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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: alpi am 13.05.2024 13:53

Titel: unterschiedliche organisationen in unterschiedlichen Orten, der gleiche AG?
Beitrag von: alpi am 13.05.2024 13:53
Hallo zusammen,

wenn ich mich jetzt in einer anderen Einrichtung bewerbe die vom Aufgabengebiet die gleichen sind, hab ich dann zwei unterschiedliche Arbeitgeber oder dennoch ein Arbeitgeber als Land.

Situation ist folgende:

Ich bin beschäftigter einer Bildungseinrichtung, jetzt sucht eine weitere Bildungseinrichtung bei mir im Ort einen Mitarbeiter das genau 1:1 meiner Tätigkeit am aktuellen Einsatzort entspricht.

Dort gibt es die Möglichkeit die Beschäftigung auf 50% zu reduzieren. Die gleiche Möglichkeit hätte ich bei meinem aktuellen Arbeitgeber auch.

Meine Idee: ich reduziere die aktuelle Beschäftigung tatsächlich auf 50% und nehme die andere Beschäftigung in meinem Wohnort auch mit 50% an. 100% die neue Stelle würde für mich nicht in Frage kommen da diese auf zwei Jahre befristet ist.

Werde ich dann in der Steuerklasse bei der neuen mit 6 eingestuft oder kann ich beide Beschäftigungsorte mit meiner aktuellen Steuerklasse laufen lassen, da sich beide Einrichtungen ja im gleichen Land  befinden?
Titel: Antw:unterschiedliche organisationen in unterschiedlichen Orten, der gleiche AG?
Beitrag von: MoinMoin am 13.05.2024 14:10
Hallo zusammen,

wenn ich mich jetzt in einer anderen Einrichtung bewerbe die vom Aufgabengebiet die gleichen sind, hab ich dann zwei unterschiedliche Arbeitgeber oder dennoch ein Arbeitgeber als Land.
Kann sein kann auch nicht sein, woher sollen wir das beurteilen können?
Bei Unis kann das Land oder die Uni selbst der AG sein, gibt solche und solche.

Zitat
Meine Idee: ich reduziere die aktuelle Beschäftigung tatsächlich auf 50% und nehme die andere Beschäftigung in meinem Wohnort auch mit 50% an. 100% die neue Stelle würde für mich nicht in Frage kommen da diese auf zwei Jahre befristet ist.

Werde ich dann in der Steuerklasse bei der neuen mit 6 eingestuft oder kann ich beide Beschäftigungsorte mit meiner aktuellen Steuerklasse laufen lassen, da sich beide Einrichtungen ja im gleichen Land  befinden?
Wenn zwei AG, dann einmal Klasse 6, aber ist am Ende irrelevant, ist nur eine Verschiebung der Steuerzahlung.