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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: POLLY789 am 27.04.2024 14:17
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Hallo in die Runde,
ich habe eine Frage. Mir wurde rückwirkend zum 01.01. eine Stufenvorweggewähr von der 8/3 in die 8/5 ermöglicht. Zusätzliche eine höherwertige Tätigkeit in der 9a. In welcher Stufe lande ich dann etwa in der 9a? Ist es sinnvoll das mit dem Höhergruppierungsrechner auszurechnen.
Danke und sonnige Grüße
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Das kommt darauf an, ab du jetzt eine Zulage zur Stufe 5 nach §16.5 bekommst (dann bist ud in Stufe 3 und erhälst das Entgelt der Stufe 5 ausgezahlt) oder ob du tatsächliche eine Stufenlaufzeitverkürzung aufgrund erheblich überdurchschnittlicher Leistung erhalten hast und jetzt in der Stufe 5 bist.
Ich Tippe auf ersteres.
Wenn du also jetzt höhergruppiert wirst, dann kommst du von der EG8.3 zur 9a.2.
Was dann mit der Zulage passiert ist kommt auf deren Formulierung an.
Fixer Betrag, plus 2 Stufe ....
von der 8.5 kommt man in die 9a.5