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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Q am 09.05.2024 04:53

Titel: Der Mindestlohn in D. versus die Entwicklung der Gehälter des ÖD.
Beitrag von: Q am 09.05.2024 04:53
Quelle: DIE ZEIT No.21, S.24, 08. Mai 2024
Wie hoch darf der Mindestlohn sein?

Zitat: "Die SPD will den Mindestlohn auf 14 Euro oder mehr die Stunde anheben, die Grünen gleich auf 15 Euro."

In den letzten Zehn Jahren (2015-2025) ist der Mindestlohn um über 50% gestiegen.

01/2015: 8,50 EUR
01/2017: 8,84 EUR
01/2019: 9,19 EUR
01/2020: 9,35 EUR
01/2021: 9,50 EUR
07/2021: 9,60 EUR
01/2022: 9,82 EUR
07/2022: 10,45 EUR
10/2022: 12,00 EUR
01/2024: 12,41 EUR
01/2025: 12,82 EUR
01/2026: ?

https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Verdienste/Mindestloehne/_inhalt.html
https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn.html
Titel: Antw:Der Mindestlohn in D. versus die Entwicklung der Gehälter des ÖD.
Beitrag von: MoinMoin am 09.05.2024 07:18
Damit ist der Mindestlohn weniger gestiegen als das Mindestentgelt im TV-L
01/2006 - 01/2015 54% 01/2006 - 7/2015 51%

Hätte ich nicht gedacht! Danke für diese Erkenntnis.
Titel: Antw:Der Mindestlohn in D. versus die Entwicklung der Gehälter des ÖD.
Beitrag von: clarion am 09.05.2024 08:23
Welchen Sinn macht es unterschiedliche Zeiträume zu betrachten?
Titel: Antw:Der Mindestlohn in D. versus die Entwicklung der Gehälter des ÖD.
Beitrag von: MoinMoin am 09.05.2024 08:53
ups tippo
01/2015 - 01/2025 54%
07/2015 - 01/2025 51%
Titel: Antw:Der Mindestlohn in D. versus die Entwicklung der Gehälter des ÖD.
Beitrag von: Eukalyptus am 09.05.2024 20:36
Das Thema von vergleichweise überproportionalen Steigerungen des Mindestlohnes will ich nicht weiter beleuchten, das werden andere tun (und dabei empfehle ich, nicht nur auf die Mindestentlohnung bzw. -besoldung zu schauen sondern auch auf mittlere und höhere Gehälter bzw. Besoldungen im öD; schon aufgrund verfassungsrechtlicher Abstandsgebote des Besoldungsgefüges haben Erhöhungen unten, eigentlich, konkrete Wirkungen auf Erhöhungen oben).

Was ich aber ansprechen möchte, ist die wiederholte populistische Einflussnahme der Politik auf einen Mechanismus der auch deshalb einigermassen einvernehmlich etabliert werden konnte, weil er ("Mindestlohnkommission") politikfrei sein sollte. Man kann der deutschen politischen Klasse nicht trauen, sie lebt die politischen Unsitten (z.B. den "Populismus") aus, den sie anderen Teilen des politischen Spektrums vorwirft. Populisten und Demokratiefeinde sind immer die anderen.
Titel: Antw:Der Mindestlohn in D. versus die Entwicklung der Gehälter des ÖD.
Beitrag von: Bastel am 10.05.2024 08:18
Damit ist der Mindestlohn weniger gestiegen als das Mindestentgelt im TV-L
01/2006 - 01/2015 54% 01/2006 - 7/2015 51%

Hätte ich nicht gedacht! Danke für diese Erkenntnis.

im TVÖD sind es ca. 40% in der EG1/S1 und sogar nur ca. 31,7% in der E15.
Titel: Antw:Der Mindestlohn in D. versus die Entwicklung der Gehälter des ÖD.
Beitrag von: MoinMoin am 10.05.2024 10:43
TVöD
1/2015 - 1/2024 43,7 %
3/2015 - 1/2024 40,4 %
Mindestlohn in dieser Zeit 46%
Da ist in der Tat der oftmals so gepriesene TVöD schlechter gefahren als der TV-L.

Mein aktuelles Entgelt wäre in der Zeit um 28% gestiegen.


Der Verbraucherpreisindex ist in dieser Zeit um 25% gestiegen (also 2015-2024)
Das Durchschnittsentgelt der Rentenversicherung 28,3%
Titel: Antw:Der Mindestlohn in D. versus die Entwicklung der Gehälter des ÖD.
Beitrag von: Eleon am 13.05.2024 11:04
Was interessiert mich die Höhe des Bürgergeldes?

Viel interessanter ist doch, dass gerade im Bereich des TV-L in den letzten Jahren hohe Reallohnverluste zu verzeichnen sind. Darum bewirbt man sich auch nicht beim Land, wenn Bund und Kommunen erheblich besser bezahlen.

Oder - falls man nicht mehr den AG wechseln will bzw. kann - man passt die eigene Leistung an die Bezahlung an :-)
Titel: Antw:Der Mindestlohn in D. versus die Entwicklung der Gehälter des ÖD.
Beitrag von: MoinMoin am 13.05.2024 12:28
Und wenn ich das höre, dann hat der AG halt seine Bezahlung schon vorher an deine Arbeitsleistung angepasst.
Mit Absicht weniger als die geschuldete Leistung erbringen, gruselig.
Titel: Antw:Der Mindestlohn in D. versus die Entwicklung der Gehälter des ÖD.
Beitrag von: Bob Kelso am 13.05.2024 12:53
Was interessiert mich die Höhe des Bürgergeldes?


Einige Menschen, welche mit ihren Steuern dieses BG finanzieren, zeigen Interesse an der Höhe der Transferleistungen.
Titel: Antw:Der Mindestlohn in D. versus die Entwicklung der Gehälter des ÖD.
Beitrag von: Sepp0rl am 13.05.2024 13:01
Was interessiert mich die Höhe des Bürgergeldes?


Einige Menschen, welche mit ihren Steuern dieses BG finanzieren, zeigen Interesse an der Höhe der Transferleistungen.

Zusätzlich werfe ich mal Sachen rein wie Vermittlungsbudget (da werden dann die Autos gekauft), Einstiegsgeld (Steuerfrei 200€ pro Monat für 6 Monate bei Arbeitsaufnahme bis hin zu 300€ bis max. 12 Monate für Erziehende), Eingliederungszuschuss für Unternehmen, wenn sie Ungelernte einstellen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen (wobei hier zu sagen ist, das JC will da eher mehr fördern als zu wenig), Pendelkosten, doppelte Haushaltsführung und Umzüge. Ich meine sowas kann sich die eine oder andere Vollzeitkraft nicht leisten.

Wir hatten Helfer im Lager, die durch diese Förderung mehr verdient haben als der Vermittler auf E9c/TV- BA IV.
Titel: Antw:Der Mindestlohn in D. versus die Entwicklung der Gehälter des ÖD.
Beitrag von: MoinMoin am 13.05.2024 14:28
Was interessiert mich die Höhe des Bürgergeldes?


Einige Menschen, welche mit ihren Steuern dieses BG finanzieren, zeigen Interesse an der Höhe der Transferleistungen.

Zusätzlich werfe ich mal Sachen rein wie Vermittlungsbudget (da werden dann die Autos gekauft), Einstiegsgeld (Steuerfrei 200€ pro Monat für 6 Monate bei Arbeitsaufnahme bis hin zu 300€ bis max. 12 Monate für Erziehende), Eingliederungszuschuss für Unternehmen, wenn sie Ungelernte einstellen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen (wobei hier zu sagen ist, das JC will da eher mehr fördern als zu wenig), Pendelkosten, doppelte Haushaltsführung und Umzüge. Ich meine sowas kann sich die eine oder andere Vollzeitkraft nicht leisten.

Wir hatten Helfer im Lager, die durch diese Förderung mehr verdient haben als der Vermittler auf E9c/TV- BA IV.
Klingt ja gruselig.
Aber ist das Geld, was der Neuarbeitende zusätzlich verdient, denn es werden ihm doch hoffentlich nur die Kosten erstattet, oder pfuschen da die 9c Vermittler und stellen Blankoschecks aus?

Und durch das Einstiegsgeld fällt doch das Bürgergeld weg, oder?
Titel: Antw:Der Mindestlohn in D. versus die Entwicklung der Gehälter des ÖD.
Beitrag von: Sepp0rl am 13.05.2024 14:41
Was interessiert mich die Höhe des Bürgergeldes?


Einige Menschen, welche mit ihren Steuern dieses BG finanzieren, zeigen Interesse an der Höhe der Transferleistungen.

Zusätzlich werfe ich mal Sachen rein wie Vermittlungsbudget (da werden dann die Autos gekauft), Einstiegsgeld (Steuerfrei 200€ pro Monat für 6 Monate bei Arbeitsaufnahme bis hin zu 300€ bis max. 12 Monate für Erziehende), Eingliederungszuschuss für Unternehmen, wenn sie Ungelernte einstellen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen (wobei hier zu sagen ist, das JC will da eher mehr fördern als zu wenig), Pendelkosten, doppelte Haushaltsführung und Umzüge. Ich meine sowas kann sich die eine oder andere Vollzeitkraft nicht leisten.

Wir hatten Helfer im Lager, die durch diese Förderung mehr verdient haben als der Vermittler auf E9c/TV- BA IV.
Klingt ja gruselig.
Aber ist das Geld, was der Neuarbeitende zusätzlich verdient, denn es werden ihm doch hoffentlich nur die Kosten erstattet, oder pfuschen da die 9c Vermittler und stellen Blankoschecks aus?

Und durch das Einstiegsgeld fällt doch das Bürgergeld weg, oder?

Also das Einstiegsgeld ist Brutto für Netto und hebt die Leute kurzfristig aus dem Bürgergeld. Sobald die Förderung nach, sagen wir 6 Monaten ausläuft, fallen sie wieder in den Bezug. In der Leistungsabteilung werden solche Kund'innen auch nicht abgemeldet, sondern Bedarf auf 0 gestellt. Auch die Vermittler dürfen Kund'innen erst nach auslaufen des Einstiegsgelds abmelden, sofern diese es überhaupt aus dem Bezug schaffen. Sind hier in der Regel Single BGs die es schaffen könnten.

Das Einstiegsgeld kann bei jedem Antritt einer neues Arbeitsstelle mit mind. wöchentlich 15 Std. beantragt und ausgezahlt werden. Wir hatten da einige, die alle 6 Monate neue Stellen hatten. Aber es ist politisch so gewollt.

Könnte da noch viel weiter ins Detail gehen, aber da würden einige an Bluthochdruck erkranken. Die Vermittler haben da kaum bis gar keine Handhabe und einige haben daran echt zu knabbern, da man ja sein eigenes Einkommen kennt und wie man von der Behörde behandelt wird. Es ist von den Vorgesetzen gefordert und das Einstiegsgeld wird controlled. Sprich je mehr desto besser für das Jahresergebnis.
Titel: Antw:Der Mindestlohn in D. versus die Entwicklung der Gehälter des ÖD.
Beitrag von: MoinMoin am 13.05.2024 15:24
Ob es politisch gewollt oder einfach schlecht umgesetzt ist, was politisch gewollt ist oder, ob es daran liegt, dass in jedem System es Füchse gibt (hier die BG trickser, da die CumExler), die das maximum rausholen (egal ob legal oder illegal), auch wenn es nicht im Sinne des Erfinders ist.
Da muss dann halt die Verwaltung nachsteuern beim politischem Willen und Fallbeispiele darbringen, damit es die Depperten auch verstehen.