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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Atimo7 am 14.05.2024 15:57

Titel: Befristeter Vertrag zur Vertretung - niedrigere Eingruppierung
Beitrag von: Atimo7 am 14.05.2024 15:57
Hallo zusammen,

ich habe einen auf 1 Jahr befristeten Arbeitsvertrag. Eingestellt wurde ich, um eine Mitarbeiterin während ihrer Elternzeit zu vertreten. Offiziell ist es aber ein neu eingerichteter Arbeitsplatz.

Ich bin in E9a eingruppiert. Nun habe ich zufällig erfahren, dass die Kollegin in E9c eingruppiert ist. Grundsätzlich übernehme ich ihre Aufgaben, in die sie mich am Anfang auch eingearbeitet hat. Ich habe noch eine Zusatzaufgabe (zu 15%), von der ich weiß, dass sie diese nicht übernommen hatte. Ich kenne ihre Tätigkeitsdarstellung allerdings nicht und weiß nicht, ob sie offiziell noch andere Tätigkeiten hat.

Grundsätzlich kommt es mir aber komisch vor, dass ich niedriger eingruppiert bin. Ich frage mich, ob es eine Maßnahme war, um die Personalkosten während der Elternzeit zu drücken.

Kann ich hier irgendetwas tun? Oder sollte ich mich einfach für das Jahr damit abfinden?

Vielen Dank vorab!
Titel: Antw:Befristeter Vertrag zur Vertretung - niedrigere Eingruppierung
Beitrag von: Organisator am 14.05.2024 16:17
"Etwas zu tun" hätte nur Sinn, wenn du der Meinung bist, dass du für die dir übertragenen Tätigkeiten zu schlecht bezahlt bist, bzw. sich der Arbeitgeber hinsichtlich seiner Meinung zur Eingruppierung deiner Tätigkeiten irrt. Vergleiche, insbesondere wenn du die genauen Aufgaben der verglichenen Person nicht kennst, führen da nicht weit.
Titel: Antw:Befristeter Vertrag zur Vertretung - niedrigere Eingruppierung
Beitrag von: MoinMoin am 14.05.2024 22:41
Kann ich hier irgendetwas tun? Oder sollte ich mich einfach für das Jahr damit abfinden?
Wenn du der Meinung bist, dass deine auszuübenden Tätigkeiten eine höhere EG ergeben, als du bezahlt wirst, dann kannst du nur den AG darauf hinweisen und zur Not einen Eingruppierungsfeststellungsklage machen.
Titel: Antw:Befristeter Vertrag zur Vertretung - niedrigere Eingruppierung
Beitrag von: clarion am 17.05.2024 08:45
Besteht Aussicht auf Entfristung?
Titel: Antw:Befristeter Vertrag zur Vertretung - niedrigere Eingruppierung
Beitrag von: jorgk37 am 18.05.2024 01:23
Vielleicht dieses: Die zu vertretende Kollegin war eingruppiert anhand -früher- von ihr wahrzunehmenden Tätigkeiten. Für die jetzigen Tätigkeiten, die der AG nun vorgesehen hat, ist sie faktisch 'überbezahlt'. Aber ohne ihr Einverständnis kann der AG keine niedrigere Einstufung vornehmen.
Beim 'Neuling' kommt nun die korrekte Eingruppierung zum Tragen.