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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: 67 am 25.04.2024 12:46

Titel: Höhergruppierung externes Verfahren
Beitrag von: 67 am 25.04.2024 12:46
Hallo zusammen,
bei uns werden seit neuestem alle Stellen extern ausgeschrieben. Als interner Beschäftigter kann man sich ebenfalls auf die Stellen bewerben. Die externen Bewerber können bei uns immer höhere Stufen fordern und kriegen diese oftmals auch. Jetzt ist meine Frage kann ich als interner Bewerber bei einem externen Auswahlverfahren auch eine höhere Stufe fordern oder zumindest die Mitnahme der tagegenauen Stufenlaufzeit? Normalerweise nehme ich ja nur meine Stufe mit, verliere allerdings die erworbenen Tage in der jeweiligen Stufe. Mir geht es nur darum, ob es generell möglich wäre und in welchem Paragraphen das steht. Vielen Dank schon mal für eure Hilfe
Titel: Antw:Höhergruppierung externes Verfahren
Beitrag von: Bastel am 25.04.2024 14:49
Fordern kann man viel. Du hast allerdings keinen Anspruch darauf.
Titel: Antw:Höhergruppierung externes Verfahren
Beitrag von: 67 am 25.04.2024 15:59
Das war mir klar, aber die Möglichkeit bestünde? Also mit Wohlwollen vom Arbeitgeber wäre das möglich und würde nichts dagegen sprechen?
Titel: Antw:Höhergruppierung externes Verfahren
Beitrag von: FearOfTheDuck am 25.04.2024 21:30
Einstellung und Höhergruppierung sind halt zwei Paar Schuhe. Der Tarif lässt bei der Einstellung mehr Spielraum, bei der HG eben nicht.

Allerdings stünde es dir frei, für die Stelle neu eingestellt werden unter vollständiger Beendigung deines alten AV. Ob du das allerdings willst und der AG da mitzieht...
Titel: Antw:Höhergruppierung externes Verfahren
Beitrag von: MoinMoin am 26.04.2024 10:15
Fordern kann man viel. Du hast allerdings keinen Anspruch darauf.
Und tariflich geht nicht alles.
Fordern kann man natürlich vieles und übertariflich geht alles.
Aber wie schon gesagt wurde: Bei Einstellung geht mehr an Stufengnade als bei eine Höhergruppierung, da geht nix.
Titel: Antw:Höhergruppierung externes Verfahren
Beitrag von: andreb am 28.04.2024 18:40
Einstellung und Höhergruppierung sind halt zwei Paar Schuhe. Der Tarif lässt bei der Einstellung mehr Spielraum, bei der HG eben nicht.

Allerdings stünde es dir frei, für die Stelle neu eingestellt werden unter vollständiger Beendigung deines alten AV. Ob du das allerdings willst und der AG da mitzieht...

Da bin ich mir nicht sicher, ob das so geht …

Ziffer 2.5 aus dem Rundschreiben BMI zu § 16 TVöD ist da einschlägig, wonach es dann eben nicht mehr um eine klassische Einstellung handelt.
Titel: Antw:Höhergruppierung externes Verfahren
Beitrag von: FearOfTheDuck am 29.04.2024 00:11
Danke für die Ergänzung. Damit schränkt das BMI sogar noch einmal ein und es gibt die Verhandlungsmöglichkeit nur für den Externen.