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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Wynchester am 29.04.2024 11:31

Titel: TVSöD für wen gültig
Beitrag von: Wynchester am 29.04.2024 11:31
Moin,

die Erstfassung des TVSöD ist gültig seit 29. 01.2020, hat ein Dualer Student im August 2019 ein duales Studium im öffentlichen Dienst angefangen, unterliegt das Arbeitsverhältnis nachträglich dann dem TVSöD ?
Es handelt sich um einen Arbeitgeber der der Tarifbindung unterliegt.
Titel: Antw:TVSöD für wen gültig
Beitrag von: TVOEDAnwender am 02.05.2024 13:26
Ob nur der AG der "Tarifbindung" (er ist als Mitglied im Kommunalen AGV) unterliegt ist vollkommen unerheblich. Tarifverträge müssen bei Mitgliedschaft des AG nur zwingend für Mitglieder der vertragsschließenden Gewerkschaften angewendet werden (sog. "Echte Tarifbindung"). Mit Nichtmitgluedern können die Arbeitsbedingungen vollkommen abweichend vereinbart werden, selbst wenn diese grundsätzlich unter den Anwendungsbereich des Tarifvertrages fallen.