Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: VWSF am 24.05.2024 11:17
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Hallo zusammen,
ich bin im Schichtdienst (Früh/Spät/Nacht) als Angestellter im Land beschäftigt. Und bei uns kam jetzt folgende Frage auf, da ein Dienst nicht besetzt werden konnte. (Krankheit, Urlauber, andere Dienste)
Kann der Dienstherr mich als Tarifbeschäftigter zwingen diesen Dienst zu machen auch wenn ich frei habe und keine Zeit habe den Dienst zu übernehmen? Bei Beamten ist dies ja möglich durch das Dienst- und Treueverhältnis.
Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen evtl. auch mit einem Paragraphen im TVL.
Vielen Dank!
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Hallo,
gibt es für den Tag einen gültigen Dienstplan?
Gibt es eine Betriebsvereinbarung o. ä. zum Thema Dienstpläne bei euch?
Wie lange im Voraus wurde angekündigt, dass Du trotz frei arbeiten sollst?
Sind an diesem Tag unplanmäßig viele Leute ausgefallen oder ist das eher der "normale" Abwesenheitsstandard?
Um was für einen Tätigkeitsbereich handelt es sich denn (Krankenhaus, Straßenmeisterei,...)?
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- Ja der Dienstplan steht quasi immer 1 Monat vorher
- Wir haben ein Bedarfsorientiertes Schichtmodel (BSM) und können uns frei Planen
- das ich hätte arbeiten sollen wurde mir 2 Tage Vorher mitgeteilt
- an diesem Tag war die höchst zulässige Urlaubaquote erreicht und zusätzlich Kranke die zum Nachtdienst hätten kommen müssen
- Tätigkeit ist bei der Polizei
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Gibt es eine Dienstvereinbarung?
Gleich mehrere Erkrankte ist m.E. aber ein hinreichender Grund, auch kurzfristig eine Notbesetzung anzuordnen .
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zumindest könnte das in der Gesamtbewertung zu diesem Ergebnis führen, wobei 2 Tage schon sehr kurz sind.
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Da ist dann die Frage nach kurzfristigen Einsatz von "Beamte" zur Wahrung des reibungslosen Arbeitsablaufs innerhalb der Polizei legitim. Wie sieht es da aus?
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Eine Dienstvereinbarung ist mir so nicht bekannt.
Bei den Beamten wurden glaube ich nur Setzungen vorgenommen wenn der Dienstplan für den nächsten Monat nicht komplett fertig war. Eine kurzfristige Setzung wie in unserem Fall bei den Angestellten wurde, so viel ich weiß, auch bei den Beamten noch nie vorgenommen.
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was sagt denn Eure Personalvertretung dazu? Die müsste ja zustimmen, evtl. ist das ja der Hebel.
Ansonsten wird da, wenn man es darauf ankommen lassen möchte, kein Weg daran vorbeiführen, das gerichtlich klären zu lassen. Je nachdem was dort (noch) für Argumente und Zahlen genannt werden, kann ich mir einen Ausgang in beide Richtungen vorstellen.
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Personalrat wäre dann jetzt wohl der nächste Schritt. Gerichtsurteile gibt es ja schon. Da ist ja die Rede das eine Setzung mindestens 4 Tage vorher dem Betroffenen bekannt gegeben werden muss.
Vielen Dank erstmal!
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Naja, das ist der Grundsatz aus dem Urteil des ArbG Berlin orientiert am TzBfG.
Es ist letztllich immer eine Abwägung, wobei der Sachverhalt nicht so klar geschildert wurde, dass man daraus eine Tendenz mutmaßen könnte, wie es ausgehen könnte.
Nächster Weg zum PR. Wenn die nicht zugestimmt haben, ist der Drops gelutscht.
Falls die zugestimmt haben, nach den Gründen fragen und falls die dich nicht überzeugen, denen Dampf machen, damit das nicht noch einmal passiert. Das wäre der einfachste Weg.