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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Richard00ß am 01.05.2024 12:17

Titel: [Allg] Entlassung Beamter auf Probe
Beitrag von: Richard00ß am 01.05.2024 12:17
Guten Tag Zusammen,

ich habe mal eine Frage. ich bin Beamter auf Probe. In der Zwischenbeurteilung habe ich mich bewährt. Ich habe leider den Fehler gemacht mich aus persönlichen Gründen versetzen zu lassen und seit dem scheint nicht mehr alles in Ordnung zu sein. Wenn ich offiziell nachfrage, ist alles in Ordnung. Aber per Buschfunk habe ich schon mitbekommen, dass man mich loswerden will. Ist das möglich, ohne vorher angehört  bzw. auf einem anderen Dienstposten eingesetzt zu werden? Auch vor Ende der Probezeit?

Noch einen schönen 1.Mai!
Titel: Antw:Entlassung Beamter auf Probe
Beitrag von: 2strong am 01.05.2024 12:37
Im Ergebnis wäre das möglich, sofern Du Dich am Ende der Probezeit nicht bewährt haben solltest. Die positive Zwischenbeurteilung spricht aber erstmal für Dich. Wenn Du wirklich Sorge hast, dass die ganze Geschichte gegen Dich läuft, solltest Du das offene Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen. Wenn es zwischen Euch/in dem Aufgabenbereich nicht klappt, kann die Erprobung auch auf einem Nderen Dienstposten fortgesetzt werden. Eingäfach nur abwarten und gucken, was passiert, halte ich für die schlechteste Option.
Titel: Antw:Entlassung Beamter auf Probe
Beitrag von: Richard00ß am 01.05.2024 12:48
Vielen Dank für die Antwort. Die Probezeit geht bis September nächsten Jahres. Ich habe bereits aktiv das Gespräch gesucht und als Feedback zurückbekommen, dass alles in Ordnung ist. Mir hat aber jemand aus dem Personalrat gesteckt, dass man gegen mich Arbeitet. Meine Frage ist nur, würde man mich am Ende der Probezeit entlassen ohne vorher mich auf einen anderen Dienstposten gesetzt zu haben bzw. mit mir das Gespräch gesucht zu haben?
Titel: Antw:Entlassung Beamter auf Probe
Beitrag von: Grandia am 01.05.2024 16:36
Jemand aus dem Personalrat weiß,  dass gegen dich gearbeitet wird und steckt es dir anstatt dagegen vorzugehen. Er benutzt sein Wissen nicht aktiv um als Personalratsmitglied genau seinen Aufgaben getreu zu arbeiten?
Titel: Antw:Entlassung Beamter auf Probe
Beitrag von: Grandia am 01.05.2024 16:39
Beide Gespräche und Gesprächspartner dokumentieren, um später beide Seiten nutzen zu können. Der "Kumpel" sollte sein Amt nicht ausführen und dein Vorgesetzter die Wahrheit sagen. Selbstschutz und so.
Titel: Antw:Entlassung Beamter auf Probe
Beitrag von: Tagelöhner am 01.05.2024 16:49
Als ob das so unüblich ist, dass Mitglieder des Personalrats meistens bellen aber selten beißen bzw. vernünftig ihrer Rolle nachkommen. Das nennt sich dann üblicherweise "vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Dienststelle".
Titel: Antw:Entlassung Beamter auf Probe
Beitrag von: 2strong am 01.05.2024 17:18
Bekommst Du vor September nächsten Jahres keine weitere Beurteilung mehr?
Titel: Antw:Entlassung Beamter auf Probe
Beitrag von: Richard00ß am 01.05.2024 17:46
Also kann man nicht gegen mich vorgehen, ohne mit mir geredet zu haben bzw. mich auf einem anderen Dienstposten erprobt zu haben?
Titel: Antw:Entlassung Beamter auf Probe
Beitrag von: Richard00ß am 01.05.2024 17:48
Bekommst Du vor September nächsten Jahres keine weitere Beurteilung mehr?

Weiß ich nicht. Zwischenbeurteilung war ja schon also wäre als nächstes die Endbeurteilung
Titel: Antw:Entlassung Beamter auf Probe
Beitrag von: clarion am 01.05.2024 21:53
Einfach so können sie dich nicht loswerden, wenn die Beurteilung  nach Hälfte der Probezeit in Ordnung war. Wenn man Dich jetzt durchfallen lassen wollte, müsste man schon konkrete Vorkommnisse dokumentieren.

Ich würde jetzt in Begleitung dieses PR mal ein Gespräch beim Vorgesetzten suchen und Tacheles reden. Dabei höflich bleiben! Einer muss dann Farbe bekennen!
Titel: Antw:Entlassung Beamter auf Probe
Beitrag von: AR76 am 01.05.2024 22:20
Bekommst Du vor September nächsten Jahres keine weitere Beurteilung mehr?

Weiß ich nicht. Zwischenbeurteilung war ja schon also wäre als nächstes die Endbeurteilung

Du bekommst doch noch ein LOB Endes des Jahres? Und wie war das im letzten Jahr?
Titel: Antw:Entlassung Beamter auf Probe
Beitrag von: Richard00ß am 01.05.2024 22:23
Bekommst Du vor September nächsten Jahres keine weitere Beurteilung mehr?

Weiß ich nicht. Zwischenbeurteilung war ja schon also wäre als nächstes die Endbeurteilung

Du bekommst doch noch ein LOB Endes des Jahres? Und wie war das im letzten Jahr?

Wofür steht LOB?
Titel: Antw:Entlassung Beamter auf Probe
Beitrag von: BeamterimNorden am 01.05.2024 23:52
Bekommst Du vor September nächsten Jahres keine weitere Beurteilung mehr?

Weiß ich nicht. Zwischenbeurteilung war ja schon also wäre als nächstes die Endbeurteilung

Du bekommst doch noch ein LOB Endes des Jahres? Und wie war das im letzten Jahr?


LOB steht für Leistungsorientierte Bezahlung, dieses bekommen aber (zumindest beim Bund) nur Tarifbeschäftigte und keine Beamtinnen und Beamten.
Was es schon für Beamtinnen und Beamten gibt ist ein Prämiensystem, Stufensteigerungen oder ähnliches, soll so das Pendant zum LOB für Tarifbeschäftigte sein, kann man so sehen oder auch nicht...

Zum Thema Beurteilung für Probezeitbeamte:
Rechtlich gefordert sind eine Beurteilung zur Hälfte der Probezeit und zum Ende der Probezeit.
In unseren Formularen muss man noch nicht einmal was begründen, sondern einfach nur die bestimmten Merkmale mit "bestanden" oder "nicht bestanden" ankreuzen.

Ich drück die Daumen, viele Grüße
BeamterimNorden
Titel: Antw:Entlassung Beamter auf Probe
Beitrag von: Hans1W am 02.05.2024 10:30
Ein Gespräch mit Zeugen(hier PR z.B.) mit dem Vorgestzen, dass mit einem Protokoll beenden. Beide Seiten unterschreiben. Wenn jetzt drin steht der Vorgestetze hat keine Dinge auf den Tisch gebracht die gegen dich sprechen, dann hast du zwei Beweise für dich.
Alle Gründe müssen also nach dem Termin erfolgt sein.
Titel: Antw:Entlassung Beamter auf Probe
Beitrag von: Casa am 02.05.2024 13:31
Es bieten sich regelmäßige Feedbackgespräche mit entsprechender Dokumentation an. Dazu kann man Fragen
- was läuft gut, was nicht?
- wie kann ich micht verbessern?
- wie kann ich das erreichen?
- wie kann mich die Dienststelle dabei unterstützen?

Heißt es dann weiterhin "alles ok" und wird die Nichtbewährung festgestellt, ergibt sich womöglich ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Dienstherrn.

Und falls es dir zu bunt wird, es gibt auch Abteilungen und Dienstherren, die gehen mit ihren Beamten pfleglich(er) um.
Titel: Antw:Entlassung Beamter auf Probe
Beitrag von: Richard00ß am 02.05.2024 19:54
Ein Gespräch mit Zeugen(hier PR z.B.) mit dem Vorgestzen, dass mit einem Protokoll beenden. Beide Seiten unterschreiben. Wenn jetzt drin steht der Vorgestetze hat keine Dinge auf den Tisch gebracht die gegen dich sprechen, dann hast du zwei Beweise für dich.
Alle Gründe müssen also nach dem Termin erfolgt sein.

Mit Zeugen ist bisschen schwierig, weil ich neu bin. Werde aber alles, was ich mit dem Vorgesetzten bespreche für mich mit Datum protokollieren.
Titel: Antw:Entlassung Beamter auf Probe
Beitrag von: Richard00ß am 02.05.2024 19:56
Es bieten sich regelmäßige Feedbackgespräche mit entsprechender Dokumentation an. Dazu kann man Fragen
- was läuft gut, was nicht?
- wie kann ich micht verbessern?
- wie kann ich das erreichen?
- wie kann mich die Dienststelle dabei unterstützen?

Heißt es dann weiterhin "alles ok" und wird die Nichtbewährung festgestellt, ergibt sich womöglich ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Dienstherrn.

Und falls es dir zu bunt wird, es gibt auch Abteilungen und Dienstherren, die gehen mit ihren Beamten pfleglich(er) um.

Ich denke auch, dass nach diesem Theater ich langfristig den Dienstherren wechseln werde. Das muss man sich nicht geben. und dann von Personalmangel sprechen.
Titel: Antw:Entlassung Beamter auf Probe
Beitrag von: Casa am 03.05.2024 10:00
Du kannst zu jedem Gespräch ein PR-Mitglied hinzu ziehen. Es reicht bei Emails schon, dass du den PR ins CC setzt.
Denkbar ist, auch mal eine Stelle höher zu gehen und diese mit einzubinden. Oder das Personalamt einbinden?

Manche Personalverantwortliche führen sich auf wie kleine Könige. Das ist mitunter den höheren Stellen ein Dorn im Auge.
Natürlich muss man mit ein wenig Feingefühl an die Sache heran gehen.

Wie sagte mal ein Bekannter: Löse deine Probleme oder löse dich von deinen Problemen.
Titel: Antw:Entlassung Beamter auf Probe
Beitrag von: Richard00ß am 04.05.2024 02:42
Noch eine andere Frage,

wenn ich sowieso damit liebäugel zu wechseln, macht es Sinn, sich jetzt auf Ausschreibungen in anderen Bereichen zu bewerben, obwohl ich noch auf Probe bin? Die Probezeit geht ja noch bis September nächsten Jahres und ich habe ja nichts festes, was gegen mich spricht. Oder ann der Schuss nach Hinten losgehen, sodass man mich weder gehen lässt und mich am Ende nicht übernimmt?
Titel: Antw:Entlassung Beamter auf Probe
Beitrag von: clarion am 04.05.2024 07:43
Natürlich kann man in der Probezeit sich weg bewerben.
Titel: Antw:Entlassung Beamter auf Probe
Beitrag von: Richard00ß am 04.05.2024 07:56
Ja, aber welchen Status hätte ich dann? Würde ich weiterhin als auf Probe sein? Und wenn der Dienstherr nicht zustimmt und mich dann entlässt, weil er weiß dass ich nicht bleiben will? Ist auch ein Risiko.
Titel: Antw:Entlassung Beamter auf Probe
Beitrag von: Grandia am 04.05.2024 09:15
Du bist ja in der Probezeit. Das ist ein guter Zeitpunkt alles über die Laufbahnverordnungen zu lesen. Suche dabei das Wort "Entlassung".
Titel: Antw:Entlassung Beamter auf Probe
Beitrag von: 2strong am 04.05.2024 10:23
Ja, aber welchen Status hätte ich dann? Würde ich weiterhin als auf Probe sein? Und wenn der Dienstherr nicht zustimmt und mich dann entlässt, weil er weiß dass ich nicht bleiben will? Ist auch ein Risiko.
Wenn es für Dich erreichbare Alternstiven gibt und Du ernsthaft Sorge hast, dass es beim derzeitigen Dienstherrn nicht klappen könnte, würde ich wechseln. Bis Q3 nächsten Jahres bist Du dann im Zweifel bereits versetzt. Die Probezeit wird dann beim neuen Dienstherrn einfach fortgesetzt.
Titel: Antw:Entlassung Beamter auf Probe
Beitrag von: Richard00ß am 04.05.2024 10:52
Ja, aber welchen Status hätte ich dann? Würde ich weiterhin als auf Probe sein? Und wenn der Dienstherr nicht zustimmt und mich dann entlässt, weil er weiß dass ich nicht bleiben will? Ist auch ein Risiko.
Wenn es für Dich erreichbare Alternstiven gibt und Du ernsthaft Sorge hast, dass es beim derzeitigen Dienstherrn nicht klappen könnte, würde ich wechseln. Bis Q3 nächsten Jahres bist Du dann im Zweifel bereits versetzt. Die Probezeit wird dann beim neuen Dienstherrn einfach fortgesetzt.

Auch bei fachfremden Dienstherren? Ist eher eine allgemeine Ausschreibung, auf die ich mich bewerben will.
Titel: Antw:Entlassung Beamter auf Probe
Beitrag von: clarion am 04.05.2024 15:06
Bist Du in einer fachlichen Laufbahn, z.B. im technischen Dienst?

Es wäre dann die Frage, ob man Dich überhaupt nimmt, wenn man einen allgemeinen Dienst sucht.
Titel: Antw:Entlassung Beamter auf Probe
Beitrag von: Richard00ß am 04.05.2024 18:04
Bist Du in einer fachlichen Laufbahn, z.B. im technischen Dienst?

Es wäre dann die Frage, ob man Dich überhaupt nimmt, wenn man einen allgemeinen Dienst sucht.

Fachlich ist es kein Problem. Anforderung ist u.a. eine nicht technischer Dienst, es werden auch aus der freien Wirtschaft Leute eingestellt. Nur meine Bedenken wären, das ggf. ich nochmal eine Probezeit absolvieren muss, vielleicht nicht drei Jahre, aber wahrscheinlich 2. Aber besser als einen Arbeitgeber, der einen als Feind betrachtet.
Titel: Antw:Entlassung Beamter auf Probe
Beitrag von: Casa am 05.05.2024 18:08
Eine neue Probezeit ist nicht abzuleisten. Ein BaP muss sich bewähren bevor der BaL wird. Je nach zeitlichem Umstand könnte die Einarbeitung und damit Bewährung auf dem neuen Dienstposten innerhalb der verbleibenden 1,5 Jahre nicht festgestellt werden. Übliche Bewährungszeiten sind 6-12 Monate.

Also zeitnah wechseln oder bis September nächsten Jahres durchziehen.
Titel: Antw:Entlassung Beamter auf Probe
Beitrag von: Richard00ß am 05.05.2024 19:29
Eine neue Probezeit ist nicht abzuleisten. Ein BaP muss sich bewähren bevor der BaL wird. Je nach zeitlichem Umstand könnte die Einarbeitung und damit Bewährung auf dem neuen Dienstposten innerhalb der verbleibenden 1,5 Jahre nicht festgestellt werden. Übliche Bewährungszeiten sind 6-12 Monate.

Also zeitnah wechseln oder bis September nächsten Jahres durchziehen.

Auch wenn es fachfremd ist und man sich erst einarbeiten muss? Der Wechsle würde eh noch dauern.
Titel: Antw:Entlassung Beamter auf Probe
Beitrag von: Casa am 07.05.2024 14:28
Zitat
Auch wenn es fachfremd ist und man sich erst einarbeiten muss? Der Wechsle würde eh noch dauern.

Was heißt fachfremd?

Ein Ingenieur im technischen Dienst wird für eine Stelle die ausschließlich für den nichttechnischen Verwaltungsdienst vorgesehen ist, keine Einstellung erhalten. Er müsste vorher einen Laufbahnwechsel, mit entsprechender Ausbildung absolvieren.
Ein Beamter im nichttechnischen Verwaltungsdienst wird aber problemlos von der Kommunalaufsicht in die Personalverwaltung wechseln können. Dieser Wechsel ist zwar ein fremdes Fachgebiet, aber beamten- bzw. laufbahnrechtlich nicht fachfremd.
Titel: Antw:Entlassung Beamter auf Probe
Beitrag von: Richard00ß am 07.05.2024 18:33
Zitat
Auch wenn es fachfremd ist und man sich erst einarbeiten muss? Der Wechsle würde eh noch dauern.

Was heißt fachfremd?

Ein Ingenieur im technischen Dienst wird für eine Stelle die ausschließlich für den nichttechnischen Verwaltungsdienst vorgesehen ist, keine Einstellung erhalten. Er müsste vorher einen Laufbahnwechsel, mit entsprechender Ausbildung absolvieren.
Ein Beamter im nichttechnischen Verwaltungsdienst wird aber problemlos von der Kommunalaufsicht in die Personalverwaltung wechseln können. Dieser Wechsel ist zwar ein fremdes Fachgebiet, aber beamten- bzw. laufbahnrechtlich nicht fachfremd.

Genau darum ging es gleiche Laufbahn
Titel: Antw:Entlassung Beamter auf Probe
Beitrag von: Casa am 08.05.2024 08:54
Zitat
Genau darum ging es gleiche Laufbahn

Dann ist die Stelle nicht fachfremd.

Bist du 10 Jahre Sachbearbeiter gD im Sozialamt, wirst mit einer A11 besoldet und deine Beurteilung ist "gut", bewirbst dich anschließend als Sachgebietsleiter gD einer Stadtkasse, dann wirst du jeden A10 Beamten mit Bewertung "gut" und 30 Jahren Erfahrung in der Stadtkasse ausstechen und die Stelle erhalten. Und das obwohl du keine Ahnung von Haushaltsrecht und "Kasse" hast.

Dein Fach ist i. E. deine Laufbahn.

Kennst du den Spruch, die Allzweckwaffe des Deutschen Staates ist der Verwaltungsbeamte?
Titel: Antw:Entlassung Beamter auf Probe
Beitrag von: Organisator am 08.05.2024 09:17
Zitat
Genau darum ging es gleiche Laufbahn

Dann ist die Stelle nicht fachfremd.

Bist du 10 Jahre Sachbearbeiter gD im Sozialamt, wirst mit einer A11 besoldet und deine Beurteilung ist "gut", bewirbst dich anschließend als Sachgebietsleiter gD einer Stadtkasse, dann wirst du jeden A10 Beamten mit Bewertung "gut" und 30 Jahren Erfahrung in der Stadtkasse ausstechen und die Stelle erhalten. Und das obwohl du keine Ahnung von Haushaltsrecht und "Kasse" hast.

Dein Fach ist i. E. deine Laufbahn.

Kennst du den Spruch, die Allzweckwaffe des Deutschen Staates ist der Verwaltungsbeamte?

Daher ist der Verwaltungsbeamte auch generalistisch ausgebildet und kann sich einigermaßen schnell in neue Aufgabengebiete einarbeiten.

Rein praktisch gehe ich aber davon aus, dass bei der Ausschreibung für den Stadtkassenleiter entsprechende Fachkenntnisse und Erfahrungen als Muss-Kriterium definiert sind und der Sachbearbeiter im Sozialamt gar nicht erst berücksichtigt wird.
Titel: Antw:Entlassung Beamter auf Probe
Beitrag von: Casa am 08.05.2024 11:39
Zitat
Rein praktisch gehe ich aber davon aus, dass bei der Ausschreibung für den Stadtkassenleiter entsprechende Fachkenntnisse und Erfahrungen als Muss-Kriterium definiert sind und der Sachbearbeiter im Sozialamt gar nicht erst berücksichtigt wird.

Das sehe ich auch so.