Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Umlauf am 03.06.2024 11:39
-
Hallo zusammen,
das BMI (Referat D 5) hat ein neues Rundschreiben mit 26 Seiten mit den Durchführungshinweisen zum § 16 TVöD-Bund zu den Stufen der Entgeltgruppen herausgegeben.
u.a. Werden die Regelungen zur Anerkennung förderlicher Zeiten erweitert, so können jetzt Stufenrestlaufzeiten berücksichtigt werden.
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2024/RdSchr_20240530.pdf
-
Danke für den Hinweis.
Da öffnet sich der Bund für übertariliche Zahlungen, na das nenne ich mal einen Schritt nach vorne
-
Ab wann gelten denn die neuen Regelungen bezüglich der Anerkennung von Stufenrestlaufzeiten? Für Neueinstellungen ab dem 30.05.24?