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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder => Thema gestartet von: Versuch am 01.05.2024 08:56

Titel: [BW] Doppelverdienermodel in BW?
Beitrag von: Versuch am 01.05.2024 08:56
Weiß jemand mehr?
https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/politik-und-verwaltung/beamtenbund-fuehlt-sich-vor-den-kopf-gestossen/

Höhepunkt:
"Der Sprecher von Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) ergänzt, dass es bei der Anrechnung von 6000 Euro pro Jahr nicht bleiben muss. „Grundsätzlich wäre eine Anrechnung eines höheren Hinzuverdienstes oder eine Berücksichtigung von Nebeneinkünften beispielsweise aus Kapitalvermögen oder Mieteinkünften denkbar.“"

Ich bin ja echt einen grünen Fan mittlerweile, aber dadurch sind sie unwählbar.
Irgendwann ist eine Grenze überschritten.
Titel: Antw:Doppelverdienermodel in BW?
Beitrag von: Bastel am 01.05.2024 09:10
Wie bestellt, so geliefert. In schwierigen Zeiten schon vertretbar.
Titel: Antw:Doppelverdienermodel in BW?
Beitrag von: Ozymandias am 01.05.2024 10:03
Braucht halt jeder Beamter in BW in Zukunft eine Spardosen-GmbH. Dort kann man Milliarden verdienen, ohne dass ein Cent angerechnet wird.
Die Vermeidung der Anrechnung von Hinzuverdiensten damit funktioniert z.B. auch bei Hinterbliebenenrenten.

Gerade die Lehrerschaft wählt gerne grün, naja ob das so weiter gemacht wird, wenn das grüne Wirtschaftswunder endlich im eigenen Geldbeutel ankommt....

Bin mal auf den Entwurf gespannt. Als ob diese 6000 Euro den Staatshaushalt retten.... wenn man sowieso laut Swen einer der größten Verletzter der amtsangemessene Alimentation ist.
Titel: Antw:Doppelverdienermodel in BW?
Beitrag von: LehrerBW am 01.05.2024 10:17
Ich erwarte von unserer liederlichen Regierung gar nichts mehr.
Gerade auch im Hinblick auf die Kostendämpfungspauschale ist deren Verhalten unterste Schublade.
Und im Hinblick auf unser Schmerzensgeld, angemessene Besoldung kann man das schon lange nicht mehr nennen, mache ich mir noch weniger Hoffnungen.
Bezüglich Bayaz…wie war nochmal das Motto von Mehmet Scholl?
Titel: Antw:Doppelverdienermodel in BW?
Beitrag von: lotsch am 01.05.2024 11:27
Braucht halt jeder Beamter in BW in Zukunft eine Spardosen-GmbH. Dort kann man Milliarden verdienen, ohne dass ein Cent angerechnet wird.
Die Vermeidung der Anrechnung von Hinzuverdiensten damit funktioniert z.B. auch bei Hinterbliebenenrenten.

Gerade die Lehrerschaft wählt gerne grün, naja ob das so weiter gemacht wird, wenn das grüne Wirtschaftswunder endlich im eigenen Geldbeutel ankommt....

Bin mal auf den Entwurf gespannt. Als ob diese 6000 Euro den Staatshaushalt retten.... wenn man sowieso laut Swen einer der größten Verletzter der amtsangemessene Alimentation ist.

Ich kann mich noch an eine Sendung von Anne Will erinnern. Da wurde eine grüne Staatssekretärin gefragt, wie sich die verschiedenen Maßnahmen auf den Wohlstand auswirken. Sie antwortete, wir werden einen anderen Wohlstand bekommen.

Da bleibt der Fantasie jetzt viel Raum, fest steht nur der Wohlstand wird nicht mehr so sein wie bisher, das scheint beschlossen.
Titel: Antw:Doppelverdienermodel in BW?
Beitrag von: Sleyana am 01.05.2024 12:37
Ich sag dann mal meiner schwerbehinderten Frau, die sich dann auch um die Kinder kümmern muss, weil sonst der Lebensstandard nicht gehalten werden kann, das mein oberster Geldgeber sagt du musst arbeiten. Dem Bayaz interessiert es nicht das du blind bist, der denkt du kannst auch Vollzeit arbeiten ohne Einschränkung und ohne Zusatzausgaben.

Das muss diese Grüne Politik sein die so toll ist.
Titel: Antw:Doppelverdienermodel in BW?
Beitrag von: Ozymandias am 01.05.2024 12:54
BW betreibt unter den Grünen ja eine sehr inklusive Politik.  ::)
Während andere Länder Landesblindengelder für hochgradig Sehbehinderte zahlen oder auch Taubenblindengeld oder Landespflegegeld (Bayern 1k pro Jahr für Pflegegrad 2) gibt es in BW nichts. Bayern hat sogar auch ein extra Familiengeld.

Klimatechnisch sieht es auch nicht sonderlich gut aus:
https://www.statistik-bw.de/Umwelt/Luft/Treibhausgase.jsp
(Nur um mal zu zeigen, wie weit Wunsch und Realität auseinander liegen bei dieser Ideologie).

Am besten noch die Familienzuschlägen streichen, die Kinder bekommen ja schon Kindergeld und ansonsten kann man auch Zeitungen austragen gehen.  ;D
Es erschleicht sich das Gefühl, als wolle man die Alimentation immer mehr zur Business-Class-Grundsicherung ausbauen. Einnahmen anrechnen, dies und das beantragen, am besten noch Mehrbedarfe einführen die beantragt werden müssen.

Die Justiz in BW ist auch, nunja sagen wir mal etwas speziell. (Siehe SG Karlsruhe Vorlagebeschluss).

Die Sache wird nicht vor den Verwaltungsgerichten oder dem Verwaltungsgerichtshoft innerhalb von BW geklärt werden, da benötigt man das etwas unabhängigere BVerfG.

Titel: Antw:Doppelverdienermodel in BW?
Beitrag von: Sleyana am 01.05.2024 13:52
Ich muss dich korrigieren Ozymandias... In BW gibt es Blindengeld in Höhe von 400 € ca. Wurde nicht einmal angepasst seitdem es Ländersache ist, also Anfang 2000er. In Hesse beträgt es fast 800€ und ist automatisch an die Rentenanpassung gekoppelt.
Titel: Antw:Doppelverdienermodel in BW?
Beitrag von: Ozymandias am 01.05.2024 18:22
Ja das gibt es und wurde von mir auch nicht verneint.
Manche andere Länder haben diese Leistungen sehr spezifiziert und zahlen z.B. eben auch bereits bei hochgradig Sehbehinderten einen kleineren Betrag. Oder auch fast 1430 Euro mtl. Taubblindengeld z.B in Bayern.
Übersicht hier:
https://www.betanet.de/blindenhilfe-landesblindengeld.html

BW ist eines der schlechtesten Länder was diese Leistungen betrifft.
Obwohl die Grünen seit fast 13 Jahren regieren und sich oftmals mit ihrer Inklusion brüsten.

Weiter Bogen gespannt, jedenfalls ist es sehr schwierig mit solchen Einschränkungen zu arbeiten. Manche schaffen das durchaus, setzt aber auch oftmals lebenslanges Training voraus. Zu behaupten jeder verdient einfach mal 6.000 Euro zusätzlich ist nunja, in vielen Fällen nicht der Fall. Daraus Einzelfälle zu machen ist zu kurz gegriffen. Führt man für solche Fälle eine antragsbezogene Überprüfung ein, macht man aus der Alimentation ein Bürgergeld Deluxe.
Titel: Antw:Doppelverdienermodel in BW?
Beitrag von: Sleyana am 01.05.2024 19:51


Weiter Bogen gespannt, jedenfalls ist es sehr schwierig mit solchen Einschränkungen zu arbeiten. Manche schaffen das durchaus, setzt aber auch oftmals lebenslanges Training voraus. Zu behaupten jeder verdient einfach mal 6.000 Euro zusätzlich ist nunja, in vielen Fällen nicht der Fall. Daraus Einzelfälle zu machen ist zu kurz gegriffen. Führt man für solche Fälle eine antragsbezogene Überprüfung ein, macht man aus der Alimentation ein Bürgergeld Deluxe.

Diese 6.000 sind vermutlich noch gering angesetzt, aber wenn man vergisst das der Doppelverdienertrend kein Trend ist sondern eine gezwungene Maßnahme durch seit Jahrzehnten fehlgeleitete Politik die dafür sorgt das Familien gezwungen sind Mehrarbeit zu leisten, da die Reallöhne nicht der tatsächlichen Lebenserhaltung miethalten können. Alleine die Mieten sind gestiegen.
Titel: Antw:Doppelverdienermodel in BW?
Beitrag von: Ozymandias am 05.05.2024 13:56
Wenn der Gesetzesentwurf kommt, darf man sich hoffentlich hier austoben:

https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de
Titel: Antw:Doppelverdienermodel in BW?
Beitrag von: Versuch am 05.05.2024 19:13
Wenn der Gesetzesentwurf kommt, darf man sich hoffentlich hier austoben:

https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de
Hat das einen Sinn?
Oder ist das eine Pseudobeteilgung?
Titel: Antw:Doppelverdienermodel in BW?
Beitrag von: Versuch am 06.05.2024 07:32
Wenn der Gesetzesentwurf kommt, darf man sich hoffentlich hier austoben:
scratch games (https://scratchgames.co/)
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de
Eigentlich müssen diese Dinge objektiv getan werden. Für diejenigen, die jeden Kandidaten gut verstehen, lohnt es sich auf jeden Fall, die Wirksamkeit zu berücksichtigen.
Sorry, ich verstehe kein Wort in diesem Zusammenhang
Titel: Antw:Doppelverdienermodel in BW?
Beitrag von: Pukki am 06.05.2024 08:52
Wenn der Gesetzesentwurf kommt, darf man sich hoffentlich hier austoben:
scratch games (https://scratchgames.co/)
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de
Eigentlich müssen diese Dinge objektiv getan werden. Für diejenigen, die jeden Kandidaten gut verstehen, lohnt es sich auf jeden Fall, die Wirksamkeit zu berücksichtigen.
Sorry, ich verstehe kein Wort in diesem Zusammenhang
Da gibt es nichts zu verstehen, das ist ein Bot, der in das Zitat einen Link zu irgendeiner Spieleseite eingefügt hat. War nur auf Schriftgröße 1 verkleinert und farblich verändert. ;)
Titel: Antw:Doppelverdienermodel in BW?
Beitrag von: Ozymandias am 14.05.2024 10:06
Kopiere hier mal den Beitrag von lotsch, der hier wie die Faust aufs Auge passt.
Gutes Autoritätsargument in Sachen Beteiligung an der Gesetzgebung (ja ist nur pseudobeteiligung), Widerspruch oder auch Klage.

Interview mit Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio

Prof. Di Fabio: Der Spielraum ist natürlich groß, weil das Bundesverfassungsgericht nicht der Haushaltsgesetzgeber ist. Andererseits müssen bestimmte Grundsätze klar bleiben: Der Abstand zwischen den Ämtern ist auch in der Besoldung zu wahren. Qualifikation und Verantwortung, die mit dem Amt verbunden sind, müssen sich in der Besoldungshöhe widerspiegeln. Außerdem hat ein erkennbarer Abstand von Besoldung und Versorgung gegenüber gegenleistungslosen Sozialleistungen zu bestehen.

NRW Magazin: Derzeit wird im Rahmen der amtsangemessenen Alimentation die Einführung eines Partnereinkommens mit der Begründung diskutiert, dass die „Eckpunktefamilie“ nicht mehr zeitgemäß sei. Offensichtlich soll damit das Abstandsgebot ausgehebelt werden. Wie ist Ihre Einschätzung zu einer solchen Vorgehensweise?

Prof. Di Fabio: Das Amtsverständnis von Art. 33 Abs. 5 GG ist individuell auf die Amtsinhaberin oder den Amtsinhaber bezogen und kann deshalb nicht sozial „kontextualisiert“ werden. Im Übrigen ist der Schutz von Ehe und Familie in Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes nach wie vor gültig.

https://www.dbb-nrw.de/aktuelles/news/grundgesetz-garantiert-das-berufsbeamtentum/
Titel: Antw:Doppelverdienermodel in BW?
Beitrag von: MitleserBW am 14.05.2024 10:12
Das klingt ja mal eindeutig und gut.
Titel: Antw:[BW] Doppelverdienermodel in BW?
Beitrag von: LehrerBW am 22.06.2024 07:40
Gibt's was Neues dazu im BBW Magazin?
Titel: Antw:[BW] Doppelverdienermodel in BW?
Beitrag von: Landesdiener am 24.06.2024 13:52
Nur, dass es nicht für gut befunden wird.
Titel: Antw:[BW] Doppelverdienermodel in BW?
Beitrag von: axum705 am 25.06.2024 07:10
Der Gesetzentwurf ist nun im Beteiligungsverfahren. Er kann über das Beteiligungsportal heruntergeladen und auch kommentiert werden:
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen-1 (https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen-1)

An den bereits dargestellten Rahmenbedingungen hat sich nach schnellem Querlesen nichts geändert. Ohne grundlegende Vorgaben aus Karlsruhe analog zu 2020 werden sich die Besoldungsgesetzgeber weiterhin nicht bemüßigt fühlen, die Besoldung zeitgemäß fortzuentwickeln. Außer natürlich, die zeitgemäße Hinzuverdiener-Familie hilft das Mindestmaß an Besoldung abzusenken.
Titel: Antw:[BW] Doppelverdienermodel in BW?
Beitrag von: axum705 am 25.06.2024 07:48
Doch noch ein paar Dinge gefunden:
Der Familienzuschlag für das dritte Kind wird deutlich angehoben. Ab 2015 sind das nun 989,17 €. A7/1 mit drei Kinder und Alleinverdiener bedeutet dann Familienzuschläge in Höhe von 2.338,93 €, was dann mit der Grundbesoldung zusammen A14/3 entspricht.

Für das Jahr 2023 gibt es für die Besoldungsgruppen A7 1-6, A8 1-4 und A9 1-2 weitere Zahlungen für das erste Kind.

Ansonsten geht die Gesetzesbegründung natürlich auf die Prüfungsstufen ein. Z. B. liegt die Nominallohnentwicklung in BW bei 148,68, bei den Beamten bei 139,08. Mit Einbeziehung der Inflationsausgleichszahlung liegt man dann bei 145,35, also alles paletti. Es gibt ausführliche Begründungen, warum das Abstandsgebot auch mit dem 200 € Sockel weiterhin eingehalten wird. Die Anhebung der Einstiegsämter 2022 spiele insbesondere keine Rolle, da der Gesetzgeber das ja durch die Neubewertung aufgrund gestiegener fachlicher Anforderungen machen dürfe.
Titel: Antw:[BW] Doppelverdienermodel in BW?
Beitrag von: HABICHThatzweiH am 25.06.2024 10:59
Wenn ich das richtig gelesen habe, wird es den Familienergänzungszuschlag ab 2025 bis maximal A10 Stufe 1 geben.
Wie verhält es sich eigentlich, wenn der Partner im Jahr 5.999 € verdient? Bekommt man dann theoretisch den vollen Zuschlag oder wie verhält sich das? Habe dazu nichts gefunden oder überlesen.

Ich hab mir mal den Spaß gemacht eine Alleinverdiener-Familie mit 2 Kindern in A7 Stufe 1 und A11 Stufe 1 gegenüber zu stellen. Der Netto-Unterschied beträgt mit Zuschlag nur noch unter 250 €. Und das mit einem VIER Besoldungsgruppen höheren Amt.
Die Besoldung ist nur noch ein einziger Flickenteppich. Es wird höchste Zeit, dass es eine grundlegende Reform gibt. So kann es nicht weitergehen.
Titel: Antw:[BW] Doppelverdienermodel in BW?
Beitrag von: LehrerBW am 25.06.2024 15:23
Tja...da muss man sich bei diesem Gebaren der Landesregierung dann halt auch nicht wundern wenn der verarschte Beamte sich entsprechende Auszeiten gönnt 🤷‍♂️
Es fing schon an bei den nach oben abschmelzenden Zuschlägen.
Aber die hat der BBW ja brav abgenickt...diese Jubelperser.
Titel: Antw:[BW] Doppelverdienermodel in BW?
Beitrag von: homonovus am 01.07.2024 13:59
Der Städtetag hat letzte Woche dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht. Kam per Rundschreiben an die Mitglieder:

Neues Gesetz zur Beamtenbesoldung schafft noch mehr Bürokratie

Stuttgart. Der Städtetag fordert einen Dialog für einen zukunftsfähigen öffentlichen Dienst. Anlass ist ein Gesetzentwurf im Besoldungsrecht, der unnötige zusätzliche Bürokratie in die Personalämter bringt.
Mehr Bürokratie steht in eklatantem Widerspruch zu den erklärten Zielen der Entlastungsallianz, die auf Bürokratieabbau und Effizienzsteigerung im öffentlichen Sektor abzielt. Bei dem Gesetz geht es im Kern darum: In Zukunft soll es nach dem Willen des Finanzministeriums neben dem Familienzuschlag für bestimmte Besoldungsgruppen auch einen sogenannten Familienergänzungszuschlag geben, den aber
betroffene Beamtinnen und Beamte selbst beantragen müssen. Grund für dessen Einführung sei laut Land die Erreichung eines Besoldungsniveaus von mindestens 115 Prozent der Grundsicherung.


Ralf Broß, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags, erklärt dazu: „Der Städtetag Baden-Württemberg begrüßt grundsätzlich die gefundene Lösung zur Übertragung des Tarifergebnisses. Der davon unabhängig und neu geschaffene Familienergänzungszuschlag schafft jedoch zusätzliche Komplexität und darunter leiden Verständlichkeit und Transparenz der Besoldung noch weiter. Der antragsabhängige
Zuschlag erzeugt neuen Verwaltungsaufwand und betrifft nur eine kleine Gruppe von Beamtinnen und Beamten
in den unteren Besoldungsgruppen. In manchen Städten gar nur eine einstellige Zahl an Fällen. Gleichzeitig bringt er der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller in einzelnen Fällen einen Zuschlag in Höhe von nur fünf Euro monatlich ein – quasi eine Tasse Kaffee. Trotzdem muss der Antrag geprüft und gestellt werden. Der bürokratische Aufwand steht damit in keinem Verhältnis zum Ertrag.“

Es sei nicht nachhaltig, die Besoldungsregeln laufend an neue Urteile anzupassen. Deshalb brauche es dringend eine verfassungs- und zeitgemäße Besoldung im öffentlichen Dienst anstatt sie immer wieder mit neuen Elementen noch unübersichtlicher zu machen. Für einen attraktiven und zukunftsfähigen öffentlichen Dienst
sind nach Ansicht des Städtetags aber auch weitere langfristige, strukturelle Anpassungen erforderlich. Dazu gehörten vereinfachte Laufbahnwechsel, Seiten- und Quereinstiege, flexiblere Arbeitszeitmodelle sowie eine stärkere Leistungsorientierung. Auch das angekündigte Lebensarbeitszeitkonto
sei nötig.

Ralf Broß: „All diese Maßnahmen sind unerlässlich, um dem wachsenden Arbeitskräfte- und Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die Transformation in diversen Bereichen kann nur dann erfolgreich sein, wenn der öffentliche Dienst ein ganzheitliches Update erfährt. Wir brauchen deswegen ein konzertiertes Vorgehen, um den öffentlichen Dienst zukunftsfest zu machen. Hierzu regen wir einen Dialog zwischen dem Land, den kommunalen Vertretern und weiteren Verbänden an – so machen es auch andere Bundesländer schon vor.“
Titel: Antw:[BW] Doppelverdienermodel in BW?
Beitrag von: axum705 am 01.07.2024 21:33
Es wäre zu wünschen, wenn Gemeinde-, Städte- und Landkreistag als ein Teil der öffentlichen Arbeitgeber bzw. Dienstherren gemeinsam hier konzertiert öffentlichkeitswirksam auftreten würden. Der Landkreistag hat ja bereits 2023 ein Positionspapier für die Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes allgemein und im Speziellen für das Berufsbeamtentums veröffentlicht:
https://www.landkreistag-bw.de/fileadmin/user_upload/PDFs/Downloads/Positionen_u_Stellungnahmen/2023/Positionspapier_Staerkung_der_Attraktivitaet_des_oeffentlichen_Dienstes.pdf (https://www.landkreistag-bw.de/fileadmin/user_upload/PDFs/Downloads/Positionen_u_Stellungnahmen/2023/Positionspapier_Staerkung_der_Attraktivitaet_des_oeffentlichen_Dienstes.pdf)

Ohne Druck wird nichts passieren.
Titel: Antw:[BW] Doppelverdienermodel in BW?
Beitrag von: Taigawolf am 02.07.2024 07:56
Es sei nicht nachhaltig, die Besoldungsregeln laufend an neue Urteile anzupassen. Deshalb brauche es dringend eine verfassungs- und zeitgemäße Besoldung im öffentlichen Dienst anstatt sie immer wieder mit neuen Elementen noch unübersichtlicher zu machen.

Da hat der Städtetag wohl übersehen, dass für die Landesregierung genau das eben das Ziel ist. Immer noch unübersichtlicher, damit möglichst irgendwann selbst Gerichte nicht mehr durchblicken. Und natürlich immer schön an den Beamten sparen, anstatt mal einen ordentlichen Schluck aus der Pulle zu nehmen und einfach angemessen zu besolden.
Titel: Antw:[BW] Doppelverdienermodel in BW?
Beitrag von: clarion am 02.07.2024 12:26
Da die Grundbesoldung für eine 4K Familie reichen soll, sind Familienzuschläge erst ab dem dritten Kind angezeigt und kein Partnerzuschlag notwendig.

Die Abstände zwischen Ämtern und Stufen kann man einmal sauber und rechtskonform mit ausreichend Sicherheitsabstand zum Bürgergeld ermitteln. Die Zahl der Stufen kann auch auf fünf oder sechs Stufen zusammengestrichen werden. Danach wird die Besoldung wie die Renten und Diäten automatisch mit der Inflation angepasst und fertig ist ein bürokratiearmes und nachhaltiges Besoldungssystem. Und alle sind glücklich. Die Lösung kann so einfach sein.
Titel: Antw:[BW] Doppelverdienermodel in BW?
Beitrag von: Grandia am 02.07.2024 14:14
Klingt nach Schweiz...
Titel: Antw:[BW] Doppelverdienermodel in BW?
Beitrag von: Ozymandias am 09.07.2024 15:27
Früher hat BW ja nach Besoldsgruppen gestaffelt die Besoldung erhöht. Das wurde dann irgendwann vom BVerfG verboten, vielleicht im Urteil zur Eingangsbesoldung, ich weiß es nicht.

Aber weiß jemand ob es für diese verfassungswidrige Praxis Nachzahlungen gab, für Betroffene die Widerspruch eingelegt haben?

Ansonsten weiter fleißig auf dem Beteiligungsportal kommentieren:
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen-1
Titel: Antw:[BW] Doppelverdienermodel in BW?
Beitrag von: axum705 am 09.07.2024 21:56
Das war 2017/2018. Die Besoldungserhöhungen wurden dann einfach zu neuen Zeitpunkten für alle Besoldungsgruppen gleich vorgenommen. Ein Widerspruch war nicht notwendig. Ursache war folgendes Urteil des BVerfG (betraf Sachsen):
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/05/rs20170523_2bvr088314.html (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2017/05/rs20170523_2bvr088314.html)
Interessant sind darin übrigens die Ausführungen zur Besoldung im Allgemeinen und zum Abstandsgebot im Speziellen (ab RN 65). Die zentrale Stellung des Leistungsprinzips wird dabei sehr häufig betont
Titel: Antw:[BW] Doppelverdienermodel in BW?
Beitrag von: Ozymandias am 10.07.2024 06:02
Danke, also gab es keinen finanziellen Vorteil für die Kläger dafür.
BW hatte die verspätete Besoldungserhöhung ja viele Jahre praktiziert, dadurch sind einigen sicherlich etwa 1000 Euro oder noch mehr entgangen.

Gut zu wissen, dass die Kanzlei Neie Prozessbevollmächtigt war. Die machen jetzt ja auch die Musterklage des DRB BW.
Titel: Antw:[BW] Doppelverdienermodel in BW?
Beitrag von: LehrerBW am 10.07.2024 08:14
Zwischen der Klage und Entscheidung zur abgesenkten Eingangsbesoldung lagen btw 4-5 Jahre.
Das dürfte auch diesmal realistisch sein. Wobei wenn schon das 4 Säulen Elend verfassungswidrig ist, es dann das Doppelverdienermodell erst recht ist weil es auf dem selben Abschmelzungsmist basiert.
Titel: Antw:[BW] Doppelverdienermodel in BW?
Beitrag von: Quasselstrippe am 26.09.2024 22:35
auf dem Beteiligungsportal in BW ist der neue Gesetzentwurf direkt von der Phase 1 (Kommentierung) zur Phase 3 (Beratung und Beschluss) übergegangen. Die Phase 2 (Antwort des Ministeriums) ist auf der Homepage leer geblieben, zumindest finde ich dort nichts.

Habe ich etwas übersehen? Oder liegt die Antwort/liegen die Antworten einfach wo anders?

https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen-1/antwort-des-ministeriums

Hat hier jemand News?

Nachdem der DRB den Entwurf des Bundesbesoldungsgesetzes mit recht ähnlichen Ansätzen wie im BW-Gesetzentwurf inhaltlich zerrissen hat, hätte mich die Antwort des Ministeriums auf die sehr ähnlich gestaltete Kritik im Beteiligungsportal interessiert.

Titel: Antw:[BW] Doppelverdienermodel in BW?
Beitrag von: Ozymandias am 27.09.2024 05:02
Wundert mich auch, kommt vielleicht noch.
So sah es beim letzten mal aus:
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen/antwort-des-ministeriums

Da wurde fast alles ignoriert.

Hier sollte man nun drauf achten:

https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen-1/antwort-des-ministeriums

https://parlis.landtag-bw.de/parlis/browse.tt.html?type=&action=qlink&q=BAFO=BASIS%20AND%20VID=V-235919
Titel: Antw:[BW] Doppelverdienermodel in BW?
Beitrag von: Taigawolf am 27.09.2024 09:10
Wundert mich auch, kommt vielleicht noch.
So sah es beim letzten mal aus:
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen/antwort-des-ministeriums

Da wurde fast alles ignoriert.

Hier sollte man nun drauf achten:

https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen-1/antwort-des-ministeriums

https://parlis.landtag-bw.de/parlis/browse.tt.html?type=&action=qlink&q=BAFO=BASIS%20AND%20VID=V-235919

Ich finde es richtig lustig, wie da argumentativ ausgeführt wird, dass in der Vergleichsberechnung beim Beamten natürlich die vollen 3.000 € Inflationsausgleichsprämie zu berücksichtigen sind. Und was ist jetzt mit den Jahren, wo es keine gibt? Natürlich ebenfalls die 6.000 € Partnereinkommen. Gleichzeitig fabuliert man vorher, warum bei der Grundsicherung natürlich nicht die höchste Steigerungsrate bei den Wohn- und Heizkosten aus 2023 angesetzt werden kann. Aber natürlich muss man beim Beamten bei der PKV die geringstmöglichen Beiträge ansetzen, weil das BVerfG das ja nicht verbietet. Bei der Grundsicherung wird alles klein gerechnet, was irgendwie geht, beim Beamten genau andersrum. Es ist zum Fremdschämen.

Und trotz all dieser Rechentricks schauts dann am Ende immer noch so aus:

Summe Grundsicherung       3.617,53 €
115% davon:                      4.160,16 €
Beamter A7 S1:                  4.389,22 €

Na da lohnt sich die 41h-Woche und dass die Frau für diese "Bedarfsgemeinschafts-Besoldung" auch noch mindestens 6.000 € jährlich nach Hause bringen muss, sprich 10,75h ca. Da sollte man sich in Zukunft genau überlegen, ob man zusammen fast 52 Stunden seiner gemeinsamen Lebenszeit wöchentlich für ein paar Hundert Euros opfern will.

Damit rechnet man doch quasi schon vor, wie verfassungswidrig man vorher schon unterwegs war. Teilweise finde ich die Begründungen, warum dort das angerechnet wird und da nicht echt an den Haaren herbeigezogen. Schön formuliert natürlich, aber totaler Quatsch.
Titel: Antw:[BW] Doppelverdienermodel in BW?
Beitrag von: Versuch am 27.09.2024 18:17
Wundert mich auch, kommt vielleicht noch.
So sah es beim letzten mal aus:
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen/antwort-des-ministeriums

Da wurde fast alles ignoriert.

Hier sollte man nun drauf achten:

https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen-1/antwort-des-ministeriums

https://parlis.landtag-bw.de/parlis/browse.tt.html?type=&action=qlink&q=BAFO=BASIS%20AND%20VID=V-235919

Ich finde es richtig lustig, wie da argumentativ ausgeführt wird, dass in der Vergleichsberechnung beim Beamten natürlich die vollen 3.000 € Inflationsausgleichsprämie zu berücksichtigen sind. Und was ist jetzt mit den Jahren, wo es keine gibt? Natürlich ebenfalls die 6.000 € Partnereinkommen. Gleichzeitig fabuliert man vorher, warum bei der Grundsicherung natürlich nicht die höchste Steigerungsrate bei den Wohn- und Heizkosten aus 2023 angesetzt werden kann. Aber natürlich muss man beim Beamten bei der PKV die geringstmöglichen Beiträge ansetzen, weil das BVerfG das ja nicht verbietet. Bei der Grundsicherung wird alles klein gerechnet, was irgendwie geht, beim Beamten genau andersrum. Es ist zum Fremdschämen.

Und trotz all dieser Rechentricks schauts dann am Ende immer noch so aus:

Summe Grundsicherung       3.617,53 €
115% davon:                      4.160,16 €
Beamter A7 S1:                  4.389,22 €

Na da lohnt sich die 41h-Woche und dass die Frau für diese "Bedarfsgemeinschafts-Besoldung" auch noch mindestens 6.000 € jährlich nach Hause bringen muss, sprich 10,75h ca. Da sollte man sich in Zukunft genau überlegen, ob man zusammen fast 52 Stunden seiner gemeinsamen Lebenszeit wöchentlich für ein paar Hundert Euros opfern will.

Damit rechnet man doch quasi schon vor, wie verfassungswidrig man vorher schon unterwegs war. Teilweise finde ich die Begründungen, warum dort das angerechnet wird und da nicht echt an den Haaren herbeigezogen. Schön formuliert natürlich, aber totaler Quatsch.

Aber ehrlicherweise wäre das (wenn die Rechentricks nicht wären) amtsangemessen.
Titel: Antw:[BW] Doppelverdienermodel in BW?
Beitrag von: Taigawolf am 30.09.2024 08:08
Aber ehrlicherweise wäre das (wenn die Rechentricks nicht wären) amtsangemessen.

Ja aber leider gibt es die Rechentricks ja. Vor allem finde ich es zweifelhaft, dass wie gesagt die 3.000 € IAP jetzt quasi ständig in der Berechnung sind, obwohl man die ja nicht jedes Jahr bekommt. Denn komischerweise ist es genauso gerechnet, dass man bei Wegfall der IAP ein paar Euro über den 115 % liegt. Vom Rest mal ganz abgesehen.

Zusätzlich muss man sich dann schon wie gesagt auch fragen, ob sich da dann die 52h-Woche für Mann und Frau noch lohnen, wenn man damit quasi fast auf einem Grundsicherungsniveau liegt, dass auch noch schön kleingerechnet wurde. Alleine die dann zu bezahlende Kinderbetreuung hievt einen wieder geldmäßig unter Grundsicherungsniveau, selbst im schöngerechneten Modell.

Wer bei klarem Verstand tut sich das dann bitte an?
Titel: Antw:[BW] Doppelverdienermodel in BW?
Beitrag von: Versuch am 30.09.2024 14:07
Aber ehrlicherweise wäre das (wenn die Rechentricks nicht wären) amtsangemessen.

Ja aber leider gibt es die Rechentricks ja. Vor allem finde ich es zweifelhaft, dass wie gesagt die 3.000 € IAP jetzt quasi ständig in der Berechnung sind, obwohl man die ja nicht jedes Jahr bekommt. Denn komischerweise ist es genauso gerechnet, dass man bei Wegfall der IAP ein paar Euro über den 115 % liegt. Vom Rest mal ganz abgesehen.

Zusätzlich muss man sich dann schon wie gesagt auch fragen, ob sich da dann die 52h-Woche für Mann und Frau noch lohnen, wenn man damit quasi fast auf einem Grundsicherungsniveau liegt, dass auch noch schön kleingerechnet wurde. Alleine die dann zu bezahlende Kinderbetreuung hievt einen wieder geldmäßig unter Grundsicherungsniveau, selbst im schöngerechneten Modell.

Wer bei klarem Verstand tut sich das dann bitte an?

Drüber würde ja nicht reichen;)

Ich bezweifle aber, dass dem nur annähernd so ist, wenn man alles korrekt berechnen würde.
Titel: Antw:[BW] Doppelverdienermodel in BW?
Beitrag von: Ozymandias am 30.09.2024 16:10
Stellungnahme des Ministeriums liegt nun vor:

https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen-1/antwort-des-ministeriums
Titel: Antw:[BW] Doppelverdienermodel in BW?
Beitrag von: Versuch am 30.09.2024 20:17
Stellungnahme des Ministeriums liegt nun vor:

https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/gesetz-ueber-die-anpassung-von-dienst-und-versorgungsbezuegen-1/antwort-des-ministeriums

Meinungen dazu?

Inflationsausgleich darf z.h. ja nicht auf die Besoldung angerechnet werden ....
Titel: Antw:[BW] Doppelverdienermodel in BW?
Beitrag von: axum705 am 30.09.2024 22:52
Ich lese da nichts Neues, dafür sind die Begründungen auch zu dürftig (z. B. Höhe Familienzuschläge). Es wurde in einem Kommentar (Nr. 9) z. B. kritisiert, dass sehr hohe Familienzuschläge das Leistungsprinzip "konterkarieren". Darauf folgt der Standardsatz, dass kinderbezogene Familienzuschläge das Leistungsprinzip nicht berühren würden. Ob das bei den aktuellen "Zuschlagsorgien" dauerhaft von der Rechtsprechung so gesehen wird, wird sich noch zeigen.
Titel: Antw:[BW] Doppelverdienermodel in BW?
Beitrag von: Taigawolf am 01.10.2024 07:54
Finde die Bemerkung am Schluss ziemlich frech, um ehrlich zu sein:

"Strukturelle Änderungen im Beamtenrecht (und in deren Folge im Besoldungs- und Versorgungsrecht) – insbesondere zur Attraktivitätssteigerung – sind nicht Gegenstand dieses Gesetzgebungsverfahrens."

Nicht mal ein Halbsatz, dass Attraktivität wichtig ist oder die sonstigen Floskeln von wegen Wertschätzung. Einfach mal ein "Es geht hier nicht um Attraktivitätssteigerung." Bäm. Danke Beamte, zurück in die Amtsstube und weiter knechten. Das "bitte" wird nachgereicht.
Titel: Antw:[BW] Doppelverdienermodel in BW?
Beitrag von: axum705 am 01.10.2024 10:42
Finde die Bemerkung am Schluss ziemlich frech, um ehrlich zu sein:

"Strukturelle Änderungen im Beamtenrecht (und in deren Folge im Besoldungs- und Versorgungsrecht) – insbesondere zur Attraktivitätssteigerung – sind nicht Gegenstand dieses Gesetzgebungsverfahrens."

Nicht mal ein Halbsatz, dass Attraktivität wichtig ist oder die sonstigen Floskeln von wegen Wertschätzung. Einfach mal ein "Es geht hier nicht um Attraktivitätssteigerung." Bäm. Danke Beamte, zurück in die Amtsstube und weiter knechten. Das "bitte" wird nachgereicht.

Das ist leider auch ein Standardsatz aus den letzten Besoldungsgesetzgebungsverfahren. Der Beamtenbund BW und zwischenzeitlich auch Gemeinde-, Städte- und Landkreistag weisen in ihren Stellungnahmen immer auf notwendige Attraktivitätssteigerungen und auf die Weiterentwicklung des Dienstrechts hin. Jedes mal wird das so abgebügelt.

Es braucht wohl schon ein eigenes Vorgehen zu einer Dienstrechts-/Besoldungsreform analog zur letzten großen Änderung 2010/2011. Da wird aber zumindest in grünen Hallen sicher keine Priorität gesehen. Diese liegt da nur bei Anpassungen des Beamtenrechts, die der Versorgung der eigenen Klientel dienen kann, siehe das Vorgehen hinsichtlich der Einführung einer geisteswissenschaftlichen Laufbahn im höheren Dienst oder heute in der StZ die Höhersetzung der Altersgrenze für die Verbeamtung.
Titel: Antw:[BW] Doppelverdienermodel in BW?
Beitrag von: Ozymandias am 03.10.2024 21:38
Zitat
liegt nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 (2 BvL 4/18) erst dann ein Verfassungsverstoß vor, wenn relative Abstände innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren um mindestens 10 Prozent abgeschmolzen wurden.

Leider kann man ja darauf nicht antworten. Dieser Auszug ist zwar richtig, aber man kann auch nicht in kleinen Schritten das Ämtergefüge kaputt machen. Genau das ist aber was passiert. Siehe auch die Schwesterdiskussion über mD und gD hier: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,124376.0.html

Das 4-Säulen-Modell nun beginnend ab A8 hat das gesamte Gefüge durcheinandergebracht. Der Sockelbeitrag tut sein übriges. Alle 6 Jahre kann man 10% einstampfen ist hier die Aussage und offenbar hat man das auch vor.
Titel: Antw:[BW] Doppelverdienermodel in BW?
Beitrag von: SwenTanortsch am 04.10.2024 11:03
Zitat
liegt nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 (2 BvL 4/18) erst dann ein Verfassungsverstoß vor, wenn relative Abstände innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren um mindestens 10 Prozent abgeschmolzen wurden.

Leider kann man ja darauf nicht antworten. Dieser Auszug ist zwar richtig, aber man kann auch nicht in kleinen Schritten das Ämtergefüge kaputt machen. Genau das ist aber was passiert. Siehe auch die Schwesterdiskussion über mD und gD hier: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,124376.0.html

Das 4-Säulen-Modell nun beginnend ab A8 hat das gesamte Gefüge durcheinandergebracht. Der Sockelbeitrag tut sein übriges. Alle 6 Jahre kann man 10% einstampfen ist hier die Aussage und offenbar hat man das auch vor.

Der letzte Absatz ist so nicht richtig, Ozy, auch hier muss man zwischen materiellem Recht und indizieller Prüfung unterscheiden. Materiell-rechtlich hat der Besoldungsgesetzgeber in der Besoldungsbemessung die unterschiedliche Wertigkeit von Ämtern hnreichend zu beachten, woraus eine abgestufte Besoldung zu erfolgen hat, da nur so den Forderungen des Leistungsgrundsatzes aus Art. 33 Abs. 2 GG Genüge getan werden kann (vgl. in der aktuellen Entscheidung die Rn. 43; https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/ls20200504_2bvl000418.html). Entsprechend führt der Senat auch hier in ständiger Rechtsprechung aus: "Durch die Anknüpfung der Alimentation an innerdienstliche, unmittelbar amtsbezogene Kriterien wie den Dienstrang soll sichergestellt werden, dass die Bezüge entsprechend der unterschiedlichen Wertigkeit der Ämter abgestuft sind. Gleichzeitig kommt darin zum Ausdruck, dass jedem Amt eine Wertigkeit immanent ist, die sich in der Besoldungshöhe widerspiegeln muss. Die Wertigkeit wird insbesondere durch die Verantwortung des Amtes und die Inanspruchnahme des Amtsinhabers bestimmt. Die 'amts'-angemessene Besoldung ist notwendigerweise eine abgestufte Besoldung"

Um nun prüfen zu können, ob der Besoldungsgesetzgeber tatsächlich eine materiell-rechtlich amtsangemessene Alimentation gewährt, hat der Senat 2015 ein dreistufiges Prüf- und Kontrollverfahren erstellt, dass anhand von Indizien prüft, ob eine verfassungswidrige Unteralimentation vorliegt oder nicht. Auf der ersten Prüfungstufe dieses indiziellen Verfahrens zur Prüfung der Alimentationsverpflichtung des Dienstherrn ist im vierten Prüfparameter neben dem Mindestabstandsgebot ebenso das Abstandsgebot zwischen vergleichbaren Besoldungsgruppen zu überprüfen. Dabei gibt der Senat als ein in im Rahmen der Gesamtabwägung zu gewichtendes Indiz für eine unzureichende Alimentation vor, dass die Abstände um mindestens 10 % in den zurückliegenden fünf Jahren abgeschmolzen wurden (vgl. in der Rn. 45).

Ein Indiz ist aber keine materiell-rechtliche Vorgabe - die materiell-rechtliche Vorgabe ist, dass der Besoldungsgesetzgeber die unterschiedliche Ämterwertigkeit bei der Besoldungsbemessung hinreichend zu beachten hat -, sondern nur Teil des Prüfverfahrens. Der Gesetzgeber darf also innerhalb von fünf Jahren die Abstände zwischen zwei vergleichbaren Besoldungsgruppen auch um ggf. deutlich mehr als zehn % abschmelzen, wenn er das im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens sachgerecht begründet. Ihm ist darüber hinaus aber ebenso selbst eine Abschmelzung von nur einem % ggf. nicht gestattet, wenn er das nicht sachgerecht begründen kann.

Da sich der Besoldungsgesetzgeber im indiziellen Prüfverfahren am Ende in jedem Fall zu einer Gesamtabwägung veranlasst sieht, in der er die einzelnen Ergebnisse der Prüfungsstufen zu einem Gesamtergebnis zusammenführt, sieht er sich hier nun in der Pflicht, auch die Ergebnisse des vierten Parameters der ersten Prüfungsstufe in der Zusammenzuführung aller Ergebnisse zu gewichten. Sofern er nun über den eigentlichen zeitlichen Prüfungsrahmen der fünf Jahren hinaus in der Vergangenheit gleichfalls schon Abschmelzungen zwischen vergleichbaren Besoldungsgruppen vorgenomme hat, sieht er sich dann im Prüfverfahren weiterhin dazu veranlasst, auch das in die Abwägungsentscheidung mit einzustellen. Denn es ist ja der Sinn der Abstandsgebots, dass keine sachwidrige Abschmelzung zwischen vergleichbaren Besoldungsgruppen erfolgt, und zwar unabhängig vom Zeitraum, in dem das geschehen könnte.

Ergo: In der Besoldungsrechtsprechung ist grundsätzlich immer zwischen einerseits materiellem Recht und andererseits der an Indizien ausgerichteten gerichtlichen Überprüfung und also der Rechtsprechung zu unterscheiden. Genau deshalb hebt der Senat in der Rn. 30 der aktuellen Rechtsprechung hervor (Hervorhebungen durch mich):

"Die hierbei [in der Prüfung der amtsangemessenen Alimentation; ST.] regelmäßig heranzuziehenden Schwellenwerte [der jeweiligen Parameter des Prüfverfahrens; ST.], bei deren Überschreitung eine erkennbare Differenz zwischen der Besoldungsentwicklung oder -höhe und der Vergleichsgröße vorliegt, haben lediglich Orientierungscharakter (vgl. BVerfGE 139, 64 <113 f. Rn. 98>; 140, 240 <280 Rn. 77>). Sie sollen vor allem Indizien für eine Unteralimentation identifizieren. Vor diesem Hintergrund haben die Erstellung der Indices und die Berechnung der Parameter möglichst einfachen und klaren Regeln zu folgen. Eine 'Spitzausrechnung', bei der insbesondere alle Veränderungen der Besoldung, aber auch der Tariflöhne minutiös abgebildet werden, würde der ersten Prüfungsstufe eine vermeintliche Objektivität zumessen, die ihr gerade nicht zukommt. Die Parameter sind weder dazu bestimmt noch geeignet, aus ihnen mit mathematischer Exaktheit eine Aussage darüber abzuleiten, welcher Betrag für eine verfassungsmäßige Besoldung erforderlich ist. Ein solches Verständnis würde die methodische Zielrichtung der Besoldungsrechtsprechung des Senats verkennen."
Titel: Antw:[BW] Doppelverdienermodel in BW?
Beitrag von: lotsch am 04.10.2024 11:56
"Ein solches Verständnis würde die methodische Zielrichtung der Besoldungsrechtsprechung des Senats verkennen."

Wenn ich den Satz lese, neige ich zum Sarkasmus, aber man kann ja mal ernsthaft über die Zielsetzung des Senats in der Besoldungsrechtsprechung diskutieren. Wenn man die Ziele kennt, kann man seine Rechtsprechung vielleicht auch besser verstehen.
Oberstes Ziel wird sein, zu jeder Zeit einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst zu gewähren. Dann wird wahrscheinlich die Wirtschaftlichkeit kommen, also so günstig wie möglich. Die gesellschaftliche Akzeptanz ist wahrscheinlich auch wichtig. Einige hatten ja schon die Vermutung, dass die Gesellschaft eine Erhöhung der Besoldung um, sagen wir mal 30 % nicht akzeptieren würde. Der weite Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. Die Klarheit der gesetzlichen Regelungen, also Kontinuität, obwohl desto unklarer, desto mehr Gestaltungsspielraum. Anpassung an die gesellschaftlichen Gegebenheiten. Die Gewährung einer fiskalischen Pufferfunktion, die nun leider schon mindestens 20 Jahre andauert, ähnlich der Kriegsdividende, dien nun leider nicht mehr sprudelt. Man hat nach 1989 die Bundeswehr ausbluten lassen, weil wir von lauter Freunden umzingelt waren. Jetzt testet man inwieweit man den öffentlichen Dienst belasten kann. Das könnte jetzt aber schon wieder Sarkasmus sein, oder gehört das einfach zu Punkt 2, Wirtschaftlichkeit, und ist normal und einfach kontinuierliche Aufgabe einer Regierung?
Titel: Antw:[BW] Doppelverdienermodel in BW?
Beitrag von: Ozymandias am 12.10.2024 02:13
https://parlis.landtag-bw.de/parlis/browse.tt.html?type=&action=qlink&q=BAFO=BASIS%20AND%20VID=V-235919

Erste Beratung nun erfolgt, leider Linkfehler derzeit.
Titel: Antw:[BW] Doppelverdienermodel in BW?
Beitrag von: Ozymandias am 12.10.2024 05:01
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/7000/17_7519.pdf Seite 136

Zitat
Dieser Artikel soll die mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in
Zusammenhang stehenden Nachzahlungsansprüche für das Jahr 2023 regeln. Die
Notwendigkeit von Nachzahlungen für das Jahr 2023 wird aufgrund der
Sondersituation durch die vielfältigen Auswirkungen in Folge des Angriffskrieges auf
die Ukraine gesehen, die allesamt nicht vorhersehbar waren (beispielsweise
unerwartet stark gestiegene Preise durch Inflation, unerwartet stark gestiegene
Kosten für Unterkunft und Heizung durch Gasmangellage). In dieser dynamischen
Lage war die Entwicklung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse
insgesamt ebenso wenig vorhersehbar wie die tatsächlichen Entwicklungen im
Bereich der Grundsicherung oder potentielle Entlastungsmaßnahmen, die sich positiv
auf die Berechnung der Nettobesoldung auswirken.
Durch die unerwartet stark gestiegenen Kosten hat sich in den untersten
Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen für das Jahr 2023 teilweise ein deutlicher
familienbedingter Fehlbetrag ergeben, der zielgerichtet und bedarfsgerecht
nachgezahlt werden soll. Nachzahlungen sollen nur an diejenigen Beamtinnen und
Beamten in den untersten Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen erfolgen, deren
Besoldung den Mindestabstand zur Grundsicherung aufgrund der oben genannten
Sondersituation im Jahr 2023 nicht eingehalten hat. Hinsichtlich der allgemeinen
Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der jeweiligen Fehlbeträge in der Besoldung
wird auf die Ausführungen zur Einhaltung des Mindestabstands von 15 Prozent
(Vierter Parameter) bezogen auf das Prüfjahr 2024 im allgemeinen Teil der
Begründung verwiesen. Bei der Ermittlung des Grundsicherungsniveaus wurden für
die Berechnung die Regelsätze für das Jahr 2023 herangezogen. Soweit sich bei
den untenstehenden Ansätzen gegenüber dem Jahr 2024 Abweichungen ergeben,
ist dies jeweils in den Fußnoten erläutert

Zitat
In der niedrigsten Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe ergibt sich für den
monatlichen Nettofehlbetrag in Höhe von 301,79 Euro ein erforderlicher monatlicher
Bruttomehrbetrag für die Besoldung in Höhe von 413,44 Euro. Für die weiteren
betroffenen Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen reduziert sich der Betrag um
den jeweiligen Gehaltszuwachs.
Entsprechend der Ausführungen im Rahmen des BVAnp-ÄG 2022
(Landtagsdrucksache 17/3274, Seite 114), gibt es im Bereich der
Beamtenversorgung aktuell noch keine Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts zur verfassungsmäßig erforderlichen Höhe der
Alimentation. Eine Übertragung auf die Beamtenversorgung scheidet daher vor
Ergehen der Rechtsprechung aus. Dies steht im Einklang mit der in vorgenannter
Landtagsdrucksache kommunizierten Vorgehensweise.

Einfach mal um 301 Euro mtl. verschätzt aber natürlich nur für A7-1 bis A9-2.
Titel: Antw:[BW] Doppelverdienermodel in BW?
Beitrag von: lotsch am 12.10.2024 09:58
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/7000/17_7519.pdf Seite 136

Zitat
Entsprechend der Ausführungen im Rahmen des BVAnp-ÄG 2022
(Landtagsdrucksache 17/3274, Seite 114), gibt es im Bereich der
Beamtenversorgung aktuell noch keine Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts zur verfassungsmäßig erforderlichen Höhe der
Alimentation. Eine Übertragung auf die Beamtenversorgung scheidet daher vor
Ergehen der Rechtsprechung aus.

Die Dienstherren werden immer dreister. Sie bemühen sich nicht einmal mehr um eine einigermaßen verfassungskonforme Besoldung. Begründung: Es gibt noch keine genaue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes. Keinerlei Fürsorge, keinerlei Anstand. Wir können Widerspruch einlegen, ansonsten sind wir machtlos. Wahrscheinlich wird es zur Routine, dass Beamte erst mit Abschlagszahlungen entlohnt werden und erst nach Jahrzehnten die völlig vom Geldwert entwertete Schlusszahlung erhalten. Besonders tragisch ist es für die Versorgungsempfänger, die ihren vorenthaltenen Wohlstand nicht mehr nachholen können.
Muss es erst verbreitete Korruption und Beamtenaufstände geben, bevor die Dienstherren reagieren?
Titel: Antw:[BW] Doppelverdienermodel in BW?
Beitrag von: AlxN am 12.10.2024 10:08
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/7000/17_7519.pdf Seite 136

Zitat
Dieser Artikel soll die mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in
Zusammenhang stehenden Nachzahlungsansprüche für das Jahr 2023 regeln. Die
Notwendigkeit von Nachzahlungen für das Jahr 2023 wird aufgrund der
Sondersituation durch die vielfältigen Auswirkungen in Folge des Angriffskrieges auf
die Ukraine gesehen, die allesamt nicht vorhersehbar waren (beispielsweise
unerwartet stark gestiegene Preise durch Inflation, unerwartet stark gestiegene
Kosten für Unterkunft und Heizung durch Gasmangellage). In dieser dynamischen
Lage war die Entwicklung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse
insgesamt ebenso wenig vorhersehbar wie die tatsächlichen Entwicklungen im
Bereich der Grundsicherung oder potentielle Entlastungsmaßnahmen, die sich positiv
auf die Berechnung der Nettobesoldung auswirken.
Durch die unerwartet stark gestiegenen Kosten hat sich in den untersten
Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen für das Jahr 2023 teilweise ein deutlicher
familienbedingter Fehlbetrag ergeben, der zielgerichtet und bedarfsgerecht
nachgezahlt werden soll. Nachzahlungen sollen nur an diejenigen Beamtinnen und
Beamten in den untersten Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen erfolgen, deren
Besoldung den Mindestabstand zur Grundsicherung aufgrund der oben genannten
Sondersituation im Jahr 2023 nicht eingehalten hat. Hinsichtlich der allgemeinen
Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der jeweiligen Fehlbeträge in der Besoldung
wird auf die Ausführungen zur Einhaltung des Mindestabstands von 15 Prozent
(Vierter Parameter) bezogen auf das Prüfjahr 2024 im allgemeinen Teil der
Begründung verwiesen. Bei der Ermittlung des Grundsicherungsniveaus wurden für
die Berechnung die Regelsätze für das Jahr 2023 herangezogen. Soweit sich bei
den untenstehenden Ansätzen gegenüber dem Jahr 2024 Abweichungen ergeben,
ist dies jeweils in den Fußnoten erläutert

Zitat
In der niedrigsten Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe ergibt sich für den
monatlichen Nettofehlbetrag in Höhe von 301,79 Euro ein erforderlicher monatlicher
Bruttomehrbetrag für die Besoldung in Höhe von 413,44 Euro. Für die weiteren
betroffenen Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen reduziert sich der Betrag um
den jeweiligen Gehaltszuwachs.
Entsprechend der Ausführungen im Rahmen des BVAnp-ÄG 2022
(Landtagsdrucksache 17/3274, Seite 114), gibt es im Bereich der
Beamtenversorgung aktuell noch keine Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts zur verfassungsmäßig erforderlichen Höhe der
Alimentation. Eine Übertragung auf die Beamtenversorgung scheidet daher vor
Ergehen der Rechtsprechung aus. Dies steht im Einklang mit der in vorgenannter
Landtagsdrucksache kommunizierten Vorgehensweise.

Einfach mal um 301 Euro mtl. verschätzt aber natürlich nur für A7-1 bis A9-2.

Das bedeutet wohl, dass die Berechnung der Nachzahlungen auf verkorkster Grundlage erfolgen.. Und höhere Besoldungsgruppen sollen leer ausgehen?

Wie im Mittelalter: Gebt dem Pöbel mehr Brotkrumen damit es keinen Aufstand gibt
Titel: Antw:[BW] Doppelverdienermodel in BW?
Beitrag von: LehrerBW am 12.10.2024 11:13
Verstehe ich das richtig, dass die oberen Gehaltsgruppen nichts bekommen?
Müsste doch bei uns prozentual mitsteigen.
Wird gar keine Stellungnahme zum Abstandsgebot gegeben?
Titel: Antw:[BW] Doppelverdienermodel in BW?
Beitrag von: Ozymandias am 12.10.2024 11:36
Verstehe ich das richtig, dass die oberen Gehaltsgruppen nichts bekommen?
Müsste doch bei uns prozentual mitsteigen.
Wird gar keine Stellungnahme zum Abstandsgebot gegeben?

Abstandsgebot gilt nur für das Grundgehalt mehr gibt es aus BW nicht zu hören. Bei A9 Stufe 2 hören die Nachzahlungen für 2023 auf, wenn ich es richtig gesehen habe. Und da sind diese bereits abgeschmolzen.

Kenne übrigens einige Gymansiallehrerinnen, die wegen Teilzeit oder später Verbeamtung sehr nahe an der Mindestpension sind. Dabei war auch das Land die Ursache, dass teilweise gar nicht oder erst so spät verbeamtet hat.

Selbst eine volle A14 Pension ist bald unter der Mindestalimentation und der nahezu 4k Nettogrundsicherung, die jede Familie mit 2 Kindern bekommt, die über die Grenze hüpft und die 4 magischen Buchstaben sagt. Nur um mal die Lebensleistung ins Verhältnis zu rücken.
Titel: Antw:[BW] Doppelverdienermodel in BW?
Beitrag von: lotsch am 12.10.2024 16:43
Prof. Dr. Dr. Ulrich Battis nannte es einen langjährigen, konzertierten Verfassungsbruch. Ich würde dies noch erweitern und auch als strukturellen Verfassungsbruch bezeichnen.
(Strukturelle Rahmenbedingungen sind relativ dauerhafte Bedingungen, die einen Einfluss auf die Situation eines Individuums haben können)

Ich fürchte, wir werden uns irgendwann an die Strukturen von Verfassungsbrüchen gewöhnen müssen, und vielleicht ist es genau diese Beliebigkeit, von der Battis meinte, dass sie letztendlich rechtsstaatsgefährdend ist. Was will ich mit einem Rechtsstaat, an den sich keiner hält, nicht einmal der Staat selbst?
Titel: Antw:[BW] Doppelverdienermodel in BW?
Beitrag von: Ozymandias am 13.10.2024 11:10
Die Alimentation mag verfassungswidrig sein, aber halt erst wenn das BVerfG es sagt.
Die soziale Hierachie zu zerstören ist aber absolut Staatszersetzend - mit all seinen Konsequenzen.

400 Euro Brutto mehr für das Eingangsamt - 200 Euro Sockel für alle (und den 200 Euro Sockel gibt es auch für das Eingangsamt).

Ich kratze mir mittlerweile jedes mal am Kopf, wenn ich mit Beamten zu tun habe, um es freundlich zu sagen. Da kommen die komischsten Nachfragen und Behauptungen, Dokumente werden übersehen, Rechtslagen falsch wiedergegeben, etc.

Ich will gar nicht wissen, wie oft Normalbürger über den Tisch gezogen werden.