Forum Öffentlicher Dienst
		Beamte und Soldaten => Beamte der Länder => Thema gestartet von: schokoladenmund am 14.05.2024 10:04
		
			
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				Hallo Zusammen, 
 
 ich bin Beamte und habe zwei Kinder meines Ehemannes in meinem Haushalt leben. Sie leben im Wechselmodell (50/50).
 Müssen jedoch für die Antragstellung des Familienzuschlages auch die Kinder bei uns gemeldet sein?
 
 Herzlichen Dank!
 
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				Beim Bund jedenfalls unproblematisch.
 Erklärung zum Betreuungsmodell mit einreichen und gut.
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				Vielen herzlichen Dank!