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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Ina89 am 03.05.2024 06:44
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Guten Morgen ... :)
Ich bin seit 01.03.2024 befristet bis zum 28.02.2025 beim Ministerium angestellt. Nun möchte ich kündigen, weil dieses Arbeitsklima wirklich schrecklich ist. Ich habe einen befristeten Vertrag ohne sachlichen Grund, da meine Probezeit 6 Wochen betragen hat.
Ich könnte zum 03.06.2024 bei einem neuen Arbeitgeber in der freien Wirtschaft anfangen.
Bis wann müsste ich kündigen?
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Guckst du § 30 Abs. 5 TVL.
Wenn du davor kein Vertragsverhältnis mit dem gleichen Arbeitgeber hattest, beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen zum Schluss eines Kalendermonats. Also heute kündigen! Am besten persönlich übergeben oder sonstwie mit Nachweis.
edit: achso, halt, du bist ja noch nicht mehr als sechs Monate im Arbeitsverhältnis. Dann ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen, § 15 Abs. 4 TzBfG: Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist. Es sei denn, in deinem Arbeitsvertrag steht etwas anderes.
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Also kann ich nicht kündigen. Oder wie verstehe ich das?
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Bei befristeten Arbeitsverträgen kenne ich mich betreffs Kündigung nicht aus, aber falls hier gar nichts geht, könnte man einen Aufhebungsvertrag vereinbaren.
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Also kann ich nicht kündigen. Oder wie verstehe ich das?
Ja, wenn in deinem Vertrag nichts anderes geregelt ist.
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Dann Aufhebungsvertrag,
wenn Du den neuen Vertrag schriftlich mit Hand und Fuß in den Händen hältst.
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Beim Aufhebungsvertrag muss aber die Arbeitgeberseite mitmachen. Und je nach Konstellation macht sie das eben gerade nicht. Dann können Sie dich bis einschließlich September "halten".
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Also kann ich nicht kündigen. Oder wie verstehe ich das?
Ja, wenn in deinem Vertrag nichts anderes geregelt ist.
Eine ordentliche Kündigung ist entsprechend dem dargestellten Sachverhalt gem. § 30 Abs. 5 TV-L zum 30.06.2024 möglich.
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Nein, eben nicht!
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Nein, eben nicht!
Ja, du hast Recht. Sorry, Denkfehler von mir.
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Beim Aufhebungsvertrag muss aber die Arbeitgeberseite mitmachen. Und je nach Konstellation macht sie das eben gerade nicht. Dann können Sie dich bis einschließlich September "halten".
Na ja, das kommt auf die persönliche "Auseinanandersetzungslust" an. Kündigen kann man zu jedem Zeitpunkt. Sofern dann keine reguläre Kündigungsfrist gilt, kann der AG einen ja nicht zur Arbeit zwingen. Rechtlich kann er sich zwar wehren, aber ernste Sanktionen gibt es m. W. faktisch nie, weil bei ansatzweise angemessener Kündigungszeit (also nicht "ich schmeiße JETZT SOFORT hin") praktisch nie ein Schaden belegbar ist, den der AG formell geltend machen könnte.