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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: derWanderer am 16.05.2024 07:18

Titel: Ständige Vertretung - aber nur als Unterschriftsvertretung
Beitrag von: derWanderer am 16.05.2024 07:18
Wie ist eine "ständige Vertretung" zu bewerten, wenn es sich dabei lediglich "insbesondere um die Unterschriftsvertretung" handelt? Im Speziellen geht es um die Aufgaben eines Kolonnenführers im Straßenbau.

Zusätzlich zu den eigentlichen Aufgaben eines Kolonnenführers soll dieser "ständiger Vertreter" des Kreisstraßenmeisters werden. Es handelt sich dabei aber nicht um alle Aufgaben des Kreisstraßenmeisters, sondern um ausgewählte (Vergabe von Aufträgen, Lohnabrechnung, Anleitung, Inanspruchnahme von Straßenraum sowie Leitung der Bauhöfe und Werkstätten in Vertretung). Diese "ständige Vertretungsaufgabe" nimmt 55 % der Gesamttätigkeit des Kolonnenführer in Anspruch.

Müsste der Kolonnenführer dann nicht auch entsprechend eingruppiert werden, wie der Kreisstraßenmeister?

Viele Grüße und vielen Dank für's Lesen!
Titel: Antw:Ständige Vertretung - aber nur als Unterschriftsvertretung
Beitrag von: Organisator am 16.05.2024 08:18
Eine ständige Vertretung übernimmt dieselben Aufgaben wie die zu vertretende Person. Unterschied zur normalen Vertretung ist, dass eine ständige Vertretung auch als solche agiert, wenn die zu vertretende Person anwesend ist.

Die Eingruppierung des Arbeitsvorgangs entspricht dabei der Eingruppierung der zu vertretenden Person, wenn die ständige Vertretung auf Dauer und als Gesamtvertretung ausgelegt ist.

Dabei wäre der Passus "Insbesondere...." nicht als Reduktion der Aufgabe, sondern als Spezifizierung zu verstehen.
Titel: Antw:Ständige Vertretung - aber nur als Unterschriftsvertretung
Beitrag von: derWanderer am 17.05.2024 08:04
Vielen Dank für die schnelle Antwort! :)