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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Fuchs55 am 13.05.2024 08:57

Titel: [MV] Neubewertung meiner Stelle
Beitrag von: Fuchs55 am 13.05.2024 08:57
Guten Morgen liebe Forumsmitglieder,

ich möchte die Bewertung meines Dienstpostens gerne überprüfen lassen, da dies vermutlich zuletzt 2012 erfolgt ist und die Tätigkeitsbeschreibung ab 2017 mehrfach überarbeitet wurde. Immer stückweise und dadurch scheinbar geringfügig, unterm Strich gibt es nun aber Aufgaben die möglicherweise eine höhere Bewertung rechtfertigen.
Kann ich die Überprüfung einfach gem. Paragraph 18 BBesG verlangen? Ich bin Beamtin in M-V womit ja das Bundesgesetz eigentlich nicht gilt. Nur finde ich im Landesbeamtengesetz keine adäquate Regelung.

Außerdem habe ich mich gefragt, ob ähnlich wie beim TVöD (dort erfolgt die Nachzahlung ab Antragstellung, sofern begründet) eine rückwirkende Ernennung möglich ist. Meine „Wartezeit“ wäre um, aber ich vermute mal, dass das trotzdem eher nicht geht ;-)  oder?

Liebe Grüße
Fuchs55
Titel: Antw:Neubewertung meiner Stelle
Beitrag von: MoinMoin am 13.05.2024 09:21
Du möchtest als Beamter rückwirkend befördert werden, obwohl du keinen Anspruch auf eine Beförderung hättest?
Titel: Antw:Neubewertung meiner Stelle
Beitrag von: Casa am 13.05.2024 11:25
Woraus soll sich der Anspruch auf Höherbewertung einer Beamtenstelle ergeben?

§ 18 BUNDES BesG regelt einen solchen Anspruch nicht für Bundesbeamte.


Sofern es in MV-V keine einschlägige Norm gibt, wovon ich nicht ausgehe, besteht kein Anspruch auf Neubewertung einer Beamtenstelle.