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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: HansGeorg am 07.05.2024 15:16

Titel: [SH] Wie wirken sich Kindererziehungszeiten geldlich auf die Pension aus?
Beitrag von: HansGeorg am 07.05.2024 15:16
Wenn jemand Kindererziehungszeiten hat (insoweit diese nicht vom Partner in Anspruch (zugeordnet) wurden), wie wirkt sich dies in € auf die Höhe der Pension aus?
Titel: Antw:[SH] Wie wirken sich Kindererziehungszeiten geldlich auf die Pension aus?
Beitrag von: Winni am 07.05.2024 18:49
Moin, bin zwar in NI Beamter, aber was solls... Suchmaschine liefert:

Kindererziehungszeiten nach dem 31. Dezember 1991 werden nicht als ruhegehaltfähige Dienstzeit gerechnet. Dafür wird ein gesondert ausgewiesener Kindererziehungszuschlag für jedes Jahr der Kindererziehung (max. drei Jahre für jedes Kind) gewährt.

3 Nr. 2 des Sozialgesetzbuches - Erstes Buch) gilt § 56 Abs. 2 SGB VI entsprechend. (4) Die Höhe des Kindererziehungszuschlages beträgt für jeden Monat der Kindererziehungszeit 2,35 Euro.

Dauert keine 5 Minuten
Titel: Antw:[SH] Wie wirken sich Kindererziehungszeiten geldlich auf die Pension aus?
Beitrag von: Casa am 08.05.2024 07:52
Zitat
Die Höhe des Kindererziehungszuschlages beträgt für jeden Monat der Kindererziehungszeit 2,35 Euro.

Dann lieber unterhälftig in Teilzeit arbeiten...
Titel: Antw:[SH] Wie wirken sich Kindererziehungszeiten geldlich auf die Pension aus?
Beitrag von: KarloSchlau am 08.05.2024 08:02
Der Kinderzuschlag wird nur gewährt, wenn nicht ohnehin die 71,75% Höchstpesnsion erreicht werden.

Wenn man trotz Kindererziehungszeiten die 40 Jahre in Vollzeit zusammenbekommt spielt der Zuschlag praktisch keine Rolle.