Forum Öffentlicher Dienst
		Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: PätrickStar am 29.05.2024 09:57
		
			
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				Hallo zusammen,
wir haben eine Mitarbeiterin in der Pflege welche Frühdienste ableistet und regelmäßig an  1-2 Tagen  im Monat  Spätdienst macht.
Reichen die 1-2 Spätdienste  aus,  damit der Zusatzurlaubsanspruch nach §27, Buchstabe b.) besteht ?  :o
Alle anderen Mitarbeiter haben Früh-Spätdienst im wöchentlichen Wechsel, da ist es klar.  8)