Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: ToHaG am 07.05.2024 12:23
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Hallo Zusammen,
hat man die Möglichkeit, selbst eine Stellenbewertung in Auftrag zu geben? Also privat ohne involvieren des Arbeitgeber?
I.d.R. werden bei uns Stellenbewertungen bei der GPA eingereicht, es gibt aber auch andere externe Anbieter, die den Maßstab vielleicht anders ansetzen. Die GPA ist erfahrungsgemäß sehr engstirnig.
Meine Frage ist zunächst rein informativ, ob es die Möglichkeit gibt. Ob und inwiefern dann diese Stellenbewertung Aussagekraft hat und Grundlage sein kann, sei mal dahingestellt.
Danke schonmal.
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Ja, es ist nicht verboten jemanden zu beauftragen und dafür privat zu bezahlen, dass er dir hilft deine private Rechtsmeinung zu bilden.
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Es wird dir am Ende nur nichts bringen, da dein Arbeitgeber diese wahrscheinlich nicht akzeptieren wird.
Ich denke für dich sollte die Eingruppierungsfeststellungsklage der way to go sein.
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Hallo Zusammen,
hat man die Möglichkeit, selbst eine Stellenbewertung in Auftrag zu geben? Also privat ohne involvieren des Arbeitgeber?
I.d.R. werden bei uns Stellenbewertungen bei der GPA eingereicht, es gibt aber auch andere externe Anbieter, die den Maßstab vielleicht anders ansetzen. Die GPA ist erfahrungsgemäß sehr engstirnig.
Meine Frage ist zunächst rein informativ, ob es die Möglichkeit gibt. Ob und inwiefern dann diese Stellenbewertung Aussagekraft hat und Grundlage sein kann, sei mal dahingestellt.
Danke schonmal.
Die KGsT bietet solche Gutachten für wenige tausend Euro an.
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Danke für die Rückmeldungen!
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Wobei der Gutachter aber nur die Tätigkeiten bewerten sollte, die Dir wirksam übertragen wurden und nicht die, die Du meinst, machen zu müssen. Wirksame Übertragung heißt Übertragung durch befugte Person, Vorgesetzte sind häufig keine befugten Personen.