Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Marianne am 16.05.2024 12:04

Titel: Arbeitszeit
Beitrag von: Marianne am 16.05.2024 12:04
 Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit ist Mitbestimmungspflichtig, wo drauf bezieht sich diese?
Titel: Antw:Arbeitszeit
Beitrag von: Organisator am 16.05.2024 13:09
Auf die Arbeit.
Titel: Antw:Arbeitszeit
Beitrag von: UNameIT am 16.05.2024 13:22
Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit ist Mitbestimmungspflichtig, wo drauf bezieht sich diese?

was genau meinen Sie?

Sie und ihr Chef besprechen gemeinsam um wieviel Uhr sie anfangen und um wieviel Uhr sie ungefähr aufhören. Dabei haben sowohl Ihr Chef als auch Sie ein Mitspracherecht.
Titel: Antw:Arbeitszeit
Beitrag von: Casa am 16.05.2024 13:25
Die Mitbestimmungspflicht bezieht sich freilich auf eine grundlegende Regelung zur Rahmen- und Kernarbeitszeit.
Mitbestimmungspflichtig ist selbstverständlich nicht, ob der einzelne Mitarbeiter heute 7 Uhr und morgen 8 Uhr mit der Arbeit beginnen muss.

Aber falls etwas Anderes gefragt war, konkretisiere doch bitte eine Frage. Mit diesem virtuell "hingeworfenen" kurzen Satz, bei dem die Buchstaben in der richtigen Reihenfolge angeordnet sind, kann niemand einen Kontext zu einem Problem herstellen. Allenfalls können wir dir die Bedeutung des Satzes erklären, wie Organisator es getan hat.
Titel: Antw:Arbeitszeit
Beitrag von: Umlauf am 16.05.2024 16:47
Das bezieht sich auf das Personalvertretungsgesetz.

Beim Bund wäre das §80 Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten im BPersVG.
Die Länder haben in ihren Gesetzen ähnliche Regelungen.

Wie Case bereits sagte, handelt es sich um die allgemeinen Regelungen in der Dienststelle.
Das kann dann in eine Dienstvereinbarung münden.