Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Philnet22 am 31.05.2024 08:23
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Hallo,
Ich war bis jetzt stiller Mitleser, würde jetzt aber gerne mehr über die Zulage nach §16.5 wissen.
Mein Amt (NRW-Land) zahlt nur dann die Zulage, wenn man ein Angebot/ Vertrag der Konkurrenz vorliegt.
Und dann zahlen die auch höchstens nur + 2 Erfahrungsstufen. (IT)
Wie ist es bei euch? Muss man bei euch auch erst sich woanders bewerben, genommen werden und kriegt dann die Zulage?
Weil normalerweise könnte das Amt auch so die Zulage bezahlen?
Hintergrund ist der, dass bei uns mittlerweile 3 Kollegen weg sind, da die erst die Zulage haben wollten, das Angenot der Konkurrenz war aber zu gut.
Viele Grüße
Phil
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Ja, idR wollen die Personaler, damit sie was zum Abheften und gegenüber dem Haushalt/ Rechnungshof einen Beleg haben entsprechende Nachweise, dass man Wechselwillig ist.
Auf Zuruf verteilen sie (verständlicherweise) nicht das Geld.
Bei uns wird je nach Person mal nur der lapidare Nachweis einer Einladung zum VG als ausreichend angesehen,
oder halt eine konkretes Arbeitsangebot.
Ich musste nur - der Form halber - entsprechend ein paar Einladungsemails als PDF denen schicken, dann war alles Paletti.
Wenn man jedoch die Leute dazu zwingt, dass sie aktiv ihren Marktwert ermitteln, dann verliert man halt in der Regel.
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Danke für deine Antwort.
Bei uns heißt es, man benötige das konkrete Angebot, damit man das Jahresgehalt sieht und dementsprechend bis zu + 2 Erfahrungsstufen erhält.
das heißt: dein Amt hat dir, ohne das konkrete Jahresgehalt des neuen Jobs zu kennen, bis zu 1.000€ bezahlt?
Diese Zulage wird auch für höchstens 5 Jahre bezahlt und kann jederzeit widerrufen werden?
Und man kann damit nur Erfahrungsstufen „gewinnen“ oder auch Höhergruppierung z.B. von e10 in die e11
Viele Grüße
Phil
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ja.
unbefristet bis auf widerruf
Man gewinnt keine Erfahrungsstufen sondern nur ein monetäre Zulage, deren höhe begrenzt ist durch Stufenabstände (also entweder bis max zur übernächsten Stufe, oder bis max zu 20% Stufe2 (25% bei Wimi)
Davon ab, wenn die von mir verlangen würden, dass sich denen ein konkretes Angebot liefern soll, dann würde denen aufgrund meiner Verschwiegenheitsverpflichtung / DSGVO eine geschwärztes Stück Papier geben, wo definitiv nicht die konkreten Konditionen draus zu lesen sind.
Vielleicht war es bei mir denen auch klar, dass ich vorher aus einem höher dotiertem Job kam.
ich habe auch schon Kollegen gehabt, die kamen eben nicht der Aufforderung nach Unterlagen nach und die sind (leider) immer noch da, auch ohne Zulage.
Pokerspiel halt.
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Das sind doch wirklich Absurditäten. Wenn ich ein konkretes Arbeitsangebot habe, d.h. Vertrag vorliegend, dann habe ich ja in der Regel maximal zwei Wochen um das zu unterzeichnen. In dieser Zeit wird aber der Antrag nach 16.5. nie und nimmer genehmigt. Also bin ich ja schon fast gezwungen, dann den neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben und bin dann dementsprechend weg. Andernfalls macht man sich ja auch zum Gespött, wenn man dann doch beim bisherigen AG bleibt, wenn dieser dem 16.5 dann doch nicht zustimmt.
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Tja, absurd sind nur die AGs, die meinen Pokern zu müssen, es aber nicht können.
Ich hatte die Ansage, von der Hohen Kommission, das ich nachweise erbringen soll, lieferte sie bin Tagesfrist (Teller große Augen bei einigen sogenannten Personaler inklusive) und binnen Wochenfrist war die Zulage geklärt.
Wenn da aber ein paar Hansel meine, Personalmanagment kann man alle zwei Wochen in einer Sitzung machen, dann ist es halt absurd, das sie keine Vorwegentscheidungen getroffen haben.
Also es gibt einige öDPersonaler, die sind im heute angekommen, andere brauchen noch ne dekade.
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Hallo,
@philnet22
bei uns ist das genauso. Höhergruppierung wird immer geblockt. Aber wenn man einen Arbeitsvertrag von einer anderen Firma vorlegt wo ersichtlich ist das die das zahlen würden und man seinen jetzigen Arbeitgeber verlässt, dann geht das innerhalb von maximal 2 Wochen und man hat seine Höhergruppierung.
Das haben bei uns jetzt schon einige gemacht und Erfolg gehabt! Allerdings finde ich solche Vorgehensweisen im öffentlichen Dienst echt zum kotzen!!!
Das krasseste kommt noch, wenn man in die E10 E11 oder E12 möchte und kein Studium vorweist, dann muss nachgewiesen werden, das man auf dem Level eines studierten ist in dem man die Abschlussprüfung ablegt und dem Arbeitgeber vorlegt. Das wird immer besser im öffentlichen Dienst :D
Viel grüße
Favora
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bei uns ist das genauso. Höhergruppierung wird immer geblockt. Aber wenn man einen Arbeitsvertrag von einer anderen Firma vorlegt wo ersichtlich ist das die das zahlen würden und man seinen jetzigen Arbeitgeber verlässt, dann geht das innerhalb von maximal 2 Wochen und man hat seine Höhergruppierung.
Höhergruppierung? Also Änderungen der auszuübenden Tätigkeiten?
Oder Zulage nach 16.5?
Das haben bei uns jetzt schon einige gemacht und Erfolg gehabt! Allerdings finde ich solche Vorgehensweisen im öffentlichen Dienst echt zum kotzen!!!
Nein, es ist Marktverhalten, oder meinst du außerhalb des öD wird grundsätzlich anders vorgegangen.
Auch da wird eine Personaler sich die Karten legen, überlegen ob man den anderen halten will oder ob der andere blufft.
Das krasseste kommt noch, wenn man in die E10 E11 oder E12 möchte und kein Studium vorweist, dann muss nachgewiesen werden, das man auf dem Level eines studierten ist in dem man die Abschlussprüfung ablegt und dem Arbeitgeber vorlegt. Das wird immer besser im öffentlichen Dienst :D
Da in der Entgeltordnung IT keine Studium für die EG13 notwendig ist, ist das in der Tat dämlich, da sollte man sich dann einen AG suchen, der besser mit den Menschen umgeht.
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Bei meinem Ex-AG ging es auch nur mit konkretem Jobangebot und dann haben sie aber z.B. noch eine Vergleichbarkeit der Tätigkeiten etc. verlangt oder gleich gesagt, das "können" sie nicht zahlen. Finde allein schon die Vorgehensweise Unsinn. Wenn ich mich bewerbe, dann ernsthaft - ist natürlich ein sehr gutes Verhalten einem neuen AG gegenüber, wenn man sich nur bewirbt, um den alten AG unter Druck zu setzen.
Mir kamen sie auch erst, als ich den Weggang mitgeteilt habe, mit dem Vorschlag einer Zulage. Bin genauso gegangen, wie alle anderen auch, die eine Zusage woanders hatten.
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Bei uns kannst Du ein Jobangebot beim Papst nachweisen, es wird keine 16.5 gewährt.
Grundsätzlich nicht!!! ;D
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Bei uns kannst Du ein Jobangebot beim Papst nachweisen, es wird keine 16.5 gewährt.
Grundsätzlich nicht!!! ;D
Tja, wer es sich leisten kann. Qualifiziertes Personal zu verlieren.
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Nabend,
ich war heute bei unseren PR. Es gab hier im Forum irgendwo einen Thread wegen einer Erlass oder so auf den sich viele in der Personalabteilung berufen.
Das selbe habe ich heute auch von unserem PR erfahren. Zumindst. in Niedersachsen. Der ist von 2008 und regelt die Vorgehensweise bei der Bewertung der Anträge und hat immer noch Gültigkeit. Deswegen bekommen bei uns in der Regel alle die eine E11 oder E12 bekommen müssten ohne Studium eine -1
Viele Grüße
Favora
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Nabend,
ich war heute bei unseren PR. Es gab hier im Forum irgendwo einen Thread wegen einer Erlass oder so auf den sich viele in der Personalabteilung berufen.
Das selbe habe ich heute auch von unserem PR erfahren. Zumindst. in Niedersachsen. Der ist von 2008 und regelt die Vorgehensweise bei der Bewertung der Anträge und hat immer noch Gültigkeit. Deswegen bekommen bei uns in der Regel alle die eine E11 oder E12 bekommen müssten ohne Studium eine -1
Viele Grüße
Favora
Der Erlass ist auch in Niedersachsen dahingehend irrelevant. Denn wenn man sich darum bemüht dem AG darüber aufzuklären, dass die Tätigkeiten entsprechend der aktuellen gültigen Entgeltordnung auch ohne Studium zur EG12 führt, dann erhält man auch diese Eingruppierung.
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In Thüringen werden Anträge auf 16.5 prinzipiell ebenfalls abgelehnt.
Die 4 Punkte:
- zur regionalen Differenzierung,
- zur Deckung des Personalbedarfs,
- zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder
- zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten
träfen hier wohl nicht zu, ja und dann die "kann"-Formulierung.
Regionale Differenzierung und Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten sind unbedeutend im Vergleich z.B. zu bayrischen Großstädten und dem Ländlichen dort. Deckung des Personalbedarfs - um so weniger, um so besser ;) - zur Bindung von qualifizierten Fachkräften - Aussage des Personalers aus dem Off war: "bei ähnlichen Ausschreiben haben wir immer noch Bewerber, als befürchten wir nicht, dass wir ihre Stelle nicht wieder besetzen können."
Wer ein besseres Angebot von einem anderen Arbeitgeber hat, geht in der Regel. Verhandlungen bringen beim HR absolut nix. Und eh der Personalrat davon Wind bekommt, hat der Beschäftigte bereits die Unterschrift unter den neuen Arbeitsvertrag gesetzt. Passiert nicht selten ...
Ansonsten hat sich der TBB bereits damit beschäftigt:
https://www.thueringer-beamtenbund.de/fileadmin/user_upload/www_thueringer-beamtenbund_de/pdf/2023/230209__tbb-informiert_Ablehnung_Zulagengewaehrung_nach____16_Abs._5_TV-L.pdf (https://www.thueringer-beamtenbund.de/fileadmin/user_upload/www_thueringer-beamtenbund_de/pdf/2023/230209__tbb-informiert_Ablehnung_Zulagengewaehrung_nach____16_Abs._5_TV-L.pdf)
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In Thüringen werden Anträge auf 16.5 prinzipiell ebenfalls abgelehnt.
Das ist Sozialismus in Reinkultur. Es gibt ne riesige Bandbreite an Fähigkeiten, die Menschen haben können bei formal gleichem Abschluss. Wenn ich allen das gleiche bezahle, selektiere ich über dieses System systematisch die Minderleister, wie im Sozialismus eben üblich. Als Leister hat man dann nur noch eine Option und die anderen sollen halt leiser heulen.
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In Thüringen werden Anträge auf 16.5 prinzipiell ebenfalls abgelehnt.
Das ist Sozialismus in Reinkultur. Es gibt ne riesige Bandbreite an Fähigkeiten, die Menschen haben können bei formal gleichem Abschluss. Wenn ich allen das gleiche bezahle, selektiere ich über dieses System systematisch die Minderleister, wie im Sozialismus eben üblich. Als Leister hat man dann nur noch eine Option und die anderen sollen halt leiser heulen.
Schön zusammengefasst.
Und AGs die das nicht erkennen sind mir persönlich recht und lieb, dann habe ich mehr Bewerber, die bei uns landen.
Wenn wir jemanden wo,len, dann steigt er auch in der Stufe 6 ein.
Und wenn wir jemanden halten wollen, dann bekommt er auch seine Zulage,
klar brauchen auch bei uns die Personaler was, zum Heften Lochen, damit ihr Arsch an der Wand ist.
Aber das liefern wir ihnen halt auch, bevor die Kollegen zu lukrative Alternativen bekommen.
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Wenn wir jemanden wo,len, dann steigt er auch in der Stufe 6 ein.
Und wenn wir jemanden halten wollen, dann bekommt er auch seine Zulage,
und mit "wir" meinst du welches Amt? wo sollen die Bewerber sich melden?^^
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Wenn wir jemanden wo,len, dann steigt er auch in der Stufe 6 ein.
Und wenn wir jemanden halten wollen, dann bekommt er auch seine Zulage,
und mit "wir" meinst du welches Amt? wo sollen die Bewerber sich melden?^^
Wenn du Informatiker bist, dann bist du aktuell 4Wochen zu spät, stellen gerade wieder einen MA mit eg13 s5, ist halt ein Junger Kollege, der noch nicht so lange dabei ist🤪
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In Thüringen werden Anträge auf 16.5 prinzipiell ebenfalls abgelehnt.
Das ist Sozialismus in Reinkultur. Es gibt ne riesige Bandbreite an Fähigkeiten, die Menschen haben können bei formal gleichem Abschluss. Wenn ich allen das gleiche bezahle, selektiere ich über dieses System systematisch die Minderleister, wie im Sozialismus eben üblich. Als Leister hat man dann nur noch eine Option und die anderen sollen halt leiser heulen.
Prinzipiell heißt nicht generell. Es kann sein, das es den einen oder anderen Exot gibt, der es doch schon mal bekommen hat. Aber für gewöhnlich blockt erst die PA und wenn nicht dann womöglich das Finanzministerium. Jedenfalls kenne ich niemanden, der es bisher geschafft hat und vom ÖPR ist ähnliches zu vernehmen.
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Wenn du Informatiker bist, dann bist du aktuell 4Wochen zu spät, stellen gerade wieder einen MA mit eg13 s5, ist halt ein Junger Kollege, der noch nicht so lange dabei ist🤪
und mein Kollege freut sich über die e10/3 plus Zulage auf die e10/5... verkehrte Welt
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Warum nicht? Wenn das der übertragenen Tätigkeit entspricht, ist doch alles schick. Und eine Zulage konnte er auch verhandeln...
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In Thüringen werden Anträge auf 16.5 prinzipiell ebenfalls abgelehnt.
Das ist Sozialismus in Reinkultur. Es gibt ne riesige Bandbreite an Fähigkeiten, die Menschen haben können bei formal gleichem Abschluss. Wenn ich allen das gleiche bezahle, selektiere ich über dieses System systematisch die Minderleister, wie im Sozialismus eben üblich. Als Leister hat man dann nur noch eine Option und die anderen sollen halt leiser heulen.
Prinzipiell heißt nicht generell. Es kann sein, das es den einen oder anderen Exot gibt, der es doch schon mal bekommen hat. Aber für gewöhnlich blockt erst die PA und wenn nicht dann womöglich das Finanzministerium. Jedenfalls kenne ich niemanden, der es bisher geschafft hat und vom ÖPR ist ähnliches zu vernehmen.
Jipp, du darfst mich Exoten nennen, ich bekomme die Zulage schon seit 8 Jahren.
Und gerne darfst du uns Exotenhaufen nennen, da sowohl Anerkennung förderlicher Zeiten, als auch Zulagen für bewährt Kollegen bei uns gemacht werden.
Nicht grundsätzlich und nicht ohne Brimborium, aber es wird gemacht.
Alles eine Frage der Wertigkeit und der Kosten bzw. des Schadens, die mit dem fehlen der Personen entstehen.
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Alles eine Frage der Wertigkeit und der Kosten bzw. des Schadens, die mit dem fehlen der Personen entstehen.
Alles eine Frage des Personals bei der PA, eine Frage der Willigkeit im Finanzministerium - inklusive Finanzminister:in - und damit in welchem Bundesland ich, du, er, sie, es arbeitet.
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Alles eine Frage der Wertigkeit und der Kosten bzw. des Schadens, die mit dem fehlen der Personen entstehen.
Alles eine Frage des Personals bei der PA, eine Frage der Willigkeit im Finanzministerium - inklusive Finanzminister:in - und damit in welchem Bundesland ich, du, er, sie, es arbeitet.
Natürlich muss der Beantragende eben auch entsprechende Material liefern.
Ein einfach3s, will mehr ist halt zu wenig, für die Verwaltung um freiwillig mehr Geld zu bezahlen.