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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Tizian am 24.04.2024 16:54

Titel: Befreiung von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht
Beitrag von: Tizian am 24.04.2024 16:54
Lt. den Vorbemerkungen der Entgeltordnung sind Beschäftigte von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht befreit, die u.a. "in einem Spezialgebiet besonders herausragende Fachkenntnisse aufweisen und in diesem Spezialgebiet beschäftigt werden".
Kann mir jemand sagen, was hiermit gemeint ist; vielleicht mit einem Beispiel.
Danke!
Titel: Antw:Befreiung von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht
Beitrag von: TVOEDAnwender am 24.04.2024 23:51
Gib mal hier in die Suche Spezialgebiet ein, es kommen genügend Threads in denen das Thema behandelt wurde.
Kurz zusammengefasst: Diese Ausnahme zur AuP-Pflicht kommt so gut wie nie zum Tragen!