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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: FräuleinA am 27.04.2024 13:40
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Hallo in die Runde:
Ich habe im Juni 2023 einen Antrag auf Korrektur der Eingruppierung gestellt. Dies wurde mir dann im Februar 2024 bewilligt.
Diese gilt rückwirkend ab 2014, somit bin ich schon wieder in der Stufe weit oben. Auszahlung der Korrekturbeträge wegen der Ausschlussfrist nur 6 Monate rückwirkend, also ab Dezember 2022.
Nun wurde in der aktuellen Abrechnung für jeden Monat der Brutto und dann nach Abzüge der Nettobetrag ausgerechnet. Die Summe der Nettobeträge wurde dann als EZ (Einmalzahlung?) gebucht und davon wurde dann noch einmal Lohnsteuer abgezogen. Immerhin 2600 Euro.
Meiner Laienmeinung ist damit die Nachzahlung 2x versteuert worden?
Hätte der AG das anders machen müssen/dürfen/sollen?
Zweiter Gedanke: Müssten diese 2600 Euro als Steuerschaden noch separat ausgezahlt werden? Ich kann ja nichts dafür, dass ich falsch eingruppiert wurde und der Betrag jetzt erst ausgezahlt wird.
Danke und Grüße
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Wie er es für Dezember genau hätte machen müssen, kann ich nicht sagen.
Für den einen Monat hätte die angesetzte Vorgehensweise auf Grund der Höhe, quasi keine Auswirkung.
Das EZ hat die Funktion den Arbeitnehmerfreibetrag nicht doppelt abzuziehen. Den kann man nur einmal bekommen. Den hast du bereits mit den „normalen“ monatlichen Zahlungen bekommen. Da ist nichts doppelt versteuert.
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die Sozialversicherung ist in dem Monat angefallen, für welchen ausgezahlt wird, auch rückwirkend.
die Steuer fällt im Monat der Auszahlung an, also jetzt für April wohl. Außerdem ist das Steuerjahr 2023 bereits abgeschlossen, da kann nichts mehr rückwirkend versteuert werden.
Du hast vermutlich ein SV-Brutto im jeweiligen Monat und ein höheres Steuerbrutto jetzt im April.
Einen Steuerschaden sehe ich nicht, Du hättest auch Steuer gezahlt, wenn es pünktlich ausgezahlt worden wäre, und auch in gleicher Höhe. Außerdem gleicht sich ohnehin alles mit der Einkommensteuererklärung aus.
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Einen Steuerschaden sehe ich nicht, Du hättest auch Steuer gezahlt, wenn es pünktlich ausgezahlt worden wäre, und auch in gleicher Höhe. Außerdem gleicht sich ohnehin alles mit der Einkommensteuererklärung aus.
Ist das so? Ich dachte wenn ich in einem Jahr 40000 und im nächsten 60000 versteuere, dann zahle ich mehr Steuern, als wenn ich 2x50000 versteuere.
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Ist das so? Ich dachte wenn ich in einem Jahr 40000 und im nächsten 60000 versteuere, dann zahle ich mehr Steuern, als wenn ich 2x50000 versteuere.
Dem stimme ich voll zu.
Lässt sich das aber nicht über die Steuererklärung für 2024 "heilen"?
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Ist das so? Ich dachte wenn ich in einem Jahr 40000 und im nächsten 60000 versteuere, dann zahle ich mehr Steuern, als wenn ich 2x50000 versteuere.
Dem stimme ich voll zu.
Lässt sich das aber nicht über die Steuererklärung für 2024 "heilen"?
Wie sollte das gehen, ohne die Bescheide aus dem Vorjahr neu zu berechnen?
Für große Einmalzahlungen (wie zB Abfindungen) gibt es die 1/5-Regelung, um die Steuer-Last "abzumildern".
@FräuleinA: Ich hatte ebenfalls schon einen solchen Fall mit einer 8-seitigen Bezügemitteilung und Rückrechnungen über 2 Jahre. Die Berechnungen der Einzelmonate wiesen da je einen Steuerabzug aus, die Summe daraus wurde aber als Abzug vom laufenden Gehalt ausgewiesen (was vom selbigen fast nix übrig lies ;)). Das hat mich sehr verwirrt, aber in der Summe war das alles korrekt berechnet.
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Hätte kurz eine ähnliche Frage...vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben.
Wurde über 14 Monate überzahlt. Rückrechnung war angeblich für die alten Jahre nicht wirklich möglich. Ende vom Lied ist, ich zahle die Summe jetzt komplett Brutto zurück. Eine größere Summe letztes Jahr und den Rest monatlich bis der Gesamtbetrag zurückgezahlt worden ist ans Land.
Jetzt habe ich ja Zuviel Steuern bezahlt im Grunde, weil ich das Geld vom AG ja Netto bekommen habe damals und jetzt Brutto an ihn zurück zahle.
Wo in der Steuererklärung erhalte ich denn die ganzen Abgaben wieder zurück? Geht das von alleine, oder muss ich da irgendwie drauf aufmerksam machen?
LG Albeles
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1. Die Rückzahlung erfolgt auf Bruttobasis. Damit sinkt in diesem Jahr der Bruttoverdienst, der dieses Jahr versteuert wird.
2. Ist die Überzahlung so hoch, dass die 6 Monate Ausschlussfrist nicht mehr greifen?
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1. Die Rückzahlung erfolgt auf Bruttobasis. Damit sinkt in diesem Jahr der Bruttoverdienst, der dieses Jahr versteuert wird.
2. Ist die Überzahlung so hoch, dass die 6 Monate Ausschlussfrist nicht mehr greifen?
zu1. Ja ich zahle das Geld Brutto zurück von meinem Nettogehalt.
zu2. Leider ja....