Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: maxigott am 22.05.2024 10:30

Titel: Anspruch auf volle Inflationsprämie auch in Elternzeit o. Teilzeit
Beitrag von: maxigott am 22.05.2024 10:30
Das Arbeitsgericht Essen hat am 16.04.2024 (ArbG Essen, 16.04.2024 - 3 Ca 2231/23) eine durchaus interessante Entscheidung getroffen (https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/duesseldorf/arbg_essen/j2024/3_Ca_2231_23_Urteil_20240416.html)

1. Auch Beschäftigten die sich in Elternzeit befinden, steht die volle Inflationsausgleichsprämie zu (Randnummern 41 ff.)
2. Auch Beschäftigten in Teilzeit steht die volle Inflationsausgleichsprämie zu (Randnummern 64 ff.)

Begründet wird das ganze, zumindest wie ich es lese damit, dass es sich bei der Prämie nicht um einen Bestandteil der Vergütung handelt, der aufgrund einer Arbeitsleistung erbracht wird. Vereinfacht gesagt: Alle Beschäftigten leiden zu 100 % unter der gestiegenen Inflation. Damit müssen auch alle die volle Ausgleichsprämie erhalten. Durchaus nachvollziehbar. Es wird spannend sein, ob und wie sich das ggf. weiterentwickelt.
Titel: Antw:Anspruch auf volle Inflationsprämie auch in Elternzeit o. Teilzeit
Beitrag von: BAT am 22.05.2024 11:45
Dann mal reingucken. Wobei ist ja nur der juristische Katzentisch.

Grundsätzlich würde ich mich der Argumentation inhaltlich aber anschließen. Ob da aber die Grenzen einer Tarifautonomie wirklich überschritten sind?
Titel: Antw:Anspruch auf volle Inflationsprämie auch in Elternzeit o. Teilzeit
Beitrag von: Maggus am 22.05.2024 13:03
Das Arbeitsgericht Essen hat am 16.04.2024 (ArbG Essen, 16.04.2024 - 3 Ca 2231/23) eine durchaus interessante Entscheidung getroffen (https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/duesseldorf/arbg_essen/j2024/3_Ca_2231_23_Urteil_20240416.html)

1. Auch Beschäftigten die sich in Elternzeit befinden, steht die volle Inflationsausgleichsprämie zu (Randnummern 41 ff.)
2. Auch Beschäftigten in Teilzeit steht die volle Inflationsausgleichsprämie zu (Randnummern 64 ff.)

Begründet wird das ganze, zumindest wie ich es lese damit, dass es sich bei der Prämie nicht um einen Bestandteil der Vergütung handelt, der aufgrund einer Arbeitsleistung erbracht wird. Vereinfacht gesagt: Alle Beschäftigten leiden zu 100 % unter der gestiegenen Inflation. Damit müssen auch alle die volle Ausgleichsprämie erhalten. Durchaus nachvollziehbar. Es wird spannend sein, ob und wie sich das ggf. weiterentwickelt.

Bitte nochmal genau lesen.
Ja, das ArbG Essen hat entschieden, dass auch Beschäftigten in Elternzeit die Inflationsausgleichszahlung zusteht. Und es hat weiter ausgeführt, dass auch Beschäftigte die innerhalb der Elternzeit in Teilzeit arbeiten nicht nur Anspruch auf den anteiligen Betrag haben, sondern auf die volle Zahlung (wenn vor Elternzeit in Vollzeit).

Ob Beschäftigte im Sonderurlaub auch Anspruch auf die IAP haben, oder Beschäftigte die aus gesundheitlichen Gründen nur in Teilzeit arbeiten können, lässt das ArbG Essen ausdrücklich offen.

Ich habe nirgends herauslesen können, dass alle Teilzeitbeschäftigten lt. ArbG Essen einen Anspruch auf die volle IAP hätten.


Mal sehen was das LAG dazu sagt.
Persönlich sehe ich es sehr kritisch, wenn Beschäftigte in Teilzeit während der Elternzeit anders behandelt würden ggü. Beschäftigten in Teilzeit ohne Elternzeit.


Titel: Antw:Anspruch auf volle Inflationsprämie auch in Elternzeit o. Teilzeit
Beitrag von: BAT am 22.05.2024 17:04

Mal sehen was das LAG dazu sagt.
Persönlich sehe ich es sehr kritisch, wenn Beschäftigte in Teilzeit während der Elternzeit anders behandelt würden ggü. Beschäftigten in Teilzeit ohne Elternzeit.

Das wäre schon etwas schräg. Wäre halt die Frage, ob man seine Ansprüche als Teilzeitler für alle Fälle schriftlich zur  Sicherung der Ansprüche schon mal einfordern sollte.
Titel: Antw:Anspruch auf volle Inflationsprämie auch in Elternzeit o. Teilzeit
Beitrag von: eros am 28.05.2024 08:44
Ohhh das ist ja super interessant.

Denn mir ist genau jetzt das passiert!

100% Beamter seit 15 Jahren.

Seit 26 Mai 24 nun in Elternzeit und 30% Teilzeit..... und siehe da nur 30% IPA in der Juni Abrechnung!

obwohl die Bedinungen doch waren 1 Tag im Nov oder Dezember 23 einen gültigen Vertrag besitzen und man bekommt die IPA.

Aus meiner Sicht heraus würde das heissen, das wenn ich zum 1.1.24 in die freie Wirtschaft gegangen wäre hätte ich 100% IPA bekommen.... da ich geblieben bin bekomme ich nun weniger... irgendwie schräg die nummer!

Übrigens ist mir das selbe schon mit dem lustigen Corona Bonus passiert.... da war ich auch in Elternzeit als der gezahlt wurde und wieder gekürzt.....

Ein Hoch auf Bayern^^
Titel: Antw:Anspruch auf volle Inflationsprämie auch in Elternzeit o. Teilzeit
Beitrag von: BAT am 28.05.2024 08:55
Beamter in Bayern? Ist hier doch nicht so ganz richtig...

Davon ab, wir fordern so langsam auch einige Energiepreispauschalen zurück. Einfach geht in Deutschland halt nicht...
Titel: Antw:Anspruch auf volle Inflationsprämie auch in Elternzeit o. Teilzeit
Beitrag von: UNameIT am 28.05.2024 14:05

Mal sehen was das LAG dazu sagt.
Persönlich sehe ich es sehr kritisch, wenn Beschäftigte in Teilzeit während der Elternzeit anders behandelt würden ggü. Beschäftigten in Teilzeit ohne Elternzeit.

Das wäre schon etwas schräg. Wäre halt die Frage, ob man seine Ansprüche als Teilzeitler für alle Fälle schriftlich zur  Sicherung der Ansprüche schon mal einfordern sollte.

Hat mal jemand bei verdi oder der Personalabteilung nachgefragt und ne Aussagekräftige Antwort bekommen?
Titel: Antw:Anspruch auf volle Inflationsprämie auch in Elternzeit o. Teilzeit
Beitrag von: UNameIT am 29.05.2024 10:42

Hat mal jemand bei verdi oder der Personalabteilung nachgefragt und ne Aussagekräftige Antwort bekommen?

laut Haufe und bbb-bayern, sollte man hier schnellstmöglich schonmal due Ansprüche schnellstmöglich geltend gemacht werden.

https://www.bbb-bayern.de/tvoed-tv-l-voller-inflationsausgleich-in-elternzeit/#:~:text=Mit%20Urteil%20vom%2016.,die%20Rechtslage%20des%20TV%C3%B6D%20zugrunde.

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/inflationsausgleichspraemie-tvoed-bei-elternzeit_144_623330.html

Beide sind sich aber nicht sicher, ob das ganze übertragbar auf die Teilzeitbeschäftigten außerhalb der Elternzeit ist.
Titel: Antw:Anspruch auf volle Inflationsprämie auch in Elternzeit o. Teilzeit
Beitrag von: BAT am 29.05.2024 12:57
Obwohl wahrscheinlich aussichtslos, habe ich die Ansprüche mal geltend gemacht. Vor allem der wegen der Ausschlussfrist.

Wenn das LAG, was ich mir nicht vorstellen kann, wirklich bestätigt, dass Personen (in Elternzeit) mit Teilzeit 100% Anspruch haben, kann es ja nicht haltbar sein, wenn Personen (ohne Elternzeit) in Teilzeit den vollen Anspruch nicht haben.
Titel: Antw:Anspruch auf volle Inflationsprämie auch in Elternzeit o. Teilzeit
Beitrag von: Vanios am 07.06.2024 09:41
Korrigiert mich, aber kann man das Urteil nicht auch so verstehen, dass man in der Elternzeit, während man Teilzeit weiterarbeitet, einfach die Inflationsprämie anhand der Arbeitszeit vor der Elternzeit erhält? In dem Beispiel von dem Gericht hat die Dame ja vorher Vollzeit gearbeitet.

Sollte das Urteil wirklich so bleiben, kann man viele Sachen im TVöD danach ändern, da einige Ansprüche während der Elternzeit ruhen, aber zum Beispiel bei dem Bezug vom Krankengeld weiterhin bestehen. Wäre ja dann auch keine Gleichbehandlung mehr ...

Ich bezweifle aber, dass es bei diesem Urteil bleibt. Wahrscheinlich kommt da dann irgendwann ein seltsames Konstrukt raus, dass die Inflationspärmie mit dem Elterngelt zusammen zu zahlen war. Dann würden die Personen, die während der Elternzeit arbeiten, diese quasi doppelt erhalten. Das hatten wir ja damals auch bei Rentern und der Energiepauschale.
Titel: Antw:Anspruch auf volle Inflationsprämie auch in Elternzeit o. Teilzeit
Beitrag von: UNameIT am 23.07.2024 08:35
Obwohl wahrscheinlich aussichtslos, habe ich die Ansprüche mal geltend gemacht. Vor allem der wegen der Ausschlussfrist.

Wenn das LAG, was ich mir nicht vorstellen kann, wirklich bestätigt, dass Personen (in Elternzeit) mit Teilzeit 100% Anspruch haben, kann es ja nicht haltbar sein, wenn Personen (ohne Elternzeit) in Teilzeit den vollen Anspruch nicht haben.

Moin BAT, ich habe nun Rückmeldung von meinem PR.

Derzeit ist es wohl wirklich so, das nur Elterngeldbezieher 100% Leistungsprämie erhalten. Die Klage bezieht sich erstmal nur auf Mutterschutz. Laut Aussage des Personalrates sind sie meiner Meinung, das hier jetzt eine Ungleichbehandlung zwischen Teilzeitbeschäftigten stattfindet, sagt aber, das es einer weiteren Klage bzw. eines weiteren Urteils benötigt um dies als Rechtsgrundlage für eine Geltendmachung zu verwenden. Alternativ eine Beschwerde bei der AGG-Kommission.

Klagst du?



Titel: Antw:Anspruch auf volle Inflationsprämie auch in Elternzeit o. Teilzeit
Beitrag von: BAT am 23.07.2024 09:20
Nein. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das so durchgeht, also beim LAG Bestand hat und dann die Ungleichbehandlung zwischen Teilzeitkräften wiederum zu konstatieren ist.

Soviel an Geld ist es ja auch nicht.
Titel: Antw:Anspruch auf volle Inflationsprämie auch in Elternzeit o. Teilzeit
Beitrag von: Harry am 23.07.2024 13:51
Für mein Verständnis. Wer genau könnte denn davon profitieren, selbst wenn es beim LAG durchgeht?
Doch nur die Personen, die bereits früher Ansprüche geltend gemacht haben, oder?

Titel: Antw:Anspruch auf volle Inflationsprämie auch in Elternzeit o. Teilzeit
Beitrag von: BAT am 23.07.2024 13:55
Daher ja meine Geltendmachung, nicht wegen der Ansprüche, sondern wegen der Ausschlussfrist.

Ich hatte schon früher mal einige Jahre tarifliche Ansprüche verloren auch wegen der Frist... bin also gebranntes Kind.
Titel: Antw:Anspruch auf volle Inflationsprämie auch in Elternzeit o. Teilzeit
Beitrag von: UNameIT am 23.07.2024 14:08
Für mein Verständnis. Wer genau könnte denn davon profitieren, selbst wenn es beim LAG durchgeht?
Doch nur die Personen, die bereits früher Ansprüche geltend gemacht haben, oder?

Aber kann man nicht erst dann Ansprüche geltend machen, wenn man von diesen Ansprüchen Kenntnis hat bzw. der Anspruch rechtsgültig ist?
Titel: Antw:Anspruch auf volle Inflationsprämie auch in Elternzeit o. Teilzeit
Beitrag von: Harry am 23.07.2024 14:21
Nö, Ansprüche kann man geltend man wenn man sich ungerecht behandelt fühlt.
Diese kann man dann zur Not einklagen.
Ich schätze die meisten Personen aus dem Bereich VKA gucken in die Röhre, zumindest was die Ansprüche aus 2023 betrifft.
Lasse mich aber sehr gerne eines besseren belehren!
Titel: Antw:Anspruch auf volle Inflationsprämie auch in Elternzeit o. Teilzeit
Beitrag von: TVOEDAnwender am 23.07.2024 14:30
Für mein Verständnis. Wer genau könnte denn davon profitieren, selbst wenn es beim LAG durchgeht?
Doch nur die Personen, die bereits früher Ansprüche geltend gemacht haben, oder?

Aber kann man nicht erst dann Ansprüche geltend machen, wenn man von diesen Ansprüchen Kenntnis hat bzw. der Anspruch rechtsgültig ist?
Du hast doch Kenntnis davon, dass Dein Arbeitgeber den TV so auslegt, dass Du in der Elternzeit keinen Anspruch auf die Sonderzahlungen/IAP haben sollst, da er Dir zu den im TV IAP genannten Zeitpunkten die IAP-Sonderzahlung nicht überwiesen hat. Wenn Du da anderer Meinung bist - nichts anderes war der/die Kläger*in - musst Du innerhalb der Ausschlussfrist von 6 Monaten nach Fälligkeit den Anspruch ggü. dem AG geltend machen und ggfls. Klagen. Wenn Du jetzt wartest bis - im Zweifel - das BAG feststellt, dass ein Anspruch auf IAP für Beschäftigte in ETZ gegeben ist, dann kann ich Dir schon sagen, wie hoch Dein Anspruch auf die IAP sein wird: 0 EUR. Im Bereich des TVöD kannst Du jetzt - Stand heute - sowieso nur noch die Zahlungen für Januar und Februar geltend machen, wenn Du heute erst schreibst. Alle anderen Ansprüche sind schon untergegangen.
Titel: Antw:Anspruch auf volle Inflationsprämie auch in Elternzeit o. Teilzeit
Beitrag von: UNameIT am 23.07.2024 14:39
Für mein Verständnis. Wer genau könnte denn davon profitieren, selbst wenn es beim LAG durchgeht?
Doch nur die Personen, die bereits früher Ansprüche geltend gemacht haben, oder?

Aber kann man nicht erst dann Ansprüche geltend machen, wenn man von diesen Ansprüchen Kenntnis hat bzw. der Anspruch rechtsgültig ist?
Du hast doch Kenntnis davon, dass Dein Arbeitgeber den TV so auslegt, dass Du in der Elternzeit keinen Anspruch auf die Sonderzahlungen/IAP haben sollst, da er Dir zu den im TV IAP genannten Zeitpunkten die IAP-Sonderzahlung nicht überwiesen hat. Wenn Du da anderer Meinung bist - nichts anderes war der/die Kläger*in - musst Du innerhalb der Ausschlussfrist von 6 Monaten nach Fälligkeit den Anspruch ggü. dem AG geltend machen und ggfls. Klagen. Wenn Du jetzt wartest bis - im Zweifel - das BAG feststellt, dass ein Anspruch auf IAP für Beschäftigte in ETZ gegeben ist, dann kann ich Dir schon sagen, wie hoch Dein Anspruch auf die IAP sein wird: 0 EUR. Im Bereich des TVöD kannst Du jetzt - Stand heute - sowieso nur noch die Zahlungen für Januar und Februar geltend machen, wenn Du heute erst schreibst. Alle anderen Ansprüche sind schon untergegangen.

Einfach mal nen Kommentar schreiben, wenn man sich den Sachverhalt nicht durchgelesen hat. :D

Folgender Sachverhalt: Das Gericht hat (noch nicht rechtsgültig) festgestellt das Angestellte in Elternzeit 100% Inflationsprämie bekommen sollten. Auch bei Teilzeit in EZ bekommen Sie 100%

Im Sinne der Gleichbehandlung müssten nun TZ-Kräfte außerhalb der EZ auch 100% IAP bekommen, denn die Begründung des Gerichts besagt, dass die Inflation alle gleichermaßen trifft. Derzeit haben wir hierfür allerdings noch keine Rechtsprechung. 
Titel: Antw:Anspruch auf volle Inflationsprämie auch in Elternzeit o. Teilzeit
Beitrag von: TVOEDAnwender am 23.07.2024 15:06
Zitat
Einfach mal nen Kommentar schreiben, wenn man sich den Sachverhalt nicht durchgelesen hat. :D

Folgender Sachverhalt: Das Gericht hat (noch nicht rechtsgültig) festgestellt das Angestellte in Elternzeit 100% Inflationsprämie bekommen sollten. Auch bei Teilzeit in EZ bekommen Sie 100%

Im Sinne der Gleichbehandlung müssten nun TZ-Kräfte außerhalb der EZ auch 100% IAP bekommen, denn die Begründung des Gerichts besagt, dass die Inflation alle gleichermaßen trifft. Derzeit haben wir hierfür allerdings noch keine Rechtsprechung.

Und was ändert deine Aussage an meiner Aussage, dass ich als Teilzeitkraft und/oder Elternzeitler*in trotzdem jetzt die Ansprüche geltend zu machen muss, wenn ich der Auffassung bin, dass das Urteil bis zum BAG bestand haben wird?
Wenn das BAG in drei Jahren das Urteil des Arbeitsgericht Essen bestätigt ist der Anspruch untergegangen, wenn er (noch) nicht geltend gemacht wurde, außer für den/die Kläger*in und alle anderen die ggfls. Ihren Anspruch rechtzeitig geltend gemacht haben.
Titel: Antw:Anspruch auf volle Inflationsprämie auch in Elternzeit o. Teilzeit
Beitrag von: TVOEDAnwender am 23.07.2024 15:17
Außerdem müssten - selbst wenn das Urteil des ArbG Essen für diesen Einzelfall (!) - rechtswirksam würde (z.B. wenn der KAV bzw. die Stadt Essen zurücknehmen würde oder das LAG das Urteil bestätigt) jeder einzelne (betroffene) Beschäftigte seine Ansprüche geltend machen. Selbst eine BAG-Entscheidung würde daran nichts ändern. Ein Automatismus ergäbe sich daraus nicht für die anderen - nicht klagenden/nicht rechtzeitig den Anspruch geltend gemachten - Beschäftigten.
Titel: Antw:Anspruch auf volle Inflationsprämie auch in Elternzeit o. Teilzeit
Beitrag von: TVOEDAnwender am 23.07.2024 16:02
https://www.vbba.de/aktuelles/news/inflationsausgleichszahlungen-in-der-elternzeit/

(meldung vbba vom 20. Mai)
Zitat
Wir empfehlen daher die vorsorgliche schriftliche Geltendmachung der zurückliegenden Ansprüche auf Inflationsausgleichszahlung während der Elternzeit gegenüber dem jeweiligen Arbeitgeber. Entsprechende Musterschreiben zur Geltendmachung der Ansprüche finden Sie unten.

Es ist allerdings damit zu rechnen, dass die Arbeitgeberseite sich bezüglich der Ansprüche für Juni 2023 bis Oktober 2023 auf die sechsmonatige Ausschlussfrist zur Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis ab Fälligkeit des jeweiligen Anspruchs berufen wird.
Titel: Antw:Anspruch auf volle Inflationsprämie auch in Elternzeit o. Teilzeit
Beitrag von: BAT am 24.07.2024 09:12

Und was ändert deine Aussage an meiner Aussage, dass ich als Teilzeitkraft und/oder Elternzeitler*in trotzdem jetzt die Ansprüche geltend zu machen muss, wenn ich der Auffassung bin, dass das Urteil bis zum BAG bestand haben wird?


Weil es jetzt und auch zukünftig kein Gerichtsverfahren hierzu anhängig ist. Es geht ja nur aus einem Amtsgerichturteil hervor, dass Teilzeitkräfte (in besonderen Situationen) einen vollen Anspruch haben. Auch höchtrichterlich wird wird zum Begehr von UNameIT kein Urteil ergehen. Es ergäbe sich aufgrund eines möglichen höchstrichterlichen Urteils zu den Konstellationen in Elternzeit eine Erwägung, DANN einen weiteren Klageweg, angefangen beim Amtsgericht, zu beschreiten.
Titel: Antw:Anspruch auf volle Inflationsprämie auch in Elternzeit o. Teilzeit
Beitrag von: TVOEDAnwender am 24.07.2024 11:10
...aber auch dann muss ich JETZT den Anspruch geltend machen und ggfls. JETZT bzw. spätestens wenn die Verjährung droht das Klageverfahren anstreben, wenn ich der Auffassung bin, das Teilzeitkräfte den Anspruch auf die volle IAP haben. Mehr hab ich doch gar nicht gesagt. Die ursprungsfrage von UNameIT war doch folgende:

Für mein Verständnis. Wer genau könnte denn davon profitieren, selbst wenn es beim LAG durchgeht?
Doch nur die Personen, die bereits früher Ansprüche geltend gemacht haben, oder?

Aber kann man nicht erst dann Ansprüche geltend machen, wenn man von diesen Ansprüchen Kenntnis hat bzw. der Anspruch rechtsgültig ist?
Titel: Antw:Anspruch auf volle Inflationsprämie auch in Elternzeit o. Teilzeit
Beitrag von: BAT am 24.07.2024 11:41
Kann man drüber streiten, aber eine Kenntnisnahme würde ich aus Gerichtsurteilen ableiten. Dies gibt es aber nur für die Konstellation Teilzeit/ Vollzeit in Elternzeit. Nicht für Teilzeit/ Vollzeit allgemein.

(Es bleibt aber für mich dabei, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass irgendwann ein Gericht urteilt, dass alle die gleich hohe IAP bekommen). Da ist die Rechtsprechung noch nicht soweit, da sie gesellschaftlichen Verhältnissen folgt, in denen Vollzeit normal ist.
Titel: Antw:Anspruch auf volle Inflationsprämie auch in Elternzeit o. Teilzeit
Beitrag von: TVOEDAnwender am 24.07.2024 12:02
Warum sollte eine "Kenntnisnahme" für die Ausschlussfrist entscheidend sein?
Entscheidend ist für die Ausschlussfrist (und ggfls. die Verjährung der Ansprüche), wann der Anspruch entstanden ist. Und der Anspruch entsteht ja nicht erst nach dem Urteil. Der Anspruch ist ja schon entstanden und zwar mit Abschluss des Tarifvertrages und den jeweiligen Fälligkeitsdaten der Auszahlungen der IAP (1.240 EUR bzw. die mtl. 220 EUR bis 02/2024). Daran würde auch nichts ändern, wenn das BAG feststellen würde, dass die Regelung zur Elternzeit und ggfls. Teilzeitbeschäftigten im TV-IAP unwirksam/rechtswidrig wäre. Es handelt sich ja auch hierbei nicht um Ansprüche des MiLoG oder eines Sozialplans oder sonstige Leistungen, die nicht der Ausschlussfrist unterliegen.

Ich gebe Dir aber recht: Ich glaube kaum, dass das Urteil in den nächsten Instanzen bestand haben wird.
Titel: Antw:Anspruch auf volle Inflationsprämie auch in Elternzeit o. Teilzeit
Beitrag von: TVOEDAnwender am 24.07.2024 12:25
Warum sollte eine "Kenntnisnahme" für die Ausschlussfrist entscheidend sein?
Entscheidend ist für die Ausschlussfrist (und ggfls. die Verjährung der Ansprüche), wann der Anspruch entstanden ist. Und der Anspruch entsteht ja nicht erst nach dem Urteil. Der Anspruch ist ja schon entstanden und zwar mit Abschluss des Tarifvertrages und den jeweiligen Fälligkeitsdaten der Auszahlungen der IAP (1.240 EUR bzw. die mtl. 220 EUR bis 02/2024). Daran würde auch nichts ändern, wenn das BAG feststellen würde, dass die Regelung zur Elternzeit und ggfls. Teilzeitbeschäftigten im TV-IAP unwirksam/rechtswidrig wäre. Es handelt sich ja auch hierbei nicht um Ansprüche des MiLoG oder eines Sozialplans oder sonstige Leistungen, die nicht der Ausschlussfrist unterliegen.

Ich gebe Dir aber recht: Ich glaube kaum, dass das Urteil in den nächsten Instanzen bestand haben wird.

Der KAV NW sieht es übrigens genauso (NL 040/24 vom 11. Juni 2024):

Zitat
Derzeit haben die Gewerkschaften vor dem Hintergrund des Urteils des ArbG Essen
offensichtlich eine Info-Kampagne gestartet und fordern Beschäftigte, die sich im
Anspruchszeitraum in Elternzeit befunden haben, über Rundschreiben und
vorbereitete Musteranschreiben auf, solche Forderungen beim Arbeitgeber geltend
zu machen.
Hierzu ist zum einen darauf hinzuweisen, dass es sich dabei um (aus unserer Sicht
nicht bestehende) Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis handelt, die nach § 37 TVöD
verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach
Fälligkeit von der/dem Beschäftigten in Textform geltend gemacht werden. Da nach
§ 2 Abs. 1 TV Inflationsausgleich die einmalige Sonderzahlung mit dem Entgelt für den
Monat Juni 2023 (also am 30.06.2023 - § 24 Abs. 1 S. 2 TVöD) fällig und auszuzahlen
war, sind Ansprüche hierauf seit dem 01.01.2024 tariflich verfallen. Da die
monatlichen Sonderzahlungen gem. § 3 Abs. 1 TV Inflationsausgleich jeweils mit dem
Entgelt des jeweiligen Bezugsmonats fällig und auszuzahlen waren, könnten unter
Verfallsgesichtspunkten seit Juni 2024 lediglich noch Ansprüche für die Monate
Dezember 2023 bis Februar 2024 fristwahrend geltend gemacht werden.

(Anmerkung: Das würde genauso für die Frage der Teilzeitbeschäftigten gelten.)
Titel: Antw:Anspruch auf volle Inflationsprämie auch in Elternzeit o. Teilzeit
Beitrag von: BAT am 24.07.2024 13:01
Nein, er bezieht sich Teilzeitler in Elternzeit, nicht auf Teilzeitler.
Titel: Antw:Anspruch auf volle Inflationsprämie auch in Elternzeit o. Teilzeit
Beitrag von: TVOEDAnwender am 24.07.2024 14:17
Nein, er bezieht sich Teilzeitler in Elternzeit, nicht auf Teilzeitler.

Es ist doch egal was er genau meint, trotzdem ändert es nichts daran, dass ich den Anspruch JETZT bzw. in der Vergangenheit gelten machen muss/gelten gemacht hat und nicht erst, wenn irgendeine Entscheidung in der Zukunft vorliegt.
Titel: Antw:Anspruch auf volle Inflationsprämie auch in Elternzeit o. Teilzeit
Beitrag von: BAT am 24.07.2024 14:23
Dann solltest Du das dem KAV NW mitteilen, der spricht nur von Personen, die sich im Anspruchszeitraum in Elternzeit befunden haben.
Titel: Antw:Anspruch auf volle Inflationsprämie auch in Elternzeit o. Teilzeit
Beitrag von: TVOEDAnwender am 24.07.2024 15:00
Nochmal:
Egal welche dieser Auffassungen ich als Beschäftigter aktuell habe:
Auffassung Nr. 1 "Elternzeitler haben Anspruch auf die IAP!"
Auffassung Nr. 2 "Elternzeitler in TZ, die vorher in VZ waren, haben Anspruch auf die volle IAP!"
Auffassung Nr. 3 "Alle TZ-Beschäftigten haben Anspruch auf die volle IAP, nicht nur auf die anteilige IAP!"

Muss ich diese Auffassung spätestens JETZT zumindest noch für Januar/Februar ggü. dem AG in Textform geltend machen, ansonsten sind die Ansprüche untergegangen, da diese (vermeintlichen) Ansprüche in der Vergangenheit entstanden sind/fällig waren und hierauf die Ausschlussfrist gilt.
Titel: Antw:Anspruch auf volle Inflationsprämie auch in Elternzeit o. Teilzeit
Beitrag von: BAT am 24.07.2024 15:03
Ich bin auch der Auffassung, genausoviel Urlaub zu bekommen, wie Schwerbehinderte. Soll ich meine Ansprüche noch schnell geltend machen, weil 2029 vielleicht so ein Urteil kommt oder überhaupt ein Gerichtsverfahren?

Nochmals: es gibt im genannten Gerichtsverfahren keinerlei juristische Entscheidung zu reinen Teilzeitlern.

Edit: natürlich sind die Ansprüche für reine Teilzeitler dann weg. Ist doch bei ganz vielen Entscheidungen so.
Titel: Antw:Anspruch auf volle Inflationsprämie auch in Elternzeit o. Teilzeit
Beitrag von: TVOEDAnwender am 24.07.2024 15:17
Der Unterschied ist nur folgender:
Sollte 2029 das (BAG) Urteil kommen "alle haben (schon immer) Anspruch auf 5 Tage Zusatzurlaub" würde dies Auswirkungen auf die Zukunft haben. Nur der Kläger hätte dann auch rückwirkend Anspruch auf die 5 Tage Zusatzurlaub, da er ja seine Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht hat (spätestens mit Klageeinreichung, bis zum BAG dauerts i.d.R. 3 Jahre, also hätte er wahrscheinlich die Klage vorm ArbG in 2026 eingereicht und würde dann die Ansprüche rückwirkend bis 2026 bekommen). Alle anderen würden für die Vergangenheit in die Röhre schauen, da Sie ihre Ansprüche nicht (rechtzeitig) geltend gemacht haben.
Und im Falle des TV-IAP ist das Ganze noch gravierender, als in Deinem fiktiven Fall mit dem Urlaub: Beim Urlaub wären zwar die Ansprüche aus der Vergangenheit untergegangen (da nicht rechtzeitig geltend gemacht), aber zumindest wäre klar, dass die Ansprüche für die Zukunft bestehen würden.
Beim TV-IAP gibt es aber keine Zukunft mehr, da ja die Zahlungen (Ansprüche) im Februar 2024 geendet haben....

Also klar: Ich muss jetzt ins blaue Hinein meine Ansprüche geltend machen, wenn ich der Auffassung bin, das der TV-IAP an der Stelle rechtswidrig ist. Nichts anderes hat der/die Kläger*in vorm Arbeitsgericht Essen ja auch gemacht. Einer muss ja immer der erste sein....
Titel: Antw:Anspruch auf volle Inflationsprämie auch in Elternzeit o. Teilzeit
Beitrag von: TVOEDAnwender am 24.07.2024 15:20
Zitat
Nochmals: es gibt im genannten Gerichtsverfahren keinerlei juristische Entscheidung zu reinen Teilzeitlern.

Das habe ich auch nicht behauptet, sondern UNameIT hat dieses Fass aufgemacht:

Zitat
Im Sinne der Gleichbehandlung müssten nun TZ-Kräfte außerhalb der EZ auch 100% IAP bekommen, denn die Begründung des Gerichts besagt, dass die Inflation alle gleichermaßen trifft. Derzeit haben wir hierfür allerdings noch keine Rechtsprechung.
Titel: Antw:Anspruch auf volle Inflationsprämie auch in Elternzeit o. Teilzeit
Beitrag von: BAT am 24.07.2024 15:24
Ja, das Gericht sieht diese Belastung für Teilzeitkräfte in Elternzeit. Sicherlich nachvollziehbar, dass der Lebensunterhalt evtl. knapp wird, da die TZ aufgrund eines "äußeren Ereignisses" beruht. Bei allgemeinen Teilzeitlern gab es dieses nicht bzw. der konkrete Zusammenhang mit der Arbeit ist nicht gegeben. Daher ist das materiell nicht einschlägig.



Titel: Antw:Anspruch auf volle Inflationsprämie auch in Elternzeit o. Teilzeit
Beitrag von: Hain am 29.08.2024 09:20
Das LAG Düsseldorf hat die Rechtsauslegung des AG weitgehend verworfen https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLArbGs/Nr_10_24/index.php
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.08.2024 – 14 SLa 303/24