Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: schokoladenmund am 14.05.2024 10:04
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Hallo Zusammen,
ich bin Beamte und habe zwei Kinder meines Ehemannes in meinem Haushalt leben. Sie leben im Wechselmodell (50/50).
Müssen jedoch für die Antragstellung des Familienzuschlages auch die Kinder bei uns gemeldet sein?
Herzlichen Dank!
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Beim Bund jedenfalls unproblematisch.
Erklärung zum Betreuungsmodell mit einreichen und gut.
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Vielen herzlichen Dank!