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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Umlauf am 03.06.2024 11:39

Titel: § 16 TVöD Bund Durchführungshinweise Stufenrestlaufzeiten
Beitrag von: Umlauf am 03.06.2024 11:39
Hallo zusammen,

das BMI (Referat D 5) hat ein neues Rundschreiben mit 26 Seiten mit den Durchführungshinweisen zum § 16 TVöD-Bund zu den Stufen der Entgeltgruppen herausgegeben.

u.a. Werden die Regelungen zur Anerkennung förderlicher Zeiten erweitert, so können jetzt Stufenrestlaufzeiten berücksichtigt werden.

https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2024/RdSchr_20240530.pdf
Titel: Antw:§ 16 TVöD Bund Durchführungshinweise Stufenrestlaufzeiten
Beitrag von: MoinMoin am 03.06.2024 13:29
Danke für den Hinweis.
Da öffnet sich der Bund für übertariliche Zahlungen, na das nenne ich mal einen Schritt nach vorne
Titel: Antw:§ 16 TVöD Bund Durchführungshinweise Stufenrestlaufzeiten
Beitrag von: VFA West am 23.06.2024 06:30
Ab wann gelten denn die neuen Regelungen bezüglich der Anerkennung von Stufenrestlaufzeiten? Für Neueinstellungen ab dem 30.05.24?