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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: lowsounder am 07.06.2024 11:08

Titel: ständige Vertretung und Auswirkung
Beitrag von: lowsounder am 07.06.2024 11:08
Mein Kollege und ich sitzen auf eine gleich dotierte Stelle und führen dieselben Tätigkeiten aus. Die Tätigkeiten der Stellen wurden extra so angelegt, um sich ständig gegenseitig vertreten zu können. Aufgrund fehlen der pers. Voraussetzungen bin ich eine EG niedriger eingruppiert als mein Kollege.

Als ständiger Vertreter würde mir ja die EG des zu vertretenden zustehen (bzw die der zu vertretenden Tätigkeiten). Würde in dem Fall auch wieder der Passus greifen, dass aufgrund der fehlende persönlichen Voraussetzungen eine Eg niedriger eingruppiert wird?

Und wie wäre es wenn ich jemand anderen ständig vertreten würde, der andere Tätigkeiten ausübt?

Viele Grüße
low
Titel: Antw:ständige Vertretung und Auswirkung
Beitrag von: MoinMoin am 08.06.2024 08:54
Ja.
Gleiches vorgehen.

Man ist und bleibt aufgrund seine auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert.
Und Urlaubs-Vertretung ist nur ein kleiner Teil der Arbeitsvorgänge, während bei einer ständige Vertretung, also wenn man die Arbeit des anderen auch macht, wenn er da ist, man eben die gleichen AVs hat wie dieser.