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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Jackson1967 am 07.05.2024 11:20
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Hallo zusammen...
Ich bin für die Europawahl als Wahlhelfer bestimmt worden.
Jetzt habe ich auf der Seite des Bundesministerium gelesen, dass Wahlhelfer "in der Regel" einen tag Sonderurlaub erhalten.
Mein Arbeitgeber hat dies kategorisch abgelehnt mit der Aussage, das Wahlen ja sowieso immer Sonntags stattfinden und somit keine Arbeitsbefreiung erfolgen muss.
Ich habe das allerdings so verstanden, dass es den Tag zusätzlich, sozusagen als "Goodie" gibt.
Kann jemand etwas zur Klärung beitragen?
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da steht doch alles erklärt:
In den Wahlgesetzen gibt es keine Regelungen über Sonderurlaub oder Arbeitsbefreiung für die Tätigkeit als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer. Die Gewährung von Arbeitsbefreiung liegt – soweit nicht gesetzlich oder tarifvertraglich geregelt – im Ermessen des Arbeitsgebers.
Für Beschäftigte des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums des Innern wird die Gewährung von Dienst- bzw. Arbeitsbefreiung durch einen Erlass geregelt. Dieser bestimmt, dass die Ressorts einheitlich für ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer einen Tag Dienst- oder Arbeitsbefreiung gewähren, und zwar unter der Voraussetzung, dass das von den Gemeinden für eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezahlte Erfrischungsgeld den Betrag in Höhe von 70 Euro nicht überschreitet und lediglich dieses in Anspruch genommen wird.
Arbeitest Du im Innenminsterium? Dann gilt für Dich der Erlass, ansonsten siehe oben.
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Ein Arbeitgeber im öD, der die Wahlhelfertätigkeit nicht unterstützt? klingt unüblich... gleich mal die Leute in der Berliner Waschmaschine anrufen und petzen....
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Die Stadt hier gewährt ihren Leuten dafür auch Extrastunden frei....
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Bei meiner Kommune gibt es für mich als Schriftführer insgesamt 130 € Erfrischungsgeld, 30 € Werbeprämie für neu angeworbene Wahlhelfer und einen Tag Sonderurlaub on top
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Ich würde mir einen neuen AG suchen, da scheint einiges im Argen zu sein.
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Grundsätzlich steht dir nach §5 SUrlV als Wahlhelfer Sonderurlaub zu, allerdings nur an einem Arbeitstag.
1. Bsp.: du bist Schichtdienstleistender und hättest an dem Wahlsonntag Dienst, kann dir SU gewährt werden.
2. Bsp.: du hast Regelarbeitszeit Montag bis Freitag gibt es leider für den Sonn-tag nichts.
3. Bsp.: du hast Regelarbeitszeit wie bei 2., bist Wahlhelfer am Sonntag und bist auch für Auszählung am Montag berufen worden, steht dir nur für den Montag der SU zu.