Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: PätrickStar am 29.05.2024 09:57
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Hallo zusammen,
wir haben eine Mitarbeiterin in der Pflege welche Frühdienste ableistet und regelmäßig an 1-2 Tagen im Monat Spätdienst macht.
Reichen die 1-2 Spätdienste aus, damit der Zusatzurlaubsanspruch nach §27, Buchstabe b.) besteht ? :o
Alle anderen Mitarbeiter haben Früh-Spätdienst im wöchentlichen Wechsel, da ist es klar. 8)