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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Emmaga1337 am 11.05.2024 12:59
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Hallo zusammen,
ich habe möglicherweise einen Logikfehler - vielleicht kann mir diesen hier einer ausräumen oder ggf. bestätigen.
Zum Thema:
Ich habe intern eine neue Stelle erhalten:
Die neu besetzte Stelle erhalte ich am: 01.01.2025 EG 12 TV-L
Meine derzeitige Stelle liegt bei EG 11 und Erfahrungsstufe 2
Nun zu meinem Logikproblem:
Am 01.01.2025 würde ich in EG 11 / Stufe 3 kommen, hätte ich nicht die neue Stelle EG 12 erhalten.
Nach der Höhergruppierungsmatrix dieser Website, würde es zu keiner Rückstufung von EG 11 / 3 auf EG 12 / 2 kommen, sondern EG 11 / 3 auf EG 12 / 3.
Frage:
Erfahre ich nun eine Rückstufung am 1.1.25 auf EG 12 / 2 oder werde ich in diesem Fall nicht zurückgestuft?
Viele Dank für eure Mühen.
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Wenn ein Stufenaufstieg innerhalb einer Entgeltgruppe mit der Höhergruppierung zeitlich zusammenfällt, erfolgt zunächst der Stufenaufstieg und erst danach die Höhergruppierung. Also vor der Höhergruppierung in EG 12 erfolgt in einer "juristsichen Sekunde" der Stufenaufstieg in EG 11 in Stufe 3 und von dort dann Höhergruppierung in Stufe 3 der EG 12.
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Wenn ein Stufenaufstieg innerhalb einer Entgeltgruppe mit der Höhergruppierung zeitlich zusammenfällt, erfolgt zunächst der Stufenaufstieg und erst danach die Höhergruppierung. Also vor der Höhergruppierung in EG 12 erfolgt in einer "juristsichen Sekunde" der Stufenaufstieg in EG 11 in Stufe 3 und von dort dann Höhergruppierung in Stufe 3 der EG 12.
Vielen herzlichen Dank für die Antwort :)
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btw: Die Stufen der Entgelttabelle im TV-L stellen keine "Erahrungsstufen" dar, da hier nicht "Erfahrung" abgebildet wird. Man kann auch mit Jahrzehnten an Berufserfahrung regulär in Stufe 3 sein...
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btw, das stimmt ab Stufe 3, da steigt man aufgrund von Leistung auf.
Und nur für öD einsteigende ist die Stufe 2 und 3 an Berufserfahrung gekoppelt😇