Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: EsPunkt am 02.05.2024 08:56
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hallo. kann mir hier jemand zum thema "vorzeitiger stufenaufstieg bei beamten nrw" weiterhelfen? ist so etwas überhaupt möglich? wenn ja, um bis zu wie viele stufen könnt gleichzeitg erhöht werden?
vielen dank und gruß
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Ein vorzeitiger Stufenaufstieg ist bei besonderer Leistung möglich, § 29 Abs. 4 BesG NRW.
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vielen dank für die antwort. wenn die besondere leistung festgestellt wurde, ist es dann möglich mehrere stufen gleichzeitig zu erhöhen oder gibt es hier auch wieder entsprechende wartezeiten?
vielen dank und gruß
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Von einem Beamten mit herausragenden Leistungen erwarte ich, dass er wenigstens das ihm bekannte Gesetz liest.