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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Stadtwerke12345 am 02.06.2024 14:02

Titel: TVV ehrenamtlicher Richter freistellung
Beitrag von: Stadtwerke12345 am 02.06.2024 14:02
Hallo zusammen,

ich bin ehrenamtlicher Richter beim Arbeitsgericht und wollte gerne fragen ob diese Tage auch als bezahlte Freistellung im TVV gelten?

Glaube im TVÖD ist dies so gegeben oder?

 :)
Titel: Antw:TVV ehrenamtlicher Richter freistellung
Beitrag von: was_guckst_du am 02.06.2024 16:26
...normalerweise gibt es dazu Sonderurlaub und der Verdienstausfall wird ggfls. durch das Gericht beglichen...
Titel: Antw:TVV ehrenamtlicher Richter freistellung
Beitrag von: Märker am 03.06.2024 09:14
Ich werde unter Entgeltfortzahlung freigestellt, allerdings TV-L § 29
Titel: Antw:TVV ehrenamtlicher Richter freistellung
Beitrag von: Casa am 11.06.2024 10:31
Die Freistellung durch den AG ist verpflichtend, § 45 Abs. 1a S. 2 DRiG. Die Vergütung wird von der Justizkasse nach Maßgabe von § 15 ff. JVEG erstattet. In aller Regel erhält der AG die Entschädigung direkt, da auch SV-Beiträge enthalten sind, die der AG abführen muss (oder durch Weiterzahlung des Arbeitsentgelts bereits abgeführt hat).

Sofern es keine Schichtzeiten gibt, ist der AN nur während der Kernarbeitszeit freizustellen. Auch nur für diese Zeit erfolgt eine Vergütung und Erstattung des Verdienstausfalls. Für weitere Zeiten gibt es wenigstens eine Zeitentschädigung. Zu diesem Absatz insgesamt BAG, Urteil vom 22. 1. 2009 – 6 AZR 78/08 (lexetius.com/2009,740).