Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: foo am 28.05.2024 18:49
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Hallo,
reicht es für den Arbeitnehmer im TVöD für den Erhalt des Arbeitgebersanteils der vermögenswirksamen Leistungen - also 6,65 EUR brutto monatlich - aus, nur den vorgenannten Betrag anzusparen? Also, dass der Arbeitnehmer darüber hinaus 0 EUR Eigenanteil leistet? Oder ist ein Eigenanteil des Arbeitnehmers über die 6,65 EUR hinaus notwendig?
Weitere staatliche Förderungen (Arbeitnehmersparzulage, Wohnungsbauprämie..) bitte für diese Frage ausblenden, die sind vorliegend für die heutige Frage nicht relevant.
Gruß
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Hallo,
reicht es für den Arbeitnehmer im TVöD für den Erhalt des Arbeitgebersanteils der vermögenswirksamen Leistungen - also 6,65 EUR brutto monatlich - aus, nur den vorgenannten Betrag anzusparen? Also, dass der Arbeitnehmer darüber hinaus 0 EUR Eigenanteil leistet? Oder ist ein Eigenanteil des Arbeitnehmers über die 6,65 EUR hinaus notwendig?
Weitere staatliche Förderungen (Arbeitnehmersparzulage, Wohnungsbauprämie..) bitte für diese Frage ausblenden, die sind vorliegend für die heutige Frage nicht relevant.
Gruß
ist ausreichend, wenn du exakt die Summe weiterleitest, um die vermögenswirksamen Leistungen zu bekommen. Es kann höchstens sein, dass die Bank, die Fondsgesellschaft oder die Bausparkasse Mindesteinzahlungssummen fordern, aber ansonsten ist es ausreichend - um die vwL zu bekommen - diese in der Höhe anzulegen
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Zahle nur die VL bei der ING, die sind sogar mit meinen anteiligen 5,80 € zufrieden.
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Danke :) !