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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Carla am 17.05.2024 07:21

Titel: Stellennummer/Stellenplan Vergütung
Beitrag von: Carla am 17.05.2024 07:21
Kurze Frage.

Dass sich zwei Angestellte eine Stelle teilen, ist ja nichts ungewöhnliches. Aber darf es sein, dass diese beiden Mitarbeiter auf dieser einen Stellennummer des Stellenplans völlig unterschiedliche Themenbereiche bearbeiten und auch unterschiedlich vergütet werden? Oder muss hinter einer Stellenummer ein Aufgabenkreis und eine Entgeltgruppe stehen?
Titel: Antw:Stellennummer/Stellenplan Vergütung
Beitrag von: TV-Ler am 17.05.2024 07:33
Kurze Frage.

Dass sich zwei Angestellte eine Stelle teilen, ist ja nichts ungewöhnliches. Aber darf es sein, dass diese beiden Mitarbeiter auf dieser einen Stellennummer des Stellenplans völlig unterschiedliche Themenbereiche bearbeiten und auch unterschiedlich vergütet werden? Oder muss hinter einer Stellenummer ein Aufgabenkreis und eine Entgeltgruppe stehen?
Der TVöD trifft hierzu keine Regelung.
Titel: Antw:Stellennummer/Stellenplan Vergütung
Beitrag von: Carla am 17.05.2024 07:56
Betrifft aber Angestellte die unter den TVÖD fallen. Wer trifft darüber Regelungen bzw. wer könnte darüber Auskunft erteilen?
Titel: Antw:Stellennummer/Stellenplan Vergütung
Beitrag von: TV-Ler am 17.05.2024 08:00
Betrifft aber Angestellte die unter den TVÖD fallen. Wer trifft darüber Regelungen bzw. wer könnte darüber Auskunft erteilen?
Warte einfach ab, bis die Experten für diese Thematik aufgestanden sind  8)
Das hier ist einfach nur das falsche Unterforum...

PS: Angestellte gibt es nicht mehr (weder tariflich, noch im Sozialversicherungsrecht), wir sind jetzt Tarifbeschäftigte.  ;)
Titel: Antw:Stellennummer/Stellenplan Vergütung
Beitrag von: Organisator am 17.05.2024 08:02
Kurze Frage.

Dass sich zwei Angestellte eine Stelle teilen, ist ja nichts ungewöhnliches. Aber darf es sein, dass diese beiden Mitarbeiter auf dieser einen Stellennummer des Stellenplans völlig unterschiedliche Themenbereiche bearbeiten und auch unterschiedlich vergütet werden? Oder muss hinter einer Stellenummer ein Aufgabenkreis und eine Entgeltgruppe stehen?

Ja. Nein.

Wie der Arbeitgeber stellenwirtschaftlich mit den Stellen umgeht, ist ihm ganz allein überlassen. Es hat auch keinerlei Auswirkungen auf die Eingruppierung, Vergütung, Aufgaben etc.

Kurzum: Für das Binnenverhältnis AN/AG sind Stellen völlig egal.
Titel: Antw:Stellennummer/Stellenplan Vergütung
Beitrag von: MoinMoin am 17.05.2024 08:15
Betrifft aber Angestellte die unter den TVÖD fallen. Wer trifft darüber Regelungen bzw. wer könnte darüber Auskunft erteilen?
Im TV wird man nach auszuübenden Tätigkeiten bezahlt und nicht nach einem Stellenplan oder Haushaltsplan.
Titel: Antw:Stellennummer/Stellenplan Vergütung
Beitrag von: FearOfTheDuck am 17.05.2024 09:31
Welche Aufgaben ein AG einer Stelle zuweist, ist ihm überlassen. Wenn also einer Person schon völlig verschiedene Aufgaben übertragen werden können, sollte das bei mehreren Personen erst recht möglich sein.

Demzufolge kann dir dein AG darüber Auskunft geben, warum er das so möchte.
Titel: Antw:Stellennummer/Stellenplan Vergütung
Beitrag von: Tagelöhner am 17.05.2024 09:44
Also die öffentlichen Arbeitgeber, die mein Berufsleben bislang begleitet haben, haben sich nur auf das Haushaltsrecht bzw. den Stellenplan fokussiert und das Tarifrecht war dann ein lästiger Begleiter, sobald sich jemand mal besser damit auseinandergesetzt hat und so dann den Arbeitgeber entsprechend ärgern konnte  ;D.
Titel: Antw:Stellennummer/Stellenplan Vergütung
Beitrag von: KlammeKassen am 17.05.2024 20:06
Also die öffentlichen Arbeitgeber, die mein Berufsleben bislang begleitet haben, haben sich nur auf das Haushaltsrecht bzw. den Stellenplan fokussiert und das Tarifrecht war dann ein lästiger Begleiter, sobald sich jemand mal besser damit auseinandergesetzt hat und so dann den Arbeitgeber entsprechend ärgern konnte  ;D.

Ist immer besonders interessant, wenn man mehr Wissen als die Personalabteilung hat, weil die die gesetzlichen und tariflichen Vorschriften entweder nicht kennen oder nicht verstehen