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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Nina am 03.05.2024 23:09
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Hallo zusammen,
wenn ich meinen VBL Vertrag jetzt kündige und mir die Beträge auszahlen lassen habe, kann der neue spätere Arbeitgeber im ÖD dann irgendwie sehen, dass ich schon mal im ÖD tätig war?
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Der sieht das an deinem Lebenslauf. Spätestens zur Einstellung ist ein Personalfragebogen auszufüllen.
Seltsame Frage....
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Danke für die Antwort.
Ja, es geht darum eine vorherige Einstellung zu verheimlichen, da die Dauer sich nur auf 5 Monate innerhalb der Probezeit belief.
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Und wie willst Du im Personalfragebogen die Lücke füllen? Wenn Du so weit gekommen bist, dass Du den Papierkram machen darfst, dann wird die beabsichtigte Einstellung auch nicht mehr zurück genommen. Wenn jemand fragt, sagst Du halt: Hat nicht gepasst. Mit Lügen und Verschweigen durch das Leben zu gehen ist anstrengend und man läuft in Gefahr nicht authentisch zu wirken.
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Danke für deine Einschätzung.
Aber ich kann im Personalbogen ja keine Stelle eintragen die ich im Lebenslauf schon weggelassen habe, oder?
Damit laufe ich ja sofort Gefahr, dass das entdeckt und angesprochen wird
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Ich glaube, clarions Ansatz war eher offen und ehrlich von vornherein zu sein und dementsprechend die besagte Stelle auch im Lebenslauf anzugeben. Wenn es hintenrum rauskommt, ist die Belastung für das neue AV größer.
Manchmal muss man eben dazu stehen, wenn man etwas verbockt hat. Die berühmten goldenen Löffel wirst du wohl nicht geklaut haben, oder? ;)
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Nein, habe natürlich nichts schlimmes verbrochen aber es sieht immer schlecht für einen aus wenn man sich frisch aus einer Probezeitkündigung heraus bewirbt. Hatte jetzt bereits ein paar Gespräche wo das VG gut verlief aber die Probezeitkündigung groß thematisiert wurde. Ich denke, ich habe die Stellen deswegen nicht bekommen. Tja und nun sehe ich mich gezwungen, eine neue Taktik anzuwenden.
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Hallo zusammen,
wenn ich meinen VBL Vertrag jetzt kündige und mir die Beträge auszahlen lassen habe, kann der neue spätere Arbeitgeber im ÖD dann irgendwie sehen, dass ich schon mal im ÖD tätig war?
Was meinst du überhaupt mit "VBL-Vertrag"?
Die Pflichtversicherung kannst du nicht "kündigen" - dein bisheriger Arbeitgeber wird dich abgemeldet haben und wenn du die Stelle bei deinem neuen Arbeitgeber in spe bekommst, wird spätestens bei der Anmeldung auffallen, das du bereits bei der VBL versichert warst.
Ein freiwillige Versicherung (VBL-Extra) magst du unauffällig kündigen können, aber das nützt dir nichts, da wie gesagt die vorherige Pflichtversicherung dem zukünftigen Arbeitgeber auffallen wird...