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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Mariposa am 04.06.2024 20:36

Titel: Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: Mariposa am 04.06.2024 20:36
Hallo zusammen,

Ich bin in Süddeutschland persönlich vom Hochwasser betroffen.  Mein Arbeitgeber meint nun ich muss dafür Urlaub nehmen. Kann das wirklich sein? Also es geht nicht um den Weg zur Arbeit sondern weil wir bei uns zu Hause Hochwasser hatten in der ganzen Stadt/Region. Hier sind Keller und Garagen überflutet... Autos weggeschwommen...Muss man bei Naturkatastrophen wirklich Urlaub nehmen?
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: flip am 04.06.2024 20:43
Nach § 616 BGB hat der Arbeitgeber auch das Gehalt für den Arbeitsausfall fortzuzahlen, wenn der Arbeitnehmer von einer Naturkatastrophe (wie Hochwasser) persönlich betroffen ist und ihm die Arbeitsleistung deshalb vorübergehend nicht zuzumuten ist, weil er erst einmal seine eigenen Angelegenheiten ordnen und regeln muss (so das Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 9. August 1982 - Az. 5 AZR 823/80).

https://www.ihk-bonn.de/fileadmin/dokumente/Downloads/Recht_und_Steuern/Arbeitsrecht/ArbeitsrechtlicheAuswirkungenNaturkatastrophe.pdf
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: Mariposa am 04.06.2024 21:15
Das habe ich auch gefunden. Aber das muss unserer Personalabteilung ja auch bekannt sein?
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: andi1504 am 04.06.2024 21:45
Nach § 616 BGB hat der Arbeitgeber auch das Gehalt für den Arbeitsausfall fortzuzahlen, wenn der Arbeitnehmer von einer Naturkatastrophe (wie Hochwasser) persönlich betroffen ist und ihm die Arbeitsleistung deshalb vorübergehend nicht zuzumuten ist, weil er erst einmal seine eigenen Angelegenheiten ordnen und regeln muss (so das Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 9. August 1982 - Az. 5 AZR 823/80).

https://www.ihk-bonn.de/fileadmin/dokumente/Downloads/Recht_und_Steuern/Arbeitsrecht/ArbeitsrechtlicheAuswirkungenNaturkatastrophe.pdf

Das zitierte Urteil sehe ich für den TVöD als nicht einschlägig an, da in Paragraph 29 Abs. 1 TVöD abschließend die Anlässe für eine Arbeitsbefreiung nach 616 BGB benannt sind. Naturkatastrophen sind hier nicht genannt. 
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: flip am 04.06.2024 21:51
Das habe ich auch gefunden. Aber das muss unserer Personalabteilung ja auch bekannt sein?

Da hier ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vorliegt, scheint es bei manchen Arbeitgebern ohne Klage nicht möglich zu sein zu seinem Recht zu kommen.

Vielleicht hilft der Personalrat. Natürlich muss man dem PR auch ein bisschen auf die Sprünge helfen mit z.B. vorgenanntem Urteil.
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: Mariposa am 04.06.2024 21:58
Puh Klagen... unfassbar das man das im Zweifel muss. Personalrat ist noch eine Idee. Das man den mit dem Urteil auf die Sprünge helfen muss ist auch unfassbar. Manchmal habe ich das Gefühl bei uns kann weder Personalabteilung noch PR googeln :-X
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: andi1504 am 04.06.2024 22:07
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/arbeitsbefreiung-bei-fortzahlung-desentgelts_idesk_PI13994_HI710602.html
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: flip am 04.06.2024 22:17
Das zitierte Urteil sehe ich für den TVöD als nicht einschlägig an, da in Paragraph 29 Abs. 1 TVöD abschließend die Anlässe für eine Arbeitsbefreiung nach 616 BGB benannt sind. Naturkatastrophen sind hier nicht genannt.

Ein Tarifvertrag schlägt kein Gesetz.
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: NelsonMuntz am 04.06.2024 22:25
Das zitierte Urteil sehe ich für den TVöD als nicht einschlägig an, da in Paragraph 29 Abs. 1 TVöD abschließend die Anlässe für eine Arbeitsbefreiung nach 616 BGB benannt sind. Naturkatastrophen sind hier nicht genannt.

Ein Tarifvertrag schlägt kein Gesetz.

Das Gesetz ist aber in hohem Maße interpretationsfähig. Ab wann wäre dem AN das Erscheinen bei einem Hochwasserschaden nicht mehr zumutbar:
 
5cm Wasser im Keller?
5cm Wasser im Erdgeschoss?
Oder erst, wenn die Wassermassen das gesamte Gebäude mitgerissen haben?

Das Gesetz allein gibt das eben nicht vor.
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: 2strong am 05.06.2024 01:33
§ 29 Abs. 3 TVöD sieht immerhin vor, dass der Arbeitgeber in sonstigen dringenden Fällen Arbeitsbefreiung unter
Fortzahlung des Entgelts nach § 21 für bis zu drei Arbeitstage gewähren kann.

Beim Hochwasser in Westdeutschland im Juli 2021 haben viele Arbeitgeber hier in der Region übertariflich Freistellung gewährt, "Überstundenspenden" ermöglicht und oft pragmatische Lösungen für den Einzelfall gefunden.
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: andi1504 am 05.06.2024 08:13
Das zitierte Urteil sehe ich für den TVöD als nicht einschlägig an, da in Paragraph 29 Abs. 1 TVöD abschließend die Anlässe für eine Arbeitsbefreiung nach 616 BGB benannt sind. Naturkatastrophen sind hier nicht genannt.

Ein Tarifvertrag schlägt kein Gesetz.

Du hast doch selbst das BAG-Urteil angeführt und das IHK-Merkblatt hierzu verlinkt. Da steht eindeutig und unmissverständlich: "Die Ansprüche können außerdem arbeitsvertraglich sowie durch Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge ausgeschlossen werden." Auch der von mir verlinkte Haufe-Beitrag stellt das klar.

Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: MoinMoin am 05.06.2024 08:55
Das habe ich auch gefunden. Aber das muss unserer Personalabteilung ja auch bekannt sein?

Da hier ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vorliegt, scheint es bei manchen Arbeitgebern ohne Klage nicht möglich zu sein zu seinem Recht zu kommen.

Vielleicht hilft der Personalrat. Natürlich muss man dem PR auch ein bisschen auf die Sprünge helfen mit z.B. vorgenanntem Urteil.
Könnte aber auch sein, dass sie diese Links und Urteile und Kommentare kennen und gelesen haben und deswegen klar der Meinung sind, dass 616 nicht angewendet werden muss.

Lies dir doch einfach im IHK Dokument den letzte Satz vom zweiten Absatz durch.


Können kann man natürlich vieles, wenn man als guter AG es wollte.
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: Kryne am 05.06.2024 09:05
Mich wundert es, dass du überhaupt arbeitsfähig bist. Wäre ich von so einer Katastrophe betroffen, wäre ich psychisch vermutlich erstmal gar nicht arbeitsfähig, bis meine Angelegenheiten geklärt sind.
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: Nerostar am 05.06.2024 09:09
Mich wundert es, dass du überhaupt arbeitsfähig bist. Wäre ich von so einer Katastrophe betroffen, wäre ich psychisch vermutlich erstmal gar nicht arbeitsfähig, bis meine Angelegenheiten geklärt sind.

Die Arbeitsunfähigkeit wäre auch für mich die einzig logische Konsequenz.
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: MoinMoin am 05.06.2024 09:16
Mich wundert es, dass du überhaupt arbeitsfähig bist. Wäre ich von so einer Katastrophe betroffen, wäre ich psychisch vermutlich erstmal gar nicht arbeitsfähig, bis meine Angelegenheiten geklärt sind.

Die Arbeitsunfähigkeit wäre auch für mich die einzig logische Konsequenz.
Soso, finde ich spannend, dass eine Arbeitsunfähigkeit durch Logik entsteht.
Entweder man ist es oder nicht und offensichtlich ist die Person nicht Arbeitsunfähig.
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: Finanzer am 05.06.2024 09:18
Soso, finde ich spannend, dass eine Arbeitsunfähigkeit durch Logik entsteht.
Entweder man ist es oder nicht und offensichtlich ist die Person nicht Arbeitsunfähig.

Vielleicht ist die betroffene Person so unter Schock, das sie noch nicht gemerkt hat wie schlecht es ihr geht.

Der Threadersteller sollte sich hinsetzen, einen Moment Ruhe gönnen, in sich hineinhorchen und dann wird er feststellen ob er Arbeitsunfähig ist.
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: FearOfTheDuck am 05.06.2024 09:19
Wobei aus dem SV m.E. nicht ganz klar hervorgeht, inwieweit der TE persönlich betroffen ist. Hat er einen Schaden an eigenem Hab und Gut oder macht ihn das Schicksal seiner Nachbarn betroffen und er möchte gerne helfen?
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: MoinMoin am 05.06.2024 09:21
Ich würde mir die Ruhe gönnen und mir überlegen, ob ich bei einem solchen unflexiblen und sensiblem Ag noch weiterhin mein Dienste erbringen möchte  ;D

Eine Hand wäscht die andere
und sicherlich ist da schneller mal die mentale Schranke bzgl. des Erkennens eine Arbeitsfähigkeit verschoben.
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: MoinMoin am 05.06.2024 09:23
Aber die Frage der TE ist doch geklärt:

Der AG muss einen nicht bezahlt freigeben.
Er könnte aber, wenn er wollte.
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: BAT am 05.06.2024 09:23
Also eine Kollegin ist beim Hochwasser Anfang des Jahres evakuiert worden, hat sich aber für einen spontanen Spanien-Urlaub entschlossen, als in Notunterkünften zu sitzen.  ;)
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: Kryne am 05.06.2024 09:28
Also eine Kollegin ist beim Hochwasser Anfang des Jahres evakuiert worden, hat sich aber für einen spontanen Spanien-Urlaub entschlossen, als in Notunterkünften zu sitzen.  ;)

Die Nerven muss man aber auch erstmal haben. Ich könnte keinen ruhigen Urlaub verbringen, wenn ich dabei im Hinterkopf hätte, dass mein gesamtes Hab und Gut evtl. gerade wortwörtlich den Bach runtergeht.

Klar kann man Vorort auch nichts dagegen tun, aber trotzdem wäre ich da wohl auch nicht "urlaubsfähig" :D
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: BAT am 05.06.2024 09:32
Sicherlich auch eine Frage der Versicherung und ob man Mieter oder Eigentümer ist.
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: Sjuda am 05.06.2024 09:38
Wir brauchen nicht darüber zu diskutieren, welche Auswirkungen Naturkatastrophen wie die aktuellen Hochwasser auf die Betroffenen haben können. Bleibt zu hoffen, dass alle Schäden, bei denen das möglich ist, alsbald behoben werden.

Dennoch bin ich immer wieder überrascht, mit welchen Vorstellungen Beschäftigte im öffentlichen Dienst ihre Arbeitgeber konfrontieren. Anscheinend wird vom (öffentlichen) Arbeitgeber erwartet, einseitig die Konsequenzen aller möglichen Lebensrisiken zu tragen.

(...)Mein Arbeitgeber meint nun ich muss dafür Urlaub nehmen. Kann das wirklich sein? (...)

Aus Gründen, die der AG nicht zu vertreten hat, ist der Mitarbeiter an der Erbringung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung gehindert. Ist der naheliegende Gedanke da wirklich, es könne unmöglich rechtmäßig sein, dass der Mitarbeiter einen eigenen Beitrag leistet, indem er Urlaub oder unbezahlte Freistellung einsetzt? Bereits diese Möglichkeiten stellen ein Entgegenkommen des Arbeitgebers dar, da dieser kurzfristig auf den Ausfall der Arbeitskraft reagieren muss. Könnte man dafür nicht eigentlich eine gewisse Dankbarkeit erwarten?

Es erschließt sich mir jedenfalls nicht, wie man im Gegenteil auch noch zu der Erwartungshaltung gelangen kann, es wäre gerecht, wenn der Arbeitgeber zur bezahlten Freistellung verpflichtet wäre, ohne dass dem Mitarbeiter selbst  irgendwelche Nachteile entstehen.


Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: BAT am 05.06.2024 09:43
Wie man in den Wald hinein... ;)

Es liegt ja dran, wie der AG sich generiert. Wir haben z. B. gerade von einer Betriebsschließung zu Weihnachten erfahren, die Urlaubstage sind aber längst verplant.

Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: 2strong am 05.06.2024 09:51
Also eine Kollegin ist beim Hochwasser Anfang des Jahres evakuiert worden, hat sich aber für einen spontanen Spanien-Urlaub entschlossen, als in Notunterkünften zu sitzen.  ;)
Die aus dem Bauamt? 😉
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: Kryne am 05.06.2024 10:13


Es erschließt sich mir jedenfalls nicht, wie man im Gegenteil auch noch zu der Erwartungshaltung gelangen kann, es wäre gerecht, wenn der Arbeitgeber zur bezahlten Freistellung verpflichtet wäre, ohne dass dem Mitarbeiter selbst  irgendwelche Nachteile entstehen.

Naja diese Erwartungshaltung könnte z.B. durch die deutsche Rechtsprechung entstehen, die ja genau so schon entschieden hat. (Siehe das hier im Thread verlinkte Urteil).

In der Praxis sollte es natürlich immer ein Geben und ein Nehmen sein und jeder AG (nicht nur öffentliche) sollten hier einfach mit dem passenden Augenmaß handeln.

Wenn ich einen zuverlässigen Mitarbeiter habe, der jetzt richtig tief in der Scheiße steckt, weil sein Haus evtl. fast bis zum 1. OG unter Wasser stand, dann sollte ich als AG da auch einfach aus Anstand schauen wie ich dem Mitarbeiter helfen kann. Vor allem mittelständische Betriebe gehen hier teilweise noch viel weiter was Hilfen in so Fällen angeht als "nur" bezahlte Freistellung zu bieten.
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: Faunus am 05.06.2024 10:30
Wir brauchen nicht darüber zu diskutieren, welche Auswirkungen Naturkatastrophen wie die aktuellen Hochwasser auf die Betroffenen haben können. Bleibt zu hoffen, dass alle Schäden, bei denen das möglich ist, alsbald behoben werden.

Dennoch bin ich immer wieder überrascht, mit welchen Vorstellungen Beschäftigte im öffentlichen Dienst ihre Arbeitgeber konfrontieren. Anscheinend wird vom (öffentlichen) Arbeitgeber erwartet, einseitig die Konsequenzen aller möglichen Lebensrisiken zu tragen.

(...)Mein Arbeitgeber meint nun ich muss dafür Urlaub nehmen. Kann das wirklich sein? (...)

Aus Gründen, die der AG nicht zu vertreten hat, ist der Mitarbeiter an der Erbringung der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung gehindert. Ist der naheliegende Gedanke da wirklich, es könne unmöglich rechtmäßig sein, dass der Mitarbeiter einen eigenen Beitrag leistet, indem er Urlaub oder unbezahlte Freistellung einsetzt? Bereits diese Möglichkeiten stellen ein Entgegenkommen des Arbeitgebers dar, da dieser kurzfristig auf den Ausfall der Arbeitskraft reagieren muss. Könnte man dafür nicht eigentlich eine gewisse Dankbarkeit erwarten?

Es erschließt sich mir jedenfalls nicht, wie man im Gegenteil auch noch zu der Erwartungshaltung gelangen kann, es wäre gerecht, wenn der Arbeitgeber zur bezahlten Freistellung verpflichtet wäre, ohne dass dem Mitarbeiter selbst  irgendwelche Nachteile entstehen.

Prinzipiell hast Du recht und im Normalfall sind (unbezahlter) Urlaub oder Überstunden abbauen gangbare Möglichkeiten.
Kollegen und Vorgesetzte sind auch Menschen und werden alles tun den betroffenen Kollegen nicht hängen zu lassen und dessen Arbeit  - also eine Mehrbelastung - übernehmen.

Ich würde in so einer Situation empfehlen auch erst mal mit den Kollegen zu sprechen, welche Arbeiten diese übernehmen würden und was später abgearbeitet werden kann und dann den Vorgesetzten mit ins Boot holen. Das hängt aber auch von den Strukturen der Arbeitsstelle ab.



Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: Faunus am 05.06.2024 10:39

Wenn ich einen zuverlässigen Mitarbeiter habe, der jetzt richtig tief in der Scheiße steckt, weil sein Haus evtl. fast bis zum 1. OG unter Wasser stand, dann sollte ich als AG da auch einfach aus Anstand schauen wie ich dem Mitarbeiter helfen kann. Vor allem mittelständische Betriebe gehen hier teilweise noch viel weiter was Hilfen in so Fällen angeht als "nur" bezahlte Freistellung zu bieten.

Kein Arbeitgeber kann/soll/wird die Eltern ersetzten!
Und Anstand erwarte ich auch von einem MA, der Probleme  - welche auch immer - hat.
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: Herbert Meyer am 05.06.2024 10:48
In einer solchen Extremsituation würde ich den gelben Schein einholen und fertig.
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: brian am 05.06.2024 10:57
GElber schein und dann zu hause arbeiten ist ein Kündigungsgrund. Mit recht. Wird Zeit, dass Ärzten endlich mal auf die Finger geguckt wird.
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: brian am 05.06.2024 10:57
Ich würde nicht mal auf die Idee kommen, dass ich da frei nehmen könnte mit Bezahlung zusätzlich zu Urlaub. Manche Leute haben echt Ideen.
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: Philipp am 05.06.2024 11:00
Das zitierte Urteil sehe ich für den TVöD als nicht einschlägig an, da in Paragraph 29 Abs. 1 TVöD abschließend die Anlässe für eine Arbeitsbefreiung nach 616 BGB benannt sind. Naturkatastrophen sind hier nicht genannt.

Ein Tarifvertrag schlägt kein Gesetz.

Das Gesetz ist aber in hohem Maße interpretationsfähig. Ab wann wäre dem AN das Erscheinen bei einem Hochwasserschaden nicht mehr zumutbar:
 
5cm Wasser im Keller?
5cm Wasser im Erdgeschoss?
Oder erst, wenn die Wassermassen das gesamte Gebäude mitgerissen haben?

Das Gesetz allein gibt das eben nicht vor.

Das ist einfach.
Dafür müssten nicht mal 5cm Wasser im Keller stehen.
Wenn die Menge des Wassers so hoch ist, dass sie bleibende Schäden am Gebäude verursachen kann und durch den Eigentümer eine Bekämpfung möglich ist, sehe ich das als gegeben.

Wenn die Wände feucht werden kann man noch nicht viel tun, aber sobald das Wasser eintritt kann man es mit Material oder Geräten aufnehmen und entsorgen, bzw. sich um eine Maßnahme kümmern.

Würde mir der AG die o.g. Frage stellen, würde ich zurückfragen ab wann er denn in einem öffentlichen Gebäude dringenden Handlungsbedarf sieht. Wenn 5cm Wasser im Keller stehen, oder im EG? Oder wenn das Gebäude weggerissen wird? Ich denke der AG wird im Hochbau auch bei 1cm Wasser im Keller schon panisch werden und dringenden Handlungsbedarf sehen.
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: Herbert Meyer am 05.06.2024 11:28
GElber schein und dann zu hause arbeiten ist ein Kündigungsgrund. Mit recht. Wird Zeit, dass Ärzten endlich mal auf die Finger geguckt wird.

Das ist halt richtige Sklavenmentalität, am besten noch Überstunden kloppen, wenn das Haus und die wirtschaftliche Existenz absaufen.

Blaumacher, die jeden 2. Freitag fehlen, gehen mir auch auf die Nerven. Aber in einer Extremsituation, in welcher der Arbeitgeber keine Kulanz zeigt und man vom Staat außer Bürokratie ebenfalls keine Hilfe zu erwarten hat - dann ist der gelbe Schein legitim.

Stelle gerade fest, dass dank meiner robusten Gesundheit der letzte gelbe Schein bereits mehrere Jahre zurückliegt. Wenn bei mir im Keller allerdings das Wasser steht und man dem Schaden beim summieren zuschauen kann, würde ich nicht zögern. Die versäumte Arbeitszeit kann ich ja bis zur Rente, die mich wahrscheinlich so mit 75 erwartet, irgendwann nacharbeiten.
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: BAT am 05.06.2024 11:37
Geht noch?

Es ist halt Urlaub zu nehmen oder im TV aufzunehmen als Freistellungsgrund nach 616.
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: NelsonMuntz am 05.06.2024 11:40
Das zitierte Urteil sehe ich für den TVöD als nicht einschlägig an, da in Paragraph 29 Abs. 1 TVöD abschließend die Anlässe für eine Arbeitsbefreiung nach 616 BGB benannt sind. Naturkatastrophen sind hier nicht genannt.

Ein Tarifvertrag schlägt kein Gesetz.

Das Gesetz ist aber in hohem Maße interpretationsfähig. Ab wann wäre dem AN das Erscheinen bei einem Hochwasserschaden nicht mehr zumutbar:
 
5cm Wasser im Keller?
5cm Wasser im Erdgeschoss?
Oder erst, wenn die Wassermassen das gesamte Gebäude mitgerissen haben?

Das Gesetz allein gibt das eben nicht vor.

Das ist einfach.
Dafür müssten nicht mal 5cm Wasser im Keller stehen.
Wenn die Menge des Wassers so hoch ist, dass sie bleibende Schäden am Gebäude verursachen kann und durch den Eigentümer eine Bekämpfung möglich ist, sehe ich das als gegeben.

Wenn die Wände feucht werden kann man noch nicht viel tun, aber sobald das Wasser eintritt kann man es mit Material oder Geräten aufnehmen und entsorgen, bzw. sich um eine Maßnahme kümmern.
....

Was ist ein "bleibender Schaden"? - Mal angenommen, ein Vogel fliegt gegen ein Fenster, welches zerbirst und nun ohne Reparatur einen bleibenden Schaden darstellt. Vögel fliegen immer, dieser Schaden kann jederzeit eintreffen. Mit dieser Definition wäre ich also dauerhaft berechtigt, mit einem Besen rund um das Haus zu flitzen, um die potentielle Gefahr abzuwehren - Bei voller Bezahlung.

Ich hege da Zweifel.
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: VielUnterwegs am 05.06.2024 11:44
GElber schein und dann zu hause arbeiten ist ein Kündigungsgrund. Mit recht. Wird Zeit, dass Ärzten endlich mal auf die Finger geguckt wird.

Nein, weil man genau das tun darf, was seiner Gensung zuträglich ist, vor allem bei psychischen Belastungen tut Bewegung und körperliche Arbeit gut! Als schön den Ball flach halten!
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: Herbert Meyer am 05.06.2024 11:57
Geht noch?

Es ist halt Urlaub zu nehmen oder im TV aufzunehmen als Freistellungsgrund nach 616.

Und wenn der Urlaub aus betrieblichen Gründen verwehrt wird, weil sich die Akten gerade mal wieder stapeln?

Und eine ergänzende Frage: Kann überhaupt der Erholungszweck des Urlaubs erreicht werden, wenn man in einem Katastrophengebiet die Scherben seiner Existenz zusammenfegt, oder riskiert man dann eine Abmahnung?
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: UNameIT am 05.06.2024 12:00
GElber schein und dann zu hause arbeiten ist ein Kündigungsgrund. Mit recht. Wird Zeit, dass Ärzten endlich mal auf die Finger geguckt wird.

Falsch.

Bei Arbeitsunfähigkeit ist alles erlaubt, was der Arzt erlaubt und was dem Gesundwerden nicht schadet. Also auch einkaufen oder zu Freunden fahren. Es gilt: Erlaubt ist alles, was eine Genesung fördert: Bei einem Burnout zum Beispiel kann es genau richtig sein, etwas zu unternehmen oder Sport zu machen.

Bspws. Arbeitsunfähigkeit wegen zu hohem Psychischen Stress und Druck - kann Arbeiten zuhause um den Stress zu reduzieren sogar förderlich sein.

Es gilt Einzelfallentscheidung, bspws. Erkältung vs. gebrochener Arm. Mit nem gebrochenen Arm wäre bspws. ein Konzert okay, mit ner fetten Erkältung nein.

Es ginge maximal bei genesungswidrigem Verhalten eine Abmahnung.

Vorraussetzung natürlich man hat n Attest vom Arzt.
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: BAT am 05.06.2024 12:02


Und wenn der Urlaub aus betrieblichen Gründen verwehrt wird, weil sich die Akten gerade mal wieder stapeln?

Die TE schreibt ja, dass der AG hierzu auffordert.

@all: Brians Aussage bitte mal durchdringen...
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: Kryne am 05.06.2024 12:20
GElber schein und dann zu hause arbeiten ist ein Kündigungsgrund. Mit recht. Wird Zeit, dass Ärzten endlich mal auf die Finger geguckt wird.

Kompletter Unfug.

Wenn du jetzt eine Grippe hast und arbeitest dann Zuhause deine Gartenbaustelle oder sowas ab, dann mag das so sein, weil du etwas tust was deine Genesung gefährden könnte.

Du kannst aber alles tun und lassen, was deine Genesung nicht gefährdet. Und wenn du psychisch fertig bist, weil deine Existenz absäuft, dann ist es sogar für die Genesung förderlich, wenn du aktiv das ganze bekämpfst, durch deine Arbeit Zuhause.
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: MaLa am 05.06.2024 12:24
GElber schein und dann zu hause arbeiten ist ein Kündigungsgrund. Mit recht. Wird Zeit, dass Ärzten endlich mal auf die Finger geguckt wird.

Also wenn ich wegen Sorge um mein Haus, Zukunft usw. in Depressionen, psychische Probleme, falle, ist eine AU nicht unbegründet und für mich währe es gesundheitlich sehr förderlich mein Haus und Heim in dieser Zeit wieder in geregelte Bahnen bringen zu können.
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: Faunus am 05.06.2024 12:25
Es liegt keine Krankschreibung - mit welcher Diagnose auch immer - vor.
Daher ist die Diskussion um diese für den Mülleimer.


Es liegt das Angebot des AG vor, sofort Urlaub nehmen zu können!

Wo liegt das Problem und warum ist Vertragsbruch inzwischen salonfähig?
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: BAT am 05.06.2024 12:30
Na, die Mentalität wird ja gefördert. Der Staat übernimmt alles für dich, vielleicht auch hier bei Urlaub/ Freistellung, aber auch im Mindestlohn, umweltfreundlichen Verhalten, für alle Lebenslagen reicht er dir die helfende Hand. Und baut dir eine Heizung ein.

Das baut natürlich Erwartungen auf und beschädigt die Eigenverantwortung.

Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: KlammeKassen am 05.06.2024 12:36
Das zitierte Urteil sehe ich für den TVöD als nicht einschlägig an, da in Paragraph 29 Abs. 1 TVöD abschließend die Anlässe für eine Arbeitsbefreiung nach 616 BGB benannt sind. Naturkatastrophen sind hier nicht genannt.

Ein Tarifvertrag schlägt kein Gesetz.

Das ist pauschal nicht richtig; siehe §1a Abs. 1 BetrAVG - die VKA leistet die Zahlung bis heute nicht mit dem Hinweis auf den Tarifvertrag
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: OrganisationsGuy am 05.06.2024 13:43
Es liegt keine Krankschreibung - mit welcher Diagnose auch immer - vor.
Daher ist die Diskussion um diese für den Mülleimer.


Es liegt das Angebot des AG vor, sofort Urlaub nehmen zu können!

Wo liegt das Problem und warum ist Vertragsbruch inzwischen salonfähig?

Bei anderen AG wird regelmäßig, so wie die Rechtsprechung es auch sieht, betont, dass Urlaub vor allem zusammenhängend zur Erholung genommen werden soll. Daher darf auch kein halber Tag Urlaub genommen werden oder speziell jeder zweite Mittwoch im Monat. Diese Diskussionen musste ich bereits mit AG führen.

Da Urlaub der Erholung dienen soll, kann er kein Mittel sein, um einer psychisch angeschlagenen Person die Möglichkeit zu geben, den eigenen Scherbenhaufen, den man grade im Leben hat zusammenzukehren.
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: BAT am 05.06.2024 13:45
Meist beziehen sich die Rechtsprechungen auf den gesetzlichen Mindesturlaub, der hier wohl bei 20 Tagen liegen dürfte.
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: Philipp am 05.06.2024 14:35
Das zitierte Urteil sehe ich für den TVöD als nicht einschlägig an, da in Paragraph 29 Abs. 1 TVöD abschließend die Anlässe für eine Arbeitsbefreiung nach 616 BGB benannt sind. Naturkatastrophen sind hier nicht genannt.

Ein Tarifvertrag schlägt kein Gesetz.

Das Gesetz ist aber in hohem Maße interpretationsfähig. Ab wann wäre dem AN das Erscheinen bei einem Hochwasserschaden nicht mehr zumutbar:
 
5cm Wasser im Keller?
5cm Wasser im Erdgeschoss?
Oder erst, wenn die Wassermassen das gesamte Gebäude mitgerissen haben?

Das Gesetz allein gibt das eben nicht vor.

Das ist einfach.
Dafür müssten nicht mal 5cm Wasser im Keller stehen.
Wenn die Menge des Wassers so hoch ist, dass sie bleibende Schäden am Gebäude verursachen kann und durch den Eigentümer eine Bekämpfung möglich ist, sehe ich das als gegeben.

Wenn die Wände feucht werden kann man noch nicht viel tun, aber sobald das Wasser eintritt kann man es mit Material oder Geräten aufnehmen und entsorgen, bzw. sich um eine Maßnahme kümmern.
....

Was ist ein "bleibender Schaden"? - Mal angenommen, ein Vogel fliegt gegen ein Fenster, welches zerbirst und nun ohne Reparatur einen bleibenden Schaden darstellt. Vögel fliegen immer, dieser Schaden kann jederzeit eintreffen. Mit dieser Definition wäre ich also dauerhaft berechtigt, mit einem Besen rund um das Haus zu flitzen, um die potentielle Gefahr abzuwehren - Bei voller Bezahlung.

Ich hege da Zweifel.

Ich nicht. Ein kaputtes Fenster muss zumindest soweit instand gesetzt werden, dass niemand unbefugt ins Gebäude kann sobald man das feststellt. Das wäre auch der Anspruch an ein öffentliches Gebäude.
Da geht es weniger um die Scherben als mehr die Folgen zB für die Versicherung, wenn das Haus "offen" steht. Da räumt dir die nächste Bande das Haus leer und die Versicherung zuckt nur mit dem Achseln.

Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: MoinMoin am 05.06.2024 18:44
Blaumacher, die jeden 2. Freitag fehlen, gehen mir auch auf die Nerven. Aber in einer Extremsituation, in welcher der Arbeitgeber keine Kulanz zeigt und man vom Staat außer Bürokratie ebenfalls keine Hilfe zu erwarten hat - dann ist der gelbe Schein legitim.
Nein, mit Sicherheit wird der Gelbe Schein damit nicht legitim.
grusselig!

Legitim wäre es vor Gericht Hinterher zu klären, ob der AG nicht doch wg. 616 hätte freigeben müssen.

Und legitim wäre es auch, die eigenen Wahrnehmung ob man arbeitsfähig ist runter zu fühlen.
Denn es gibt immer genügend grauzonen in dem man arbeitsunfähig ist, aber arbeitet und umgekehrt.
Dann passiert halt letzteres öfter als früher.

Wie ich schon schrieb.
Eine Hand wäscht die andere.
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: Herbert Meyer am 05.06.2024 19:08
https://imgflip.com/i/8swa6i (https://imgflip.com/i/8swa6i)
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: BAT am 05.06.2024 19:35


Es liegt das Angebot des AG vor, sofort Urlaub nehmen zu können!

Wo liegt das Problem und warum ist Vertragsbruch inzwischen salonfähig?

+1
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: OrganisationsGuy am 06.06.2024 07:35
Blaumacher, die jeden 2. Freitag fehlen, gehen mir auch auf die Nerven. Aber in einer Extremsituation, in welcher der Arbeitgeber keine Kulanz zeigt und man vom Staat außer Bürokratie ebenfalls keine Hilfe zu erwarten hat - dann ist der gelbe Schein legitim.
Nein, mit Sicherheit wird der Gelbe Schein damit nicht legitim.
grusselig!

Legitim wäre es vor Gericht Hinterher zu klären, ob der AG nicht doch wg. 616 hätte freigeben müssen.


Ich brauche also meine verbleibenden 15 Urlaubstage auf, versuche in der Zeit meine Hochwasserbude zu retten, was mit drei Wochen nicht abgetan ist.

Nach drei Wochen stehe ich vor der Entscheidung ggfs. unbezahlten Sonderurlaub zu nehmen oder wieder arbeiten zu gehen und nach Feierabend meine Hochwasserbude zu bearbeiten.

Der unbezahlte Sonderurlaub sorgt für weiteren finanziellen Stress. Die Variante mit 8 Stunden Arbeit + anschließende Arbeit in den Ruinen meines bisher aufgebauten Lebens klingt nach zeitnahen Burnout.

Und wenn ich dann an dem Punkt angekommen bin mein privates Leben wieder halbwegs in den Griff bekommen zu haben, soll ich meinen AG für die genommenen Urlaubstage vor Gericht bringen. Das wird für Leute wie BAT und Faunus vermutlich wie das morgendliche Aufschlagen der Zeitung abgetan, ist für den Großteil der Bevölkerung allerdings die nächste emotionale Stresssituation, sich mit seinem Arbeitgeber auf dieser Ebene anzulegen.

Und von dem ganzen Scheiß kann ich nicht mal Erholung in diesem Jahr sammeln, weil Urlaub steht mir ja keiner mehr zu.

Sorry aber die Realitätsferne Schilderung hier erinnert an Menschen im Bundestag, die noch nie außerhalb der Politik gearbeitet haben, ihre 10.000,00 €+ Diäten um 6 % erhöhen, während der Mindestlohn um 41 Cent angehoben wird und predigen "Arbeit muss sich lohnen".
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: NelsonMuntz am 06.06.2024 07:55

Ich nicht. Ein kaputtes Fenster muss zumindest soweit instand gesetzt werden, dass niemand unbefugt ins Gebäude kann sobald man das feststellt. Das wäre auch der Anspruch an ein öffentliches Gebäude.
Da geht es weniger um die Scherben als mehr die Folgen zB für die Versicherung, wenn das Haus "offen" steht. Da räumt dir die nächste Bande das Haus leer und die Versicherung zuckt nur mit dem Achseln.

Du hast den Punkt hinter meiner Überhöhung nicht gegriffen:

Was konkret ist ein "bleibender Schaden"? Zählen Schäden am Hausputz durch herumfliegende Äste bei Wind auch dazu? Wer definiert, wann Feuchtigkeit im Haus durch Lüften zu beheben ist und ab welchem Moment ein echter Schaden entsteht? (Feuchte Keller waren in älteren Häusern auch kein Mangel, sondern ein Feature)

"Ich darf immer zu Hause bleiben, weil etwas passieren könnte" ist jedenfalls gober Humbug.
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: ohjeee am 06.06.2024 09:33
Blaumacher, die jeden 2. Freitag fehlen, gehen mir auch auf die Nerven. Aber in einer Extremsituation, in welcher der Arbeitgeber keine Kulanz zeigt und man vom Staat außer Bürokratie ebenfalls keine Hilfe zu erwarten hat - dann ist der gelbe Schein legitim.
Nein, mit Sicherheit wird der Gelbe Schein damit nicht legitim.
grusselig!

Legitim wäre es vor Gericht Hinterher zu klären, ob der AG nicht doch wg. 616 hätte freigeben müssen.


Ich brauche also meine verbleibenden 15 Urlaubstage auf, versuche in der Zeit meine Hochwasserbude zu retten, was mit drei Wochen nicht abgetan ist.

Nach drei Wochen stehe ich vor der Entscheidung ggfs. unbezahlten Sonderurlaub zu nehmen oder wieder arbeiten zu gehen und nach Feierabend meine Hochwasserbude zu bearbeiten.

Der unbezahlte Sonderurlaub sorgt für weiteren finanziellen Stress. Die Variante mit 8 Stunden Arbeit + anschließende Arbeit in den Ruinen meines bisher aufgebauten Lebens klingt nach zeitnahen Burnout.

Und wenn ich dann an dem Punkt angekommen bin mein privates Leben wieder halbwegs in den Griff bekommen zu haben, soll ich meinen AG für die genommenen Urlaubstage vor Gericht bringen. Das wird für Leute wie BAT und Faunus vermutlich wie das morgendliche Aufschlagen der Zeitung abgetan, ist für den Großteil der Bevölkerung allerdings die nächste emotionale Stresssituation, sich mit seinem Arbeitgeber auf dieser Ebene anzulegen.

Und von dem ganzen Scheiß kann ich nicht mal Erholung in diesem Jahr sammeln, weil Urlaub steht mir ja keiner mehr zu.

Sorry aber die Realitätsferne Schilderung hier erinnert an Menschen im Bundestag, die noch nie außerhalb der Politik gearbeitet haben, ihre 10.000,00 €+ Diäten um 6 % erhöhen, während der Mindestlohn um 41 Cent angehoben wird und predigen "Arbeit muss sich lohnen".

Warum bist du der Meinung, der AG ist für jede private Lebensentscheidung und damit verbundene private Risiko verantwortlich?
Mit der Begründung könnte ich auch unbegrenzt KindKrank/bezahlte Freistellung für Familienmitglieder fordern, weil da kann ich mich zu Hause ja nicht erholen, wenn ich oft mein Kind/Frau/Schwiegermutter pflegen muss. Soll das dann auch alles der AG voll bezahlt abfedern?
Was ist mit denjenigen, die keine Ruinen nach der Arbeit und am Wochenende aufräumen, sondern mit viel Eigenleistung ihr Eigenheim bauen wollen? Berechtigt das dann auch zur Krankschreibung, weil nach 8h Büro auch noch auf die Baustelle, schreit ja förmlich nach Burnout?

Also deiner Meinung nach sorgt dann auch unbezahlter Urlaub per se für (finanziellen) Stress und berechtigt entsprechend grundsätztlich dazu, einen gelben Urlaubsschein einzureichen!?

Das schlägt dem Fass echt den Boden aus, das ist einfach unglaublich lächerlich, was hier manche für eine (Arbeits-)Moral an den Tag legen.
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: ohjeee am 06.06.2024 09:35
Es liegt keine Krankschreibung - mit welcher Diagnose auch immer - vor.
Daher ist die Diskussion um diese für den Mülleimer.


Es liegt das Angebot des AG vor, sofort Urlaub nehmen zu können!

Wo liegt das Problem und warum ist Vertragsbruch inzwischen salonfähig?

Bei anderen AG wird regelmäßig, so wie die Rechtsprechung es auch sieht, betont, dass Urlaub vor allem zusammenhängend zur Erholung genommen werden soll. Daher darf auch kein halber Tag Urlaub genommen werden oder speziell jeder zweite Mittwoch im Monat. Diese Diskussionen musste ich bereits mit AG führen.

Da Urlaub der Erholung dienen soll, kann er kein Mittel sein, um einer psychisch angeschlagenen Person die Möglichkeit zu geben, den eigenen Scherbenhaufen, den man grade im Leben hat zusammenzukehren.
Dann nimm halt Gleitzeit oder beantrage Sonderurlaub/unbezahlte Freistellung, oder finde eine gute, verträgliche Lösung mit deinem AG, welche eine großzügige Gleitzeit-/Abrechnungslösung zu lässt.
Also diese Vollkostenmentalität... meine Güte.
Für nichts ist man mehr selbst verantwortlich, alles sollen andere regeln, lösen und bezahlen, ich nehme nur!
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: OrganisationsGuy am 06.06.2024 10:04
Es liegt keine Krankschreibung - mit welcher Diagnose auch immer - vor.
Daher ist die Diskussion um diese für den Mülleimer.


Es liegt das Angebot des AG vor, sofort Urlaub nehmen zu können!

Wo liegt das Problem und warum ist Vertragsbruch inzwischen salonfähig?

Bei anderen AG wird regelmäßig, so wie die Rechtsprechung es auch sieht, betont, dass Urlaub vor allem zusammenhängend zur Erholung genommen werden soll. Daher darf auch kein halber Tag Urlaub genommen werden oder speziell jeder zweite Mittwoch im Monat. Diese Diskussionen musste ich bereits mit AG führen.

Da Urlaub der Erholung dienen soll, kann er kein Mittel sein, um einer psychisch angeschlagenen Person die Möglichkeit zu geben, den eigenen Scherbenhaufen, den man grade im Leben hat zusammenzukehren.
Dann nimm halt Gleitzeit oder beantrage Sonderurlaub/unbezahlte Freistellung, oder finde eine gute, verträgliche Lösung mit deinem AG, welche eine großzügige Gleitzeit-/Abrechnungslösung zu lässt.
Also diese Vollkostenmentalität... meine Güte.
Für nichts ist man mehr selbst verantwortlich, alles sollen andere regeln, lösen und bezahlen, ich nehme nur!

Das ist deine Zusammenfassung meiner Sicht. Meine Zusammenfassung deiner Sicht ist - Beutet den Bürger bis zum letzten Tropfen aus. Wenn du Atmen kannst dann Buckel dich zu Tode.

Wir sind doch angeblich ein Sozialstaat. Ich arbeite hier 45 Jahre meines Lebens um anderen Leuten die seit 10 Jahren Sozialhilfe beziehen das leben zu finanzieren oder geflüchteten Menschen eine Obhut zu ermöglichen.

Wenn ich dann einen Schicksalsschlag habe für den ich 2-3 Monate aus den Ankern meines Lebens gerissen werde soll ich das vollumfänglich selber schultern. Aber wenn der liebe Bernd vor 20 Jahren nen Bandscheibenvorfall hatte, von seiner Frau verlassen wurde und seit dem an der Flasche hängt und keinen Job mehr machen kann, dann soll der Sozialstaat das tragen.

Kopfschütteln auch von meiner Seite für die Ansicht der Leute die das als Tragbar ansehen.
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: Faunus am 06.06.2024 10:25

Wenn ich dann einen Schicksalsschlag habe für den ich 2-3 Monate aus den Ankern meines Lebens gerissen werde soll ich das vollumfänglich selber schultern. Aber wenn der liebe Bernd vor 20 Jahren nen Bandscheibenvorfall hatte, von seiner Frau verlassen wurde und seit dem an der Flasche hängt und keinen Job mehr machen kann, dann soll der Sozialstaat das tragen.

Kopfschütteln auch von meiner Seite für die Ansicht der Leute die das als Tragbar ansehen.

Alkoholismus ist eine Krankheit.
2-3 Monate aus dem Anker des Lebens gerissen zu werden kann zu einer Krankheit führen und dann ist die Gemeinschaft für Dich genauso da wie für den Alkoholkranken, d.h. Grundversorgung mit ca. 500 EUR plus Miete und kostenfreie Artzbesuche.
Bis dahin lerne endlich für Deine Handlungen wie Entscheidungen die Verantwortung zu übernehmen und nicht ständig nach Mama Staat zu plärren!
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: OrganisationsGuy am 06.06.2024 10:29
Bis dahin lerne endlich für Deine Handlungen wie Entscheidungen die Verantwortung zu übernehmen und nicht ständig nach Mama Staat zu plärren!

Welche Verantwortung aus Handlungen und Entscheidungen hab ich denn wenn mir mein Haus samt Inhalt zerstört wird weil Brückenteile von Wassermassen da durch gejagt werden?
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: BAT am 06.06.2024 10:58

Welche Verantwortung aus Handlungen und Entscheidungen hab ich denn wenn mir mein Haus samt Inhalt zerstört wird weil Brückenteile von Wassermassen da durch gejagt werden?

Welche Verantwortung hat denn dein Arbeitgeber dafür?

Verwöhntes Volk, kann man da nur sagen. Es soll auch Leute geben, die pflegen jahrelang einen nahen Angehörigen nebenbei. Soll der AG da auch nachts noch mal raus und die Bettpfanne wechseln?
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: ohjeee am 06.06.2024 11:29
Es liegt keine Krankschreibung - mit welcher Diagnose auch immer - vor.
Daher ist die Diskussion um diese für den Mülleimer.


Es liegt das Angebot des AG vor, sofort Urlaub nehmen zu können!

Wo liegt das Problem und warum ist Vertragsbruch inzwischen salonfähig?

Bei anderen AG wird regelmäßig, so wie die Rechtsprechung es auch sieht, betont, dass Urlaub vor allem zusammenhängend zur Erholung genommen werden soll. Daher darf auch kein halber Tag Urlaub genommen werden oder speziell jeder zweite Mittwoch im Monat. Diese Diskussionen musste ich bereits mit AG führen.

Da Urlaub der Erholung dienen soll, kann er kein Mittel sein, um einer psychisch angeschlagenen Person die Möglichkeit zu geben, den eigenen Scherbenhaufen, den man grade im Leben hat zusammenzukehren.
Dann nimm halt Gleitzeit oder beantrage Sonderurlaub/unbezahlte Freistellung, oder finde eine gute, verträgliche Lösung mit deinem AG, welche eine großzügige Gleitzeit-/Abrechnungslösung zu lässt.
Also diese Vollkostenmentalität... meine Güte.
Für nichts ist man mehr selbst verantwortlich, alles sollen andere regeln, lösen und bezahlen, ich nehme nur!

Das ist deine Zusammenfassung meiner Sicht. Meine Zusammenfassung deiner Sicht ist - Beutet den Bürger bis zum letzten Tropfen aus. Wenn du Atmen kannst dann Buckel dich zu Tode.

Wir sind doch angeblich ein Sozialstaat. Ich arbeite hier 45 Jahre meines Lebens um anderen Leuten die seit 10 Jahren Sozialhilfe beziehen das leben zu finanzieren oder geflüchteten Menschen eine Obhut zu ermöglichen.

Wenn ich dann einen Schicksalsschlag habe für den ich 2-3 Monate aus den Ankern meines Lebens gerissen werde soll ich das vollumfänglich selber schultern. Aber wenn der liebe Bernd vor 20 Jahren nen Bandscheibenvorfall hatte, von seiner Frau verlassen wurde und seit dem an der Flasche hängt und keinen Job mehr machen kann, dann soll der Sozialstaat das tragen.

Kopfschütteln auch von meiner Seite für die Ansicht der Leute die das als Tragbar ansehen.
Ich verstehe dein Problem nicht. Klar, im öD ist irgendwie der AG schon auch "der Staat", aber eben nicht für Sozialleistungen an Beschäftigte zuständig.
Insofern erneut meine Frage, warum muss deiner Meinung nach der AG (unabhängig ob Privatwirtschaft oder öD) für private Entscheidungen und Schicksalsschläge gerade stehen? Zumindest außerhalb der bereits im Vergleich mit anderen Ländern wirklich großzügigen gesetzlichen Verpflichtungen, wie bspw. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bis zu 6 Wochen am Stück (und bei anderer Erkrankung auch darüber hinaus), derzeit 20 Tage Kind-Krank, usw. usf?

Wie du selbst schreibst, wenn du einen Schicksalsschlag hast, dann ist "der Staat" für dich zuständig, wenn du dir nicht mehr selbst helfen kannst (Eigenverantwortung!) und nicht dein AG!
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: ohjeee am 06.06.2024 11:31
Bis dahin lerne endlich für Deine Handlungen wie Entscheidungen die Verantwortung zu übernehmen und nicht ständig nach Mama Staat zu plärren!

Welche Verantwortung aus Handlungen und Entscheidungen hab ich denn wenn mir mein Haus samt Inhalt zerstört wird weil Brückenteile von Wassermassen da durch gejagt werden?

wtf... welche Verantwortung hat dein Arbeitgeber für deine Immobilie?? Klär das mit deiner Versicherung, ob die ggf. auch Lohnausfall übernehmen!
Also echt...
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: OrganisationsGuy am 06.06.2024 11:31

Welche Verantwortung aus Handlungen und Entscheidungen hab ich denn wenn mir mein Haus samt Inhalt zerstört wird weil Brückenteile von Wassermassen da durch gejagt werden?

Welche Verantwortung hat denn dein Arbeitgeber dafür?

Verwöhntes Volk, kann man da nur sagen. Es soll auch Leute geben, die pflegen jahrelang einen nahen Angehörigen nebenbei. Soll der AG da auch nachts noch mal raus und die Bettpfanne wechseln?

Ihr habt alle keine Flut mitgemacht, wenn ich eure Vergleiche zwischen

- Mein gesamtes Leben ist von heute auf morgen den Rhein runter gespült worden

vs.

- Langjährige Pflege eines Familienmitglied
oder
- Bau des Eigenheims

lese.

2021 hab ich Nachts um 3 bis zur Brust im Wasser gestanden und versucht Pferde aus nem Stall zu retten, während Ratten auf Holzbalken neben mir am quicken waren und mich als Rettungsfloß nutzen wollten.

Wir sind Gott sei Dank verschont geblieben, aber drei Straßen weiter sind mehr als 10 Menschen ertrunken. Arbeitskollegen und Freunde sind betroffen gewesen und bei Menschen über 50, die ihr Leben lang gearbeitet haben, um in einer Nacht alles an Sicherheit im Leben zu verlieren, hat es bis zu einem Jahr gedauert bis man wieder am Arbeitsleben teilhaben konnte.

Ich hab Freunde, die heute noch bei Hochwasserwarnung in unserer Region drum bitten, ob jemand über Nacht aufm Sofa pennen kann, da die Angst alleine zu groß ist.

Mein Verständnis für so einen Schicksalsschlag kommt nicht aus Gutmenschentum, sondern weil ich live erlebt habe, was das mit gefestigten Menschen anstellen kann. Ich bleib dabei. Wer einen Schicksalsschlag erlebt (und nicht die Dauerpflege der Bettlegerischen Oma übernimmt) der sollte nicht seinen Erholungsurlaub ausschöpfen müssen, um wieder klarzukommen.
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: Floki am 06.06.2024 11:35
Bei deinem geschilderten Sachverhalt muss er es auch nicht, weil er dann auch tatsächlich AU ist. Es ging doch darum, dass jemand von der Flutkatastrophe betroffen ist (von deinem geschilderten Sachverhalt bis etwas Wasser im Keller ist übrigens alles drin) und nicht AU ist und trotzdem freigestellt werden möchte. Ein guter AG kann da sicherlich eine Lösung finden, aber ein grundsätzlich Anspruch besteht (zu Recht) nicht.
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: OrganisationsGuy am 06.06.2024 11:52
Bei deinem geschilderten Sachverhalt muss er es auch nicht, weil er dann auch tatsächlich AU ist. Es ging doch darum, dass jemand von der Flutkatastrophe betroffen ist (von deinem geschilderten Sachverhalt bis etwas Wasser im Keller ist übrigens alles drin) und nicht AU ist und trotzdem freigestellt werden möchte. Ein guter AG kann da sicherlich eine Lösung finden, aber ein grundsätzlich Anspruch besteht (zu Recht) nicht.

Er sollte es meiner Meinung nach auch nicht müssen, wenn er präventiv noch, bei bereits eingetretenem Schaden, vor der Verarbeitungsphase, versuchen kann und will den Schaden durch umgehende Sicherungsmaßnahmen zu minimieren.
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: Faunus am 06.06.2024 11:58
Hallo zusammen,

Ich bin in Süddeutschland persönlich vom Hochwasser betroffen.  Mein Arbeitgeber meint nun ich muss dafür Urlaub nehmen. Kann das wirklich sein? Also es geht nicht um den Weg zur Arbeit sondern weil wir bei uns zu Hause Hochwasser hatten in der ganzen Stadt/Region. Hier sind Keller und Garagen überflutet... Autos weggeschwommen...Muss man bei Naturkatastrophen wirklich Urlaub nehmen?


Hier steht nichts davon, dass der eigene Keller geflutet ist oder das eigene Auto weggeschwommen ist, aber man irgendwie "betroffen" ist und daher vom AG freigestellt werden möchte. Und der bietet sofortigen Urlaub an - die Arbeitskollegen übernehmen dann die anfallende Mehrarbeit!

Jemand, dem der Keller vollgelaufen ist, das Auto weggeschwommen ist... hat keine Zeit bzw. tatsächlich andere Sorgen sich hier rechtlich schlau zu machen.

Natürlich kann zur dramaturgischen Trickkiste gegriffen werden und durch persönliche Schilderungen oder Katastrophentourismus das eigene Leiden forciert werden und zur Vorteilsnahme bei der Argumentation zur bezahlten Freistellung herausgezogen werden.
Anonym lässt sich viel fabulieren.

Meine Erfahrungen sind "Gott-sei-Dank"andere und es wird langsam ekelhaft.
Ich bin hier raus!
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: BAT am 06.06.2024 12:03

Ihr habt alle keine Flut mitgemacht, wenn ich eure Vergleiche zwischen

- Mein gesamtes Leben ist von heute auf morgen den Rhein runter gespült worden

vs.

- Langjährige Pflege eines Familienmitglied
oder
- Bau des Eigenheims

lese.


Und du glaubst, andere Personen kennen keine schlimmen oder schlimmeren Lebenslagen als die deine? Komm mal dem Boden zurück.

Und der AG hat da im Regelfall nichts mit zu tun, wie jetzt zum zehnten Mal geschrieben.
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: OrganisationsGuy am 06.06.2024 12:04
Anonym lässt sich viel fabulieren.

Damit hast du auch gut zusammengefasst was für ein ekelhaftes "Schicksalsschlag, nicht das Problem vom AG - guck die du klar kommst" hier unter dem Deckmantel der anonymität breit getreten wird.

Mit solchen Aussagen

Welche Verantwortung aus Handlungen und Entscheidungen hab ich denn wenn mir mein Haus samt Inhalt zerstört wird weil Brückenteile von Wassermassen da durch gejagt werden?
Welche Verantwortung hat denn dein Arbeitgeber dafür?
Verwöhntes Volk, kann man da nur sagen.

traut sich auch keiner von euch mit Klarnamen auf Facebook zu posten geschweige denn in nem Flutgebiet einem die Meinung zu sagen.
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: MoinMoin am 06.06.2024 12:06
Bis dahin lerne endlich für Deine Handlungen wie Entscheidungen die Verantwortung zu übernehmen und nicht ständig nach Mama Staat zu plärren!

Welche Verantwortung aus Handlungen und Entscheidungen hab ich denn wenn mir mein Haus samt Inhalt zerstört wird weil Brückenteile von Wassermassen da durch gejagt werden?
Lage Lage Lage
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: OrganisationsGuy am 06.06.2024 12:07

Ihr habt alle keine Flut mitgemacht, wenn ich eure Vergleiche zwischen

- Mein gesamtes Leben ist von heute auf morgen den Rhein runter gespült worden

vs.

- Langjährige Pflege eines Familienmitglied
oder
- Bau des Eigenheims

lese.

Und du glaubst, andere Personen kennen keine schlimmen oder schlimmeren Lebenslagen als die deine? Komm mal dem Boden zurück.

Ich hab keine schlimme Lebenslage, ich bin bislang von allem verschont geblieben und würde Steuergelder gerne einsetzen um solche Ausfälle bei Arbeitgebern zu kompensieren. Ich bin hier bislang ziemlich im Sinne des sozialen Gedankens am argumentieren. Du Unterstellst mir grade lediglich das ich daraus einen Vorteil gezogen hätte, ziehen würde oder ziehen werde.

Edit: Hier mach ich jetzt auch Feierabend in dem Thread.
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: MoinMoin am 06.06.2024 12:14
Anonym lässt sich viel fabulieren.

Damit hast du auch gut zusammengefasst was für ein ekelhaftes "Schicksalsschlag, nicht das Problem vom AG - guck die du klar kommst" hier unter dem Deckmantel der anonymität breit getreten wird.

Mit solchen Aussagen

Welche Verantwortung aus Handlungen und Entscheidungen hab ich denn wenn mir mein Haus samt Inhalt zerstört wird weil Brückenteile von Wassermassen da durch gejagt werden?
Welche Verantwortung hat denn dein Arbeitgeber dafür?
Verwöhntes Volk, kann man da nur sagen.

traut sich auch keiner von euch mit Klarnamen auf Facebook zu posten geschweige denn in nem Flutgebiet einem die Meinung zu sagen.
Du musst unterscheiden, zwischen, was der AG muss und was ein sozial agierender AG macht.
Wenn du der Meinung bist, das ein AG für die Schicksalsschläge seiner Mitarbeiter verantwortlich ist und diesen deswegen bezahlt freigeben muss, bis er sein Leben wieder im Griff hat, dann klingt das für mich arg Weltfremd.

Das es genügend AGs gibt, die den AN entsprechend freigeben, in solchen Situation und die Fehlzeiten auch auf seine Kappe nimmt ist halt Teil vom Geben und Nehmen und für mich ganz klar zum gutem Ton.
Aber wenn man meint, dass man seine eigene Gesetze machen knn….
weiterhin grusselig…..

Aber wie schon geschrieben wurde,
heute Hochwasser, morgen Sterbebett der Mutter, die kranken Kinder, dann dies und dann das…..
ein Teil ist im TVx drin als bezahlter Sonderurlaub, ein Teil nicht, also wird es Zeit, hier eben dafür einzustehen, dass es im TVx aufgenommen wird.

Edit
und so wie bei Gleitzeit die Menschen gerne Stunden vorarbeiten um mehr Urlaub zu haben, so könnte das auch für solche Situationen genutzt werden.
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: BAT am 06.06.2024 12:20

Du Unterstellst mir grade lediglich das ich daraus einen Vorteil gezogen hätte, ziehen würde oder ziehen werde.


WO unterstelle ich dir das?
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: ohjeee am 06.06.2024 15:42
Anonym lässt sich viel fabulieren.

Damit hast du auch gut zusammengefasst was für ein ekelhaftes "Schicksalsschlag, nicht das Problem vom AG - guck die du klar kommst" hier unter dem Deckmantel der anonymität breit getreten wird.

Mit solchen Aussagen

Welche Verantwortung aus Handlungen und Entscheidungen hab ich denn wenn mir mein Haus samt Inhalt zerstört wird weil Brückenteile von Wassermassen da durch gejagt werden?
Welche Verantwortung hat denn dein Arbeitgeber dafür?
Verwöhntes Volk, kann man da nur sagen.

traut sich auch keiner von euch mit Klarnamen auf Facebook zu posten geschweige denn in nem Flutgebiet einem die Meinung zu sagen.
uuuuuh... bei Facebook....
ich sag dir und meinen MA auch gerne persönlich und mit Klarnamen. Denn solche Diskussionen führe ich ab und an bzgl. Kind krank, Schwiegermutter krank und gerade während Corona, "mein Mann ist schwer krank und wenn ich dann was aus der Arbeit mit nach Hause schleppe... ich möchte bezahlt freigestellt werden, Alternativ lasse ich mich krank schreiben".

ok, ich habe auch Kinder, auch meine Kinder sind mal (wenn auch weit unterdurchschnittlich krank) und ich bin froh, dass es eine entsprechende Regelunge zu Kind krank gibt, aber während Corona bis zu 30 Tage pro Kind war für mich schon nicht mehr nachvollziehbar. Wir hatten MA, die das auf den letzten Tag ausgereizt haben, 50 Tage Kind krank (bei einer 4-Tage-Woche sind das allein schon 12 Wochen(!), da Kind-Krank-Tage nicht nach Wochentagen gekürzt werden), dazu all heck lang Quarantäne, 1 Woche krank nach Impfung, heute hab ich Kopfweh hab mir bestimmt was eingefangen usw. usf. die waren keine 4 Monate anwesend. Wenn der Staat meint, Lockdown verhängen zu müssen, KiTa's zu schließen, Quarantäne für Kontaktpersonen zu verhängen, dann ist das nicht Aufgabe des Arbeitgebers das zu kompensieren, sondern des Staates.

Noch einmal: Der AG hat einen Vertrag mit dem AN, nicht mit dessen Familie, Schwiegereltern und ist auch nicht zuständig für finanzielle Risiken einer (nicht versicherten) privaten Immobilie, PKW oder sonst etwas.
Daran ist nichts unmenschliches. Für schwere Schicksalsschläge gibt es in Deutschland ein ziemlich gutes und sehr attraktives Sozialsystem. Genau das ist dafür zuständig. Nicht der AG.
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: VielUnterwegs am 06.06.2024 16:19
Natürlich ist der AG verpflichtet, dem AN in Notlagen zu helfen! Das steht in keinem Gesetz oder in keinem Tarifvertrag - das nennt man Anstand und Mitgefühl! Davon ist in den heutigen Führungsetagen aber leider viel zu wenig übrig. Was für eine traurige Arbeitswelt das heutzutage ist...
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: RsQ am 06.06.2024 17:51
Mein Arbeitgeber meint nun ich muss dafür Urlaub nehmen. Kann das wirklich sein? Also es geht nicht um den Weg zur Arbeit sondern weil wir bei uns zu Hause Hochwasser hatten in der ganzen Stadt/Region. Hier sind Keller und Garagen überflutet... Autos weggeschwommen...Muss man bei Naturkatastrophen wirklich Urlaub nehmen?
Was hier nicht ganz klar wird:

1. Was spricht dagegen, in einer persönlichen Notlage auch Urlaubstage zu nutzen? (So tragisch das ist - aber das ist ja im Kern erstmal kein Problem des AG)

2. Wurde unbezahlte Freistellung angefragt? Das könnte ja auch als Lösung taugen.
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: Sjuda am 07.06.2024 09:19
Was ist das für eine traurige Arbeitswelt wurde gefragt...

Das stimmt leider. Wie am an diesem Thread erkennen kann, hat sich die Einstellung grundlegend geändert. Anstatt dankbar zu sein, kurzfristig Urlaub oder unbezahlte Freistellung nehmen zu können, wird gejammert.

Versicherungen dürften für die meisten Schäden aufkommen, zusätzlich wurden von staatlicher Seite ergänzende Hilfen zugesagt.  Das alles reicht aber offensichtlich nicht aus. Staat und Arbeitgeber sollen sämtliche Auswirkungen abfangen.

Unser Wohlstand erodiert immer weiter und der aktuelle Zeitgeist trägt einen bedeutenden Teil dazu bei. Die komfortable Lage, in der wir uns bedinden, wurde nicht durch Jammerlappen erabeitet, für die es unvorstellbar ist, 40 Stunden in der Woche für 40 Jahre und länger zu arbeiten. Work-Life-Balance, 4-Tage-Woche, Auszeiten, Benefits etc., diese und andere Dinge stehen gerade auch für junge Generationen im Vordergrund, die überhaupt noch keinen Beitrag zum gesellschaftlichen Wohlstand geleistet haben. Der Arbeitsmarkt gibt es aktuell her, insofern gar kein Vorwurf.  Gleichzeitig stirbt das Handwerk aus und die restliche Welt hängt uns in so ziemlich jeder Hinsicht ab. Aber solange, bis die Substanz gänzlich aufgebraucht ist, geben wir uns lieber irgendwelchen Sozialismus-Phantasien hin. Wohlstand für alle, ausunfernde Sozialleistungen, ein Staat, der sich um alles kümmert während gleichzeitig niemand bereit ist, die Kosten dafür zu erarbeiten.
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: ohjeee am 07.06.2024 11:42
Natürlich ist der AG verpflichtet, dem AN in Notlagen zu helfen! Das steht in keinem Gesetz oder in keinem Tarifvertrag - das nennt man Anstand und Mitgefühl! Davon ist in den heutigen Führungsetagen aber leider viel zu wenig übrig. Was für eine traurige Arbeitswelt das heutzutage ist...

Was für ein Unsinn. Du schreibst doch selbst, dass es dafür keine Rechtsgrundlage gibt. Eine moralische Pflicht gibt es nicht. Die Pflichten und Rechte des AN und des AG sind geregelt im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, (Sozial-)Gesetzen, BGB, usw.. Alles darüber hinaus sind Freiwilligkeitsleistungen, auf die es keinen Anspruch gibt und die den AG (und auf anderer Seite auch den AN) zu gar nichts verpflichten.
Soll der AG auch noch den Bauhof vorbei schicken um in der Nachbargemeinde dem Mitarbeiter beim vollgelaufenen Keller ausräumen zu helfen?

Also sorry, aber ein paar Basics kann man ja wohl in einem Forum für den öffentlichen Dienst schon erwarten, oder!?
Man kann gerne Wünsche formulieren und beschreiben, was einen guten AG seiner Meinung nach ausmacht. Aber von einer Pflicht faseln, wissend ohne Rechtsgrundlage ist einfach nur absurd.
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: ich1974 am 07.06.2024 13:18
Andere Frage: Wäre der AG in der Lage, dass Keller und Büro unter Wasser stehen und der AG freundlich kostenlose Hilfe beim aufräumen bittet, wärest Du da dabei?
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: MoinMoin am 08.06.2024 08:47
Andere Frage: Wäre der AG in der Lage, dass Keller und Büro unter Wasser stehen und der AG freundlich kostenlose Hilfe beim aufräumen bittet, wärest Du da dabei?
Ich habe durchaus mal ein Sa mit den Kollegen damit verbracht, unseren Flur zu streichen, Farbe wurde gestellt.
Und der vom Chef dann geschmissene Grillabend wurde auch nicht als Teamfördernde Arbeitszeit anerkannt.😳😊

Also, ja ich würde es machen.
und mein AG, würde auch den Kollegen mit Hochwasserschaden Sonderurlaub genehmigen.

Eine Hand wäscht die andere.
Titel: Antw:Freistellung bei Hochwasser
Beitrag von: KlammeKassen am 08.06.2024 12:59
Andere Frage: Wäre der AG in der Lage, dass Keller und Büro unter Wasser stehen und der AG freundlich kostenlose Hilfe beim aufräumen bittet, wärest Du da dabei?
Ich habe durchaus mal ein Sa mit den Kollegen damit verbracht, unseren Flur zu streichen, Farbe wurde gestellt.
Und der vom Chef dann geschmissene Grillabend wurde auch nicht als Teamfördernde Arbeitszeit anerkannt.😳😊

Also, ja ich würde es machen.
und mein AG, würde auch den Kollegen mit Hochwasserschaden Sonderurlaub genehmigen.

Eine Hand wäscht die andere.

Bei uns würde es heißen, dass die gestellte Farbe verschwendete Steuermittel sind und daher nicht auf Arbeitgeberkosten erworben werden ::)