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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: MidnightMover85 am 06.06.2024 16:29

Titel: Antrag Höhergruppierung aufgrund laufenden Antrags von KollegInnen?
Beitrag von: MidnightMover85 am 06.06.2024 16:29
Hallo zusammen,

ich bin stellvertretender Leiter einer Ausländerbehörde und in der EG10 eingruppiert. Ein Teil meiner KollegInnen (für die ich weisungsbefugt bin) hat die Höhergruppierung von 9c in 10 beantragt. Wann hierüber entschieden wird, steht in den Sternen. Nun frage ich mich, ob ich jetzt bereits ebenfalls (provisorisch) die Höhergruppierung beantragen sollte, da im positiven Falle ja meine Stelle ebenfalls höhergruppiert werden müsste. (Stichwort: Ausschlussfrist nach § 37 TVöD?)

Vielleicht kann mir hierzu kurz jemand seine Erfahrungen bzw. Tipps mitteilen.

Vielen Dank  :)
Titel: Antw:Antrag Höhergruppierung aufgrund laufenden Antrags von KollegInnen?
Beitrag von: McOldie am 06.06.2024 16:35
Eine Höhergruppierung bedarf keines Antrages. Die Eingruppierung richtet sich nach der  übertragenen Tätigkeit, d.h. man ist kraft Tarifautomatik in die Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerkmal die übertragene Tätigkeit entspricht. Wenn man der Auffassung ist, dass man zu niedrig eingruppiert ist, muss man seinen Anspruch auf das Entgelt der angestrebten Entgeltgruppe schriftlich geltend machen. Nur so wahrt man die Ausschlusfrist.
Titel: Antw:Antrag Höhergruppierung aufgrund laufenden Antrags von KollegInnen?
Beitrag von: MidnightMover85 am 06.06.2024 17:40
OK, vielen Dank für die schnelle Antwort.

Dann werde ich am besten direkt den Anspruch geltend machen.
Titel: Antw:Antrag Höhergruppierung aufgrund laufenden Antrags von KollegInnen?
Beitrag von: UNameIT am 07.06.2024 08:16
OK, vielen Dank für die schnelle Antwort.

Dann werde ich am besten direkt den Anspruch geltend machen.

Denk aber an Stufenlaufzeit und Co. Wenn jetzt ne höhere Stufe ansteht am besten bis danach warten
Titel: Antw:Antrag Höhergruppierung aufgrund laufenden Antrags von KollegInnen?
Beitrag von: MoinMoin am 07.06.2024 10:33
OK, vielen Dank für die schnelle Antwort.

Dann werde ich am besten direkt den Anspruch geltend machen.

Denk aber an Stufenlaufzeit und Co. Wenn jetzt ne höhere Stufe ansteht am besten bis danach warten
Nein, der Anspruch auf das Geld entsteht erst ab schriftliche Einforderung.
Die falsche Eingruppierung wird immer auf den Zeitpunkt der Änderung der a. Tätigkeit zurückgeführt.
Also wenn man jetzt falsch eingruppiert ist sollte man auch jetzt seine Ansprüche geltend machen.
Titel: Antw:Antrag Höhergruppierung aufgrund laufenden Antrags von KollegInnen?
Beitrag von: brian am 07.06.2024 10:38
OK, vielen Dank für die schnelle Antwort.

Dann werde ich am besten direkt den Anspruch geltend machen.

Denk aber an Stufenlaufzeit und Co. Wenn jetzt ne höhere Stufe ansteht am besten bis danach warten

Wenn es eine Korrektur ist, dann gilt die doch ab ÜBerttragung der höherwertigen Tätigkeit,  dann hat der Antrag keinen Einfluss auf die Stufenlaufzeit.
Titel: Antw:Antrag Höhergruppierung aufgrund laufenden Antrags von KollegInnen?
Beitrag von: Organisator am 11.06.2024 15:35
Nun frage ich mich, ob ich jetzt bereits ebenfalls (provisorisch) die Höhergruppierung beantragen sollte, da im positiven Falle ja meine Stelle ebenfalls höhergruppiert werden müsste. (Stichwort: Ausschlussfrist nach § 37 TVöD?)

Warum sollte deine Stelle höhegruppiert werden müssen?
Titel: Antw:Antrag Höhergruppierung aufgrund laufenden Antrags von KollegInnen?
Beitrag von: MoinMoin am 11.06.2024 18:08
Vorstellbar ist es durchaus, dass man höhergruppiert ist, wenn die Kollegen, die einem unterstellt sind höhergruppiert sind.
Dann muss der Ag also das höhere Entgelt auch entsprechend auszahlen.
Titel: Antw:Antrag Höhergruppierung aufgrund laufenden Antrags von KollegInnen?
Beitrag von: Organisator am 12.06.2024 08:03
Vorstellbar ist es durchaus, dass man höhergruppiert ist, wenn die Kollegen, die einem unterstellt sind höhergruppiert sind.
Dann muss der Ag also das höhere Entgelt auch entsprechend auszahlen.

Natürlich ist es vorstellbar, ich wollte mir nur das "müssen" erklären lassen. Bislang wurde über keine Aufgabenänderung des TE bereichtet.
Titel: Antw:Antrag Höhergruppierung aufgrund laufenden Antrags von KollegInnen?
Beitrag von: UNameIT am 12.06.2024 10:39
Vorstellbar ist es durchaus, dass man höhergruppiert ist, wenn die Kollegen, die einem unterstellt sind höhergruppiert sind.
Dann muss der Ag also das höhere Entgelt auch entsprechend auszahlen.

Natürlich ist es vorstellbar, ich wollte mir nur das "müssen" erklären lassen. Bislang wurde über keine Aufgabenänderung des TE bereichtet.

das müssen ergibt sich wahrscheinlich daher, das die Eingruppierung vom Chef in vielen Fällen von der Zahl der unterstellten oder in der Regelunterstellten Beschäftigten abhängig ist sowie ihrer EG
Titel: Antw:Antrag Höhergruppierung aufgrund laufenden Antrags von KollegInnen?
Beitrag von: OrganisationsGuy am 12.06.2024 11:39
Vorstellbar ist es durchaus, dass man höhergruppiert ist, wenn die Kollegen, die einem unterstellt sind höhergruppiert sind.
Dann muss der Ag also das höhere Entgelt auch entsprechend auszahlen.

Natürlich ist es vorstellbar, ich wollte mir nur das "müssen" erklären lassen. Bislang wurde über keine Aufgabenänderung des TE bereichtet.

das müssen ergibt sich wahrscheinlich daher, das die Eingruppierung vom Chef in vielen Fällen von der Zahl der unterstellten oder in der Regelunterstellten Beschäftigten abhängig ist sowie ihrer EG

Das ist nicht in vielen Fällen sondern in kaum Fällen der Entgeltordnung als Voraussetzung der eigenen Eingruppierung gegeben. Für den allgemeinen Teil, Büro- Buchhalterei- und sonstiger Innen- sowie Außendienst der Entgeltordnung sehe ich das auch nur in der Eingruppierung E12 und E15 durch eine mögliche Berücksichtigung unter der Prüfung der erheblichen Heraushebung der Verantwortung gegeben.
Titel: Antw:Antrag Höhergruppierung aufgrund laufenden Antrags von KollegInnen?
Beitrag von: UNameIT am 12.06.2024 11:45
Vorstellbar ist es durchaus, dass man höhergruppiert ist, wenn die Kollegen, die einem unterstellt sind höhergruppiert sind.
Dann muss der Ag also das höhere Entgelt auch entsprechend auszahlen.

Natürlich ist es vorstellbar, ich wollte mir nur das "müssen" erklären lassen. Bislang wurde über keine Aufgabenänderung des TE bereichtet.

das müssen ergibt sich wahrscheinlich daher, das die Eingruppierung vom Chef in vielen Fällen von der Zahl der unterstellten oder in der Regelunterstellten Beschäftigten abhängig ist sowie ihrer EG

Das ist nicht in vielen Fällen sondern in kaum Fällen der Entgeltordnung als Voraussetzung der eigenen Eingruppierung gegeben. Für den allgemeinen Teil, Büro- Buchhalterei- und sonstiger Innen- sowie Außendienst der Entgeltordnung sehe ich das auch nur in der Eingruppierung E12 und E15 durch eine mögliche Berücksichtigung unter der Prüfung der erheblichen Heraushebung der Verantwortung gegeben.

NE nicht so wirklich - zumindestens nicht in der IT:

E12:Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 mit mindestens dreijähriger praktischer
Erfahrung, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer ITGruppe bestellt sind und denen mindestens
a) zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 11 oder
b) drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 10
durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

E13:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 mit mindestens dreijähriger praktischer
Erfahrung, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer ITGruppe bestellt sind und denen mindestens
a) zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 12 oder
b) drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 11
durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

E14:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 13, denen mindestens drei Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe 13 durch ausdrückliche Anordnung ständig
unterstellt sind.

E15:
Beschäftigte mit der Entgeltgruppe 13 , denen mindestens fünf
Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe 13 durch ausdrückliche Anordnung
ständig unterstellt sind.

Titel: Antw:Antrag Höhergruppierung aufgrund laufenden Antrags von KollegInnen?
Beitrag von: KlammeKassen am 12.06.2024 11:50
Vorstellbar ist es durchaus, dass man höhergruppiert ist, wenn die Kollegen, die einem unterstellt sind höhergruppiert sind.
Dann muss der Ag also das höhere Entgelt auch entsprechend auszahlen.

Natürlich ist es vorstellbar, ich wollte mir nur das "müssen" erklären lassen. Bislang wurde über keine Aufgabenänderung des TE bereichtet.

das müssen ergibt sich wahrscheinlich daher, das die Eingruppierung vom Chef in vielen Fällen von der Zahl der unterstellten oder in der Regelunterstellten Beschäftigten abhängig ist sowie ihrer EG

Das ist nicht in vielen Fällen sondern in kaum Fällen der Entgeltordnung als Voraussetzung der eigenen Eingruppierung gegeben. Für den allgemeinen Teil, Büro- Buchhalterei- und sonstiger Innen- sowie Außendienst der Entgeltordnung sehe ich das auch nur in der Eingruppierung E12 und E15 durch eine mögliche Berücksichtigung unter der Prüfung der erheblichen Heraushebung der Verantwortung gegeben.

NE nicht so wirklich - zumindestens nicht in der IT:

E12:Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 mit mindestens dreijähriger praktischer
Erfahrung, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer ITGruppe bestellt sind und denen mindestens
a) zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 11 oder
b) drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 10
durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

E13:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 mit mindestens dreijähriger praktischer
Erfahrung, die durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer ITGruppe bestellt sind und denen mindestens
a) zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 12 oder
b) drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 11
durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.

E14:
Beschäftigte der Entgeltgruppe 13, denen mindestens drei Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe 13 durch ausdrückliche Anordnung ständig
unterstellt sind.

E15:
Beschäftigte mit der Entgeltgruppe 13 , denen mindestens fünf
Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe 13 durch ausdrückliche Anordnung
ständig unterstellt sind.

Ja das stimmt, es wurde aber wahrscheinlich eher auf die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale der EntgO abgestellt und nicht auf die besonderen.
Titel: Antw:Antrag Höhergruppierung aufgrund laufenden Antrags von KollegInnen?
Beitrag von: OrganisationsGuy am 12.06.2024 12:01
Vorstellbar ist es durchaus, dass man höhergruppiert ist, wenn die Kollegen, die einem unterstellt sind höhergruppiert sind.
Dann muss der Ag also das höhere Entgelt auch entsprechend auszahlen.

Natürlich ist es vorstellbar, ich wollte mir nur das "müssen" erklären lassen. Bislang wurde über keine Aufgabenänderung des TE bereichtet.

das müssen ergibt sich wahrscheinlich daher, das die Eingruppierung vom Chef in vielen Fällen von der Zahl der unterstellten oder in der Regelunterstellten Beschäftigten abhängig ist sowie ihrer EG

Das ist nicht in vielen Fällen sondern in kaum Fällen der Entgeltordnung als Voraussetzung der eigenen Eingruppierung gegeben. Für den allgemeinen Teil, Büro- Buchhalterei- und sonstiger Innen- sowie Außendienst der Entgeltordnung sehe ich das auch nur in der Eingruppierung E12 und E15 durch eine mögliche Berücksichtigung unter der Prüfung der erheblichen Heraushebung der Verantwortung gegeben.

NE nicht so wirklich - zumindestens nicht in der IT:

Deswegen schrieb ich:

Zitat
Für den allgemeinen Teil, Büro- Buchhalterei- und sonstiger Innen- sowie Außendienst der Entgeltordnung

Weil die Ausführungen vom TE auf diesen Teil schließen lässt und nicht auf IT.