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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: BlondeBirne am 07.06.2024 18:11
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Liebe Forenmitglieder,
ich bin seit Mitte April 2024 krankgeschrieben und bin ins Krankengeld gerutscht (Krankengeldbescheid steht noch aus). Nun habe ich gelesen, dass es nach TV-L, § 22 (3), Satz 1 für Angestellte wie mir (arbeite dort seitnunmehr 2 Jahren) auch einen Krankengeldzuschuss gibt. Ggf. rutsche ich noch ins Übergangsgeld, wenn mir die REHA genehmigt wird für Juli. Habe ich für die Zeit (wahrscheinlich 3 Wochen) auch Anspruch auf den Krankengeldzuschuss? Was muss ich alles bei der Beantragung beachten?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Liebe Grüße
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Soweit mir bekannt, musst du nichts beantragen. Nachfragen bei der Bezügestelle kann jedoch nicht schaden.
Wenn du VBL einzahlst, mach dir keine großen Hoffnungen auf einen hohen Krankengeldzuschuss, das wird gegengerechnet. Ich bekam ungefähr 2,37Euro KGZ.
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Hallo,
nach §22(3) hast Du Anspruch auf Krankengeldzuschuss für 13 Wochen, da zählen die 42 Tage/ 6 Wochen Entgeltfortzahlung mit. Generell ist es so, dass der Arbeitgeber Dich nach 42 Tagen aus der Zahlung nimmt und Dich schriftlich darüber informiert. Die Krankenkasse fragt bei Deinem Arbeitgeber nach Deinem monatlichen Entgelt, um Dein Krankengeld zu berechnen. Vom Arbeitgeber bekommst Du dann einen Krankengeldzuschuss für insgesamt 7 Wochen. Egal, ob Du Krankengeld (Krankenkasse) oder Übergangsgeld (DRV) bekommst.
Gute Besserung!