Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Littlegoaty am 16.05.2024 18:37

Titel: Kündigung durch Arbeitgeber - Zusatzversorgung
Beitrag von: Littlegoaty am 16.05.2024 18:37
Hallo,

ich habe eine Frage zur Zusatzversorgung (Hamburg) für den Fall, dass der Arbeitgeber fristgerecht oder sogar fristlos kündigt.

Angenommen der Arbeitnehmer ist in der E9a eingruppiert und seit 21 Jahren im öffentlichen Dienst.

Wenn der Arbeitnehmer nun ca. 3 Jahre nach der Kündigung in Rente gehen würde - hat er dann Ansprüche aus der Zusatzversorgung? Falls ja, wird die Höhe der Rente aus der Zusatzversorgung dann nach dem dem letzten durchschnittlichen Jahresgehalt berechnet?

Viele Grüße

Littlegoaty
Titel: Antw:Kündigung durch Arbeitgeber - Zusatzversorgung
Beitrag von: Umlauf am 16.05.2024 19:14
Ja, es besteht ein Anspruch, da alle Mindestzeiten lange eingehalten sind.
Die Höhe errechnet sich nach den jedes Jahr erworbenen Ansprüchen. Nach den Kündigung werden keine weiteren Anspüche erworben. Die Versicherung ist dann ruhend gestellt.
Titel: Antw:Kündigung durch Arbeitgeber - Zusatzversorgung
Beitrag von: Littlegoaty am 16.05.2024 19:50
Vielen Dank für die Antwort  :)
Titel: Antw:Kündigung durch Arbeitgeber - Zusatzversorgung
Beitrag von: GofX am 20.05.2024 03:01
[...] für den Fall, dass der Arbeitgeber fristgerecht oder sogar fristlos kündigt.

Schau' mal hier:
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/tvoed-b-34-kuendigung-des-arbeitsverhaeltnisses_idesk_PI13994_HI1695517.html (https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/tvoed-b-34-kuendigung-des-arbeitsverhaeltnisses_idesk_PI13994_HI1695517.html)

Zitat von: Haufe
(2) Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten, die das 40. Lebensjahr vollendet haben [...] , können nach einer Beschäftigungszeit [...] von mehr als 15 Jahren durch den Arbeitgeber nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden.

Die 21 Jahre sind mehr als die im Tarifvertrag genannten 15 Jahre und drei Jahre vor der Rente könnte man auch bereits das 40. Lebensjahr vollendet haben.

Was wurde denn angestellt, dass man Angst vor einer "fristlosen" Kündigung haben soll?

Da Du in Deinem anderen Thread schreibst, man wolle nun stattdessen herabgruppieren, nehme ich nicht an, dass der Grund für die "fristlose" Kündigung in der betroffenen Person liegen soll. Für mich klingt das eher nach einer Umorganisation der Aufgaben und der Arbeitgeber versucht sich nun sehr billig aus der Verantwortung zu stehlen.