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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Ordi93 am 14.05.2024 19:57

Titel: Eingruppierung Quereinsteiger
Beitrag von: Ordi93 am 14.05.2024 19:57
Hallo, ich habe am Donnerstag ein Vorstellungsgespräch beim Ordnungsamt als Quereinsteiger. Ich habe eine Frage zur Eingruppierung für Quereinsteiger, hier habe ich gerade gemerkt, dass es für mich nicht ganz klar definiert ist. Stelle ist mit 9a ausgeschrieben, jedoch ist dieser Hinweis vorhanden:
Für Personen ohne eine abgeschlossene Ausbildung im allgemeinen Verwaltungsdienst ist die erfolgreiche Teilnahme an dem nach Einstellung intern angebotenen Verwaltungslehrgang I in den ersten fünf Jahren des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich. Bis zum Abschluss des Verwaltungslehrganges kommt bei diesen Beschäftigten keine Eingruppierung, sondern – je nach den persönlichen Voraussetzungen – die Gewährung einer persönlichen Zulage in Betracht."

Weiß jemand, wie die Eingruppierung hier erfolgen würde?über eine Antwort würde ich mich freuen. Danke.
Titel: Antw:Eingruppierung Quereinsteiger
Beitrag von: Organisator am 15.05.2024 08:00
In der Regel so, dass du ein Entgelt in Höhe der E9a erhalten würdest.