete bzw. potentiell mein Vorgesetzter B7/B8 insofern gehe ich mal davon aus am Endes des Monats nicht mehr in der Tasche zu haben als er ;)
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Der öD ist schon seltsam ;)
Das scheint nur so...
...letztlich gibt es "den" öD nicht.
Bei einer Anzahl von X Betrieben in der gleichen Branche der sog. freien Wirtschaft wundert sich auch niemand, über die unterschiedlichen betrieblichen Gepflogenheiten - selbst wenn die alle dem gleichen Tarifvertrag unterliegen.
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Das scheint nur so...
...letztlich gibt es "den" öD nicht.
Bei einer Anzahl von X Betrieben in der gleichen Branche der sog. freien Wirtschaft wundert sich auch niemand, über die unterschiedlichen betrieblichen Gepflogenheiten - selbst wenn die alle dem gleichen Tarifvertrag unterliegen.
Da hast Du natürlich Recht. Irgendwie erwarte ich aber beim Arbeitgeber Staat ein höheres Maß an "Gleichbehandlung" - keine Ahnung, warum ::)
In meiner Prä-öD-Existenz unterlag ich auch nie einem Tarifvertrag - vielleicht liegt es daran?
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Da hast Du natürlich Recht. Irgendwie erwarte ich aber beim Arbeitgeber Staat ein höheres Maß an "Gleichbehandlung" - keine Ahnung, warum ::)
Es gibt ja "Korsettstangen", die für eine möglichst große Einheitlichkeit in der Anwendung sorgen sollen. Im TV-L sind das die Durchführungshinweise, für den TVöD gibt es sicher ähnliches.
Ein bisschen "Spiel" sollte aber schon sein, sonst klemmt es irgendwann noch mehr als ohnehin schon...
...daraus resultiert dann die (unvermeidliche) Ungleichbehandlung.
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Das scheint nur so...
...letztlich gibt es "den" öD nicht.
Bei einer Anzahl von X Betrieben in der gleichen Branche der sog. freien Wirtschaft wundert sich auch niemand, über die unterschiedlichen betrieblichen Gepflogenheiten - selbst wenn die alle dem gleichen Tarifvertrag unterliegen.
Da hast Du natürlich Recht. Irgendwie erwarte ich aber beim Arbeitgeber Staat ein höheres Maß an "Gleichbehandlung" - keine Ahnung, warum ::)
In meiner Prä-öD-Existenz unterlag ich auch nie einem Tarifvertrag - vielleicht liegt es daran?
Die Einzige Gleichbehandlung die ich erwarte ist, dass jeder die Chance hat zu verhandeln und jeder eine watschen oder mehr Geld bekommen kann, je nachdem ob der Ag der Meinung ist, er braucht ihn oder er kann ihn ratz fatz ersetzen.
Ich habe nur beim Einstieg in den öD seinerzeit (BAT Zeiten) nix verhandelt und danach stets die tariflichen Möglichkeiten ausgenutzt und im TV-L förderliche Zeiten und/oder Zulage nach 16.5 erhalten (beim pW/öD Wechselspiel). Dabei war es auch nie ein Problem, dass ich hin und wieder mehr als mein Linienvorgesetzter verdiente.
@abarth93
Tariflich können sie dir bei Einstellung nur Stufe 4 geben, da du nicht mehr berufliche Zeiten hast, die als förderlich anerkannt werden könnten.
Leider hat der TVöD nicht so etwas wie der TV-L/TVöD Bund (§16.5 bzw. 6) der einen Zulage von bis zu 2 Stufen mehr relativ easy erlaubt.
Ob es für deine Tätigkeit und bei deinem AG aussertarifliche Zulagen gibt, kann ich nicht erkennen.
(Also in einigen Kommunen gibt es wohl für MINTler so etwas)
Bleibt also in der Tat für dich nur der Weg Einstieg Stufe 4 und dann §17 Stufenlaufzeit wg. erheblich überdurchschnittlicher Leistung zu bekommen. Dies ist aber relativ unwahrscheinlich (außer der BM macht es per Gutsherrin Manier), da dafür eine Leistungsbewertung "aller" vorhanden sein müsste, so dass der PR dem zustimmen kann, bzw. ihm die Argumente fehlen es abzulehnen.
Also im Klartext: Kannste eher vergessen.
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Das scheint nur so...
...letztlich gibt es "den" öD nicht.
Bei einer Anzahl von X Betrieben in der gleichen Branche der sog. freien Wirtschaft wundert sich auch niemand, über die unterschiedlichen betrieblichen Gepflogenheiten - selbst wenn die alle dem gleichen Tarifvertrag unterliegen.
Da hast Du natürlich Recht. Irgendwie erwarte ich aber beim Arbeitgeber Staat ein höheres Maß an "Gleichbehandlung" - keine Ahnung, warum ::)
In meiner Prä-öD-Existenz unterlag ich auch nie einem Tarifvertrag - vielleicht liegt es daran?
Die Einzige Gleichbehandlung die ich erwarte ist, dass jeder die Chance hat zu verhandeln und jeder eine watschen oder mehr Geld bekommen kann, je nachdem ob der Ag der Meinung ist, er braucht ihn oder er kann ihn ratz fatz ersetzen.
Ich habe nur beim Einstieg in den öD seinerzeit (BAT Zeiten) nix verhandelt und danach stets die tariflichen Möglichkeiten ausgenutzt und im TV-L förderliche Zeiten und/oder Zulage nach 16.5 erhalten (beim pW/öD Wechselspiel). Dabei war es auch nie ein Problem, dass ich hin und wieder mehr als mein Linienvorgesetzter verdiente.
@abarth93
Tariflich können sie dir bei Einstellung nur Stufe 4 geben, da du nicht mehr berufliche Zeiten hast, die als förderlich anerkannt werden könnten.
Leider hat der TVöD nicht so etwas wie der TV-L/TVöD Bund (§16.5 bzw. 6) der einen Zulage von bis zu 2 Stufen mehr relativ easy erlaubt.
Ob es für deine Tätigkeit und bei deinem AG aussertarifliche Zulagen gibt, kann ich nicht erkennen.
(Also in einigen Kommunen gibt es wohl für MINTler so etwas)
Bleibt also in der Tat für dich nur der Weg Einstieg Stufe 4 und dann §17 Stufenlaufzeit wg. erheblich überdurchschnittlicher Leistung zu bekommen. Dies ist aber relativ unwahrscheinlich (außer der BM macht es per Gutsherrin Manier), da dafür eine Leistungsbewertung "aller" vorhanden sein müsste, so dass der PR dem zustimmen kann, bzw. ihm die Argumente fehlen es abzulehnen.
Also im Klartext: Kannste eher vergessen.
Sehe ich übrigens genauso! Jeder muss die Chance haben zu verhandeln. Was die jeweilige Person daraus macht oder auch nicht steht wiederum auf einem anderen Blatt geschrieben.
Zu meiner Situation: Korrekt, mehr als Stufe 4 ginge aufgrund meiner vorhanden Arbeitserfahrung von 6 Jahren nicht. Ob es darüber hinaus eine Möglichkeit gibt außertarifliche Zulagen zu bekommen möchte ich im Gespräch klären. Nach meiner Auffassung gibt es im Bereich des TVöD-VKA 2 Möglichkeiten:
(1) Arbeitsmarktrichtlinie --> https://www.vka.de/tarifvertraege-und-richtlinien/richtlinien/arbeitsmarktrichtlinie#:~:text=Mit%20der%20seit%20dem%20Jahr,ihrer%20jeweiligen%20Entgeltgruppe%20gezahlt%20werden. (https://www.vka.de/tarifvertraege-und-richtlinien/richtlinien/arbeitsmarktrichtlinie#:~:text=Mit%20der%20seit%20dem%20Jahr,ihrer%20jeweiligen%20Entgeltgruppe%20gezahlt%20werden.)
(2) Fachkräfterichtlinie --> https://www.vka.de/tarifvertraege-und-richtlinien/richtlinien/fachkraefte-richtlinie (https://www.vka.de/tarifvertraege-und-richtlinien/richtlinien/fachkraefte-richtlinie)
Nach meiner Auffassung dürfte wenn dann die Arbeitsmarktrichtlinie (Arbeitsmarktzulage) einschlägig sein, da die Fachkräfterichtlinie iW auf IT-Fachkräfte und Ingenieure angewendet wird. Die Arbeitsmarktrichtlinie ist grundsätzlich nicht an einzelne Fachgruppen gebunden sondern kann zur "[...] Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von Beschäftigten [...]" angewendet werden. Diese würde ja einen Spielraum von ~1.000€ geben (20% von EG13, Stufe 2 (4.985,95€).
Eine vorab vereinbarte Stufenlaufzeitverkürzung stelle ich mir auch eher schwierig vor. Hier könnte man vereinbaren bspw. nach der Probezeit oder nach einem Jahr Berufserfahrung die Thematik auf Wiedervorlage zu legen.
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Die Einzige Gleichbehandlung die ich erwarte ist, dass jeder die Chance hat zu verhandeln und jeder eine watschen oder mehr Geld bekommen kann, je nachdem ob der Ag der Meinung ist, er braucht ihn oder er kann ihn ratz fatz ersetzen.
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Ich bin da ja prinzipiell bei Dir - Bei uns im Haus werden aber kategorisch keine individuellen Zulagen gewährt.
Je mehr individuelle Verhandlungen es gibt, desto weniger benötigt man aber auch die ausdifferenzierten Regelungen des TV und der EGO. --> Wird an dieser Stelle aber eine Grundsatzdiskussion ;)
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Der Grundsatz in solchen Diskussion ist nun mal der:
Im öD ist der Tarif zeitgleich Minimumzahlung als auch Maximum
In der pW ist es nur die Minimumzahlung und je nach Betrieb und Bedarf werden halt höhere Löhne gezahlt.
Pauschal für alle oder für die die nachfragen oder die es eben Wert sind.