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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Pinky2024 am 23.05.2024 13:31

Titel: Tätigkeitsbeschreibung
Beitrag von: Pinky2024 am 23.05.2024 13:31
Hallo zusammen,

ab wann kann man denn eine Tätigkeitsbeschreibung bzgl. der Eingruppierung fordern? Ich bin derzeit noch in der Probezeit, weiß also nicht ob ich damit noch bis nach der Probezeit warten soll. Es geht um die Eingruppierung, da ich die Stelle bis E11 ausgeschrieben war und ich nur E9a erhalte.
Titel: Antw:Tätigkeitsbeschreibung
Beitrag von: fairy am 23.05.2024 13:38
Ich würde die sofort anfordern, ohne weißt du ja gar nicht was du denn eigentlich machen sollst/darfst
Titel: Antw:Tätigkeitsbeschreibung
Beitrag von: Pinky2024 am 23.05.2024 13:38
Und wo fordert man sowas an? Im Personal?
Titel: Antw:Tätigkeitsbeschreibung
Beitrag von: Tagelöhner am 23.05.2024 13:45
Und ich würde warten bis die Probezeit rum ist, da man sich hiermit ganz schnell unbeliebt bei seinem neuen Arbeitgeber machen kann, auch wenn es eigentlich das normalste von der Welt sein müsste, dass man detailliert über seine Aufgaben/Pflichten aufgeklärt wird.
Titel: Antw:Tätigkeitsbeschreibung
Beitrag von: MoinMoin am 23.05.2024 14:25
Ich würde sofort vom Vorgesetzten erfragen, wo denn die Niederschrift über die auszuübenden Tätigkeiten ist. Je eher man weiß wie der AG tickt, um so eher kann man sich nach einen neuen umsehen.
Und wenn man sich aufgrund solcher Fragen unbeliebt macht, dann wird man auch nach der Probezeit nicht einen guten Ag haben.
Titel: Antw:Tätigkeitsbeschreibung
Beitrag von: Tagelöhner am 23.05.2024 15:03
Nicht jeder sitzt auf so einem hohen Ross, sich wegen behördentypischen Gepflogenheiten sofort neue Arbeitsgeber zu suchen. Auf die paar Monate kommt es normalerweise nicht an, um sich dann ggf. immer noch einen neuen Arbeitgeber zu suchen, falls der Arbeitgeber es einen spüren lässt, dass er seinen Pflichten nachkommen will.
Titel: Antw:Tätigkeitsbeschreibung
Beitrag von: Dnjl am 23.05.2024 16:13
Es geht darum, dass man sich auch nach der Probezeit unbeliebt machen kann. Dann hat man zwar keine Kündigung zu befürchten, aber bei einem "miesen" AG zu arbeiten macht auch keinen Spaß?

Eine Probezeit ist für beide Parteien da. Wenn du mit dem AG nicht zufrieden bist, kannst du dir in der Zeit einen neuen suchen und innerhalb von 2 Wochen wechseln.
Titel: Antw:Tätigkeitsbeschreibung
Beitrag von: MoinMoin am 23.05.2024 16:26
Nicht jeder sitzt auf so einem hohen Ross, sich wegen behördentypischen Gepflogenheiten sofort neue Arbeitsgeber zu suchen. Auf die paar Monate kommt es normalerweise nicht an, um sich dann ggf. immer noch einen neuen Arbeitgeber zu suchen, falls der Arbeitgeber es einen spüren lässt, dass er seinen Pflichten nachkommen will.
und nicht jeder muss sich kleiner machen als er ist, zumindest in den derzeitigen Zeiten.