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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Blackbird am 14.05.2024 08:32

Titel: Bewerberauswahl nach Kündigung der Erstwahl
Beitrag von: Blackbird am 14.05.2024 08:32
Hallo zusammen,
kleine Frage, bei uns wurde eine Stelle besetzt, die ausgewählte Person hat innerhalb der Probezeit gekündigt. M.E. ist das Auswahlverfahren mit der Besetzung abgeschlossen und es müsste ein neues Verfahren angestrebt werden, oder kann einfach die nächste Person der Liste ein "Angebot" bekommen?
Danke für eure Unterstützung!
Titel: Antw:Bewerberauswahl nach Kündigung der Erstwahl
Beitrag von: Matze1986 am 14.05.2024 11:16
Nein,
Wie bereits festgestellt war das Auswahlverfahren mit der Besetzung der Stelle abgeschlossen.
Neuausschreibung.
Titel: Antw:Bewerberauswahl nach Kündigung der Erstwahl
Beitrag von: MoinMoin am 14.05.2024 11:19
Wo kein Kläger, da kein Beklagter.
Offen ist ob man dann 33 GG damit verletzt oder nicht.
Mir ist zumindest keine Rechtsprechung bekannt, die ein solches Vorgehen gerügt hätte.
Titel: Antw:Bewerberauswahl nach Kündigung der Erstwahl
Beitrag von: Landesdiener am 14.05.2024 11:28
Die sicherere Variante ist sicherlich die Neuausschreibung. Ich würde hier auch die zeitliche Komponente betrachten.

War die Auswahlentscheidung im Januar, die Einstellung/Beginn Probezeit im März und die Kündigung im Mai, würde ich den nächstplatzierten nehmen. Liegt zwischen Auswahlentscheidung und Kündigung mehr als ein halbes Jahr, würde ich neu ausschreiben.
Titel: Antw:Bewerberauswahl nach Kündigung der Erstwahl
Beitrag von: was_guckst_du am 14.05.2024 14:05
...rechtlich sicher ist die Neuausschreibung...allerdings kenne ich in der Praxis auch so, dass in solchen Fällen bei den Nächstplatzierten nachgefragt wird, ob noch Interesse besteht und wenn ja, erfolgt entsprechende Stellenbesetzunge..

...diese "Praxis" muss allerdings im Einvernehmen mit dem PR erfolgen, der bei einer externen Ausschreibung i.d.R. einverstanden ist und bei einer internen Ausschreibung die ehemalige Bewerberlage berücksochtigt sowie Prognose für eine neue Ausschreibung (daher ist bei internen Ausschreibungen wohl eher eine neue Ausschreibung angesagt)...
Titel: Antw:Bewerberauswahl nach Kündigung der Erstwahl
Beitrag von: Fragmon am 15.05.2024 07:38
Ich sehe die Nachrückung im zeitlichen Zusammenhang (wenige Monate) auch unkritisch. Für diese Fälle wird im Rahmen der Personalratsbeteiligung auch meist eine Warteliste beschlossen, so dass der Personalrat auch Person 2 und 3 im Falle von Absagen zustimmt.
Titel: Antw:Bewerberauswahl nach Kündigung der Erstwahl
Beitrag von: Blackbird am 16.05.2024 16:19
Erst einmal vielen Dank für eure Antworten.
Meine Reaktion war ähnlich, Verfahren mit Einstellung abgeschlossen, also Neuausschreibung. Institutsleitung sieht dies anders (und Jurist ist Kopf), also sollten wir als PR gut begründen können, warum wir nicht zustimmen, denke ich.
Die Stelle wurde, wenn ich recht im Bild bin (da war ich noch nicht PR) im November/Dezember letzten Jahres besetzt und gekündigt wurde zu Ende April. Jetzt kam der Antrag auf Nachbesetzung mit Platz 2 der Liste.
Also wenn ihr noch eine gute Begründung habt....
Vielen Dank für alle bisherigen Hinweise und alle die noch kommen :-)
Titel: Antw:Bewerberauswahl nach Kündigung der Erstwahl
Beitrag von: Organisator am 16.05.2024 17:17
Erst einmal vielen Dank für eure Antworten.
Meine Reaktion war ähnlich, Verfahren mit Einstellung abgeschlossen, also Neuausschreibung. Institutsleitung sieht dies anders (und Jurist ist Kopf), also sollten wir als PR gut begründen können, warum wir nicht zustimmen, denke ich.
Die Stelle wurde, wenn ich recht im Bild bin (da war ich noch nicht PR) im November/Dezember letzten Jahres besetzt und gekündigt wurde zu Ende April. Jetzt kam der Antrag auf Nachbesetzung mit Platz 2 der Liste.
Also wenn ihr noch eine gute Begründung habt....
Vielen Dank für alle bisherigen Hinweise und alle die noch kommen :-)

Aus welchem Grund sollten denn der PR nicht zustimmen wollen? Wo wären hier die Interessen der Beschäftigten an einer Neuausschreibung?
Titel: Antw:Bewerberauswahl nach Kündigung der Erstwahl
Beitrag von: Umlauf am 17.05.2024 15:47
Erst einmal vielen Dank für eure Antworten.
Meine Reaktion war ähnlich, Verfahren mit Einstellung abgeschlossen, also Neuausschreibung. Institutsleitung sieht dies anders (und Jurist ist Kopf), also sollten wir als PR gut begründen können, warum wir nicht zustimmen, denke ich.
Die Stelle wurde, wenn ich recht im Bild bin (da war ich noch nicht PR) im November/Dezember letzten Jahres besetzt und gekündigt wurde zu Ende April. Jetzt kam der Antrag auf Nachbesetzung mit Platz 2 der Liste.
Also wenn ihr noch eine gute Begründung habt....
Vielen Dank für alle bisherigen Hinweise und alle die noch kommen :-)

Aus welchem Grund sollten denn der PR nicht zustimmen wollen? Wo wären hier die Interessen der Beschäftigten an einer Neuausschreibung?

Möglicherweise fertig gewordene Azubis, denen man nur einen Zeitvertrag gegeben hat. Die könnten sich nun auf eine Dauerstelle bewerben.
Das wäre ein Grund. Deswegen muss der PR prüfen, ob er dem Rückgriff zustimmen kann.
Titel: Antw:Bewerberauswahl nach Kündigung der Erstwahl
Beitrag von: Blackbird am 21.05.2024 07:29
oder schlicht und ergreifend die Mitarbeitenden, die bei der Stellenbesetzung für ihren Vorgesetzten mit der Zweit- (und jeder danach) nicht glücklich waren. Mal abgesehen davon, dass diese Stellen rar sind und in der Zwischenzeit vielleicht auch eine passende Frau zu finden wäre, die wir hier dringend benötigen würden?!
Titel: Antw:Bewerberauswahl nach Kündigung der Erstwahl
Beitrag von: clarion am 21.05.2024 21:06
Wieso wissen die Mitarbeiter, wer sich beworben hat, geschweige denn wer Zweiplatzierter ist? Manchmal outen sich interne Bewerber selbst, aber sonst dürften das die Mitarbeiter doch nicht wissen.

Und wieso muss es eine Frau sein?  Das liest sich ein wenig wie, wir backen uns die Vorgesetze selbst.
Titel: Antw:Bewerberauswahl nach Kündigung der Erstwahl
Beitrag von: Casa am 21.05.2024 21:18
Das Bewerbungsverfahren ist allerspätestens mit Arbeitsantritt beendet. Ggf. auch mit Unterzeichnung des Vertrags und vor Arbeitsantritt. Es drängt sich auf, dass es einen festen Endzeitpunkt geben muss. Kündigt der AN ist das Stellenbesetzungsverfahren erneut durchzuführen. Ich sehe keine andere Möglichkeit wie die verfassungsrechtlich garantierte Chancengleichheit von Bewerbern sonst berücksichtigt werden sollte. Chancengleichheit müssen auch potenzielle neue Bewerber nach Ende des Bewerbungsverfahrens haben.
Titel: Antw:Bewerberauswahl nach Kündigung der Erstwahl
Beitrag von: MoinMoin am 22.05.2024 06:21
Drum einfach für ein zwei Wochen auf der eigenen Webseite oder Interamt veröffentlichen, die Personen, die auf der Liste sind darauf hinweisen, dass sie sich nochmal bewerben können und es geht seinen rechtmäßigen Gang.