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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: domino am 06.05.2024 11:29

Titel: Anerkennung der bisherigen Tätigkeit? Stufenerhöhung nach einem Jahr?
Beitrag von: domino am 06.05.2024 11:29
Hallo liebe Community,

ich bräuchte mal etwas Aufklärung und Rat bei folgendem Sachverhalt:

Ich war zuletzt 5 Monate in der Justiz als Mitarbeiter in einer Serviceeinheit (Entgeltgruppe 5) angestellt (befristeter Arbeitsvertrag), mir wurde zu Ende April gekündigt (innerhalb der Probezeit).

Nun beginne ich ab Mitte Mai eine neue Tätigkeit in einer Behörde mit EG 6.

Meine Frage:

Wird die Zeit (die 5 Monate) angerechnet und kommt somit eine Stufenerhöhung in Betracht, nach diesem einen Jahr? Es war ja eine 2 wöchige Unterbrechung vorhanden. So wie ich das verstanden habe, wird dann diese Zeit nicht angerechnet. Spielt es überhaupt eine Rolle, weil ich ja bei meinem neuen Job in einer höheren Entgeltgruppe eingruppiert werde?

Ich bedanke mich schon mal im Voraus. :)
Titel: Antw:Anerkennung der bisherigen Tätigkeit? Stufenerhöhung nach einem Jahr?
Beitrag von: Albeles am 06.05.2024 11:32
Da Du in deinem neuen Arbeitsfeld keine Anrechenbaren Zeiten aus einer niedrigeren EG angerechnet bekommen kannst, ist das völlig egal. Ob die Probezeit davon berührt ist, muss Dir jemand anderes beantworten.