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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Farmer am 28.05.2024 18:50

Titel: Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
Beitrag von: Farmer am 28.05.2024 18:50
Moin,

folgendes Anliegen zum Thema Eingruppierung habe ich.

2013 bin ich als wissenschaftl. Mitarbeiter an einer Hochschule eingestellt worden.
Damals als B.Eng. in E11 Stufe 2.

Die Stellenanzeige wies folgendes Arbeiten aus:
Schwerpunkt: Unterstützung der Lehre im technischen Bereich
- Durchführung von Messungen in Projekten, Laborübungen und student. Praktika
- Betrieb und Wartung technischer Labore
- Durchführung von Übungen und Praktika
- Softwareadministration
Damals hatte der Fachbereich nur zwei Bachelorstudiengänge und ich habe exakt das getan was oben aufgeführt ist.

Privat und Nebenberuflich habe ich 2018 einen Masterabschluss (M.Sc.) absolviert.

Meine Arbeitszeit teilt sich 50/50 auf zwei Professoren auf, ich habe also zwei Fachvorgesetzte, einer von den beiden ist auch mein disziplinarischer Vorgesetzter (Dekan).

Vor einigen Jahren wurde ein Masterstudiengang am Fachbereich eingeführt und eine Forschungs- und Versuchshalle mit technischen Anlagen gebaut bzw. wird derzeit noch aufgebaut und stetig erweitert. Mit der Zeit wuchs der Masterstudiengang und mir wurden durch meine Vorgesetzten Aufgaben übertragen die direkt mit diesem Masterstudiengang bzw. den Forschungsanlagen zu tun haben. Zu etwa 70% meiner Arbeitszeit betreue ich inzwischen Masterarbeiten, Studienarbeiten von Masterstudierenden und baue Prüfstände für wissenschaftliche Versuche auf und betreibe diese. Was ich damit sagen will: Meine Vorgesetzten nutzen meine Kenntnisse und formale Qualifikation (Master) die nicht der Eingruppierung entsprechen.

Meine Tätigkeit hat sich also verändert und entspricht nicht mehr einer Stelle die nur ein Hochschulstudium(E11)- sondern ein wissenschaftliches Hochschulstudium erfordert(E13).

Nach einem kurzen Gespräch mit dem Personalrat habe ich bei der Personalabteilung einen Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung meiner Stelle gestellt. Ich bekam umgehend zurück: "hiermit bestätige ich Ihnen gerne den Eingang ihres Antrages. Nach Überprüfung der rechtlichen Situation werden wir auf Sie zukommen um das weitere Vorgehen zu besprechen." Nun sind 3 Monate vergangen. Auf Nachfrage teilt man mit, dass daran gearbeitet werde.

Dank dieses Forums weiss ich nun, dass die Personalabteilung diesen Antrag auch einfach ignorieren kann bzw. das auch wahrscheinlich gerade tut.

Was ich hier noch nie so wirklich herausgefunden habe, ist, was kann ich nun tun?

A Direkt eine Eingruppierungsfeststellungsklage führen?
oder
B Den Arbeitgeber auffordern mir das für die übertragene Tätigkeit nötige Gehalt zu zahlen?
(Dann startet die Diskussion das mir meine Vorgesetzten die Aufgaben nicht übertragen hätten dürfen?)
oder
C Alle Aufgaben die ein wissenschaftliches Hochschulstudium erfordern nun ablehnen kann bzw. muss?
oder
?

Danke für eure Beiträge.

Jan
Titel: Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
Beitrag von: clarion am 28.05.2024 22:09
Zunächst würde ich Gespräche führen bevor ich eine Eingruppierungsfeststellungsklage auf den Tisch lege.

Mit dem Vorgesetzten ist zu klären, ob er Dich unterstützt. Häufig sind Professoren aber im Tarifrecht nicht schlauer als die Mitarbeiter. Idealerweise schreibst Du zusammen mit dem Vorgesetzten eine neue Tätigkeitsbeschreibung und der Vorgesetzte sollte sie der Personalabteilung vorlegen und um Übertragung der Aufgaben an Dich bitten.

Wenn der Versuch der einvernehmlichen Höhergruppierung scheitert, darfst Du im Grunde nur die Arbeiten Deiner alten Tätigkeitsbeschreibung ausführen.  Streng genommen ist die neue Tätigkeit sogar abmahnwürdig, weil Du nicht tust, was man Dir sagt.

Bevor Dir nicht durch eine befugte Person (ein Personaler, nicht dein Chef)  höherwertige Tätigkeiten wirksam übertragen wurde,  ist eine Eingruppierungsfeststellungsklage m.E. eh ohne Erfolgsaussichten.


Titel: Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
Beitrag von: Casa am 29.05.2024 15:34
Zitat
Wenn der Versuch der einvernehmlichen Höhergruppierung scheitert, darfst Du im Grunde nur die Arbeiten Deiner alten Tätigkeitsbeschreibung ausführen.  Streng genommen ist die neue Tätigkeit sogar abmahnwürdig, weil Du nicht tust, was man Dir sagt.

Bevor Dir nicht durch eine befugte Person (ein Personaler, nicht dein Chef)  höherwertige Tätigkeiten wirksam übertragen wurde,  ist eine Eingruppierungsfeststellungsklage m.E. eh ohne Erfolgsaussichten.

Warum muss der Personaler / die Abteilung Personal die Tätigkeit übertragen und warum reicht die Anweisung der Vorgesetzten nicht aus?

Titel: Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
Beitrag von: MoinMoin am 29.05.2024 16:28
Zitat
Wenn der Versuch der einvernehmlichen Höhergruppierung scheitert, darfst Du im Grunde nur die Arbeiten Deiner alten Tätigkeitsbeschreibung ausführen.  Streng genommen ist die neue Tätigkeit sogar abmahnwürdig, weil Du nicht tust, was man Dir sagt.

Bevor Dir nicht durch eine befugte Person (ein Personaler, nicht dein Chef)  höherwertige Tätigkeiten wirksam übertragen wurde,  ist eine Eingruppierungsfeststellungsklage m.E. eh ohne Erfolgsaussichten.

Warum muss der Personaler / die Abteilung Personal die Tätigkeit übertragen und warum reicht die Anweisung der Vorgesetzten nicht aus?
Wenn dein Vorgesetzter auch deinen Arbeitsvertrag unterschreiben darf, dann reicht auch das.
Denn:
Ein Tätigkeitsänderung die eine Änderung der Eingruppierung zur Folge hat, ist eine Arbeitsvertragsänderung, die natürlich nur jemand machen darf, der Arbeitsverträge unterschrieben darf.
Titel: Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
Beitrag von: Farmer am 02.06.2024 17:57
Moin,

danke für Eure Antworten.

Mein Arbeitsvertrag wurde zwischen mir und dem Bundesland geschlossen "vertreten durch die Hochschule". Unterschrieben wurde "in Vertretung für den Arbeitgeber" durch die Vizepräsidentin der Hochschule.
Also ist der/die Vizepräsident/in schon mal befugt mir Tätigkeitsänderungen anzuweisen.
Es gibt und gab nie eine Tätigkeitsdarstellung, lediglich die Aufgaben die in der Stellenanzeige aufgeführt wurden (Originalanzeige liegt mir vor)

Von clarion:
Zitat
Mit dem Vorgesetzten ist zu klären, ob er Dich unterstützt. Häufig sind Professoren aber im Tarifrecht nicht schlauer als die Mitarbeiter. Idealerweise schreibst Du zusammen mit dem Vorgesetzten eine neue Tätigkeitsbeschreibung und der Vorgesetzte sollte sie der Personalabteilung vorlegen und um Übertragung der Aufgaben an Dich bitten.

Das ist ein guter Vorschlag, danke.
Inzwischen habe ich dies auch so von inoffizieller Quelle erfahren. Die Personalabteilung gibt in manchen Fällen als Antwort auf solche Höhergruppierungsanträge ein Dokument raus. Es handelt sich dabei quasi um eine 1:1 Kopie dieses Dokuments des Bundes:

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/Eingruppierung/2015_T%C3%A4tigkeitsdarstellung.html (https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/Eingruppierung/2015_T%C3%A4tigkeitsdarstellung.html)

Der Mitarbeitende soll dann selbst dieses Dokument ausfüllen und wenn der Vorgesetzte dies unterzeichnet "wäre dies hilfreich", es sei aber nicht zwingend erforderlich.
Titel: Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
Beitrag von: MoinMoin am 02.06.2024 18:44
Wenn der AG nicht weiß welche Tätigkeiten er ausführen lassen möchte, dann braucht er offensichtlich keine Personal  ;D
Titel: Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
Beitrag von: Farmer am 09.08.2024 20:32
Zwei weitere Monate sind ins Land gezogen und es erfolgt keine Reaktion.
Auf E-Mail Nachfragen wird seitens der Personalabteilung nicht reagiert.

Wenn ich mal jemanden ans Telefon bekomme, gibt es Ausreden und nicht das erste mal höre ich den Satz "Sie verlieren ja nichts, weil Sie den Antrag damals nach TV-L / § 37 Ausschlussfrist gestellt haben".

Ehrlichgesagt regt mich diese Aussage auf. Denn: Natürlich verliere ich zwischenzeitlich unbezahlte Arbeitsleistung, erst schon recht wenn man nachher feststellt dass ich die Aufgaben nicht hätte übertragen bekommen dürfen. Hab ich der Sachbearbeiterin auch gesagt, woraufhin sie einlenkend meinte, sie könne das als Argument hernehmen, meinen Fall zu beschleunigen. Das war vor zwei Monaten.

Was ist der nächste Schritt, bevor ich zum Anwalt gehe?

Wäre dieses Schreiben noch eine Option?
"Beispiel-Formulierung für die Geltendmachung einer höheren Stufenzuordnung /Entgeltgruppenzuordnung sowie Zahlung"

https://www.google.com/url?sa=i&url=https%3A%2F%2Fwww.berlin.de%2Fgpr%2Foertliche-personalraete%2Fspandau%2Fdownloads%2Fgeltendmachung_muster.pdf&psig=AOvVaw2a-IU5jBggLdA-CIqfMV77&ust=1723314657161000&source=images&cd=vfe&opi=89978449&ved=0CAcQr5oMahcKEwjQsZ7AxeiHAxUAAAAAHQAAAAAQBA (https://www.google.com/url?sa=i&url=https%3A%2F%2Fwww.berlin.de%2Fgpr%2Foertliche-personalraete%2Fspandau%2Fdownloads%2Fgeltendmachung_muster.pdf&psig=AOvVaw2a-IU5jBggLdA-CIqfMV77&ust=1723314657161000&source=images&cd=vfe&opi=89978449&ved=0CAcQr5oMahcKEwjQsZ7AxeiHAxUAAAAAHQAAAAAQBA)

Oder ist das mehr oder weniger sinnlos?
Titel: Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
Beitrag von: Farmer am 07.09.2024 09:06
Evtl. ist es ja von Interesse wenn ich hier weiterberichte.

Nun, nach 6 Monaten habe ich Antwort bekommen. Alles in allem bedankt man sich für meinen Einsatz mit dem Masterabschluss, sieht aber keine übertragenen Aufgaben die eine Höhergruppierung rechtfertigen. Man hat dazu kurz mit einem von meinen beiden Vorgesetzten telefoniert.

Es hat sich nun gezeigt, dass ich nicht nach TV-L im allgemeinen Teil eingruppiert bin, sondern im Teil II, Abschnitt 22.1 "Ingenieure". Hier sind die Definitionen mit wissenschaftlichem Hochschulstudium nicht so eindeutig wie im Teil I. Diese Eingruppierung war mir nicht bekannt und dem Personalrat auch nicht.
Die Personalabteilung argumentiert nun, das die ausgeführten Tätigkeiten nicht ausserhalb des Rahmens eines "üblichen Wissenschaftlichen Mitarbeiters" liegen.
 
Die astronomische Zulage nach Teil II, Abschnitt 22.1 i.H.v. 23,01€ zahlte man mir bislang aber nicht. Muss ich die ernsthaft als Mitarbeiter einer öffentlichen Einrichtung einfordern, obwohl sie im Tarivertrag niedergeschrieben ist?! Seit wann gibt es diese Zulage?

Da ich meinen Masterabschluss privat nebenberuflich gemacht habe, wäre nun mein nächster Schritt, der Hochschule meinen Kenntnisse und meine formale Qualifikation aus dem Master zu entziehen. Sprich, ich unterlasse alle Aufgaben die einen Master voraussetzen. Ich würde nun, nur noch auf Stand meiner Stellenbeschreibung von 2013 auf dem Niveau eines Bachelor-Ingenieurs arbeiten.
Das hätte ich eh nie anders machen dürfen... richtig?
Titel: Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
Beitrag von: clarion am 07.09.2024 09:20
Ich vermute mal, dass man sich erst nach Deiner Anfrage Gedanken darüber gemacht hast, wo genau Du in die EGO eingeordnet bist.

Zu deiner letzten Frage richtig.

Wie wäre sich eine neuen Job zu suchen?

Nicht vergessen die Zulagen einzufordern.
Titel: Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
Beitrag von: MoinMoin am 07.09.2024 09:30
Es hat sich nun gezeigt, dass ich nicht nach TV-L im allgemeinen Teil eingruppiert bin, sondern im Teil II, Abschnitt 22.1 "Ingenieure".
Auch Ingenieure können Tätigketien haben die im allgemeinen Teil eingruppiert sind.
ich bin als Informatiker auch nicht im "Informatiker" Teil eingruppiert sondern im allgemeinen Teil.

Also da muss man halt schauen, was jetzt die "neuen" Tätigkeiten sind.
Titel: Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
Beitrag von: Farmer am 07.09.2024 20:44
Moin,
OK, erstmal danke!

@Clarion: Ja, ich vermute auch, dass man sich dort erst rührt, wenn nachgefragt wird. Aber: Ich möchte dort gar nicht weg, ich mag die Arbeit und die Kollegschaft. Aber ausnutzen lassen will ich mich auch nicht mehr. Also wird mir entweder die höherwertige Arbeit vergütet oder ich unterlasse sie. Ersteres wäre mir lieber, zweiteres ja immer noch mein gutes Recht.

@MoinMoin
Ja, genau, davon bin ich auch in meinem Falle ursprünglich ausgegangen.
Was ich nun dazu noch gefunden habe, lässt mich vermuten, dass es doch Richtung allgemeinem Teil geht in meinem Fall, auch wenn die Rechtsmeinung der Personalabteilung ja gemäß der Antwort anders lautet.
Denn ich verrichte Tätigkeiten, die eindeutig einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss erfordern (Prüfung von Masterarbeiten, Lehre bei Masterstudenten, Anleitung wissenschaftlicher Arbeiten).
Siehe dazu aus "Die Eingruppierung von Ingenieurinnen/Ingenieuren und staatlich geprüften
Technikerinnen/Technikern in den TVöD-VKA, den TVöD-Bund und den TV-L" von Rehm:
Zitat
Die Sperrwirkung des Spezialitätsgrundsatzes bezieht sich jedoch nicht auf Ingenieurstätigkeiten,
welche einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss erfordern (ab Entgeltgruppe 13). Die Ein-
gruppierung eines Ingenieurs mit abgeschlossenem wissenschaftlichem Hochschulstudium und
entsprechender hochschulspezifischer Tätigkeit richtet sich nach den allgemeinen Tätigkeitsmerk-
malen (BAG v. 21.6.2000 – 4 AZR 389/99 – Juris-Rn. 57).
Quelle:
https://www.rehm-verlag.de/__STATIC__/newsletter/arbeits-und-tarifrecht/self/whitepaper_eingruppierung-ingenieure_1600604100000.pdf?srsltid=AfmBOopjV18VNi3gwDFYxRxytZ43Br04rjpojLIpsDVCO4RHAJtX7PBn (https://www.rehm-verlag.de/__STATIC__/newsletter/arbeits-und-tarifrecht/self/whitepaper_eingruppierung-ingenieure_1600604100000.pdf?srsltid=AfmBOopjV18VNi3gwDFYxRxytZ43Br04rjpojLIpsDVCO4RHAJtX7PBn)

Problem bleibt am Ende nur - und das ist das totschlagargument - dass mir die Aufgaben nie von der Personalabteilung übertragen wurden, sondern nur vom wie hier so oft genannten "subalternen" Führungspersonal, also meinen beiden Profs.

Also habe ich selbst nur ein Druckmittel:

Ich setze jetzt meine beiden Fachvorgesetzten auf den Pott und mache bekannt das ich keine weiteren Tätigkeiten ausführe die meinen Master tangieren. Entweder sie bewegen sich dann und drängen bei der Personalabteilung auf eine offizielle Übertragung der Tätigkeiten und Neubewertung der Stelle, oder ich geb halt zukünftig mein Hirn Morgens an der Garderobe ab.
Titel: Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
Beitrag von: clarion am 07.09.2024 22:27
Wenn Du Prüfungen von Masterabsolventen machst,  dann musst Du nach der Studienordnung zwingend selbst den Master haben, das wäre wohl in der Tat der Hebel. Vielleicht hilft ja ein wenig  Dienst nach Vorschrift da schon.
Titel: Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
Beitrag von: MoinMoin am 08.09.2024 07:28
Aber eines solltest du im Hinterkopf haben, wenn die 13er Tätigkeiten, die 50% Zeitanteilmarke nicht erreichen, dann kannst du sie auch nicht ablehnen auszuüben.

Und klar kannst du zum einen deine Profs auf den Pott setzen und zum anderen die PA befragen, ob die Profs im Namen des AG befugt sind, die von dir genannten Tätigkeiten zu übertragen, bzw. das das PA doch bitte bestätigen möge, das du diese Dinge auszuüben hast und dass du ohne Zustimmung des PA dich nicht befugt siehst im nächstem Semester die Unterstützung der Lehre auszuüben.
Titel: Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
Beitrag von: Casa am 08.09.2024 11:33
Wie wäre es mit einem vernünftigen Gespräch, statt Jemanden "auf den Pott" zu setzen?

Jedenfalls hilft Rumgezicke und eingeschnappt sein nicht weiter.
Titel: Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
Beitrag von: Farmer am 08.09.2024 12:11
Moin,

ja, guter Punkt, bin einfach noch eingeschnappt weil ich an die Sache zu naiv rangegangen bin.
Das Ablehnungsschreiben hat es auch in sich, da dort subtil kleingeredet wird. Dies und die fehlende Zulage löst nun mal auch nicht den Wunsch nach einem "vernünftigen Gespräch" aus. Muss halt etwas sacken bevor sowas geht.

Letztlich werde ich mit meinen Vorgesetzen sprechen, die haben nunmal auch keine Ahnung von diesen ganzen Eingruppierungsgeschichten und dachten wohl auch nur "Prima, er hat einen Master und wir damit Entlastung an der Master-Betreuungsebene".

Ich denke am Ende bleibe ich lieber auf E11, lass den Hickhack mit den Masterstudenten und gut ist.
Titel: Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
Beitrag von: troubleshooting am 09.09.2024 07:49
Wie wäre es mit einem vernünftigen Gespräch, statt Jemanden "auf den Pott" zu setzen?

Jedenfalls hilft Rumgezicke und eingeschnappt sein nicht weiter.

Zu 1.: Mit einem "vernünftigen Gespräch" kommt man fast nie zum erklärten Ziel "mehr Gehalt". Gilt aber nicht nur für den ÖD. Standard ist: Vorgesetzte schieben es auf die Pers, die Pers. auf ... usw.
Ein Gespräch kann nur ein allererster Schritt sein. Bewegt sich der AG dann, wie hier geschildert nicht, ist der Vorschlag zu weiteren Gesprächen einfach nur niedlich naiv.

Zu 2.: Das stimmt, aber was regelmäßig hilft ist, dem AG sprichwörtlich "die Pistole auf die Brust zu setzen". Am besten, wie angesprochen, mit den eigenen Argumenten schlagen- alle Arbeiten, die man angeblich gar nicht macht bzw. machen dürfte, auch konsequent nicht machen.

Parallel immer mein Rat, Zwischenzeugnis anfordern. Auch dies baut Druck auf.
Titel: Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
Beitrag von: MoinMoin am 09.09.2024 08:10
Letztlich werde ich mit meinen Vorgesetzen sprechen, die haben nunmal auch keine Ahnung von diesen ganzen Eingruppierungsgeschichten und dachten wohl auch nur "Prima, er hat einen Master und wir damit Entlastung an der Master-Betreuungsebene".

Zitat
Ich denke am Ende bleibe ich lieber auf E11, lass den Hickhack mit den Masterstudenten und gut ist.
Das hast du derzeitig selber in der Hand: Einfach gegenüber dem Prof freundlich ablehnen Master Dinge zu tun, da dein von ihm beim Personalamt bestellter Zeitanteil aufgebraucht ist und du eben nicht mehr machen darfst, laut Aussage vom Personalamt.
Titel: Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
Beitrag von: Farmer am 28.09.2024 09:30
Moin,
inzwischen sind zwei Dinge geschehen:

1.) Es kam ein Anruf von der Personalabteilung in dem man sich entschuldigte dass ich die Zulage für Ingenieure noch nicht bekommen hätte, "da sei wohl was schief gelaufen". Des Weiteren führte man sehr kriecherisch aus, dass ich doch bitte zum Wohle der Hochschule und der fachgerechten Betreuung der Studierenden, meinen Masterabschluss weiterhin unentgeltlich einbringen möge. Dies lies ich unkommentiert, meine einzige Rückfrage war, ob es eine Tätigkeitsdarstellung für meine Stelle gäbe, was man verneinte, es gäbe eine "allgemeine Tätigkeitsdarstellung für Planstellen für wissenschaftliche Mitarbeiter".
Dazu eine Frage an euch: Habe ich ein Recht diese anzufordern/einzusehen?

2.) Ein Gespräch mit meinen Vorgesetzten ist inzwischen auf mein Bitten erfolgt. Die Sichtweise, dass die Nutzung meiner Master-Qualifikation keine Selbstverständlichkeit ist, fehlte beiden komplett. Obwohl ich mit den beiden in der Vergangenheit ein gutes Verhältnis gehabt habe, sind beide in Kontrontation gegangen und es fielen Sätze/Drohungen wie: "Du hast viele Sonderurlaubstage für Deine kranken Kinder bekommen, in der Industrie wärst du schon längst gekündigt" oder "nun stell dich nicht so an, die paar Master schleusen wir auch nebenbei durch, als wenn das Arbeit wäre" (und ich dachte nur "ja, die Arbeit übernehme ich ja für euch...", vielleicht hätte ich es sagen sollen). Man zeigte indirekt aber auch eine "wertschätzende" Seite "Wenn du krank bist, merken wir das hier schmerzlich". Letztlich habe ich auf Stur gestellt und nur immer wiederholt, was meine Einstellungstätigkeiten sind und das ich meinen Master nicht mehr einbringen würde.

Das "auf den Pott setzen" ist also notwendig gewesen, alle Gespräche die vorher erfolgt sind, wurden quasi nicht ernst genommen. Irgendwann entspannte sich das Gespräch und wurde etwas offener. Kooperativ wurde mein Disziplinarischer Vorgesetzter irgendwann in der Hinsicht als das er vorschlug, man könne mir evtl. einen höherdotierten separaten Lehrauftrag erteilen für die Betreuung der Master-Aufgaben. Hier sprach man dann aber von wenigen h/Woche, er wolle sich in der Hinsicht erkundigen.

In einem kurzen Moment der Zugänglichkeit wurde dann sehr offen gesagt "Die PA wird es niemals zulassen, dass Du auf Deinem Vertrag höhergruppiert wirst, dass würde einen Präzedenzfall schaffen, auf dem andere aufspringen würden".

Letztlich haben sie akzeptiert das ich die Aufgaben nicht mehr übernehme. Dann wurde unverhohlen und offen argumentiert dass ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter ja aber auf Anweisung die Arbeiten an Forschungsgerät immer noch durchführen könne. Ich bejahte und betonte das "Auf Anweisung" oder wie es die PA so schön schrieb "unter Anleitung der Fachvorgesetzten". Hier lauert dann die nächste Konfrontation, da die beiden quasi keine Kenntniss über ihr Gerät haben und ich gespannt bin auf "die Anleitung meiner Vorgesetzten".

Nun gilt ja aber sowieso nicht mehr das Argument "wissenschaftlicher Hochschulabschluss", denn ich bin ja als Ingenieur eingruppiert. Da lauten die Definitionen ja anders. Da geht es um "besondere Schwierigkeit und Bedeutung". Um da Klarheit zu erlangen erstelle ich demnächst einen separaten Eintrag.
Titel: Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
Beitrag von: MoinMoin am 28.09.2024 09:42
Nun gilt ja aber sowieso nicht mehr das Argument "wissenschaftlicher Hochschulabschluss", denn ich bin ja als Ingenieur eingruppiert. Da lauten die Definitionen ganz anders. Um da Klarheit zu erlangen erstelle ich demnächst einen separaten Eintrag.
Ich bezweifle das du als Ingenieur eingruppiert bist, denn ich kann nicht erkennen das du auszuübenden Tätigkeiten übertragen bekommen hast, die dem eines Ingenieurs entsprechen.
Wie du eingangs schon geschrieben hast:

2013 bin ich als wissenschaftl. Mitarbeiter an einer Hochschule eingestellt worden.
Damals als B.Eng. in E11 Stufe 2.

Die Stellenanzeige wies folgendes Arbeiten aus:
Schwerpunkt: Unterstützung der Lehre im technischen Bereich
- Durchführung von Messungen in Projekten, Laborübungen und student. Praktika
- Betrieb und Wartung technischer Labore
- Durchführung von Übungen und Praktika
- Softwareadministration

Da muss man wirklich mal auseinander nehmen, welche Arbeitsvorgänge wo eingruppiert sind.
Titel: Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
Beitrag von: Farmer am 28.09.2024 16:04
Bedeutet dann:
Das die Personalabteilung sagt, ich sei als Ingenieur eingruppiert, stellt lediglich ihre Rechtsmeinung dar und es ist mir freigestellt eine eigene zu bilden und notfalls extern feststellen zu lassen?
Titel: Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
Beitrag von: MoinMoin am 28.09.2024 18:12
Bedeutet dann:
Das die Personalabteilung sagt, ich sei als Ingenieur eingruppiert, stellt lediglich ihre Rechtsmeinung dar und es ist mir freigestellt eine eigene zu bilden und notfalls extern feststellen zu lassen?
Die Eingruppierung kann einzig und allein ein Richter feststellen.
Alle anderen haben nur eine Rechtsmeinung!
Titel: Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
Beitrag von: clarion am 28.09.2024 23:36
Du kannst Dir auch eine Rechtsmeinung bilden, und wenn die mit nicht mit der vom Person alamt übereinstimmt,  dann kann man Arbeitsgericht feststellen lassen, was nun gilt.
Titel: Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
Beitrag von: Garfield am 01.10.2024 08:34
Zuerstmal vielen Dank, dass du hier so ausführlich vom Fortschreiten deines Falles berichtest. Die meisten TE verschwinden nach einer Frage wieder in der Versenkung und man erfährt nie wie sowas ausgeht.

Ich frage mich ja, wie euer Personalrat sein Aufgabengebiet definiert, wenn er zulässt, dass eure PA immer noch ohne vernünftige Tätigkeitsbeschreibungen einstellt. Sowas sollte es eigentlich nicht mehr geben.

Die Probleme, die man bekommt, wenn jemand einmal so eingestellt wurde, siehst du nun: Der Personalrat kann nichts mehr tun, weil nicht mehr in der Mitbestimmung. Dem MA bleibt also nur irgendwann die Klage. Die Grundlage für die Klage wäre aber Tätigkeitsbeschreibung, die du nicht hast und die deine Vorgesetzten offensichtlich nicht erstellen wollen.

Tatsächlich gibt es bei dir wohl nur noch 2 Möglichkeiten, nämlich zum einen das was du jetzt machst, also Dienst nach Vorschrift und Master-Kenntnisse nicht mehr einbringen oder eben der Stellenwechsel.
Titel: Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
Beitrag von: Albeles am 01.10.2024 12:23
Zielführend wäre vielleicht auch, falls man dort bleiben möchte, seine Tätigkeiten über mehrere Monate zu dokumentieren. Natürlich mit Zeit Anteilen usw.
Dann kann man später bei Gericht sagen: "Das habe ich gemacht!"
Titel: Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
Beitrag von: troubleshooting am 02.10.2024 08:00
In einem kurzen Moment der Zugänglichkeit wurde dann sehr offen gesagt "Die PA wird es niemals zulassen, dass Du auf Deinem Vertrag höhergruppiert wirst, dass würde einen Präzedenzfall schaffen, auf dem andere aufspringen würden".


Und täglich grüßt das Murmeltier. Das ist so ein Satz, den Personaler wohl solange zu hören bekommen, bis man sie aus dem Tiefschlaf reißen kann und direkt genau das raus bekommt.

Meine Meinung, nachdem du nun (vollkommen zurecht) klar gemacht hast, dass du dir nicht alles gefallen lässt, ist der Brunnen wohl vergiftet. Ich hoffe und wünsche dir, dass auch in deinem Bereich Fachkräftemangel herrscht.
Titel: Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
Beitrag von: Farmer am 03.10.2024 13:20
Danke für eure Beiträge.

Demnächst habe ich ein BEM-Gespräch. Dort werden einige Punkte zur Sprache kommen die mit meinen bisherigen Aufgaben zusammenhängen. Meine Aufgaben in den letzten 3 Monaten habe ich dokumentiert, das führe ich auch so fort.

@troubelshooting: Ja, ich hätte gut Lust das einmal komplett vor Gericht durchzuziehen aber den zusätzlichen Stress ertrag ich glaube ich gerade nicht. Notfalls herrscht in meiner Branche kein Fachkräftemangel, Lust auf einen Wechsel habe ich jedoch nicht. Ich arbeite immer noch gerne dort. Die Vielfältigkeit der Aufgaben, die Kollegschaft und die Lage sind einfach gut. Es ist einfach nur total ausgeartet mit den Aufgaben.

Derzeit mache ich gerade Dienst nach Vorschrift und es gibt lange Gesichter auf Professoren- und Studierendenseite, bislang wurde ich noch von keiner Seite unter Druck gesetzt.
Titel: Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
Beitrag von: Farmer am 08.10.2024 11:34
Die Probleme, die man bekommt, wenn jemand einmal so eingestellt wurde, siehst du nun: Der Personalrat kann nichts mehr tun, weil nicht mehr in der Mitbestimmung. Dem MA bleibt also nur irgendwann die Klage. Die Grundlage für die Klage wäre aber Tätigkeitsbeschreibung, die du nicht hast und die deine Vorgesetzten offensichtlich nicht erstellen wollen.

Tatsächlich gibt es bei dir wohl nur noch 2 Möglichkeiten, nämlich zum einen das was du jetzt machst, also Dienst nach Vorschrift und Master-Kenntnisse nicht mehr einbringen oder eben der Stellenwechsel.

So, nach dem BEM-Gespräch kann ich nur bestätigen was Du sagst. Es ist eine Patt-Situation.
Die Personalabteilung sagt, die Aufgaben wären mir nie offiziell übertragen worden. Man antwortet auf alles mögliche nur mit "Dies muss vom Dekanat an uns gemeldet werden". Überlastung? Die Aufgaben werden von den Fachvorgesetzten verteilt und die notwendigen Zeiten eingeschätzt.

Das Dekanat kuscht aber wegen schlechter Einschreibezahlen und offenbar aus fehlender Einsichtigkeit davor, der Personalabteilung auch nur irgendwas zu melden.

Also bleibt wirklich nur noch: Dienst nach Vorschrift. Entweder ändern die Vorgesetzten irgendwann ihre Meinung oder es eskaliert. Vielleicht passiert auch gar nichts. Meine Aufgaben dokumentiere ich weiterhin.

Wirklich ne gute Vorgehensweise um Motivation und Freude an der Arbeit kaputt zu machen.
Titel: Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
Beitrag von: clarion am 08.10.2024 20:43
Danke für das Update,

Ich glaube, Du hast die Beweggründe der Amteure gut erfasst. Die Tätigkeiten sind Dir nicht wirksam übertragen worden und man will es nicht ändern, vielleicht weil man an anderer Stelle einsparen müsste,

Der einzige Weg für Dich ist jetzt in Tat nur noch das Ausüben der E11 Tätigkeiten, oder sich einen anderen Job zu suchen.

Love it, Change it, Leave it.
Titel: Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
Beitrag von: dawmd am 16.10.2024 11:04
Bei mir war es ähnlich. Ich wollte auch von einer E11 auf eine E13 rauf. Auch ich arbeite an einer Hochschule - ich allerdings an einer Uni. Das Problem ist, dass es einen Stellenplan gibt. Die einzelnen Fakultäten und Institute haben feste Stellen. Da kann man nicht mal eben höhergruppiert werden. So einfach ist das nicht. Selbst wenn die Professoren im eigenen Bereich das wollen. Bei mir hat man meinen Antrag abgelehnt und mir danach die höhenwertigen Tätigkeiten entzogen. Ich durfte dann nur noch solche Dinge machen, die meiner Entgeltgruppe entsprachen. Letztendlich habe ich mir innerhalb der Universität eine andere Stelle gesucht und so habe ich meine E13 bekommen. Ich fürchte, nur so funktioniert das.
Titel: Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
Beitrag von: MoinMoin am 16.10.2024 13:25
Bei mir war es ähnlich. Ich wollte auch von einer E11 auf eine E13 rauf. Auch ich arbeite an einer Hochschule - ich allerdings an einer Uni. Das Problem ist, dass es einen Stellenplan gibt. Die einzelnen Fakultäten und Institute haben feste Stellen. Da kann man nicht mal eben höhergruppiert werden. So einfach ist das nicht. Selbst wenn die Professoren im eigenen Bereich das wollen. Bei mir hat man meinen Antrag abgelehnt und mir danach die höhenwertigen Tätigkeiten entzogen. Ich durfte dann nur noch solche Dinge machen, die meiner Entgeltgruppe entsprachen. Letztendlich habe ich mir innerhalb der Universität eine andere Stelle gesucht und so habe ich meine E13 bekommen. Ich fürchte, nur so funktioniert das.
Ist halt blöde wenn die Fakultät ihren Bedarf nicht anmeldet oder bewilligt bekommt.
Titel: Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
Beitrag von: Garfield am 16.10.2024 15:13
Bei mir war es ähnlich. Ich wollte auch von einer E11 auf eine E13 rauf. Auch ich arbeite an einer Hochschule - ich allerdings an einer Uni. Das Problem ist, dass es einen Stellenplan gibt. Die einzelnen Fakultäten und Institute haben feste Stellen. Da kann man nicht mal eben höhergruppiert werden. So einfach ist das nicht. Selbst wenn die Professoren im eigenen Bereich das wollen. Bei mir hat man meinen Antrag abgelehnt und mir danach die höhenwertigen Tätigkeiten entzogen. Ich durfte dann nur noch solche Dinge machen, die meiner Entgeltgruppe entsprachen. Letztendlich habe ich mir innerhalb der Universität eine andere Stelle gesucht und so habe ich meine E13 bekommen. Ich fürchte, nur so funktioniert das.

Prinzipiell haben Hochschulen da natürlich durchaus Spielraum. Man hätte den Stellenanteil auch an anderer Stelle einsparen können. Meist sind auch genügend Schöpfungsstellen vorhanden, an die man ran könnte.
Aber vieles davon ist natürlich Politik und im Hochschulesystem wollen sich da nur wenige bewegen und daher wird dann eben behauptet eine Höhergruppierung sei nicht möglich.
Titel: Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
Beitrag von: clarion am 16.10.2024 16:10
Die Fakultät  hat da durchaus Spielräume, die Stellen innerhalb eines vorgegebenen Rahmen zu bewirtschaften. Wenn aber an einer Stelle die Wertigkeit angehoben wird, muss auf andererseits eine andere Stelle abgesenkt werden. Dieses zu verhandeln,  ist nicht leicht. Welcher Professor verzichtet freiwillig auf höherwertige Stellen,  um den MA eines anderen Profs zu halten?

Allerdings ist es schon frech, von einem E11er zu verlangen, Masterarbeiten zu betreuen.
Titel: Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
Beitrag von: Farmer am 17.10.2024 11:50
Danke für die Beteiligung noch.

Ich verstehe durchaus das es einen Stellenplan gibt an dem nicht so einfach gerüttelt wird. Es passt halt einfach nur nicht, dass bei uns der Masterstudiengang von den Einschreibezahlen her total explodiert, dieser Aufwandsplus wird jedoch nicht personaltechnisch berücksichtigt, die Professoren ächzen ja selbst auch unter den zusätzlichen Vorlesungen. Dafür sind die Einschreibezahlen im Bachelor im Keller und dies macht Druck seitens der Hochschulleitung. Man verharrt also lieber...
Titel: Antw:Höhergruppierung als Wiss. Mitarbeiter E11 zu E13
Beitrag von: clarion am 17.10.2024 20:27
Das mag ja alles sein, ändert aber nichts am Tarifrecht. Würdest Du Masterstudierende betreuen, wäre es genau genommen ein abmahnwürdiges Verhalten, weil Du nicht tust, was die befugte Stelle Dir sagt.