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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Ihasta am 03.06.2024 18:06

Titel: Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung zurückziehen?
Beitrag von: Ihasta am 03.06.2024 18:06
Hallo zusammen,

ich habe ein kleines Problem. Ich habe einen Antrag auf Überprüfung meiner Eingruppierung gestellt. Dieser wurde so entschieden, dass mir eine höhere Gruppe zusteht. Allerdings habe ich durch die rückwirkende Umsetzung eine Erfahrungsstufe verloren. Dadurch werde ich nun schlechter bezahlt und soll dem Arbeitgeber auch rückwirkend für ein halbes Jahr Geld zurückzahlen.

Mir war bewusst, dass die Prüfung so ausgehen kann (aber nicht muss). Die höherwertigen Aufgaben wurden mir in mehreren Etappen übertragen und es war unklar, zu welchem exakten Zeitpunkt die Höhergruppierung anerkannt wird.

Warum habe ich dann trotzdem den Antrag eingereicht? Weil mir die Kollegin von der Personalstelle versichert hat, sie würde natürlich ein nachteiliges Ergebnis nicht umsetzen, sondern dies erst mit mir besprechen. Daran kann sie sich aber nun nicht mehr erinnern.

Hat irgendjemand eine Idee, ob/wie man die Höhergruppierung noch abwenden oder den Antrag zurückziehen kann? Auch langfristig wird mir die Höhergruppierung nichts bringen, da ich den öffentlichen Dienst in Kürze verlasse. In Summe habe ich nur zwei Jahre mehr Arbeit gemacht und muss dafür nun Geld zahlen.

Vielen Dank im Voraus!

Titel: Antw:Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung zurückziehen?
Beitrag von: MoinMoin am 03.06.2024 18:54
Wurde dir den tatsächlich die Tätigkeiten von der Personalstelle in mehreren Etappen nachweislich übertragen, oder nur von irgendeinem Vorgesetzten, der nicht befugt ist Änderungen am Av vorzunehmen?

Du könntest also bestreiten, dass dir die Tätigkeiten wirksam übertragen wurden.


Denn man kann eine Höhergruppierung nur abwenden, wenn man es abwendet, dass man höherwertige Tätigkeiten übertragen bekommt.
Denn das ist eine Änderung des Avs und das geht nur einvernehmlich.
Titel: Antw:Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung zurückziehen?
Beitrag von: Ihasta am 03.06.2024 19:41
Danke für deine Antwort!

Die erste Erweiterung des Aufgabengebiets, auf die sich die Höhergruppierung nun bezieht, wurde mir tatsächlich offiziell und schriftlich übertragen. Nur die Aufgaben, die später dazukamen, wurden mir direkt vom Vorgesetzten übertragen. Aber die scheinen für die Höhergruppierung gar nicht mehr ausschlaggebend gewesen zu sein.

Schade, dann scheint es ja keine Chance zu geben.
Titel: Antw:Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung zurückziehen?
Beitrag von: Beamter am 03.06.2024 23:07
Du kannst die dauerhafte Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten natürlich auch ablehnen.
Titel: Antw:Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung zurückziehen?
Beitrag von: MoinMoin am 04.06.2024 07:12
Du kannst die dauerhafte Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten natürlich auch ablehnen.
Sie hat der Übertragung doch schon zu gestimmt. Und zwar im Bewusstsein, dass es eine HG zur Folge haben kann.
Das diese Übertragung zu dem Zeitpunkt, als es tatsächlich offiziell und schriftlich übertragen wurde, ein ungünstiger Zeitpunkt wg. Stufenlaufzeiten etc. ist, war somit durchaus bekannt, ihr aber nicht bewusst.


Titel: Antw:Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung zurückziehen?
Beitrag von: Thomber am 04.06.2024 09:48
Zitat
Antrag auf Überprüfung meiner Eingruppierung
  Der Begriff "Antrag" klingt immer so... negativ, denn ICH bin dann am Ende verantwortlich für das Ergebnis. Aber eigentlich müsste jede Personalstelle die Wertigkeit der Tätigkeiten aus eigener Zuständigkeit heraus doch überprüfen (wenn Änderungen dort bekannt werden).
Es ist zwar üblich....aber im Grund traurig, dass man oftmals so einen Antrag stellen muss, bevor sich etwas tut.

Dass man das Ergebnis akzeptieren muss.... sehe ich nicht, bin aber dazu auch nicht tariffest genug.
Titel: Antw:Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung zurückziehen?
Beitrag von: Saggse am 04.06.2024 09:53
Zitat
Antrag auf Überprüfung meiner Eingruppierung
  Der Begriff "Antrag" klingt immer so... negativ, denn ICH bin dann am Ende verantwortlich für das Ergebnis. Aber eigentlich müsste jede Personalstelle die Wertigkeit der Tätigkeiten aus eigener Zuständigkeit heraus doch überprüfen (wenn Änderungen dort bekannt werden).
Es ist zwar üblich....aber im Grund traurig, dass man oftmals so einen Antrag stellen muss, bevor sich etwas tut.
Es handelt sich hier auch nicht um einen Antrag, sondern um einen Hinweis auf einen Eingruppierungsirrtum verbunden mit der Aufforderung, das tariflich vereinbarte Entgelt zu zahlen - kurz gesagt: Eine freundliche Erinnerung, gefälligst den arbeitsvertraglichen Pflichten nachzukommen.

Zitat
Dass man das Ergebnis akzeptieren muss.... sehe ich nicht, bin aber dazu auch nicht tariffest genug.
Natürlich muss ein Irrtum korrigiert werden, sobald er bekannt wird. Dabei ist auch völlig unerheblich, wer in der Vergangenheit von dem Irrtum "profitiert" hat oder von wem der Hinweis kam, dass ein solcher vorliegt.
Titel: Antw:Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung zurückziehen?
Beitrag von: Thomber am 04.06.2024 10:34
Andere Entgeltgruppe = anderer Vertrag oder?   
Titel: Antw:Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung zurückziehen?
Beitrag von: Saggse am 04.06.2024 11:34
Andere Entgeltgruppe = anderer Vertrag oder?   
Falsch!

Eingruppierungsrelevante Änderung der übertragenen Tätigkeiten = Zustimmungsbedürftige Änderung des Vertragsverhältnisses.
Erkennen und Korrigieren eines Eingruppierungsirrtums = Erkennen und Korrigieren eines Eingruppierungsirrtums

Wenn eine Entgeltgruppe im Vertrag auftaucht, ist dies lediglich der Ausdruck einer Meinung, die, selbst wenn sie von beiden Vertragsparteien geteilt wird, eben auch falsch sein kann und dann zu korrigieren ist.
Titel: Antw:Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung zurückziehen?
Beitrag von: Thomber am 04.06.2024 11:37
Nun, WENN jemand aber nur Tätigkeiten nach E5 z.B. ausüben mag,...und der AG später dann feststellt, dass die Tätigkeiten E6 entsprechen  ?   Dann könnte man die Person nach E6 bezahlen, wenn sie zustimmt oder man gibt ihr vertragsgemäße Arbeiten nach E5, richtig?
Titel: Antw:Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung zurückziehen?
Beitrag von: MoinMoin am 04.06.2024 11:47
Andere Entgeltgruppe = anderer Vertrag oder?   
Jain.
Andere auszuübende Tätigkeiten, geänderter Vertrag.
Wenn der Irrtum seit Anbeginn vorliegt, ist es kein andere Vertrag sondern schlicht nur falsche Bezahlung.

Hier wurden neue Tätigkeiten schriftlich übertragen, dieser Übertragung (und damit dieser AV Änderung) wurde durch Ausübung derselbe zugestimmt.
Titel: Antw:Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung zurückziehen?
Beitrag von: Saggse am 04.06.2024 11:57
Nun, WENN jemand aber nur Tätigkeiten nach E5 z.B. ausüben mag,...und der AG später dann feststellt, dass die Tätigkeiten E6 entsprechen  ?   Dann könnte man die Person nach E6 bezahlen, wenn sie zustimmt oder man gibt ihr vertragsgemäße Arbeiten nach E5, richtig?
Was eine Person "ausüben mag", ist erstmal unbeachtlich - genauso übrigens, was tatsächlich ausgeübt wird.

Der Arbeitgeber überträgt Tätigkeiten, der Arbeitnehmer stimmt dieser Übertragung zu - im Zweifelsfall konkludent, indem er sie einfach ausführt. Das gilt bei Vertragsbeginn, und jede (eingruppierungsrelevante) Änderung der übertragenen Tätigkeiten stellt eine Änderung des Vertrages dar, der beide Seiten zustimmen müssen - auch das geht grundsätzlich durch konkludentes Handeln.

Ein Arbeitnehmer, dem E5-Tätigkeiten übertragen wurden, ist in E5 eingruppiert. Wenn er jetzt anfängt, E6-Tätigkeiten auszuüben, ohne dass diese ihm übertragen wurden, verstößt er gegen seinen Arbeitsvertrag. Dass dies im Normalfall nicht geahndet wird, ist unbenommen. Erst mit der wirksamen Übertragung der Tätigkeiten und seinem Einverständnis ist er in E6 eingruppiert.
Titel: Antw:Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung zurückziehen?
Beitrag von: MeinerEiner am 04.06.2024 14:40
Es könnte doch auch sehr gut auch sein, dass der AG hinsichtlich dieses Eingruppierungsirrtums irrt und es sich eben nicht um eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung handelte.
Titel: Antw:Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung zurückziehen?
Beitrag von: wedo am 04.06.2024 14:49
Hallo zusammen,

ich habe ein kleines Problem. Ich habe einen Antrag auf Überprüfung meiner Eingruppierung gestellt. Dieser wurde so entschieden, dass mir eine höhere Gruppe zusteht. Allerdings habe ich durch die rückwirkende Umsetzung eine Erfahrungsstufe verloren. Dadurch werde ich nun schlechter bezahlt und soll dem Arbeitgeber auch rückwirkend für ein halbes Jahr Geld zurückzahlen.


Für mich stellt sich eher die Frage wie es zu einem Verlust der Erfahrungsstufe kommen kann, da ja stufengleich Höhergruppiert wird. vielleicht kann ja der Ersteller des Beitrags dazu noch etwas Licht ins dunkel bringen.
Titel: Antw:Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung zurückziehen?
Beitrag von: flip am 04.06.2024 14:58
Für mich stellt sich zudem die Frage, wie es zu "schlechter bezahlt" kommen kann.
Nach Protokollerklärungen zu § 17 TVöD kann dieser Fall gar nicht eintreten.
Titel: Antw:Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung zurückziehen?
Beitrag von: MoinMoin am 04.06.2024 15:31
Hallo zusammen,

ich habe ein kleines Problem. Ich habe einen Antrag auf Überprüfung meiner Eingruppierung gestellt. Dieser wurde so entschieden, dass mir eine höhere Gruppe zusteht. Allerdings habe ich durch die rückwirkende Umsetzung eine Erfahrungsstufe verloren. Dadurch werde ich nun schlechter bezahlt und soll dem Arbeitgeber auch rückwirkend für ein halbes Jahr Geld zurückzahlen.


Für mich stellt sich eher die Frage wie es zu einem Verlust der Erfahrungsstufe kommen kann, da ja stufengleich Höhergruppiert wird. vielleicht kann ja der Ersteller des Beitrags dazu noch etwas Licht ins dunkel bringen.
wenn man am 1.1. EG11S4 war am 1.2. in der EG11S5 und am 1.5. festgestellt wird, dass man am 1.1. in der EG12s4 höhergruppiert wurde, dann verliert man bezogen auf den 1.2. seine Erfahrungsstufe und muss Geld zurückzahlen.
Titel: Antw:Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung zurückziehen?
Beitrag von: ohjeee am 05.06.2024 08:55
Einrede der Entreicherung und gut is.

als AG würde ich es mir wegen ein paar hundert Euro nicht mit dem MA verscherzen wollen (sollte ich den MA halten wollen).

Edit: und als AG der Eigenschadensversicherung melden.
ansonsten schauen, ob man das mit dem Konstrukt "vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit" bis zum Erreichen der nächsten Erfahrungsstufe regeln könnte. Fände ich fair und würde ich höchstwahrscheinlich so handhaben (wenn es um wenige Monate und nicht Jahre geht)
Titel: Antw:Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung zurückziehen?
Beitrag von: MoinMoin am 05.06.2024 09:13
Und wenn der AG einfach Lohn kürzt, dann ist der aktive schwarze Peter doch beim AN und man müsste klagen.
Damit kommt dein Satz im umgekehrtem Sinne zum tragen:

Als MA würde ich es mir wegen ein paar hundert Euro nicht mit dem AG verscherzen wollen (sollte ich den AG behalten wollen).
 :o :(
Titel: Antw:Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung zurückziehen?
Beitrag von: ohjeee am 05.06.2024 09:38
Und wenn der AG einfach Lohn kürzt, dann ist der aktive schwarze Peter doch beim AN und man müsste klagen.
Damit kommt dein Satz im umgekehrtem Sinne zum tragen:

Als MA würde ich es mir wegen ein paar hundert Euro nicht mit dem AG verscherzen wollen (sollte ich den AG behalten wollen).
 :o :(

In die Zukunft korrigieren, ja, ohne Zustimmung verrechnen (aka "Lohn kürzen"), nein. Zahlungsaufforderung an MA schicken, letzten Endes müsste aber der AG die Überzahlung einklagen.
Wir wissen ja nicht, wo OP arbeitet und wie gut der Jobmarkt dort ist, wieviel sich der AG "leisten" kann und wie flexibel der MA ist.
Titel: Antw:Antrag auf Überprüfung der Eingruppierung zurückziehen?
Beitrag von: MoinMoin am 05.06.2024 09:46
Und wenn der AG einfach Lohn kürzt, dann ist der aktive schwarze Peter doch beim AN und man müsste klagen.
Damit kommt dein Satz im umgekehrtem Sinne zum tragen:

Als MA würde ich es mir wegen ein paar hundert Euro nicht mit dem AG verscherzen wollen (sollte ich den AG behalten wollen).
 :o :(

In die Zukunft korrigieren, ja, ohne Zustimmung verrechnen (aka "Lohn kürzen"), nein. Zahlungsaufforderung an MA schicken, letzten Endes müsste aber der AG die Überzahlung einklagen.

Eben müsste, machen viele aber nicht sondern verrechnen es stumpf.