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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: CPHE am 19.05.2024 01:37

Titel: Minusstunden zum 31.03. sollen vom Gehalt abgezogen werden
Beitrag von: CPHE am 19.05.2024 01:37
Hallo,

laut Dienstvereinbarung ist es bei meinem AG so geregelt, dass wenn man vom 01.04.-31.03. nicht mindestens ein Mal seine Minusstunden ausgeglichen oder seine Überstunden abgebaut hat, dann entweder die Überstunden verfallen oder die Minusstunden vom Gehalt abgezogen werden. (Dazu gleiche eine Frage: Wieso muss der Arbeitnehmer für Minusstunden zahlen aber Überstunden werden ihm nicht ausbezahlt sondern verfallen einfach? Bereichert sich der AG da nicht zu Lasten des Arbeitnehmers? Wieso werden Überstunden und Minusstunden nicht gleich behandelt?)

Ich war laut meinem Arbeitszeitkonto Ende März im Minus und war auch in dem Zeitraum 01.04.-31.03. immer leicht im Minus. Das lag aber nur daran, dass mein Vorgesetzter versäumt hat, eine Krankmeldung von mir einzutragen, ansonsten hätte ich zum 31.03. Überstunden gehabt.

Ich habe dann vor ein paar Tagen meinen Vorgesetzten erneut darauf hingewiesen und er hat meine Krankheit nachträglich eingetragen und die Stunden wurden meinem Arbeitszeitkonto dann auch gutgeschrieben. Einen Tag später habe ich einen Brief erhalten, dass mir die Minusstunden zum 31.03. mit dem nächsten Gehalt abgezogen werden (Der Brief wurde aber auch schon aufgesetzt, bevor mein Vorgesetzter meine Krankheit nachgetragen hat). Erst zu diesem Zeitpunkt habe ich überhaupt davon erfahren bzw. den Sachverhalt / Zusammenhang mit den fehlenden Krankheitstagen bemerkt. Nun hätte ich ja aber eigentlich zum 31.03. gar keine Minusstunden gehabt, wenn mein Vorgesetzter die Krankheit rechtzeitig eingetragen hätte.

Ich habe dann bei meiner Personalsachbearbeiterin angerufen und gefragt, ob das nun wieder rückgängig gemacht wird, was sie aber klar verneint hat. Sie meinte, die Sache ist schon durch und ich hätte ja auch selbst die Krankmeldung machen können, nachdem ich gemerkt habe, dass mein Vorgesetzter das nicht getan hat (allerdings ist es bei uns eigentlich üblich, dass der Vorgesetzte das erledigt).

Meint ihr das Verhalten ist korrekt? Ich sehe eigentlich nicht ein, wieso ich für einen Fehler, den ich nicht selbst verursacht habe, nun auf einen Teil meines Gehalts verzichten soll.

Viele Grüße
Titel: Antw:Minusstunden zum 31.03. sollen vom Gehalt abgezogen werden
Beitrag von: 2strong am 19.05.2024 05:03
Dann schreib doch einfach freundlich, dass sich Berechnungsstichtag und Krankmeldung wegen verzögerter Weiterleitung innerhalb des Hauses überschritten haben, Du das Schreiben daher als gegenstandslos erachtest und um Bestätigung dieser Auffassung bittest.

Zeitguthaben bekommst Du nicht ausgezahlt, weil es sich in dem von Dir skizzierten Fall nicht um Überstunden im Tarifsinne handelt (vom AG angeordnet), sondern um Gleitzeitgurhaben, Du Du nach eigenem Ermessen aufgebaut hast.
Titel: Antw:Minusstunden zum 31.03. sollen vom Gehalt abgezogen werden
Beitrag von: Casa am 20.05.2024 16:54
Direkt noch die Vorgesetzten in der Personalabteilung in CC setzen. Falls die Eintragung in der Abrechnungssoftware nicht mehr rückgängig gemacht werden kann, muss eben eine manuelle Nachzahlung ausgelöst werden.
Titel: Antw:Minusstunden zum 31.03. sollen vom Gehalt abgezogen werden
Beitrag von: Capo am 21.05.2024 10:11
laut Dienstvereinbarung ist es bei meinem AG so geregelt, dass wenn man vom 01.04.-31.03. nicht mindestens ein Mal seine Minusstunden ausgeglichen oder seine Überstunden abgebaut hat, dann entweder die Überstunden verfallen oder die Minusstunden vom Gehalt abgezogen werden.

Ich finde diese Regelung eigentlich nicht so schlecht. wenn man es innerhalb eines Jahres nicht schafft wenigstens ein mal seine Stunden auszugleichen oder wenigstens eine Zeitstunde  abzubauen, drohen Konsequenzen. Ansonsten hätte der notoriesche Langschläfer 100 Minusstunden oder das Arbeitstier 100 Plusstunden. Nach Tarif Verfallen Überstunden übrigens auch. 
Titel: Antw:Minusstunden zum 31.03. sollen vom Gehalt abgezogen werden
Beitrag von: CPHE am 21.05.2024 10:29
Die Regelung an sich ist ja auch nicht das Problem. Aber die Sichtweise, dass Langschläfer weniger arbeiten finde ich auch interessant.
Titel: Antw:Minusstunden zum 31.03. sollen vom Gehalt abgezogen werden
Beitrag von: Capo am 21.05.2024 10:37
Meine Antwort bezog sich auf deine erste Frage. In Rahmen einer Dienstvereinbarung kann das so Geregelt werden.
Das mit dem Verfall von Überstunden im Tarifvertrag muss zurücknehmen, konnte den Passus noch nicht finden.
Titel: Antw:Minusstunden zum 31.03. sollen vom Gehalt abgezogen werden
Beitrag von: Capo am 21.05.2024 10:38
Nur Langschläfer die früher gehen ;)
Titel: Antw:Minusstunden zum 31.03. sollen vom Gehalt abgezogen werden
Beitrag von: Johann am 21.05.2024 12:11
Zur Frage, wieso "Überstunden" nicht ausgezahlt werden, sondern ersatzlos verfallen und Minusstunden hingegen vom Lohn abgezogen werden dürfen:
Du hast dich mit deinem Arbeitgeber darauf geeinigt, x Stunden pro Zeitraum für Arbeiten zur Verfügung zu stehen. Wenn du diese vereinbarten x Stunden nicht erbringst, ist dein Arbeitgeber dazu berechtigt, dir die nicht geleisteten Stunden vom Lohn abzuziehen bzw. die monetäre Auszahlung von dir zurückzufordern.
Wenn du hingegen einseitig freiwillig länger als vereinbart für Arbeiten zur Verfügung stehst, ergibt sich daraus kein Anspruch, dass dein Arbeitgeber diese freiwillig erbrachte Leistung vergüten oder sonstwie honorieren muss.

Theoretisch müsste er nicht mal ein Zeitguthabenkonto führen. Es würde reichen, wenn er ein Zeitkonto führt, das lediglich vom Minusbereich bis 0 zählt. Du fängst jeden Tag bei -8 Stunden an und sobald du die 0 erreichst, hört das System auf zu zählen. Auch wenn du 9 Stunden arbeitest. Wenn du am Vortag 2 Stunden eher gegangen bist, fängst du bei -10 Stunden an.

Glücklicherweise gibt es in den meisten Behörden eine Vereinbarung, dass es ein Guthabenkonto gibt, in dem in einem bestimmten Korridor Zeitguthaben angesammelt werden kann, damit diese eine Stunde, die du am Montag mehr gearbeitet hast, eben nicht einfach so verfällt. Das ist sinnvoll, weil es den Betriebsablauf stören könnte, wenn sich spontan ein wichtiges Meeting ergibt, dem du beiwohnen musst und du dann nicht nach 20 Minuten aufstehst und gehst, weil du deine tägliche Arbeitszeit erbracht hast und das Zeitkonto auf 0 steht.
Natürlich könnte dein Arbeitgeber sich jedes Mal, wenn wichtige Dinge anstehen, die deine tägliche Arbeitszeit sprengen, die Mühe machen und Überstunden anordnen. Diese müssten allerdings auch mehrere Tage im Voraus angezeigt werden.

Deshalb ist es für alle Beteiligten sinnvoll, wenn es einen begrenzten Korridor gibt, innerhalb dessen man sich relativ frei bewegen kann. Ich persönlich glaube, dass es fast überall möglich sein sollte, in Eigenverantwortung die durch solche besonderen Vorfälle gesammelten Plusstunden auch zeitnah wieder abzubummeln. Wo das nicht möglich ist, sollten vermehrt Überstunden angeordnet werden, die ausbezahlt werden. Wenn das Abbummeln nicht möglich ist, sind Überstunden in der Regel auch planbar und lassen sich entsprechend anordnen.
Titel: Antw:Minusstunden zum 31.03. sollen vom Gehalt abgezogen werden
Beitrag von: egotrip am 21.05.2024 14:58
Mal so interessenhalber, das hört sich so nach dem großen Dienstleister in SH mit den 4 Buchstaben an :D
Titel: Antw:Minusstunden zum 31.03. sollen vom Gehalt abgezogen werden
Beitrag von: MoinMoin am 21.05.2024 17:16
laut Dienstvereinbarung ist es bei meinem AG so geregelt, dass
und es ist in eurer DV auch so geregelt, dass es reicht, dass man nur dem VG mitteilt, dass man krank ist?
Erstaunlich.
Wir müssen der Geschäftsstelle die Krankheit melden, alles andere ist dann nur noch Nettigkeit.
Titel: Antw:Minusstunden zum 31.03. sollen vom Gehalt abgezogen werden
Beitrag von: CPHE am 22.05.2024 12:21
laut Dienstvereinbarung ist es bei meinem AG so geregelt, dass
und es ist in eurer DV auch so geregelt, dass es reicht, dass man nur dem VG mitteilt, dass man krank ist?
Erstaunlich.
Wir müssen der Geschäftsstelle die Krankheit melden, alles andere ist dann nur noch Nettigkeit.

Ja, das steht so in der DV.