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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: kraemerchen am 02.05.2024 19:17
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Hallo,
vllt hab ich grad Tomaten auf den Augen, aber welche ges. Vorschriften gibt es für papierloses und digitales Schriftgut in Hessen, und welche Vernichtungsfristen?
Danke.
LG
PS: Geht konkret um hessische Hochschulen bzw. Unis.