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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Behördianer am 30.05.2024 09:39
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Guten Morgen,
ich bin als Ingenieur (Master Maschinenbau) bei einer Behörde angestellt und in TV-L 13 eingruppiert. Ich bin der Meinung, dass mir die Zulage in Höhe von 23,01 € nach Abschitt 22.1 der Anlage des TV-L zusteht.
Oder gibt es dazu gegenteilige Meinungen? Bisher habe ich diese Zulage leider noch nicht erhalten.
VG
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Kommt zunächst drauf an ob du in 22. oder im allgemeinen Teil eingruppiert bist.
Wenn ich Behörde höre, dann ahne ich das es letzteres ist.
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Meinst du damit den §12 des allgemeinen Teils des TV-L? Daraus kann ich jedoch nicht schließen, dass mir die Zulage nicht zusteht!?
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Meinst du damit den §12 des allgemeinen Teils des TV-L? Daraus kann ich jedoch nicht schließen, dass mir die Zulage nicht zusteht!?
Nein, als Mitarbeiter mit wiss. HS und entsprechender Tätigkeit.
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Kannst du das näher erläutern? Ich kann dir nicht so ganz folgen.
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Es dürfte hier darum gehen, ob nicht doch die "Allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst" nach Teil I der Entgeltordnung zum TV-L für die Eingruppierung einschlägig sind und nicht die besonderen Tätigkeitsmerkmale nach Teil II. Also:
Entgeltgruppe 13
Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
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Ok, danke schonmal. Und wie bekomme ich raus, was für mich gültig ist?
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In dem du dir bzgl. deiner auszuübenden Tätigkeiten eine Rechtsmeinung bildest und beim AG erfragst welche er hat.
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Müsste die Zulage rückwirkend gezahlt werden, falls sich herausstellen sollte, dass mir diese zusteht?
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nach §37 nur die letzten 6 Monate ab Geltendmachung, also flugs heute noch des Geld einfordern.