Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Butterscotch am 14.05.2024 13:24
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Hallo zusammen,
mich würde interessieren, ob dies bei euch auch so gehandhabt wird.
Am 09.06.2024 findet die Europawahl, sowie bei uns die Kommunalwahl, statt. Da ich auf dem Rathaus arbeite, wurde ich zum Wahlhelfer (Schriftführer) berufen.
Ich hatte dann dem zuständigen Mitarbeiter geschrieben, dass ich leider absagen muss, da ich zum Zeitpunkt der Schulung für die Wahl im Urlaub bin. Ich hatte daher um eine Nachbesetzung gebeten.
Die Antwort darauf war, dass mir einen Nachtermin angeboten wird.
Zudem wurde mir geschrieben: "Dies ist ein (Dienst-)verpflichtender Termin für das gesamte Rathaus-Team."
Gleichzeitig bekommen wir dafür aber keinen Freizeitausgleich und es werden keine Arbeitsstunden angerechnet. Ich finde es doch ziemlich paradox. Dass ich einerseits beruflich dazu gezwungen werde, jedoch dafür keine Arbeitszeit anrechnen kann? Wie sieht das bei euch aus? Ist das so überhaupt erlaubt? Oder kann ich Arbeitsstunden aufschreiben?
Besten Dank!
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Hast du bei denen mal nachgefragt, wo das stünde, dass das dies verpflichtender Termin sei?
Also wo in der Dienstvereinbarung oder im AV oder so?
Falls die da nichts finden, dann ist es auch keine dienstverpflichtender Termin, würde ich mal behaupten.
Aber das hat mit den Pflichten als Bürger der als Wahlhelfer berufen wurde nichts zu tun.
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Wird in der Kommune meiner Frau ebenso gehandhabt. Keine AZ, keine Buchung auf ein Stundenkonto, nur Erfrischungsgeld (das klingt auch so verdammt sympathisch ;))
Letztlich kann das jedem Bürger durch Berufung so passieren - Die Kommune umgeht hier den Unmut beim Bürger, in dem sie schlicht die eigenen MA beruft.
Trifftige Gründe (wie zum Beispiel keine Möglichkeit zur Kinderbetreuung) können Dich da aber "rausholen". Auch könnte man Zweifel an der Verfassungstreue und der demokratischen Gesinnung streuen - aber für den MA im öD ist das eher weniger anzuraten ;)
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Wird in der Kommune meiner Frau ebenso gehandhabt. Keine AZ, keine Buchung auf ein Stundenkonto, nur Erfrischungsgeld (das klingt auch so verdammt sympathisch ;))
Letztlich kann das jedem Bürger durch Berufung so passieren - Die Kommune umgeht hier den Unmut beim Bürger, in dem sie schlicht die eigenen MA beruft.
Trifftige Gründe (wie zum Beispiel keine Möglichkeit zur Kinderbetreuung) können Dich da aber "rausholen". Auch könnte man Zweifel an der Verfassungstreue und der demokratischen Gesinnung streuen - aber für den MA im öD ist das eher weniger anzuraten ;)
... wo die Mitarbeiter ja auch so zufrieden sind und neue Bewerber schon Schlange stehen :D
Also was ich an deiner Stelle auf jeden Fall machen würde, ist mir die Fahrtkosten erstatten lassen.
Bei uns läuft das leider auch so.... NULL Stunden, NULL Freizeitausgleich, Erfrischungsgeld = 40 Euro....
bei uns werden auch immer Leute zwangsverdonnert.
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Wird in der Kommune meiner Frau ebenso gehandhabt. Keine AZ, keine Buchung auf ein Stundenkonto, nur Erfrischungsgeld (das klingt auch so verdammt sympathisch ;))
Letztlich kann das jedem Bürger durch Berufung so passieren - Die Kommune umgeht hier den Unmut beim Bürger, in dem sie schlicht die eigenen MA beruft.
Trifftige Gründe (wie zum Beispiel keine Möglichkeit zur Kinderbetreuung) können Dich da aber "rausholen". Auch könnte man Zweifel an der Verfassungstreue und der demokratischen Gesinnung streuen - aber für den MA im öD ist das eher weniger anzuraten ;)
... wo die Mitarbeiter ja auch so zufrieden sind und neue Bewerber schon Schlange stehen :D
Also was ich an deiner Stelle auf jeden Fall machen würde, ist mir die Fahrtkosten erstatten lassen.
Bei uns läuft das leider auch so.... NULL Stunden, NULL Freizeitausgleich, Erfrischungsgeld = 40 Euro....
bei uns werden auch immer Leute zwangsverdonnert.
Außer für die eigene Kommune (Dort wo man wohnt) ist das halt nicht erlaubt.
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Danke für eure Antworten. Bei der Wahl zu helfen ist ja in Ordnung.
Finde nur den Beigeschmack, dass es Pflicht ist (nur weil ich auf dem Rathaus arbeite) und es kein Zeitausgleich gibt sehr schade.
Das mit den Fahrtkosten ist eine gute Idee, danke!
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Es ist ein Ehrenamt!
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Es ist ein Ehrenamt!
Hätte ich von Dir jetzt nicht erwartet ;)
Es ist Arbeit. An einem Sonntag. Ohne Bezahlung.
Mein AG (Land) hat für Wahlen auch schon mit Goodies geködert - bin mir aber nicht mehr sicher, ob es Stunden oder monetäre Zuwendungen waren.
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[/quote]
Außer für die eigene Kommune (Dort wo man wohnt) ist das halt nicht erlaubt.
[/quote]
Je nach Landeswahlgesetz durchaus. Steht bei uns extra drin, Bedienstete die nicht im Gebiet der ersuchenden Wahlbehörde wohnen sind auf Ersuchen der Gemeindewahlbehörde berechtigt und verpflichtet als Mitglied der Wahlorganisation tätig zu werden.
Ehrenamt ist es auch in diesem Fall nur dann nicht, wenn Wahlorganisation zum dienstlichen Aufgabenbereich zählt.
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Wird in der Kommune meiner Frau ebenso gehandhabt. Keine AZ, keine Buchung auf ein Stundenkonto, nur Erfrischungsgeld (das klingt auch so verdammt sympathisch ;))
Letztlich kann das jedem Bürger durch Berufung so passieren - Die Kommune umgeht hier den Unmut beim Bürger, in dem sie schlicht die eigenen MA beruft.
Trifftige Gründe (wie zum Beispiel keine Möglichkeit zur Kinderbetreuung) können Dich da aber "rausholen". Auch könnte man Zweifel an der Verfassungstreue und der demokratischen Gesinnung streuen - aber für den MA im öD ist das eher weniger anzuraten ;)
... wo die Mitarbeiter ja auch so zufrieden sind und neue Bewerber schon Schlange stehen :D
Also was ich an deiner Stelle auf jeden Fall machen würde, ist mir die Fahrtkosten erstatten lassen.
Bei uns läuft das leider auch so.... NULL Stunden, NULL Freizeitausgleich, Erfrischungsgeld = 40 Euro....
bei uns werden auch immer Leute zwangsverdonnert.
Außer für die eigene Kommune (Dort wo man wohnt) ist das halt nicht erlaubt.
In Brandenburg sind auch Kommunalwahlen zu den Europawahlen. Ich denke der TE kommt demnach vielleicht aus Brandenburg. Dort ist es auch erlaubt.
Die Wahlhelfer bekommen halt bei uns noch einen Tag Urlaub. Dazu das Erfrischungsgeld von 70 bzw. 50 € geht eigentlich noch in Ordnung.
Wir haben dieses Vorgehen von 5 Wahlen an einem Tag schon länger beim Landeswahlleiter kritisiert. Ist halt nahezu unzumutbar >10 Stunden auszuzählen. Möglichst kleine Wahllokale und bereits Auszählungsvorstände zu berufen hilft schon mal ungemein.
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Wird in der Kommune meiner Frau ebenso gehandhabt. Keine AZ, keine Buchung auf ein Stundenkonto, nur Erfrischungsgeld (das klingt auch so verdammt sympathisch ;))
Letztlich kann das jedem Bürger durch Berufung so passieren - Die Kommune umgeht hier den Unmut beim Bürger, in dem sie schlicht die eigenen MA beruft.
Trifftige Gründe (wie zum Beispiel keine Möglichkeit zur Kinderbetreuung) können Dich da aber "rausholen". Auch könnte man Zweifel an der Verfassungstreue und der demokratischen Gesinnung streuen - aber für den MA im öD ist das eher weniger anzuraten ;)
... wo die Mitarbeiter ja auch so zufrieden sind und neue Bewerber schon Schlange stehen :D
Also was ich an deiner Stelle auf jeden Fall machen würde, ist mir die Fahrtkosten erstatten lassen.
Bei uns läuft das leider auch so.... NULL Stunden, NULL Freizeitausgleich, Erfrischungsgeld = 40 Euro....
bei uns werden auch immer Leute zwangsverdonnert.
Außer für die eigene Kommune (Dort wo man wohnt) ist das halt nicht erlaubt.
In Brandenburg sind auch Kommunalwahlen zu den Europawahlen. Ich denke der TE kommt demnach vielleicht aus Brandenburg. Dort ist es auch erlaubt.
Die Wahlhelfer bekommen halt bei uns noch einen Tag Urlaub. Dazu das Erfrischungsgeld von 70 bzw. 50 € geht eigentlich noch in Ordnung.
Wir haben dieses Vorgehen von 5 Wahlen an einem Tag schon länger beim Landeswahlleiter kritisiert. Ist halt nahezu unzumutbar >10 Stunden auszuzählen. Möglichst kleine Wahllokale und bereits Auszählungsvorstände zu berufen hilft schon mal ungemein.
Echt Wahnsinn, bei euch ist das Erfrischungsgeld höher und ihr bekommt noch Urlaub dafür. Ich finde es echt krass, wie unterschiedlich das gehandhabt wird.
Wie gesagt: Bei uns gibt es 40 Euro, sonst nichts (weder Stunden, noch Ausgleich Freizeit)
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Es ist ein Ehrenamt!
Hätte ich von Dir jetzt nicht erwartet ;)
Es ist Arbeit. An einem Sonntag. Ohne Bezahlung.
Mein AG (Land) hat für Wahlen auch schon mit Goodies geködert - bin mir aber nicht mehr sicher, ob es Stunden oder monetäre Zuwendungen waren.
Wenn man als Wahlhelfer benannt wird (egal ob Manger bei Daimler oder Angestellter der Kommune) ist es eben nicht Arbeit sondern (so verstehe ich es) zwangsangeordnete ehrenamtliche Tätigkeit.
Das der Staat dazu neigt, seine Angestellten eher dazu zu verdonnern und nicht einfach nach nem MonteCarlo Prinzip sich aus dem Meldeamt zu bedienen ist halt ein andere Sache.
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Wenn man als Wahlhelfer benannt wird (egal ob Manger bei Daimler oder Angestellter der Kommune) ist es eben nicht Arbeit sondern (so verstehe ich es) zwangsangeordnete ehrenamtliche Tätigkeit.
Das der Staat dazu neigt, seine Angestellten eher dazu zu verdonnern und nicht einfach nach nem MonteCarlo Prinzip sich aus dem Meldeamt zu bedienen ist halt ein andere Sache.
Hatte ich schon verstanden - Trotzdem ist der Unterschied zwischen zwangsangeordnete ehrenamtliche Tätigkeit und unentgeltlicher Zwangsarbeit final nur ein formal-rechtlicher. Für die so vergatterte Person ist das Jacke wie Hose: Der Sonntag ist halt dahin.
Ich habe das vor einigen Jahren sogar mal freiwillig gemacht, weil ich das mal erleben wollte - Das würde ich dann auch im Wortsinne als Ehrenamt bezeichnen: Eine freiwillige, unentgeltliche Leistung für das Gemeinwesen.
Mir ist bewusst, das der Begriff aber darüber hinaus reicht - Inwiefern Geld der Erfrischung dient, bleibt ja auch verborgen ;)
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Dein AG kann dich nicht zu dieser Aufgabe unentgeltlich zwingen, sofern du nicht so etwas in deinem Vertrag vereinbart hast.
Also ich kann nicht erkennen wo oder wann der AG mal unentgeltlicher Zwangsarbeit angeordnet hätte und damit auch durchgekommen wäre.
Der Staat kann aber jeden Bürger dazu zwingen Wahlhelfer zu sein.
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Dein AG kann dich nicht zu dieser Aufgabe unentgeltlich zwingen, sofern du nicht so etwas in deinem Vertrag vereinbart hast.
Also ich kann nicht erkennen wo oder wann der AG mal unentgeltlicher Zwangsarbeit angeordnet hätte und damit auch durchgekommen wäre.
Der Staat kann aber jeden Bürger dazu zwingen Wahlhelfer zu sein.
Ich spiele hier doch nur mit den Begriffen "Ehre", "Zwang" und "Erfrischung" - und den sich daraus ableitenden Allegorien. ;)
Die Rechtslage diesbezüglich ist ja eindeutig: Der Staat darf jeden Bürger hierzu verpflichten.
Ebenfalls sehr üblich ist hingegen die Praxis, dass Städte und Kommunen hier gerne auf die eigenen MA zurückgreifen. Auf welcher Rechtsgrundlage dies geschieht, sei mal dahingestellt.
Auffällig aber scheint, dass eben jene Städte und Kommunen dies ganz unterschiedlich behandeln: Mal gibt es nur das Erfrischungsgeld, mal eine Stundengutschrift, manchmal beides. Das ist eigentlich im so regelverliebten öD sehr ungewöhnlich.
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Die Wahlhelfer bekommen halt bei uns noch einen Tag Urlaub
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies rechtlich haltbar ist. Was hat der Hauptjob mit diesem Ehrenamt zu tun? Wird Bäcker Saibinger seinen Kräften auch Zusatzurlaub geben, die sich für die Wahl einsetzen?
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Wird in der Kommune meiner Frau ebenso gehandhabt. Keine AZ, keine Buchung auf ein Stundenkonto, nur Erfrischungsgeld (das klingt auch so verdammt sympathisch ;))
Letztlich kann das jedem Bürger durch Berufung so passieren - Die Kommune umgeht hier den Unmut beim Bürger, in dem sie schlicht die eigenen MA beruft.
Trifftige Gründe (wie zum Beispiel keine Möglichkeit zur Kinderbetreuung) können Dich da aber "rausholen". Auch könnte man Zweifel an der Verfassungstreue und der demokratischen Gesinnung streuen - aber für den MA im öD ist das eher weniger anzuraten ;)
... wo die Mitarbeiter ja auch so zufrieden sind und neue Bewerber schon Schlange stehen :D
Also was ich an deiner Stelle auf jeden Fall machen würde, ist mir die Fahrtkosten erstatten lassen.
Bei uns läuft das leider auch so.... NULL Stunden, NULL Freizeitausgleich, Erfrischungsgeld = 40 Euro....
bei uns werden auch immer Leute zwangsverdonnert.
Außer für die eigene Kommune (Dort wo man wohnt) ist das halt nicht erlaubt.
In Brandenburg sind auch Kommunalwahlen zu den Europawahlen. Ich denke der TE kommt demnach vielleicht aus Brandenburg. Dort ist es auch erlaubt.
Die Wahlhelfer bekommen halt bei uns noch einen Tag Urlaub. Dazu das Erfrischungsgeld von 70 bzw. 50 € geht eigentlich noch in Ordnung.
Wir haben dieses Vorgehen von 5 Wahlen an einem Tag schon länger beim Landeswahlleiter kritisiert. Ist halt nahezu unzumutbar >10 Stunden auszuzählen. Möglichst kleine Wahllokale und bereits Auszählungsvorstände zu berufen hilft schon mal ungemein.
Echt Wahnsinn, bei euch ist das Erfrischungsgeld höher und ihr bekommt noch Urlaub dafür. Ich finde es echt krass, wie unterschiedlich das gehandhabt wird.
Wie gesagt: Bei uns gibt es 40 Euro, sonst nichts (weder Stunden, noch Ausgleich Freizeit)
50/70 ist das gesetzliche Minimum. Weniger kann nicht gezahlt werden.
@BAT für Beamte gibt es einen Zusatzurlaubstag für Wahlhelfer (gesetzliche Vorschrift). Daraufhin gab es mal ein Rundschreiben des MIK die empfohlen haben, auch Angestellten einen Sonderurlaubstag zu gewähren. Das wird auch bei fast allen öffentlichen Arbeitgebern hier so gemacht. Auch Private sind dazu angehalten. Das geschieht natürlich mal mehr, eher weniger.
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Bei uns gab es früher 16€ für die Kommunalwahl und 23€ für die Europawahl. Kein Freizeitausgleich.
Das wurde ab diesem Jahr geändert.
Wir kriegen jetzt normal 90€ und als Schriftführer kriege ich sogar 120€ + einen Tag Sonderurlaub.
Aber wenn du Urlaub hast, hast du Urlaub. War der schon in irgendeinen Dienst-Kalender eingetragen?
Oder hast du eine Buchung vorzuweisen?
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Wird in der Kommune meiner Frau ebenso gehandhabt. Keine AZ, keine Buchung auf ein Stundenkonto, nur Erfrischungsgeld (das klingt auch so verdammt sympathisch ;))
Letztlich kann das jedem Bürger durch Berufung so passieren - Die Kommune umgeht hier den Unmut beim Bürger, in dem sie schlicht die eigenen MA beruft.
Trifftige Gründe (wie zum Beispiel keine Möglichkeit zur Kinderbetreuung) können Dich da aber "rausholen". Auch könnte man Zweifel an der Verfassungstreue und der demokratischen Gesinnung streuen - aber für den MA im öD ist das eher weniger anzuraten ;)
... wo die Mitarbeiter ja auch so zufrieden sind und neue Bewerber schon Schlange stehen :D
Also was ich an deiner Stelle auf jeden Fall machen würde, ist mir die Fahrtkosten erstatten lassen.
Bei uns läuft das leider auch so.... NULL Stunden, NULL Freizeitausgleich, Erfrischungsgeld = 40 Euro....
bei uns werden auch immer Leute zwangsverdonnert.
Außer für die eigene Kommune (Dort wo man wohnt) ist das halt nicht erlaubt.
In Brandenburg sind auch Kommunalwahlen zu den Europawahlen. Ich denke der TE kommt demnach vielleicht aus Brandenburg. Dort ist es auch erlaubt.
Die Wahlhelfer bekommen halt bei uns noch einen Tag Urlaub. Dazu das Erfrischungsgeld von 70 bzw. 50 € geht eigentlich noch in Ordnung.
Wir haben dieses Vorgehen von 5 Wahlen an einem Tag schon länger beim Landeswahlleiter kritisiert. Ist halt nahezu unzumutbar >10 Stunden auszuzählen. Möglichst kleine Wahllokale und bereits Auszählungsvorstände zu berufen hilft schon mal ungemein.
Echt Wahnsinn, bei euch ist das Erfrischungsgeld höher und ihr bekommt noch Urlaub dafür. Ich finde es echt krass, wie unterschiedlich das gehandhabt wird.
Wie gesagt: Bei uns gibt es 40 Euro, sonst nichts (weder Stunden, noch Ausgleich Freizeit)
50/70 ist das gesetzliche Minimum. Weniger kann nicht gezahlt werden.
@BAT für Beamte gibt es einen Zusatzurlaubstag für Wahlhelfer (gesetzliche Vorschrift). Daraufhin gab es mal ein Rundschreiben des MIK die empfohlen haben, auch Angestellten einen Sonderurlaubstag zu gewähren. Das wird auch bei fast allen öffentlichen Arbeitgebern hier so gemacht. Auch Private sind dazu angehalten. Das geschieht natürlich mal mehr, eher weniger.
Gesetzliche Minimum auf welcher Grundlage? Hier gibt es 25€ bzw 35€ für den Wahlvorstand. Zeitgutschrift liegt zwischen 6h für Beisitzer und 10h für den Wahlvorstand und Schriftführer.
Verpflichtet wird munter aus der Belegschaft, wobei sich viele schon freiwillig melden damit sie wenigstens Mitsprache haben wo und mit wem sie eingesetzt werden.
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Ich kann mir weiterhin nicht vorstellen, dass es statthaft ist, für das Ehrenamt Zeitgutschriften zu gewähren. Das hat mit dem Hauptjob NULL zu tun.
Schlimmer wird es ja noch beim Sonderurlaub, wo am entsprechenden Tage nicht ansatzweise Gründe für diesen bestehen.
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50/70 ist das gesetzliche Minimum. Weniger kann nicht gezahlt werden.
Wo genau steht das? Meine Freundin hat dieses Jahr bei einer niedersächsischen Kommune mit knapp 50.000 Einwohnern, in der sie nicht wohnhaft ist, ihr Anerkennungsjahr begonnen und wurde prompt zur Beisitzerin zur Europawahl bei der arbeitgebenden Kommune berufen. Es gibt keine Zeitgutschrift, keinen Urlaub, keine normale Bezahlung und selbst, dass es "0€ Erfrischungsgeld" gibt, wurde fett gedruckt und doppelt unterstrichen.
Da kann man schon von Glück reden, dass sie an dem Wochenende schon seit einem Jahr als Trauzeugin eingeplant ist und daher einen akzeptierten Grund hatte um da rauszukommen.
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Na, ich habe als Wahlhelfer sogar schon mal draufgezahlt, es geht also schlimmer. Beruhigt Euch doch bitte insofern.
(Lange geplantes Essen, Kosten von ca. 30 €, etc...)
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Wenn man als Wahlhelfer benannt wird (egal ob Manger bei Daimler oder Angestellter der Kommune) ist es eben nicht Arbeit sondern (so verstehe ich es) zwangsangeordnete ehrenamtliche Tätigkeit.
Korrekt, und das funktioniert bei verschiedenen anderen Ehrenämtern - beispielsweise Schöffe - im Prinzip exakt genauso. Es wäre allerdings interessant, ob man hier - zumindest theoretisch - auch Verdienstausfall geltend machen könnte. (Das setzt natürlich voraus, dass es eine entsprechende Verpflichtung gibt, sonntags zu arbeiten, was im Öffentlichen Dienst vermutlich eher selten ist, aber etwa in der Gastronomie durchaus darstellbar.)
Das der Staat dazu neigt, seine Angestellten eher dazu zu verdonnern und nicht einfach nach nem MonteCarlo Prinzip sich aus dem Meldeamt zu bedienen ist halt ein andere Sache.
Bei uns kriegen Vorstand und Stellvertreter nochmal 'ne separate Schulung, und das ist bei eigenen Mitarbeitern ja grundsätzlich einfacher, als wenn man fremde Arbeitgeber dazu bringen muss, ihre Leute hierfür freizustellen. Darüber hinaus werden hierfür (also für Vorstand und Stellvertreter) eigentlich nur Personen aus den zweistelligen Entgeltgruppen herangezogen - wohl vor allem, um das Vorhandensein der hierfür nötigen Qualifikation zumindest wahrscheinlicher zu machen. ;-)
Bei uns darf man wählen, ob man eine Stundengutschrift oder Erfrischungsgeld möchte. Ganz früher hatten wir mal einen Chef, der meinte, uns vorschreiben zu dürfen, wie wir dieses Wahlrecht auszuüben haben...
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Wird in der Kommune meiner Frau ebenso gehandhabt. Keine AZ, keine Buchung auf ein Stundenkonto, nur Erfrischungsgeld (das klingt auch so verdammt sympathisch ;))
Letztlich kann das jedem Bürger durch Berufung so passieren - Die Kommune umgeht hier den Unmut beim Bürger, in dem sie schlicht die eigenen MA beruft.
Trifftige Gründe (wie zum Beispiel keine Möglichkeit zur Kinderbetreuung) können Dich da aber "rausholen". Auch könnte man Zweifel an der Verfassungstreue und der demokratischen Gesinnung streuen - aber für den MA im öD ist das eher weniger anzuraten ;)
... wo die Mitarbeiter ja auch so zufrieden sind und neue Bewerber schon Schlange stehen :D
Also was ich an deiner Stelle auf jeden Fall machen würde, ist mir die Fahrtkosten erstatten lassen.
Bei uns läuft das leider auch so.... NULL Stunden, NULL Freizeitausgleich, Erfrischungsgeld = 40 Euro....
bei uns werden auch immer Leute zwangsverdonnert.
Außer für die eigene Kommune (Dort wo man wohnt) ist das halt nicht erlaubt.
In Brandenburg sind auch Kommunalwahlen zu den Europawahlen. Ich denke der TE kommt demnach vielleicht aus Brandenburg. Dort ist es auch erlaubt.
Die Wahlhelfer bekommen halt bei uns noch einen Tag Urlaub. Dazu das Erfrischungsgeld von 70 bzw. 50 € geht eigentlich noch in Ordnung.
Wir haben dieses Vorgehen von 5 Wahlen an einem Tag schon länger beim Landeswahlleiter kritisiert. Ist halt nahezu unzumutbar >10 Stunden auszuzählen. Möglichst kleine Wahllokale und bereits Auszählungsvorstände zu berufen hilft schon mal ungemein.
Echt Wahnsinn, bei euch ist das Erfrischungsgeld höher und ihr bekommt noch Urlaub dafür. Ich finde es echt krass, wie unterschiedlich das gehandhabt wird.
Wie gesagt: Bei uns gibt es 40 Euro, sonst nichts (weder Stunden, noch Ausgleich Freizeit)
50/70 ist das gesetzliche Minimum. Weniger kann nicht gezahlt werden.
@BAT für Beamte gibt es einen Zusatzurlaubstag für Wahlhelfer (gesetzliche Vorschrift). Daraufhin gab es mal ein Rundschreiben des MIK die empfohlen haben, auch Angestellten einen Sonderurlaubstag zu gewähren. Das wird auch bei fast allen öffentlichen Arbeitgebern hier so gemacht. Auch Private sind dazu angehalten. Das geschieht natürlich mal mehr, eher weniger.
Das kann nicht sein.... 40 Euro Wahlhelfer, 50 Euro Wahlvorstand bei uns.
Beamter bin ich zwar nicht, aber meine verbeamteten Kollegen haben auch nie etwas davon erzählt, dass sie extra Urlaub dafür bekommen, scheint hier also auch nicht so zu sein
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Bei uns bekommen Wahlvorstand, Stelv. Wahlvorstand und Schriftführer extra nochmals eine Schulung vor einer Wahl. Für die Europawahl gibt es 35 € Erfrischungsgeld und 10 Stunden FZA.
Bei 5 Stunden Wahllokal und dann nochmal 1 Stunde Auszählen (länger dauert das bei der Europawahl nicht) macht man sogar ein Stundenplus... ;D
Bei uns werden die oben genannten drei Positionen und dazu noch der stelv. Schriftführer von der Stadt geliefert. Die Beisitzer mal so, mal so, je nachdem wie viele davon noch von den AN benötigt werden. In meinem Wahllokal (mach das schon ein paar Jährchen) habe ich auch immer zwei gleiche Beisitzer aus den Bürgern, die anderen beiden wechseln meist (auch ab und an mal einen Mitarbeiter). Das Wahlteam ist bei uns seit Jahren das gleiche, dann kann uns die Perso auch nicht woanders hin schicken.... ;D
Abschuss war mal eine Kommunalwahl, da haben wir 18 Stunden FZA bekommen. Gut, ich war auch von Mittag bis fast Mitternacht im Wahllokal...
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Wir bekommen die Stunden die wir bei der Wahl verbringen gutgeschrieben. Ich selbst habe bei den vergangenen Wahlen einen Antrag auf Reisekostenerstattung gestellt und auch bekommen, obwohl der Bürgermeister dies verneint hat. Die Personalabteilung war da wohl anderer Auffassung. Zudem haben wir Tank- und Essensgutscheine im Wert von 15 € bekommen.
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Ich kann mir weiterhin nicht vorstellen, dass es statthaft ist, für das Ehrenamt Zeitgutschriften zu gewähren. Das hat mit dem Hauptjob NULL zu tun.
Schlimmer wird es ja noch beim Sonderurlaub, wo am entsprechenden Tage nicht ansatzweise Gründe für diesen bestehen.
Nope sind sie auch nicht. Zumal dann auch die üblichen Zuschläge fällig wären. Freiwilliges Stunden gutschreiben verstieße insofern gegen eine wirtschaftliche und sparsame Haushaltsführung.
Wird in der Kommune meiner Frau ebenso gehandhabt. Keine AZ, keine Buchung auf ein Stundenkonto, nur Erfrischungsgeld (das klingt auch so verdammt sympathisch ;))
Letztlich kann das jedem Bürger durch Berufung so passieren - Die Kommune umgeht hier den Unmut beim Bürger, in dem sie schlicht die eigenen MA beruft.
Trifftige Gründe (wie zum Beispiel keine Möglichkeit zur Kinderbetreuung) können Dich da aber "rausholen". Auch könnte man Zweifel an der Verfassungstreue und der demokratischen Gesinnung streuen - aber für den MA im öD ist das eher weniger anzuraten ;)
... wo die Mitarbeiter ja auch so zufrieden sind und neue Bewerber schon Schlange stehen :D
Also was ich an deiner Stelle auf jeden Fall machen würde, ist mir die Fahrtkosten erstatten lassen.
Bei uns läuft das leider auch so.... NULL Stunden, NULL Freizeitausgleich, Erfrischungsgeld = 40 Euro....
bei uns werden auch immer Leute zwangsverdonnert.
Außer für die eigene Kommune (Dort wo man wohnt) ist das halt nicht erlaubt.
In Brandenburg sind auch Kommunalwahlen zu den Europawahlen. Ich denke der TE kommt demnach vielleicht aus Brandenburg. Dort ist es auch erlaubt.
Die Wahlhelfer bekommen halt bei uns noch einen Tag Urlaub. Dazu das Erfrischungsgeld von 70 bzw. 50 € geht eigentlich noch in Ordnung.
Wir haben dieses Vorgehen von 5 Wahlen an einem Tag schon länger beim Landeswahlleiter kritisiert. Ist halt nahezu unzumutbar >10 Stunden auszuzählen. Möglichst kleine Wahllokale und bereits Auszählungsvorstände zu berufen hilft schon mal ungemein.
Echt Wahnsinn, bei euch ist das Erfrischungsgeld höher und ihr bekommt noch Urlaub dafür. Ich finde es echt krass, wie unterschiedlich das gehandhabt wird.
Wie gesagt: Bei uns gibt es 40 Euro, sonst nichts (weder Stunden, noch Ausgleich Freizeit)
50/70 ist das gesetzliche Minimum. Weniger kann nicht gezahlt werden.
@BAT für Beamte gibt es einen Zusatzurlaubstag für Wahlhelfer (gesetzliche Vorschrift). Daraufhin gab es mal ein Rundschreiben des MIK die empfohlen haben, auch Angestellten einen Sonderurlaubstag zu gewähren. Das wird auch bei fast allen öffentlichen Arbeitgebern hier so gemacht. Auch Private sind dazu angehalten. Das geschieht natürlich mal mehr, eher weniger.
Das kann nicht sein.... 40 Euro Wahlhelfer, 50 Euro Wahlvorstand bei uns.
Beamter bin ich zwar nicht, aber meine verbeamteten Kollegen haben auch nie etwas davon erzählt, dass sie extra Urlaub dafür bekommen, scheint hier also auch nicht so zu sein
§7 BbgKWahlV und § 98 Abs. 3 BbgKwahlV i.V.m. § 10 Abs. 2 EuWO.
Wie gesagt, Brandenburg (wusste nicht, dass woanders auch Kommunalwahlen sind) und ich kenn das genaue Ministeriumsschreiben nicht mehr, aber in diesem hieß es, dass die kann Regelung des § 7 als muss Regelung auszuführen ist.
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Was ist ein freiwilliges Stundengutschreiben?
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Was ist ein freiwilliges Stundengutschreiben?
Den Wahlhelfern für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit Zeitgutschriften zu gewähren.
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Wie soll das passieren? Bekommt der Bäcker Rölsinger eine Anweisung durch die Wahlbehörde zur Gutschrift für Mitarbeit Alfred Kadönz?
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Bei uns ist es tatsächlich so, dass sich jeder freiwillig als Wahlhelfer melden kann (egal ob MA in der Kommune oder normaler Bürger) und alle bekommen 55€ und nur die Mitarbeiter bekommen 13 Stunden gutgeschrieben.
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Wie soll das passieren? Bekommt der Bäcker Rölsinger eine Anweisung durch die Wahlbehörde zur Gutschrift für Mitarbeit Alfred Kadönz?
Es ging mir eher um den Einsatz der Mitarbeiter der Wahlbehörde, aber..
Eine Bestätigung für den Einsatz am Wahltag erhalten Wahlhelfende. Anschließend können Sie zu ihrem Arbeitgeber gehen und nach entsprechenden Stunden oder Urlaub fragen. Gewähren muss dieser diese logischerweise nicht, aber einige Landwirtschafts- und Einzelhandelsbetriebe gewähren mittlerweile für die Mitarbeiter einen Sonderurlaubstag. Diesen wird dann auch öffentlich gedankt von uns usw.
Aber klar, der Regelfall wird das nicht sein.
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Bei uns ist es tatsächlich so, dass sich jeder freiwillig als Wahlhelfer melden kann (egal ob MA in der Kommune oder normaler Bürger) und alle bekommen 55€ und nur die Mitarbeiter bekommen 13 Stunden gutgeschrieben.
Was sagt das Arbeitszeitgesetz dazu?
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Autor: Kommunalgenie
« am: 15.05.2024 14:40 »Insert Quote
Zitat von: funkenstrahl am 15.05.2024 14:38
Bei uns ist es tatsächlich so, dass sich jeder freiwillig als Wahlhelfer melden kann (egal ob MA in der Kommune oder normaler Bürger) und alle bekommen 55€ und nur die Mitarbeiter bekommen 13 Stunden gutgeschrieben.
Was sagt das Arbeitszeitgesetz dazu?
Naja, wir sind nicht länger als 8 Stunden im Wahllokal. Also gehen wir am Ende mit plus raus. Ob das gegen irgendein Gesetz verstößt weiß ich nicht und ich denke, ist uns auch egal weil wir damit zufrieden sind.
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Autor: Kommunalgenie
« am: 15.05.2024 14:40 »Insert Quote
Zitat von: funkenstrahl am 15.05.2024 14:38
Bei uns ist es tatsächlich so, dass sich jeder freiwillig als Wahlhelfer melden kann (egal ob MA in der Kommune oder normaler Bürger) und alle bekommen 55€ und nur die Mitarbeiter bekommen 13 Stunden gutgeschrieben.
Was sagt das Arbeitszeitgesetz dazu?
Naja, wir sind nicht länger als 8 Stunden im Wahllokal. Also gehen wir am Ende mit plus raus. Ob das gegen irgendein Gesetz verstößt weiß ich nicht und ich denke, ist uns auch egal weil wir damit zufrieden sind.
Also ihr seid nicht länger als 8 Stunden dort und erhaltet trotzdem 13 Stunden gutgeschrieben? Das erscheint mir rechtswidrig.
Was passiert wenn jemand auf dem Nachhauseweg einen Unfall hat?
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Autor: Kommunalgenie
« am: 15.05.2024 14:40 »Insert Quote
Zitat von: funkenstrahl am 15.05.2024 14:38
Bei uns ist es tatsächlich so, dass sich jeder freiwillig als Wahlhelfer melden kann (egal ob MA in der Kommune oder normaler Bürger) und alle bekommen 55€ und nur die Mitarbeiter bekommen 13 Stunden gutgeschrieben.
Was sagt das Arbeitszeitgesetz dazu?
Naja, wir sind nicht länger als 8 Stunden im Wahllokal. Also gehen wir am Ende mit plus raus. Ob das gegen irgendein Gesetz verstößt weiß ich nicht und ich denke, ist uns auch egal weil wir damit zufrieden sind.
Also ihr seid nicht länger als 8 Stunden dort und erhaltet trotzdem 13 Stunden gutgeschrieben? Das erscheint mir rechtswidrig.
Was passiert wenn jemand auf dem Nachhauseweg einen Unfall hat?
Ja wir stechen nicht. Wir gehen dahin, zählen aus und wenn wir fertig sind gehen wir heim. Danach wird uns die Zeit auf unser Gleitzeitkonto gutgeschrieben. Wenn jemand auf den Nachhauseweg einen Unfall hat, ist es ein privater Unfall, da es kein Arbeitsweg ist. Denke ich mal, wenn ich falsch liege, bitte um Korrektur :)
Aber was ist daran rechtswiedrig?
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Es wird Gehalt aus öffentlichen Haushalten gezahlt für Gegebenheiten, die keine Arbeitsleistung darstellen.
Ebenso ist die Bewilligung von Sonderurlaub rechtswidrig, die privaten Arbeitgeber sollten auf die rechtswidrige Praxis hingewiesen werden (solange nicht regelhaft Sonntagsarbeit zu verrichten ist).
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Es wird Gehalt aus öffentlichen Haushalten gezahlt für Gegebenheiten, die keine Arbeitsleistung darstellen.
Ebenso ist die Bewilligung von Sonderurlaub rechtswidrig, die privaten Arbeitgeber sollten auf die rechtswidrige Praxis hingewiesen werden (solange nicht regelhaft Sonntagsarbeit zu verrichten ist).
Ich glaube, die Bürger bekommen das nicht mit und daher beschwert sich auch keiner... Wir sind ja alle froh, so viele Stunden zu bekommen. Aber verstehe natürlich auch, dass es unfair ist.
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Autor: Kommunalgenie
« am: 15.05.2024 14:40 »Insert Quote
Zitat von: funkenstrahl am 15.05.2024 14:38
Bei uns ist es tatsächlich so, dass sich jeder freiwillig als Wahlhelfer melden kann (egal ob MA in der Kommune oder normaler Bürger) und alle bekommen 55€ und nur die Mitarbeiter bekommen 13 Stunden gutgeschrieben.
Was sagt das Arbeitszeitgesetz dazu?
Naja, wir sind nicht länger als 8 Stunden im Wahllokal. Also gehen wir am Ende mit plus raus. Ob das gegen irgendein Gesetz verstößt weiß ich nicht und ich denke, ist uns auch egal weil wir damit zufrieden sind.
Also ihr seid nicht länger als 8 Stunden dort und erhaltet trotzdem 13 Stunden gutgeschrieben? Das erscheint mir rechtswidrig.
Was passiert wenn jemand auf dem Nachhauseweg einen Unfall hat?
Ja wir stechen nicht. Wir gehen dahin, zählen aus und wenn wir fertig sind gehen wir heim. Danach wird uns die Zeit auf unser Gleitzeitkonto gutgeschrieben. Wenn jemand auf den Nachhauseweg einen Unfall hat, ist es ein privater Unfall, da es kein Arbeitsweg ist. Denke ich mal, wenn ich falsch liege, bitte um Korrektur :)
Aber was ist daran rechtswiedrig?
du liegst falsch.
Wie wird gerechtfertigt den Mitarbeiter überhaupt mehr als 10 Stunden zu "beschäftigen"?
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Autor: Kommunalgenie
« am: 15.05.2024 14:40 »Insert Quote
Zitat von: funkenstrahl am 15.05.2024 14:38
Bei uns ist es tatsächlich so, dass sich jeder freiwillig als Wahlhelfer melden kann (egal ob MA in der Kommune oder normaler Bürger) und alle bekommen 55€ und nur die Mitarbeiter bekommen 13 Stunden gutgeschrieben.
Was sagt das Arbeitszeitgesetz dazu?
Naja, wir sind nicht länger als 8 Stunden im Wahllokal. Also gehen wir am Ende mit plus raus. Ob das gegen irgendein Gesetz verstößt weiß ich nicht und ich denke, ist uns auch egal weil wir damit zufrieden sind.
Also ihr seid nicht länger als 8 Stunden dort und erhaltet trotzdem 13 Stunden gutgeschrieben? Das erscheint mir rechtswidrig.
Was passiert wenn jemand auf dem Nachhauseweg einen Unfall hat?
Ja wir stechen nicht. Wir gehen dahin, zählen aus und wenn wir fertig sind gehen wir heim. Danach wird uns die Zeit auf unser Gleitzeitkonto gutgeschrieben. Wenn jemand auf den Nachhauseweg einen Unfall hat, ist es ein privater Unfall, da es kein Arbeitsweg ist. Denke ich mal, wenn ich falsch liege, bitte um Korrektur :)
Aber was ist daran rechtswiedrig?
du liegst falsch.
Wie wird gerechtfertigt den Mitarbeiter überhaupt mehr als 10 Stunden zu "beschäftigen"?
Das weiß ich leider nicht. Hab ich auch noch nie hinterfragt, wieso auch?! Aber gut, solange sich keiner beschwert wird das auch weiterhin so geregelt.
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Es wird Gehalt aus öffentlichen Haushalten gezahlt für Gegebenheiten, die keine Arbeitsleistung darstellen.
Ebenso ist die Bewilligung von Sonderurlaub rechtswidrig, die privaten Arbeitgeber sollten auf die rechtswidrige Praxis hingewiesen werden (solange nicht regelhaft Sonntagsarbeit zu verrichten ist).
Inwiefern ist das rechtswidrig wenn es Erlasse bzw. VV dazu auf Bundes- oder Landesrechtlicher Ebene gibt?
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Autor: Kommunalgenie
« am: 15.05.2024 14:40 »Insert Quote
Zitat von: funkenstrahl am 15.05.2024 14:38
Bei uns ist es tatsächlich so, dass sich jeder freiwillig als Wahlhelfer melden kann (egal ob MA in der Kommune oder normaler Bürger) und alle bekommen 55€ und nur die Mitarbeiter bekommen 13 Stunden gutgeschrieben.
Was sagt das Arbeitszeitgesetz dazu?
Naja, wir sind nicht länger als 8 Stunden im Wahllokal. Also gehen wir am Ende mit plus raus. Ob das gegen irgendein Gesetz verstößt weiß ich nicht und ich denke, ist uns auch egal weil wir damit zufrieden sind.
Also ihr seid nicht länger als 8 Stunden dort und erhaltet trotzdem 13 Stunden gutgeschrieben? Das erscheint mir rechtswidrig.
Was passiert wenn jemand auf dem Nachhauseweg einen Unfall hat?
Ja wir stechen nicht. Wir gehen dahin, zählen aus und wenn wir fertig sind gehen wir heim. Danach wird uns die Zeit auf unser Gleitzeitkonto gutgeschrieben. Wenn jemand auf den Nachhauseweg einen Unfall hat, ist es ein privater Unfall, da es kein Arbeitsweg ist. Denke ich mal, wenn ich falsch liege, bitte um Korrektur :)
Aber was ist daran rechtswiedrig?
du liegst falsch.
Wie wird gerechtfertigt den Mitarbeiter überhaupt mehr als 10 Stunden zu "beschäftigen"?
Das weiß ich leider nicht. Hab ich auch noch nie hinterfragt, wieso auch?! Aber gut, solange sich keiner beschwert wird das auch weiterhin so geregelt.
Ist kein Vorwurf, nur hinterfragen.
Beschweren wird sich der Arbeitgeber, wenn er vor Gericht sitzt und sich rechtfertigen muss warum sein Mitarbeiter über dem Maße des zulässigen hinaus beschäftigt wurde und aufgrund der Überlastung einen Fehler gemacht hat, der erheblichen finanziellen Schaden für die Gemeinde verursacht hat.
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Welche Erlasse und VV gewähren denn Stundengutschriften und Sonderurlaub für ehrenamtliche Wahlhelfer?
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Welche Erlasse und VV gewähren denn Stundengutschriften und Sonderurlaub für ehrenamtliche Wahlhelfer?
z.B. Verwaltungsvorschriften über den Ausgleich
für die Tätigkeit von Dienstkräften der Berliner Verwaltung in
Wahl- und Abstimmungsvorständen bei den allgemeinen Wahlen
und Abstimmungen (VV Ausgleich Wahl- und Abstimmungsvorstände)
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Ja, dann ist es doch so. Ich halte die VV und Erlasse für rechtswidrig, ein Ehrenamt ist nunmal ein Ehrenamt und keine abhängige Beschäftigung. Es hat mit der Hauptbeschäftigung NICHTS zu tun.
Sicherlich kein Zufall, dett is ballin ;)
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Ja, dann ist es doch so. Ich halte die VV und Erlasse für rechtswidrig, ein Ehrenamt ist nunmal ein Ehrenamt und keine abhängige Beschäftigung. Es hat mit der Hauptbeschäftigung NICHTS zu tun.
Sicherlich kein Zufall, dett is ballin ;)
Halte es auch für ein zweischneidiges Schwert.
Aber ist halt wie es ist. Als Exekutivorgan kann ich über die Rechtmäßigkeit nicht urteilen und demnach solange anwenden bis ein Gericht deiner Rechtsauffassung folgt.
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Finde das grundsätzlich in Ordnung, eine Hand wäscht die andere.
Aber Rechtmäßigkeit kann ich in diesem ganzen Sammelsurium nicht erkennen. Wo kein Kläger, da kein Richter. Bloß aufpassen, dass die Wahl noch rechtmäßig gewertet werden kann, gerade in Berlin.
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Ja, dann ist es doch so. Ich halte die VV und Erlasse für rechtswidrig, ein Ehrenamt ist nunmal ein Ehrenamt und keine abhängige Beschäftigung. Es hat mit der Hauptbeschäftigung NICHTS zu tun.
Sicherlich kein Zufall, dett is ballin ;)
Interessant, der Bund ein krimineller Arbeitgeber.
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Worin siehst du Unrechtmäßigkeit? Letztendlich ist es ja die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Um z.B. unsere Tagesbereitschaft abzusichern, dürfen Mitarbeiter, welche in der freiwilligen Feuerwehr Mitglied sind, auch während der Arbeitszeit ausrücken.
Sind doch alles Aufgaben der Kommune ?
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Und diese Mitarbeiter würden in der Analogie beim Ausrücken nicht nur ihre Tagesarbeitszeit bekommen, sondern noch ein paar Stunden plus. Arbeitsstunden also doppelt bezahlt bekommen. Wird ja immer schlimmer, diese Haltung.
Aber dett is ballin... :)
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Autor: Kommunalgenie
« am: 15.05.2024 14:40 »Insert Quote
Zitat von: funkenstrahl am 15.05.2024 14:38
Bei uns ist es tatsächlich so, dass sich jeder freiwillig als Wahlhelfer melden kann (egal ob MA in der Kommune oder normaler Bürger) und alle bekommen 55€ und nur die Mitarbeiter bekommen 13 Stunden gutgeschrieben.
Was sagt das Arbeitszeitgesetz dazu?
Naja, wir sind nicht länger als 8 Stunden im Wahllokal. Also gehen wir am Ende mit plus raus. Ob das gegen irgendein Gesetz verstößt weiß ich nicht und ich denke, ist uns auch egal weil wir damit zufrieden sind.
Also ihr seid nicht länger als 8 Stunden dort und erhaltet trotzdem 13 Stunden gutgeschrieben? Das erscheint mir rechtswidrig.
Was passiert wenn jemand auf dem Nachhauseweg einen Unfall hat?
Ja wir stechen nicht. Wir gehen dahin, zählen aus und wenn wir fertig sind gehen wir heim. Danach wird uns die Zeit auf unser Gleitzeitkonto gutgeschrieben. Wenn jemand auf den Nachhauseweg einen Unfall hat, ist es ein privater Unfall, da es kein Arbeitsweg ist. Denke ich mal, wenn ich falsch liege, bitte um Korrektur :)
Aber was ist daran rechtswiedrig?
Falls es schon beantwortet wurde, bitte ich um Nachsicht.
Falsch! Im Ehrenamt (egal welches) ist man über die Unfallkasse des Bundeslandes versichert. https://www.dguv.de/de/ihr_partner/ehrenamt/index.jsp
Ebenso, wenn man Erste Hilfe leistet!
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Nicht nach den zitierten Ausführungen. Danach greift der Schutz nur bei Ehrenamt im Auftrag. Nicht bei freiwilligen Wahlhelfern.
(ich denke aber der Website ist schlicht Mist)
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Nicht nach den zitierten Ausführungen. Danach greift der Schutz nur bei Ehrenamt im Auftrag. Nicht bei freiwilligen Wahlhelfern.
Die Wahlhelfer handeln im Auftrag der Körperschaft. Die freiwillige Meldung als Wahlhelfer geht mit einer Verpflichtung als Wahlhelfer einher. Am Beispiel von Thüringen gem. § 12 Abs. 1 ThürKO, § 2 Abs. 1 S. 2, Abs. 3 S. 1 ThürKWO. Aus welchem Grund eine Verpflichtung als Wahlhelfer i. E. ein freiwilliges Ehrenamt sein soll und die Wahlhelfer gem. § 2 Abs. 1 Nr. 10a SGB VII https://www.ukt.de/fileadmin/user_upload/downloads/Infomaterial/B_1.2_Ehrenamtlich_Ta%CC%88tige_-_Wahlhelfer_innen.pdf (https://www.ukt.de/fileadmin/user_upload/downloads/Infomaterial/B_1.2_Ehrenamtlich_Ta%CC%88tige_-_Wahlhelfer_innen.pdf) nicht unfallversichert sein sollen, erschließt sich nicht.
Selbst wenn die Wahlhelfer nach vorgenannten Gesetzen nicht unfallversichert sind, sind sie es spätestens gem. § 2 Abs. 1 Nr. 11a SGB VII, weil sie zur Unterstützung einer Diensthandlung herangezogen werden (vgl. § 2 Abs. 3 S. 1 ThürKWO "Wahrnehmung ihres Amtes" und "bei ihrer amtlichen Tätigkeit").
Im Übrigen kann jeder Einwohner einer Gemeinde nach den vielen mir bekannten Kommunalgesetzen unfreiwillig zu einem Ehrenamt, hier dem Wahlhelfer, verpflichtet werden, bspw. § 12 Abs. 1 S. 1 HS. 1 ThürkO, § 28 GemO NRW, § 15 GemO BW, so auch VG Stuttgart, Urteil vom 06.11.2002 - 7 K 3309/02 und VG Münster, Beschluss vom 23.04.2010 - 1 L 187/10.
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Selbst dann muss sie ja unentgeltlich sein, was in vielen Fällen - so wie hier im Forum zu sehen - nicht so ist.
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Selbst dann muss sie ja unentgeltlich sein, was in vielen Fällen - so wie hier im Forum zu sehen - nicht so ist.
Das Ehrenamt ist doch unentgeltlich - Erfrischungsgeld ist insoweit kein Entgelt.
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Ich beziehe mich auf die Stundengutschriften.
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Selbst dann muss sie ja unentgeltlich sein, was in vielen Fällen - so wie hier im Forum zu sehen - nicht so ist.
Das Ehrenamt ist doch unentgeltlich. per Definition
Ehrenamtliche Tätigkeit: Vergütung
Eine Vergütung erhält man für eine ehrenamtliche Tätigkeit nicht. Denn die Tatsache, dass man ohne Entgelt arbeitet, ist gerade ein Kennzeichen eines Ehrenamtes.
Aufwandsentschädigung
Dennoch heißt das nicht, dass man für seine ehrenamtliche Arbeit nichts erhält. Oft ist es so, dass ein ehrenamtlich Tätiger zumindest seinen Aufwand und seine Auslagen erstattet erhält. Manchmal wird ihm auch eine Anerkennung, etwa ein Taschengeld gezahlt.
Einie Aufwandsentschädigung kann für ein Ehrenamt in verschiedener Form gezahlt werden.
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Das ist doch unstrittig. Aber die Stundengutschrift ist eine Vollzahlung von Arbeitsstunden und damit ist es kein Ehrenamt mehr. Der Unfallversicherungsanspruch erlischt insofern.
Ich bitte hier vorsichtig zu sein bei der jeweiligen Ausgestaltung.
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Das ist doch unstrittig. Aber die Stundengutschrift ist eine Vollzahlung von Arbeitsstunden und damit ist es kein Ehrenamt mehr. Der Unfallversicherungsanspruch erlischt insofern.
Auch wenn das hier nicht relevant ist, weil keine Bezahlung / keine Vergütung in Form von Gutschrift Arbeitszeit vorliegt, folgendes.
Bei einer Vergütung in Form von Stunden auf dem Arbeitszeitkonto erfolgt die Tätigkeit als Wahlhelfer im Rahmen des bestehenden Beschäftigungsverhältnis, wenn der Wahlhelfer zugleich Mitarbeiter der Kommune ist. Anders als im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses ließe sich die Vergütung "Arbeitsstunden auf Arbeitszeitkonto" arbeits-, verwaltungs- oder sozialversicherungsrechtlich nicht oder nur äußerst schwer einordnen. Arbeitsrechtlich gibt es die Einheit des Beschäftigungsverhältnisses.
Erforderlich ist ein rechtlicher Zusammenhang der arbeitsvertraglichen Beziehungen des Arbeitnehmers zu den einzelnen Arbeitgebern, der es verbietet, diese Beziehungen rechtlich getrennt zu behandeln (BAG 15. Dezember 2011 - 8 AZR 692/10 - aaO; 5. März 1987 - 2 AZR 623/85 - zu B III 5 der Gründe, BAGE 55, 117; 27. März 1981 - 7 AZR 523/78 - aaO; Linck Rn. 76 aaO; ErfK/Preis aaO).
Das BAG bestätigte die Entscheidung der Vorinstanzen, wonach dem Kläger der volle Jahresurlaub zusteht. Zwar sei ein neues Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber grundsätzlich eigenständig zu betrachten. Steht aber bereits vor dem Beendigungstermin des alten Arbeitsverhältnisses fest, dass nach einer nur kurzen Unterbrechung ein neues Arbeitsverhältnis begründet werden wird, sind beide Arbeitsverhältnisse in urlaubsrechtlicher Hinsicht einheitlich zu betrachten (BAG, Entscheidung vom 20.10.2015 - 9 AZR 224/14).
Alternativ bestehen zwei Arbeitsverhältnisse, was hinsichtlich der Zeitgutschrift aus AV1 bei AV2 widersprüchlich ist. In Anbetracht der Auslegung der im Vorfeld geäußerten Willenserklärungen hin zu einem weiterem Vertrag, §§ 133, 157 BGB, ist objektiv kein zweites Arbeitsvertragsverhältnis erkennbar.
Das spielt aber auch keine Rolle, weil sowohl der Ehrenamtler als auch der AN immer unfallversichert ist, § 2 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 10a SGB VII.
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Und? Das macht es ja nicht besser, nicht sauberer. Natürlich würde ein Unfallschatz ersatzweise im Rahmen des Allgemeinen Arbeitsverhältnisses bestehen.
In der Konsequenz müssen dann aber auch die allgemeinen Regelungen berücksichtigt werden, also z. B. die Ruhezeiten zum Dienst am nächsten Tag. Zudem kennt der TVÖD im Rahmen der Rufbereitschaft einheitliche Vergütungen für Tätigkeit unabhängig der eigentlichen Tätigkeit. Hier wird für alle die Stufe 3 gewährt, insofern wäre auch das bei Gutschriften im allgemeinen zu berücksichtigen, was es nicht wird. Es kommen sicher in einigen Ländern haushalterische Einschränkungen hinzu, etc.
Kurz gesagt: Stundengutschriften sind abgesehen von Rechtswidrigkeiten schlicht völlig unsauber.
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Und? Das macht es ja nicht besser, nicht sauberer. Natürlich würde ein Unfallschatz ersatzweise im Rahmen des Allgemeinen Arbeitsverhältnisses bestehen.
In der Konsequenz müssen dann aber auch die allgemeinen Regelungen berücksichtigt werden, also z. B. die Ruhezeiten zum Dienst am nächsten Tag. Zudem kennt der TVÖD im Rahmen der Rufbereitschaft einheitliche Vergütungen für Tätigkeit unabhängig der eigentlichen Tätigkeit. Hier wird für alle die Stufe 3 gewährt, insofern wäre auch das bei Gutschriften im allgemeinen zu berücksichtigen, was es nicht wird. Es kommen sicher in einigen Ländern haushalterische Einschränkungen hinzu, etc.
Kurz gesagt: Stundengutschriften sind abgesehen von Rechtswidrigkeiten schlicht völlig unsauber.
Ist die Frage der Rufbereitschaft hier ein Problem?
Da es nicht um Arbeitszeit geht, welche Probleme bestehen?
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Die Vergütung und damit auch die Wertigkeit einer Rufbereitschaft ist mit Einführung des TVÖD neu geregelt worden; seitdem gibt es für solche Tätigkeiten für ALLE die Bezahlung nach Stufe 3, egal in welcher Stufe diese Person real ist.
Teleologisch stellt der TVÖD also darauf ab, dass für Tätigkeiten abseits des eigenen Arbeitsplatzes, der Zeiten eine einheitliche Vergütung in Bezug auf die Stufen erfolgen soll, welches bei einer Stundengutschrift (die ja die individuelle Stufe berücksichtigt) nicht gegeben ist und damit eine Stundengutschrift AUCH insofern nicht tarifkonform wäre.
Das war beim BAT anders, wird aber wohl noch in einigen Verwaltungen weiter so gehandhabt.