Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Ma am 24.04.2024 21:11
-
Hallo ich habe am 31.03. meine Ausbildung in der Pflege an einem öffentlichen Krankenhaus beendet. Ich wurde dann nahtlos von diesem ohne Probezeit übernommen TVÖD-P. Also ich bin seit 01.04.24 als examinierte Pflegefachfrau angestellt. Jetzt habe ich die Möglichkeit das Haus zu wechseln und bin mir über die Kündigungsfristen unsicher. Der neue Vertrag würde schon am 01.06. beginnen. Zählt die Ausbildung zur Beschäftigungszeit? Wie lang ist die Kündigungsfrist? Vier Wochen? Dann wäre es perfekt. Oder ist es mehr?
-
Nein, 2 Wochen zum Monatsende, siehe vor, nein
-
Ansonsten mal deinen AG fragen ob die einen Auflösungsvertrag machen können.
-
Ich als AG würde bei der Konstellation nicht darauf eingehen.
-
Warum Auflösungsvertrag? Die Kündigungsfrist wird doch eingehalten?!
-
Ich greif das Thema Kündigungsfrist mal auf:
Ich bin unter 5 Jahre angestellt und habe laut Vertrag eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartal. Verstehe ich das richtig: Wenn ich bis zum 15.05. kündige, dann kann ich zum 30.06. raus und nach dem 15.05. erst am 30.09?
-
Ich greif das Thema Kündigungsfrist mal auf:
Ich bin unter 5 Jahre angestellt und habe laut Vertrag eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartal. Verstehe ich das richtig: Wenn ich bis zum 15.05. kündige, dann kann ich zum 30.06. raus und nach dem 15.05. erst am 30.09?
Zweiteres